Mit einer unberechtigten Forderung in Höhe von annähernd 1200 EURO sah sich eine 64-jährige Treuchtlingerin konfrontiert. Die Frau erhielt von der Inkasso-firma einen Brief, wo sie aufgefordert wurde, den ausstehenden Betrag über Bestellungen bei einem Versandhandel plus Kosten und Gebühren zu überweisen.
Die Angeschriebene hatte jedoch noch nie bei dem genannten Versandhandel bestellt. Kurze Zeit später erhielt sie erneut ein Schreiben des Inkassodienstes, wo der Geschädigten gedroht wurde, dass gegen sie ein vollstreckbarer Titel beim zuständigen Amtsgericht vorliegen würde.
Eine Nachfrage bei dem Amtsgericht ergab, dass diese Aussage nicht stimmt. Gegen den Verantwortlichen des genannten Inkasso Unternehmens wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges eingeleitet.