Über die Grundwasserentnahme wird jetzt informiert
Die Stadtwerke Treuchtlingen beantragten beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen im November 2018 eine beschränkte Erlaubnis für das zutage Fördern von Tiefengrundwasser aus dem Nagelbergbrunnen in Treuchtlingen. Es handelt sich dabei um einen Probebetrieb, der sich über sieben Jahre erstreckt. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen prüft derzeit den Antrag und wird die Öffentlichkeit über die Erteilung oder Versagung der Genehmigung informieren.
(LRA) Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die beantragte Wasserentnahme. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach ist amtlicher Sachverständiger (Fachbehörde). Nach Eingang des Antrages hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ein Gutachten bei der Fachbehörde, dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach, angefordert. Dieses liegt dem Landratsamt nunmehr vor.
Das Gutachten wurde von Seiten des Landratsamtes geprüft und am 02. Mai an alle betroffenen Wasserversorger sowie an die Stadt Weißenburg und die Stadt Treuchtlingen verschickt. Diese werden im Anhörungsverfahren gebeten, innerhalb von vier Wochen dazu Stellung zu nehmen. Parallel dazu wird eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Entscheidung darüber wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt öffentlich bekanntgegeben. Zudem werden weitere Fachstellen am Verfahren beteiligt.
Die Stadtwerke Treuchtlingen beantragten, innerhalb der nächsten sieben Jahre im Rahmen eines Probebetriebes sukzessive insgesamt 300.000 Kubikmeter mehr Wasser zutage zu fördern. Folgende Entnahmestaffelung wäre vorgesehen:
Betriebsjahr | Beantrage maximale Zutageförderung |
1. Betriebsjahr | 100.000 Kubikmeter |
2. Betriebsjahr | 100.000 Kubikmeter |
3. Betriebsjahr | 150.000 Kubikmeter |
4. Betriebsjahr | 200.000 Kubikmeter |
5. Betriebsjahr | 250.000 Kubikmeter |
6. Betriebsjahr | 300.000 Kubikmeter |
7. Betriebsjahr | 300.000 Kubikmeter |
Die beantragte befristete Entnahme liegt innerhalb des überdeckten Sandsteinkeupers. Dieser erstreckt sich grob vom Brombachsee im Norden, über Pfaffenhofen im Süden und Regensburg bzw. Amberg im Osten. In dem betroffenen Wasserreservoir lagern rund 25 Milliarden Kubikmeter Grundwasser. Insgesamt wird der Sandsteinkeuper von 35 Wassergewinnungsanlagen erschlossen. Die Gesamtentnahme liegt bei circa 8,1 Millionen Kubikmeter pro Jahr.
Das durch die Stadtwerke Treuchtlingen beantragte Grundwasser dürfte ausschließlich zur Mineralwasserabfüllung verwendet werden. Die Abfüllung des geförderten Grundwassers erfolgt über die Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH & Co KG. Die Stadtwerke Treuchtlingen haben als Eigentümer des Brunnens den Antrag gestellt. Der Brunnen wurde im Jahr 1996 gebohrt und bislang nicht genutzt.
Während des Probebetriebes bis zum Jahr 2026 sollen die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen der Entnahme im Rahmen eines Probebetriebes ermittelt werden. Dies macht ein Grundwassermonitoring an geeigneten Brunnen und Messstellen erforderlich. Deshalb werden Analysen, Messungen und Betriebspflichten gefordert. Während des Probebetriebes müssten Quantität und Qualität des Grundwasserleiters intensiv überwacht und untersucht werden. Da die beantragte Zutageförderung in einem sehr langsamen Prozess abläuft, sind laut dem Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes keine akuten Beeinträchtigungen zu erwarten.
Erst nach Abschluss des Probebetriebs kann beurteilt werden, ob dann entweder eine wie sonst übliche längerfristige Entnahme gestattet werden kann, ein weiterer Probebetrieb bzw. weitere Untersuchungen notwendig sind oder eine komplette Versagung erfolgen muss. Die Genehmigung des Landratsamtes würde in stets widerruflicher Weise erfolgen, darauf haben auch mögliche Investitionen keinen Einfluss. „Die Genehmigung eines Probebetriebs mit Auflagen führt nicht automatisch zu einer dauerhaften Entnahme, sondern muss dann in einem eigenen neuen Verfahren beantragt und erneut beurteilt werden“, stellt Landrat Gerhard Wägemann nachdrücklich fest. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wird über die Erteilung oder Versagung der Genehmigung informieren.