Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz

Am Dienstag, 13.04.2021, nachts gegen 01.00 Uhr, wurden in der Pappenheimer Bahnhofstraße zwei 23 und 33 Jahre alte Pappenheimer angetroffen, die ohne triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung aufhielten unterwegs waren.

Die Chance, nach einer Belehrung durch die Polizeistreife gleich nach Hause zu gehen und straffrei zu bleiben nutzten die beiden  Betroffenen offenbar nicht.
Denn, wie es im Polizeibericht heißt, „kümmerten sich die beiden nicht weiter um die Hinweise auf die rechtlichen Bestimmungen und setzten ihren nächtlichen Spaziergang fort“.

Wegen offenkundiger Uneinsichtigkeit hat die Polizei nun gegen beide Betroffenen ein Bußgeldverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.