Pappenheim – Zu spät hat ein 46-jähriger Pkw-Fahrer aus einer südlichen Landkreisgemeinde einen Wildunfall bei der Polizei gemeldet. Deshalb hat ein Pkw-Fahrer jetzt zu seiner Wildunfallbescheinigung auch noch eine Polizeiliche Anzeige bekommen.
Bereits Mitte September hatte er mit seinem Fahrzeug auf der Staatsstraße 2230 bei Pappenheim ein Reh erfasst.Ohne den Wildunfall zu melden, fuhr der Mann weiter. Am Pkw des Mannes war bei dem Zusammenstoß mit dem Reh ein Schaden von 2.000,- Euro entstanden. Nachdem nun die Versicherung des 46-Jährigen zur Schadensregulierung eine polizeiliche Wildunfallbescheinigung verlangte, meldete er den Verkehrsunfall nachträglich bei der Polizei. Neben einer Wildunfallbescheinigung, erhielt er dort auch noch eine Anzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetzt. Nach diesem Gesetz hätte er als Fahrzeugführer den Zusammenstoß mit dem Schalenwild (Reh) unverzüglich bei der Polizei melden müssen.