Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle
Am Montag, 10.12.2018, gegen 07.55 Uhr, ereignete sich in der Beckstraße in Pappenheim ein Verkehrsunfall mit ca. 3.000 EURO Sachschaden. Verletzt wurde niemand. Der 24-jährige Verursacher kümmerte sich allerdings nicht um die Schadensregulierung und fuhr weiter, gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle eingeleitet.
Der Mann wendete an der Auffahrt zum Haus Altmühltal seinen Geländewagen und streifte hierbei einen geparkten Pkw, der im Heckbereich erheblich beschädigt wurde. Ohne seine Pflichten nach einem Verkehrsunfall wahrzunehmen, fuhr der 24 Jahre alte Unfallverursacher weiter. Zeugen beobachteten den Verkehrsunfall und merkten sich das Kennzeichen. Der Beschuldigte räumte auf Vorhalt den Sachverhalt ein.