Zebrastreifen werden nicht zum Hemmschuh

Im Genehmigungsverfahren für die Vorplanung zur Sanierung und Neugestaltung der Deisingerstraße hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Weißenburg Gunzenhausen ihr Veto eingelegt. Die durch den Bürgerentscheid vom 26. 4. 2015 nachträglich eingeplanten Fußgängerüberwege sind nach derzeitiger Rechtsauffassung des Landkreises nicht genehmigungsfähig. CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus schlägt die vorübergehende Entfernung der Zebrastreifen aus den Planungen vor und scheint damit den zügigen Fortgang der städtebaulichen Maßnahme gesichert zu haben. Zweiter Bürgermeister Claus Dietz (FW) hatte Neuplanungen für die Genehmigungsfähigkeit der Fußgängerüberwege gefordert. Stadtrat beschließt einstimmig die Entfernung der Zebrastreifen aus den Vorplanungen mit der Option einer nachträglichen Wiederaufnahme.

Der Landkreis hat das Sagen
Die bestehenden Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) in der Deisingerstraße und in der der Bauhofstraße zebrastreifen-02bestehen seit etwa 50 Jahren und werden täglich stark frequentiert. Insbesondere zur Schulwegsicherheit tragen diese Zebrastreifen der Innenstadt entscheidend bei. Allerdings handelt es sich bei der Deisingerstraße und der Bauhofstraße bekanntermaßen um die Kreisstraße WUG 5, deren Straßenbaulastträger der Landkreis ist. Somit hat dieser auch zu entscheiden, ob auf diesen Straßen nach der Sanierung und Neugestaltung Zebrastreifen angelegt werden dürfen. Da nützt es auch nichts, dass der Bürgerentscheid sich mit einer deutlichen Mehrheit für die Beibehaltung dieser Fußgängerüberwege entschieden hat.

Während die Regierung von Mittelfranken die Vorplanungen genehmigt und auch schon Fördermittel in Höhe von einer halben Million Euro zur Verfügung gestellt hat, hält der Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises die Planungen mit den Zebrastreifen nicht für genehmigungsfähig. Seine Rechtsauffassung stützt er auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung(VwV-StVO) und auf die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Beide Regelwerke sind Handlungsanleitungen für den §26 der StVO, der das Thema Fußgängerüberwege regelt.

Zentrales Hindernis ist bei der Entscheidung des Landkreises der höhengleiche Ausbau und die angestrebte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Soll heißen, dass die Deisingerstraße zwar weitgehend barrierefrei gestaltet wird, dadurch aber keine Gehwege im rechtlichen Sinne mehr hat. Das Vorhandensein von Gehwegen ist aber im Regelfall eine Grundvoraussetzung für die Anlage von Fußgängerüberwegen. Darüber hinaus sieht die Straßenbaubehörde die Gefährdung der Fußgänger beim EHP, weil die Fahrzeuge bei einem niveaugleichen Ausbau den Gehwegbereich befahren könnten. Jedenfalls hat der Landkreis als Straßenbaulastträger auch bei einer Besprechung mit Landrat Gerhard Wägemann festgelegt, dass er die Zebrastreifen nach einer Umgestaltung der Deisingerstraße nicht mehr zulassen wird.

Als Alternative hat der Landkreis eine Pflasterung der Bereiche angeregt in denen die Zebrastreifen entfernt werden. Allerdings gingen diese Pflasterungen zu finanziellen Lasten der Stadt, liefen der Anforderung des Bürgerbegehrens auf Asphaltierung der Fahrbahnen zuwider und würden auch keinen Schutzraum im rechtlichen Sinne wie ein Fußgängerüberweg bieten.

Stadt darf abweichen
Zu dieser Entscheidung des Landkreises steht nun die Vorgabe aus dem Bürgerentscheid in einem klaren Widerspruch. Allerdings kann der Bürgerentscheid in diesem Punkt von der Stadt Pappenheim außer Acht gelassen werden, weil aus rechtlichen Gründen die Entscheidung der Pappenheimer Bürger nur gegenüber der Stadt Pappenheim, nicht aber gegenüber dem Landkries Wirkung entfalten kann. Obwohl die Stadt Pappenheim an die Vorgaben des Bürgerentscheids mindestens ein Jahr lang gebunden ist, wäre es in diesem konkreten Fall rechtlich korrekt, die Fußgängerüberwege aus den Vorplanungen wieder zu entfernen.

 … deshalb müssen die Zebrastreifen raus
An die Zebrastreifen gebunden sieht 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) die Stadt Pappenheim bei seinem Redebeitrag. Bei einem ebenengleichen Ausbau der Engstelle zwischen EHP und Schloßapotheke erkenne er eine Gefährdung der Fußgänger. Für ein gefahrloses Miteinander von Fahrzeugen und Fußgängern beantragte Dietz die Vorplanung insgesamt zu überarbeiten und bauliche Veränderungen so einzuplanen, dass die Zebrastreifen genehmigungsfähig werden.

Ganz anders die bewertete CSU Fraktionsvorsitzender Florian Gallus die Situation. Die Regelwerke VwV-StVO und R-FGÜ 2001 auf die sich Ralf Enzenhöfer als Leiter der Straßenverkehrsbehörde bezieht, seien als Vollzugsbekanntmachungen lediglich Handlungsanleitungen, die dem Entscheider schon eine gewisse Auslegungs- und Entscheidungsfreiheit einräumen. Im Kern gehe es um Lenkung des Fußgängerverkehrs und die Erkennbarkeit der Fußgängerüberwege. „Der Fußgänger muss erkennen, wo der Gehweg und wo die Fahrbahn ist“, erklärte Gallus. Dies sei schon durch die unterschiedlichen Beläge von Seitenstreifen und Fahrbahn gewährleistet. Bei der Argumentation des Landratsamtes würde es ja in barrierefreien Straßenräumen überhaupt keine Zebrastreifen mehr geben. Er habe bereits mit dem Entscheidungsträger beim Landratsamt gesprochen, der bereits eine gewisse Kompromissbereitschaft bei der Auslegung Vollzugsbekanntmachungen erkennen lies. Weitere Gespräche mit der Verkehrsbehörde will Gallus demnächst noch führen.

„Wir wollen mit der Baumaßnahme beginnen, deshalb müssen die Zebrastreifen raus. Es wäre falsch, diesen Beschluss nicht zu fassen“, appellierte Gallus an das Ratskollegium.

Auch Geschäftsleiter Eberle stellte fest, dass die Auslegung der Vorschriften seitens des Landratsamtes sich zwischenzeitlich etwas großzügiger darstellen. Die Lenkungs- und Sicherungswirkung für die Fußgängerüberwege könne auch mit Pollern und Ketten erzielt werden.

„Es muss losgehen. Wenn wir jetzt noch rummachen, fangen wir nie an“, rief Christa Seuberth (SPD) in die Runde. Und auch SPD Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer meinte, man soll nicht noch einmal bei null anfangen, sondern soll die Maßnahme zügig umsetzen.

Auch Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der FW trat dafür ein, die Zebrastreifen vorerst per Beschluss aus den Planungen zu entfernen. Allerdings müsse erkennbar bleiben, dass man die Zebrastreifen wolle. „Wir können anfangen und weiterplanen und dann die Zebrastreifen wieder mit reinnehmen,“ empfahl Otters dem Stadtrat.

Der Stadtrat fasste schließlich folgenden einstimmigen Beschluss:

„Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt das Planungsbüro Frosch zu beauftragen, die Fußgängerüberwege aus der Planung ersatzlos zu entfernen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Planung dem Landkreis erneut zur Genehmigung vorzulegen.

Im weiteren Verlauf ist anzustreben, dass die Zebrastreifen mit möglich sind.“