Über getrennte Abwassergebühren informiert
Bei der gut besuchten Informationsveranstaltung zur getrennten Abwassergebühr wurde deutlich, dass diese Art der Abwasserberechnung nicht unbedingt der Wille des Stadtrates oder der Verwaltung im Pappenheimer Rathaus ist. „Wir sind alle nicht wahnsinnig überzeugt von der Sache“, hieß es bei der Frage nach dem Verwaltungsaufwand und den Kosten für die neue Art der Abwasserberechnung, die alle Haus- und Grundstückseigentümer ab dem 1. Januar 2015 im Gemeindegebiet Pappenheim treffen wird.
Wie berichtet, soll zu diesem Zeitpunkt die Abwassergebühr in zwei Bereiche getrennt werden. Erster Teil der Berechnungsgrundlage ist die Schmutzwassergebühr, die wie bisher auch nach dem verbrauchten Frischwasser anfällt, das von der Wasseruhr gemessen wird. Eine zweite Komponente wird ab dem neuen Jahr das Oberflächenwasser (Regenwasser) sein, das von den Grundstücken in die öffentliche Kanalisation fließt. Dabei geht es um Dachflächen und versiegelte Flächen wie Terrassen, gepflasterte Garagenzufahrten und befestigte Wege.
Die Einführung der Niederschlagswassergebühr so machte Bürgermeister Uwe Sinn gleich zu Beginn der Infoveranstaltung deutlich, führe im Grunde nicht in jedem Fall zu höheren Abwassergebühren und schon gar nicht zu Mehreinnahmen für die Stadt. Vielmehr werden die bestehenden Gebühren in zwei Bereiche aufgeteilt. Dies machte auch Diana Dräger, die Sachbearbeiterin des Gredinger Kommunalberatungsbüros deutlich, die mit anschaulichen Beispielen erklärte, weshalb die geteilte Abwassergebühr gerechter ist, als die Abrechnung nach verbrauchtem Trinkwasser. Mit mehreren Beispielen ging sie auch auf die Grundlagen und die Berechnung der neuen Niederschlagswassergebühr ein.
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Berechnungsgrundlagen
Berechnungsgrundlagen der neuen Niederschlagswassergebühr sind die Grundstücksgröße, der Versiegelungszuschlag und die bebaute Fläche. Letzte wird von der Stadt aus der Digitalen Flurkarte ermittelt. Als Versiegelungszuschlag wird ein pauschaler und aus konkreten Auswertungen hochgerechneter Pauschalwert hinzugerechnet, der beispielsweise für ein Grundstück mit Wohnbebauung 18% der Grundstücksfläche beträgt. Dieses pauschalisierte Verfahren ist durch Gerichtsentscheidungen anerkannt.
Aus diesen Komponenten errechnet sich der Grundstücksabflussbeiwert, der mit der Grundstücksfläche multipliziert wird. Das Ergebnis ist die gebührenpflichtige Fläche, aus der sich letztlich die Niederschlagswassergebühr errechnet.
Es ist kein Abwasserbescheid
Es ist kein Abwasserbescheid, der Ihnen in den nächsten Tagen von der Stadt Pappenheim zugeht. Es handelt sich vielmehr um eine Berechnung der Stadtverwaltung nach den dort bekannten Verhältnissen auf ihrem Grundstück. Allerdings ist es wichtig, die Werte auf dieser Mitteilung genauer zu betrachten. Insbesondere dann, wenn Sie zusätzliche Flächen haben, die sie in die öffentliche Kanalisation einleiten oder wenn Flächen in Anrechnung gekommen sind, das das Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert.
Mit dem Schreiben der Stadt Pappenheim erhalten Sie auch eine Broschüre mit wichtigen Informationen und Berechnungsbeispielen.
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Informationsbüro
Für Nachfragen und Anträge auf Herauf- oder Herabsetzung der Niederschlagswassergebühr wird im Bürgersaal, 3. Etage im vormaligen Haus des Gastes vom 8. bis zum 19. Dezember ein Informationsbüro eingerichtet.
Die Verwaltung bittet nach Möglichkeit um telefonische Voranmeldung.
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