Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung im Jahre 2020 mit der Verordnung über die Reinigung der Straßen und Gehwege eine neue Satzung beschlossen. Diese ersetzt das durch Zeitablauf seit 2016 ungültig gewordene Regelwerk und ist seit dem Jahresbeginn 2021 in Kraft.
„Verordnung der Stadt Pappenheim über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ diesen sperrigen Namen trägt die Satzung in der geregelt ist, dass die Straßen und Gehwegen der Stadt nicht verunreinigt werden dürfen und wenn sie unrein sind, von Unrat, Schmutz, Unkraut und im Winter bei Bedarf von Schnee und Eis gereinigt werden müssen.
Das Regelwerk beginnt mit Begriffsbestimmungen, Verboten und Pflichten, beschreibt die Reinigungsarbeiten, Reinigungspflichten der Vorder- und auch der Hinterlieger. Die Satzung definiert mehrere Arten von Reinigungsflächen, die in die Gruppen A bis C eingeteilt werden, wodurch die ganze Vorschrift in diesem Bereich etwas kompliziert zu lesen ist.
Ein besonderer Abschnitt widmet sich der derzeit aktuellen Sicherungspflicht für die Gehsteige im Winter. Demnach sind die Gehwege an Werktagen ab 6:30 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Nur bei besonderer Glättegefahr ist der Einsatz von Tausalz erlaubt.
Jeder in Pappenheim weiß, dass die meisten Grundstücksbesitzer und Anwohner diese Pflichten gewissenhaft erfüllen. aber einige warten lieber, bis Schnee und Eis witterungsbedingt wieder von selbst verschwinden.
Diese Erkenntnis inspirierte offenbar Stadtrat Friedrich Hönig von den Freien Wählern zu der Frage, wie ernst denn die Androhung von Bußgeld bis zu 1.000 Euro zu nehmen ist. „Oder kann jeder machen was er will?“ fragte Hönig. Stadträtin Seuberth (SPD) schlug vor, bei Verstößen gegen die Verordnung Verwarnungen auszusprechen oder Fristen zu setzen. Anette Pappler Fraktionsvorsitzende der SPD stellte fest, dass es Klarheit geben müsse und dass die Bürger, die mit der Reinigungspflicht verbundenen Erwartungen verstehen müssen. Anette Pappler erkannte aber auch, dass es bei der Umsetzung der Reinigungs- und Sicherungspflichten weiterhin Unterschiede geben werde. „Wir kennen unsere Pappenheimer“, meinte sie und schlug vor, für notorische Verweigerer das Bußgeldverfahren offen zu halten. Bettina Balz von den Grünen regte an, man soll nicht nur auf die kleinen Fische achten, sondern vielmehr „auch auf die großen Fische zugehen.“
Bürgermeister Florian Gallus, der als ausgebildeter Verwaltungsrechtler mit seiner Unterschrift der Satzung zur Rechtmäßigkeit verhilft meinte, dass das Recht nicht zwischen großen und kleinen Grundstücken unterscheide. Im Übrigen werde man wie im Ordnungswidrigkeitenrecht vorgesehen, nach pflichtgemäßem Ermessen vorgehen und Einzelfallentscheidungen treffen. Es komme immer darauf an, wie gravierend der Verstoß sei. Sicherlich werde man dabei die Obergrenze des Bußgeldrahmens von 1.000 Euro nicht ausschöpfen.