Untersuchung ist Pflicht

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Zu unserem Artikel „Erbverantwortung und „tote Hütte“ hat uns Matthias Rollmann aus Bieswang einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird.

Als relativ neuer Bürger in Bieswang kenne ich die Vorgeschichte nicht und kann so nur auf Basis der hier genannten Fakten, aber auch unvoreingenommen, zum Thema „Erbe Pfister“ Folgendes anmerken:

  1. Es ist aus meiner Sicht absolut unverständlich, dass eine Stadt 10 Jahre lang ihrer Verantwortung für ein Erbe von nicht ganz unerheblichem Wert nicht nachkommt. Die Stadt hat als Erbe und Treuhänder versagt. Die Begründungen, mit denen aktuell (und wohl auch früher?)versucht wird, daß sich die Angelegenheit z. B. durch Verfall von selbst erledigt, sind nicht nachvollziehbar und gehen objektiv an der Sache vorbei.
  2. Stadträte sollten in der Lage sein zu verstehen, dass hier bei eventuellen Bauuntersuchungen und Kostenschätzungen nicht Gelder der Bürger / Steuerzahler verwendet würden. Das Testament zeigt deutlich den Weg, dass Untersuchungen zu den Baukosten aus der Erbmasse bezahlt werden können. Kein Stadtrat muss dafür persönlich zahlen und auch kein Bürger.
  3. Mag sein, dass das Vermögen für die von der Erblasserin vorgesehenen Nutzungen nicht ausreicht. Zusammen mit Fördermitteln dürfte es sehr wohl gelingen.

Fazit:Das Honorar für eine Kostenuntersuchung der Sanierung wird aus der Erbmasse gezahlt. Frau Pfister schrieb „nach Möglichkeit … soweit die hinterlassenen Ersparnisse … reichen“. Daraus ergibt sich für den Erben (Stadtverwaltung zusammen mit den Stadträten als Bürgervertretung) die Pflicht, dies zu untersuchen. Eigentlich sollte es darüber nichts zu diskutieren geben.
Zudem können ohne Kostenkalkulation keine Fördermittel beantragt werden.
Im Anschluss an die professionellen Untersuchungen mit Kostenkalkulation folgen Anträge auf Fördermittel. Reicht alles zusammen aus, kann das Vermächtnis erfüllt werden.
Erst wenn auch zusammen mit Fördermitteln die Sanierungs- und Umbaukosten nicht gedeckt sein sollten, und wirklich erst dann, kann die Diskussion (auch im Stadtrat) darüber beginnen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, mit dem Erbe und den Wünschen der Erblasserin umzugehen bzw. diesen weitgehendst zu entsprechen. 

Vielleicht ist darüber nachzudenken, ob das gesamte Erbe in eine Stiftung eingebracht werden kann. Mit dieser klaren Trennung verstünden womöglich manche Stadträte besser, dass es sich um 2 Paar Stiefel handelt, was z. B. die ehemalige Schule in Bieswang und das „Erbe Pfister“ anbelangt.

Matthias Rollmann
Bieswang

Anmerkung:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder, sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.