Wer erbt das Häuschen auf Mallorca?

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(EHP) Im Europäischen Haus Pappenheim (EHP) konnten sich die Besucher vor Kurzem über das zukünftige EU-Erbrecht informieren. Mit einer kulturgeschichtlichen Einleitung führte EHP-Leiter Prof. Dr. Joachim Grzega zum Hauptredner des Abends, Notar Boris Pulyer hin. Dieser hatte eine ansprechende Präsentation mit vielen Beispielen vorbereitet.

Nach einer Einführung in das deutsche Erbrecht und einem Einblick in andere Länder ging Pulyer auf die Fälle, wo die Erbmasse über mehrere EU-Länder verteilt ist. Das neue EU-Erbrecht sei für viele EU-Länder mit einer prinzipiellen Neuerung verbunden sei. Während bisher im Erbfalle das Recht desjenigen Landes angewandt werde, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene hatte, gelte zukünftig das Recht desjenigen Landes, in dem der Verstorbene seinen Lebensmittelpunkt hatte. Wo dieser sei, werde in manchen Fällen allerdings erst gerichtlich festgestellt werden müssen. Die Zuschauer hatten zahlreiche Fragen, und Pulyer stand ihnen auch zur Verfügung, als der offizielle Teil schon beendet war.