Windkraft bei Bieswang – Neue Pläne, offene Fragen und kommunale Bedenken

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Die Debatte um dei Windkraft in der Region Westmittelfranken geht in die nächste Runde. Die 32. Änderung des Regionalplans betrifft auch die Stadt Pappenheim und ihre Ortsteile, insbesondere Bieswang. Im Mittelpunkt stehen die neuen Flächenzuweisungen für Windenergieanlagen, die Anpassungen aus der vorherigen 31. Änderung und die Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden.

Was ändert sich für Pappenheim?
Der neue Entwurf des Regionalplans reduziert die ursprünglich geplanten Vorranggebiete für Windenergie auf den Höhen bei Pappenheim deutlich. Waren in der 31. Änderung noch rund 272 Hektar als Windkraftflächen vorgesehen (etwa 4,2 % der Gemeindefläche), sind es nun nur noch 161 Hektar (ca. 2,5 % der Gemeindefläche).

Die Stadt Pappenheim hatte in ihrer Stellungnahme zur 31. Änderung einige Änderungen gefordert. Dabei konnte sie teilweise Erfolge verbuchen:

  • Herausnahme der Gebiete „Weiten“ und „Hängenwald“ (WK 312) (Zwischen Göhren und Rothenstein)– diese Flächen wurden aus der Planung gestrichen.
  • Streichung der Fläche WK 314 (wald bei Ochsenhart)– wurde umgesetzt.
  • Zusätzliche Fläche Richtung Rothenstein als Ersatz – nicht berücksichtigt.
  • Streichung der Fläche WK 313 (Langer Berg)– nicht umgesetzt.

 

Diese Änderungen bedeuten eine gewisse Entlastung, doch nicht alle Anliegen der Stadt wurden berücksichtigt.

Sorge um Bieswang
Besonders im Fokus steht die Situation im Ortsteil Bieswang. Hier zeigt sich eine problematische Entwicklung: Durch die überarbeitete Planung der Region Westmittelfranken und die zeitgleich veröffentlichten Änderungen des Planungsverbands Ingolstadt könnte Bieswang von Windkraftflächen nahezu eingeschlossen werden.
Ein zentrales Konfliktthema ist der sogenannte „Überlastungsschutz“, also die Frage, inwieweit eine Gemeinde von Windkraftanlagen umgeben sein darf.
Laut Kriterienkatalog des Planungsverbands gilt eine Umzingelung von über 120° als kritisches Kriterium. Allerdings bleibt unklar, wie dieser Wert genau zu interpretieren ist:
Muss die Umzingelung zusammenhängend sein oder reicht eine Unterbrechung?
Was gilt als „wahrnehmungsrelevante Umgebung“?

Laut einem Gutachten zur Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen (2021) wird ein Mindestabstand von 2,5 km zum Ortsrand empfohlen, wenn Windräder bis zu 300 m hoch sind.

Für Bieswang zeigt sich, dass der Ort von mehr als 180° von Windkraftflächen umgeben wäre – mit lediglich zwei schmalen Freihaltekorridoren von 13° und 37°. Damit entsteht ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild und die Wohnqualität.

Reaktion der Stadt Pappenheim
Der Stadtrat von Pappenheim begrüßt die Reduzierung der Windkraftflächen, kritisiert aber die unverhältnismäßige Belastung von Bieswang. Er fordert, dass das Planungsgebiet WK 313 nochmals geprüft und gegebenenfalls gestrichen wird, um eine Umzingelung zu verhindern.

In der Stellungnahme an den Planungsverband betont die Stadt zudem, dass sie mit einem Flächenanteil von 2,5 % ihrer Gemeindefläche bereits überproportional zum bayernweiten Ziel von 1,8 % beiträgt. Eine weitere Verdichtung der Windkraftflächen sei daher nicht gerechtfertigt.

Wie geht es weiter?
Die Frist für Stellungnahmen zur 32. Änderung wurde aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung verlängert und endet nun am 31. Januar 2025. Die Stadt Pappenheim hat ihre Einwände eingereicht und erwartet nun die offizielle Abwägung der Planungsbehörde.

Ein besonders kritischer Punkt bleibt die regionale Abstimmung: Während die Stadt Pappenheim um eine faire Verteilung der Windkraftflächen kämpft, könnten übergreifende Planungen der angrenzenden Regionen die Belastung dennoch erhöhen.

Ob und in welchem Umfang Pappenheim und insbesondere Bieswang entlastet werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Stadtverwaltung fordert jedenfalls eine nachhaltige und ausgewogene Planung, die sowohl die Energieziele als auch die Interessen der Anwohner berücksichtigt.

Alle Grafiken: Stadt Pappenheim