Weniger Straftaten und höhere Aufklärungsquote
Nachfolgend wird die Kriminalstatistik der Polizeiinspektion Treuchtlingen veröffentlicht:
(PI Treuchtlingen) Mit 815 (912) angezeigten, beziehungsweise aufgedeckten, Straftaten mussten im Bereich der PI Treuchtlingen im Jahr 2016 97 Straftaten weniger als 2015 bearbeitet werden, was einer Reduzierung von 10,6 Prozent entspricht. Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote im vergangenen Jahr von 71,4 % auf 72,9 % 2016. Ein ausgesprochen gutes Ergebnis lenkt man den Blick zum Vergleich auf die mittelfränkischen und bayerischen Zahlen. Die Aufklärungsquote in Mittelfranken lag im Jahr 2016 bei 65,5 % in Bayern bei 65,9 %.
Die Häufigkeitszahl = HZ ( bedeutet die Zahl der bekannt gewordenen Straftaten pro 100 000 Einwohner, heruntergerechnet auf die tatsächliche Einwohnerzahl im jeweiligen Dienstbereich, die als Indikator für die Kriminalitätsbelastung einer Stadt oder Region herangezogen werden kann und als Standortfaktor eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt) beträgt für den Bereich der PI Treuchtlingen im Jahr 2016 3512 (Vorjahr 3990). Auch hier kann man für den Dienstbereich der PI Treuchtlingen von einem außerordentlich guten Ergebnis sprechen, was der Vergleich mit den bayerischen (HZ 6871), mittelfränkischen (HZ 5479) und den Landkreis -Zahlen (HZ 3577) deutlich macht.
Unter den insgesamt 462 (Vorjahr 501) ermittelten Tatverdächtigen im Jahr 2016 befanden sich 14 (11) Kinder, 35 (39) Jugendliche und 44 (48) Heranwachsende. Die übrigen 369 (403) Tatverdächtige waren Erwachsene. Die Zahl der nicht deutschen Tatverdächtigen ging um 23 von 153 im Jahr 2015 auf 130 Tatverdächtige im Jahr 2016 zurück, eine Reduktion um 15 Prozent.
Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung kann weiterhin als gut bezeichnet werden, was sicherlich unter anderem an den Fallzahlen im Bereich der Rohheitsdelikte, zu denen die einfachen und die gefährlichen/schweren Körperverletzungen zählen, liegt. Die Zahl der Rohheitsdelikte betrug wie im Vorjahr 189 Fälle, von denen 96,8 % aufgeklärt werden konnten. Die einfachen Körperverletzungen gingen im Jahr 2016 um 11 Straftaten von 154 (2015) auf 143 im Jahr 2016 zurück, was einer Reduzierung von 7,1 % entspricht. Die Aufklärungsquote der einfachen Körperverletzungen stieg im Berichtsjahr auf 98,6 %. Die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen, von denen 90,9 % aufgeklärt werden konnten, lag im Jahr 2016 zum dritten Mal in Folge mit 22 Straftaten auf einem äußerst niedrigen Niveau. Alle positiven Zahlen sollten aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Opfer von Gewalttaten gegen ihre körperliche Unversehrtheit oftmals länger an den erlittenen physischen, vor allem aber psychischen Folgen, leiden. Dass, wie bereits erwähnt, die gefährlichen Körperverletzungen, die häufig im öffentlichen Raum begangen werden, somit medienwirksam sind und auf diese Art das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung positiv oder negativ beeinflussen können mit 22 angezeigten Fällen auf einem niedrigen Niveau gehalten werden konnten, ist sicherlich, darin begründet, dass im Rahmen der Reisewegüberwachung von Fußballfans auch im Jahr 2016 sogenannte „Fanzüge“ keine längeren Aufenthalte mehr in Treuchtlingen hatten, sondern in der Regel nur noch Umsteigehalte von maximal 5 Minuten. Bei diesen bleibt es normalerweise aus, dass sich Fußballfans gruppenweise in die Stadt begeben, um sich mit Alkohol und Essen zu versorgen und es hierbei in der Vergangenheit immer wieder zu Straftaten gekommen war. Die sogenannte Straßenkriminalität, zu der unter anderem Körperverletzungsdelikte und Vandalismus im öffentlichem Raum zählen, ging im Jahr 2016 um 49 Taten auf 77 (126) zurück, was eine enorme Reduzierung um 38,9% bedeutet. Zudem konnte im Jahr 2016 auch die Aufklärungsquote in diesem Bereich wieder auf 27,3 % (15,9%) gesteigert und somit fast verdoppelt werden.
Die Sachbeschädigungen an Kfz halbierten sich im Jahr 2016 auf 23 Fälle (48), was eine Reduzierung um 52,1 % ausmacht. Hier konnten immerhin noch 17,4 % (6,3 %) der Straftaten geklärt werden. Die Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum (Vandalismus) sind erfreulicherweise von 22 auf 14 Taten gesunken, allerdings konnte keine Sachbeschädigung geklärt werden (Vorjahr 4,5 %). Gerade in den letztgenannten Kriminalitätsfeldern, also alle Straftaten, die sich in der Öffentlichkeit ereignen, wollen wir versuchen das erreichte Niveau zu halten, wohlwissend, dass wir gerade hier ganz besonders auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen und für jeden, auch noch so unwichtig erscheinenden, Hinweis dankbar sind. Scheuen sie sich nicht, verdächtige Wahrnehmungen zu melden.
Bei den Eigentumsdelikten gingen die einfachen Diebstähle im Jahr 2016 um 11 Fälle auf 114 (125) zurück. Schwere Diebstähle waren im Berichtsjahr 57 zu verzeichnen, also 5 weniger als im Vorjahr, von denen 38,6 % (27,4 %) geklärt werden konnten. Die Wohnungseinbrüche, die das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sehr negativ beeinflussen – fremde Menschen dringen in den intimsten Bereich der Wohnung ein -, sind mit 12 Einbrüchen (Vorjahr 1 Fall) um 11 Straftaten gestiegen. Dieser sehr hohe Anstieg relativiert sich, wenn man bedenkt, dass 4 dieser Fälle im November/Dezember 2015 begangen wurden, bedingt durch die Methodik der Auslaufstatistik, aber dem Berichtsjahr 2016 zugerechnet wurden. Die Ladendiebstähle sind von 22 auf 28 Fälle angestiegen. Dieses Deliktsfeld ist von der Polizei allerdings nur wenig beeinflussbar, da man hier zum Beispiel auf den Einsatz von Ladendetektiven oder Kameraüberwachung durch die Geschäfte angewiesen ist. Der Diebstahl aus Kfz spielt mit 3 Fällen im Jahr 2016 eine statistisch untergeordnete Rolle.
Die Rauschgiftdelikte sind im Jahr 2016 auf 43 Fälle (51) zurückgegangen, was eine Reduzierung um 15,7 % bedeutet. Die Aufklärungsquote betrug im Jahr 2016 100 Prozent (98 %). Die jährlich großen Abweichungen in diesem Delinquenz Bereich rühren daher, dass es sich zum Einen um ein Kontrolldelikt handelt und zum Anderen bei Ermittlungsverfahren immer wieder weitere Abnehmer oder Verkäufer genannt werden, gegen die anschließend Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die statistischen Werte in dem Deliktsbereich Betäubungsmittel müssen somit sehr sorgfältig und differenziert betrachtet und bewertet werden, da eingeleitete kriminalpolizeiliche Maßnahmen im Anschluss an geführte Strafverfahren die Jahresstatistik stark nach oben oder unten auspendeln lassen können. Letztendlich sind Betäubungsmittelverstöße auch in unserem ländlichen Bereich präsent und müssen ständig intensiv beobachtet und aufgeklärt werden. Festzuhalten ist, dass dem Phänomenbereich Betäubungsmittel in jedem Stadium und jedem Einzelfall mit einer Null-Toleranz-Strategie entgegen getreten werden muss und dass die Rauschgiftkriminalität in der Gesamtheit des polizeilichen Aufgabenspektrums ein Schwerpunkt polizeilicher Prävention und Repression bleibt.
Ein augenscheinlicher Kriminalitätsschwerpunkt konnte auch im Jahr 2016 im südlichsten Mittelfranken nicht ausgemacht werden, doch gibt es verschiedene Bereiche, die weiterhin genau beobachtet werden müssen. Zum einen müssen die sogenannten Tages- und Dämmerungswohnungseinbrüche immer im Fokus sein, um schnell auf sich abzeichnende Serien oder Schwerpunkte reagieren zu können. Zum anderen liegt ein Hauptaugenmerk auf dem Bahnknotenpunkt Treuchtlingen. Cirka 60 bis 80 Einsätze sind jährlich von den Beamten der PI Treuchtlingen am, beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Bahnhof zu bewältigen. Im Jahr 2016 waren es 85 (91) aktenkundige Einsätze. Wie bereits oben kurz angeführt zeichnete sich beginnend im Jahr 2013 eine Entspannung bei den Reisewegüberwachungen von Fußballfans ab, die sich Jahr für Jahr stabilisierte und auch 2016 fortsetzte.
Im Jahr 2011 (Basisjahr) wurde bayernweit im Rahmen von Schwerpunktsetzungen als Ziel herausgegeben, dass bis zum Jahr 2016 die Kriminalitätsbelastung unter steter Optimierung der Aufklärungsquote im Bereich der Aggressionsdelikte und Straßenkriminalität um 20 Prozent gesenkt wird.
Im Dienstbereich der PI Treuchtlingen konnten die gesteckten Ziele eindeutig erreicht und die Zielvorgabe von -20 % mit minus 32 % bei den Aggressionsdelikten und minus 54 % bei der Straßenkriminalität deutlich überschritten werden.
Darstellung besonderer Einsatzlagen
Einbrecher durch Fingerspur identifiziert – viele Einbrüchen konnte geklärt werden
(Treuchtlingen/Solnhofen) Einen schönen Fahndungserfolg konnte die Polizeiinspektion Treuchtlingen im September 2016 verbuchen, da eine, an einem Tatort gesicherte Fingerspur, zu einem 20-jährigen Mann aus Solnhofen führte, dem eine Vielzahl von Einbrüchen nachgewiesen werden konnte.
Anfang Juni 2016 begann in Solnhofen eine Straftatenserie mit 8 Einbrüchen, einem Pkw-Diebstahl in Eßlingen und einem Diebstahl eines Navigationsgerätes im gleichen Ortsteil. Neben einem Kiosk, einer Zahnarztpraxis, der Grundschule Solnhofen, einem Getränkemarkt und dem Hobby-Steinbruch wurde dreimal in die Pizzeria in der Sola-Halle eingebrochen. Weitere Einbrüche beging der Mann in Treuchtlingen und Weißenburg. Gestohlen wurden neben, Zigaretten, Lebensmittel und Alkohol auch Bargeld. Insgesamt entstand bei den Einbrüchen ein Sachschaden von ca. 14 000 EURO, der Diebstahlschaden belief sich auf ca. 18 000 EURO. Bei umfangreichen Spurensicherungsmaßnahmen an den Tatorten konnten Fingerspuren aufgefunden und gesichert werden, die zum 20-jährigen Beschuldigten führten. Bei einer von der Staatsanwaltschaft Ansbach angeordneten Durchsuchung bei dem Mann konnten Diebesgut und Tatwerkzeuge aufgefunden werden.
Insgesamt werden dem 20-jährigen Tatverdächtigen, der erst im Juni 2016 in Solnhofen zugezogen war und zwischenzeitlich in Untersuchungshaft sitzt, 19 Straftaten (überwiegend Einbrüche und Diebstähle) vorgeworfen, die er teilweise einräumte. In anderen Fällen konnte er durch vorhandene Videoaufzeichnungen überführt werden.
Pkw-Diebstahl war „Räuberpistole“
(Treuchtlingen) Eine dreiste Geschichte tischte im September 2016 ein 27-jähriger Treuchtlinger den Beamten der Dienststelle auf. Der Mann gab zu Protokoll, dass ihm sein Pkw aus dem Hofraum entwendet worden war. Der diensthabende Polizeibeamte nahm den Sachverhalt auf, es wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet und der Pkw samt Kennzeichen im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben. Zunächst schien alles so, dass der neu gekaufte Pkw des Mannes tatsächlich aus dem Hof seines Hauses gestohlen wurde. Im Laufe der weiteren Sachbearbeitung und durchgeführter Er-mittlungen ergab sich plötzlich ein ganz anderer Sachverhalt. Der 27 Jahre alte Anzei-geerstatter war mit seinem Pkw auf der BAB 3 im Bereich Würzburg wegen eines tech-nischen Defektes an seinem Fahrzeug auf der Autobahn liegengeblieben und hatte es stehen gelassen. Der ungesicherte Pkw wurde von der Verkehrspolizei abgeschleppt und verwahrt. Einen vernünftigen Grund für seine aufgetischte „Räuberpistole“ konnte der Mann, gegen den ein Strafverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat eingeleitet wurde, nicht angeben.
Bierprobe am Treuchtlinger Volksfest endet im Chaos
Am Freitag, 08.07.2016, kam es beim Volksfestauftakt in Treuchtlingen zu einem Zwi-schenfall, der das Treuchtlinger Volksfest über die Grenzen hinweg im negativen Sinne bekannt machte. Ein 18-jähriger Auszubildender hatte im Außenbereich des Festzeltes unglücklich mit einem Pfefferspray hantiert, was dazu führte, dass die „Pfefferwolke“ ins Festzelt zog und insgesamt 26 Personen verletzt wurden. Vier der Verletzten mussten aufgrund Augenreizungen, Reizhusten und angegriffenen Schleimhäuten insgesamt 3 Tage bis zum 11.07.2016 stationär in Krankenhäusern bleiben. Die anderen 22 Verletzten wurden in einer vom BRK und Feuerwehr im Feuerwehrhaus aufgebauten Kranken-station behandelt und konnten nach der Behandlung nach Hause gehen. Insgesamt war ein Großaufgebot an Rettungskräften (Notärzte, BRK, Feuerwehr und Polizei) auf dem Festplatz, um die Verletzten zu versorgen und eine Panik zu verhindern. Das Festzelt musste teilweise geräumt werden. Gegen den jungen Mann wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Ansbach Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet, da ihm ein vorsätzliches Handeln nicht vorgeworfen werden konnte. Das Strafverfahren gegen den 18-jährigen ist zwischenzeitlich eingestellt. Er muss sich jetzt noch mit Scha-densersatz- und Regressansprüchen von verschiedenen Stellen auseinandersetzen.