Neue Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis

Ines Dirsch ist die neue Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.

Seit Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 steht im Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“. Doch jahrzehntelang war die Realität eine ganz andere. Frauen dürfen beispielsweise erst seit 1957 ohne die Genehmigung ihres Ehemannes ein Konto eröffnen oder brauchten bis 1977 seine Erlaubnis zur Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages.

Im Jahr 1994 erhielt das Grundrecht die Ergänzung, dass der Staat für seine Durchsetzung zu sorgen hat. Zwei Jahre später hat der Bayerische Landtag ein Gleichstellungsgesetz erlassen.

Gleichstelllungsbeauftragte – ein sperriger Begriff, braucht man diese Position heutzutage wirklich noch? Haben Frauen nicht schon alles erreicht?

In vielen Bereichen des Lebens sind Frauen auch heute noch schlechter gestellt als Männer und werden vor die Wahl gestellt: Beruf oder Familie? Im öffentlichen Leben sind Frauen seltener in Entscheidungspositionen vertreten und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen. Zudem sind sie oftmals sexuellem Missbrauch und Gewalt ausgesetzt.

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben. Hier ist zwischen externen und internen Themenfeldern zu differenzieren.

Im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ist sie Ansprechpartnerin für alle Beschäftigten, die sich im beruflichen Bereich gegenüber dem anderen Geschlecht benachteiligt fühlen, pflegt den Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen und nimmt Anregungen und Anfragen entgegen. Zudem wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei Einstellungsverfahren mit und begleitet zahlreiche interne Projekte.

Die externen Themenfelder der Gleichstellungsstelle sind vielfältig. Sie ist wegweisend für Männer und Frauen im Landkreis, egal ob es dabei um Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der Sicherung der Chancengleichheit geht. Hier wird es auch in Zukunft verschiedenste Aktionen und umfassende Öffentlichkeitsarbeit geben, um diese Punkte in der Bevölkerung und den zuständigen Interessensgruppen zu etablieren.

„An Widerständen wachsen und Hürden überwinden“, so das Credo der Gleichstellungsarbeit.

Frau Dirsch freut sich auf die neue Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte, die sie als „wichtige und spannende Aufgabe mit viel Potential“ bezeichnet. Zunächst macht sich die neue Gleichstellungsbeauftragte ein Bild von den bereits bestehenden Netzwerken und der Situation der Gleichstellungsarbeit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, um dann die Schwerpunkte ihrer künftigen Arbeit zu setzen.

Wer Fragen zur Gleichstellung hat, einen Gesprächstermin vereinbaren oder sich allgemein informieren möchte erreicht Frau Ines Dirsch, unter der Telefonnummer 09141 902- 129 im Landratsamt in Weißenburg oder per Mail unter

gleichstellung.lra@landkreis-wug.de

Foto: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen




Kurzschluss war die Brandurasche

Ein Kurzschluss war die Ursache des verheerenden Brandes der das Wohnhaus der die Familie Schütz in Pappenheim völlig zerstört hat. Bereits am Frühen Morgen nach dem Brand ist eine Welle der Hilfsbereitschaft angelaufen, die von Bürgermeister Uwe Sinn koordiniert wurde.

160223_brand-08Wie berichtet, wurde das Pappenheimer Ehepaar, das bei dem Wohnhausbrand am frühen Dienstagmorgen am Niederländersteig ihr Haus und alle darin befindliche Habe verloren hat vom BRK ins Krankenhaus gebracht. Schon unmittelbar nach Bekanntwerden des Brandes versuchten viele hilfsbereite Pappenheimer mit der Familie Kontakt aufzunehmen um ihr eine Unterkunft und ihre Hilfe anzubieten. Koordiniert hat Bürgermeister Sinn diese Welle der Hilfsbereitschaft. Er holte Ludwig Schütz nach seiner Entlassung vom Krankenhaus ab, versorgte ihn zunächst mit Kleidung und nahm in seiner Familie auf. Auch eine Wohnung ist zwischenzeitlich gefunden in der die Brandleider wohnen können. Mehrere Freunde kommen am heutigen Mittwoch zusammen um die vorläufige Bleibe auszustatten.

160223_brand-07Die bei dem Brand verletzte Luise Schütz ist auf dem Wege der Genesung und kann voraussichtlich in den nächsten Tagen das Krankenhaus verlassen.

Bei allem Entsetzen über das Ausmaß des Brandes zeigte sich Bürgermeister Sinn am Brandort beeindruckt von der Leistung der eingesetzten Feuerwehren und lobte deren rasches und geonntes Vorgehen bei der Brandbekämpfung.

Indessen ist auch die Brandursache von den Brandermittlern der Kriminalpolizei Ansbach gefunden. Der Brandherd liegt nach deren Feststellungen der Experten im Wohnzimmer, wo ein Kurzschluss im Bereich der Mediengeräte den Brand ausgelöst hat. hat.




Monatliches Treffen für Flüchtlingshelfer

Die Freiwilligenagentur beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen organisiert jetzt ein monatliches Austauschtreffen für alle Helfer die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren. Bei den Treffen sollen sich die Helfer gegenseitiges Kennenlernen und ihre Erfahrungen und Informationen austauschen.
Das erste Treffen findet am Montag, 29. 02. 2016,17:30 – 19:30 Uhr im   Sitzungssaa des Landratsamtes, im Klosterflügel, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg statt.

Erörtert werden aktuelle Themen und Fragen aus den Helferkreisen, Erfahrungsaustausch und Vernetzung sowie neue Entwicklungen in der Flüchtlingsarbeit.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die nächsten Termine sind:
Montag, 21.03.2016
Montag, 25.04.2016
Montag, 30.05.2016
Dienstag, 28.06.2016
Montag, 18.07.2016
Sommerpause
Montag, 26.09.2016
Montag, 24.10.2016
Montag, 28.11.2016
Winterpause




Neue Asylunterkunft im Gästehaus Dengler

dengler_asyl02Im Gästehaus Dengler in der Deisingerstraße werden ab Mitte März rund 25 Flüchtlinge wohnen. Bis dahin sind noch einige kleinere Umbauarbeiten durchzuführen. Der Unterkunftsvertrag, der Ende letzter Woche unterzeichnet wurde, hat derzeit eine Laufzeit von zwei Jahren.

Der Situation kommt zugute, dass es in Pappenheim einen aktiven Helferkreis für Flüchtlinge gebildet hat, der sich um die Flüchtlinge kümmern wird.

Es ist derzeit noch nicht bekannt welche Nation die Menschen haben werden, die künftig in der Pappenheimer Innenstadt wohnen.




Ehrenamtliche Vormundschaften – Ein Pionierprojekt

Um den Weg für die Bestellung der ersten Vormundschaften zu ebnen hat es seit August 2015 große Anstrengungen gegeben. Die akribische Vorbereitungsarbeit hat sich gelohnt. Derzeit sind 17 bestellte ehrenamtliche Vormünder an 17 Mündel vermittelt. Sie unterstützen nun jeweils einen unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen (UMF), übernehmen Verantwortung als deren rechtliche Vertreter und versuchen mit dem Jugendlichen die Weichen für eine positive Zukunft zu stellen.
Einige Ehrenamtliche, denen noch keine Vormundschaft übertragen wurde, haben sich alternativ als Paten für junge Flüchtlinge, die bereits volljährig sind, zur Verfügung gestellt. Die Aufgaben sind vergleichbar nur ohne rechtliche Verpflichtung. Aktuell sind zwei Patenschaften vermittelt.
Jeder gelungene Kontakt ist ein erster Schritt hin zu einem „normalen“ Alltag und trägt dazu bei, sich in der neuen, meist noch „fremden Heimat“ zurechtzufinden.
Darüber hinaus ist die allgemeine Hilfsbereitschaft der Ehrenamtlichen in allen Unterkünften im Landkreis auf einem sehr hohen Niveau. Die Flüchtlinge erhalten von dieser großen Zahl an Helfern in fast allen alltäglichen Fragen und Probleme Hilfestellung und Unterstützung, angefangen beim Spracherwerb, bei Arztbesuchen, Ämtergängen und bei der Wohnungssuche für anerkannte Flüchtlinge. Integration gelingt am besten durch eine gelebte Nachbarschaft.

Foto: Freiwilligenagentur
hinten stehend v.l.n.r:
Gideon Oster, Sieglinde Kopatschek, Eva Sieland-Hirschmann, Andreas Gastner, Christa Wein, Cornelia Schmidt, Heidi Rammler, Nadja Zeh
vorne sitzend v.l.n.r.:
Helga Meyer, Robert Buchinger, Sven Hildebrandt, Erich Neiser, Dorothee Bucka, Kathrin Kimmich, Judith Schneider




Flohmarkt für Baby- und Kinderbedarf

Der städtische Kindergarten in Bieswang organisiert am Samstag, 27. Februar einen Flohmarkt für Baby und Kinderbedarf. Angeboten werden Baby- und Kinderkleidung, Spielsachen und auch Kinderwagen etc. Veranstaltungsort ist die Sporthalle der Sportfreunde Bieswang am Sportplatzweg. Anbieter können sich bis zum 24. Februar melden.

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Gibt es VOR und NACH Köln?

Die Ereignisse der Silvesternacht in Köln haben bundesweit Diskussionen hervorgerufen. Im Evangelischen Gemeindehaus St. Andreas in Weißenburg wird einem Vortrag mit anschließender Diskussionsrunde, die Frage gestellt, ob es ein VOR und NACH Köln gibt. Die Moderation hat der Weißenburger SZ-Journalist Uwe Ritzer. Dr. Sabine Schiffer wird das Thema aufbereiten.

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Basar für Kinderkleidung und Spielzeug

Im Katholischen Kindergarten St Marin gibt es am Samstag, 20. Februar 2016 von 14:00 bis 16:00 Uhr einen Basar für Kinderkleidung und Spielzeug. Für die Marktbesucher wird auch Kaffee und Kuchen angeboten. Anmeldung für die Anbieter bei Rahima Peköz.

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Landkreis profitiert vom Mindestlohn

(NGG) Ein Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zieht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen eine positive Bilanz. „Zum ersten Mal haben alle Beschäftigten einen festen Lohnsockel unter den Füßen – von der Küchenhilfe bis zur Verkäuferin im Backshop: Wer arbeitet, muss dafür mindestens 8,50 Euro pro Stunde bekommen“, sagt Regina Schleser. Für die Geschäftsführerin der NGG Nürnberg-Fürth ist der gesetzliche Mindestlohn der „Einstieg in den Lohn-Aufstieg für Menschen, die zuvor mit Niedrigstlöhnen abgespeist wurden“.

Vom „Schreckgespenst Mindestlohn“, vor dem die Arbeitgeber auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen noch vor einem Jahr gewarnt hätten, sei nichts übrig geblieben: Der Mindestlohn sei weder „Konjunktur-Bremser“ noch „gefährlicher Job-Killer“. Die NGG legte dazu jetzt eine aktuelle „Mindestlohn-Analyse“ vor, die das renommierte Pestel-Institut (Hannover) im Auftrag der Gewerkschaft gemacht hat.

Die Wissenschaftler werteten dabei auch die Beschäftigungssituation im Landkreis aus: „Anstatt Servicekräfte oder Küchenpersonal zu entlassen, haben Hotels, Pensionen, Restaurants und Gaststätten neue Kräfte eingestellt. Insgesamt arbeiteten dort im Juni vergangenen Jahres immerhin 971 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – und damit fast zehn Prozent mehr als noch im Vergleichsmonat des Vorjahres, als es den gesetzlichen Mindestlohn noch nicht gab“, sagt Schleser.

Nach Angaben der NGG Nürnberg-Fürth hat der Mindestlohn zudem dazu geführt, dass etliche Arbeitgeber aus Mini-Jobs reguläre Stellen gemacht haben. Das gelte nicht nur für die Gastro-Branche. „Viele Mini-Jobs waren besonders schlecht bezahlt. Durch den Mindestlohn sind die Mini-Jobber dann über die 450-Euro-Grenze gerutscht. Und das sind jetzt sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Diese Menschen haben damit etwas Besseres als den Mini-Job. Das ist ein Riesenerfolg“, sagt Regina Schleser.

Dabei hat die Arbeitslosigkeit im „Mindestlohn-Jahr 2015“ abgenommen: Im letzten Dezember waren rund 1.681 Menschen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ohne Beschäftigung – und damit 3,9 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor. Auch die Beschäftigtenzahl insgesamt hat sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn positiv entwickelt: Im Sommer des vergangenen Jahres gab es im Landkreis 340 Menschen mehr, die einen Job hatten, als noch im Sommer des Vorjahres.

Diese Zahlen liefern für die Geschäftsführerin der NGG Nürnberg-Fürth eine „klare Botschaft“: „Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde hat den Beschäftigten gut getan. Und er hat der Wirtschaft nicht geschadet.“ Im Gegenteil: Das Lohn-Plus habe dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen eine höhere Kaufkraft beschert, von der insbesondere auch die heimische Wirtschaft profitiert habe. „Denn Beschäftigte, die den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, haben das zusätzlich verdiente Geld nahezu eins zu eins in den Konsum gegeben“, betont Schleser.

Um diesen Menschen die Chance zu geben, auch Geld für größere Anschaffungen auf die hohe Kante zu legen, müsse der Mindestlohn allerdings steigen: „Unser Ziel ist es, ihn möglichst rasch in einem ersten Schritt auf 10 Euro pro Stunde anzuheben“, macht die Gewerkschafterin deutlich. Die NGG habe einen ganz wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland vor einem Jahr überhaupt eingeführt worden sei. Jetzt werde man ebenso hartnäckig daran arbeiten, ihn schrittweise „zu liften“.

Für die NGG Nürnberg-Fürth ist eine Erhöhung des Mindestlohns nur konsequent. Das zeige auch eine Renten-Berechnung des Bundesarbeitsministeriums: Um eine Rente von mindestens 769 Euro pro Monat – also gerade einmal die Grundsicherung im Alter – zu bekommen, müsste ein Beschäftigter mindestens 11,50 Euro pro Stunde verdienen. Und das 45 Jahre lang bei einer Vollzeitstelle. „Ein Leben lang arbeiten und dann doch nur ‚Alters-Hartz-IV‘ bekommen – das kann und das darf es nicht sein. Der gesetzliche Mindestlohn steckt noch in den Kinderschuhen. Aber wir werden ihn groß bekommen“, ist sich NGG-Geschäftsführerin Schleser sicher.




Netzwerk Mädchenarbeit informiert

Mädchen stärken, aber Jungs nicht hängen lassen. Unter diesem Motto steht die Aktionswoche des Netzwerkes Mädchenarbeit in Altmühlfranken mit einer Eröffnungsveranstaltung am 18.01.2016 um 10 Uhr im Wildbadsaal in Weißenburg.

Schon lange engagieren sich zahlreiche Vertreter aus Schule, Kirche und sozialen Einrichtungen in Altmühlfranken für die Stärkung von Mädchen sowie für Gleichstellung und unterstützen Mädchen und junge Frauen dabei, über ihre Sexualität und über ihren Körper selbst zu bestimmen.

Nun haben sich diese Akteure in dem Netzwerk Mädchenarbeit Altmühlfranken zusammengefunden und unterstützen die Kampagne „Uns geht’s ums Ganze“ vom „Münchner Fachforum für Mädchenarbeit“.

Die Kampagne hat das Ziel, der zunehmenden Pornofizierung, Sexualisierung und dem Schönheitswahn mit pädagogischer Arbeit etwas entgegenzusetzen sowie Mädchen und Frauen in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken.

Schirmpatin ist Frau Hildegund Rüger, Leiterin des Bereiches Schulen der Regierung von Mittelfranken und Präsidentin des Bayerischen Landesfrauenrates.

„Wir müssen Mädchen und jungen Frauen schon von klein auf Anerkennung und Wertschätzung vermitteln. Wir müssen sie in ihrem Körpergefühl bestärken, ihnen bei ihrer Entwicklungsorientierung beistehen und ihnen vor allem Rollenklischees bewusst machen. Denn nur so können sie ihre Entscheidungen selbstbestimmt nach eigenen Interessen, Fähigkeiten und Wünschen treffen und richten sich nicht nach überholten Rollenstereotypen“, so Frau Rüger.

Das Netzwerk Mädchenarbeit in Altmühlfranken möchte zusätzlich deutlich machen, dass auch Jungs von dieser Thematik betroffen sind. Unter dem Motto „Mädchen stärken, aber Jungs nicht hängen lassen“ sollen auch sie ermutigt werden, sich gegen alltäglichen Sexismus und sexualisierte Gewalt zu solidarisieren und sich gegen die Inszenierung von Geschlecht jenseits von Rollenklischees und für selbstgewählte Lebensentwürfe einzusetzen.

Im Rahmen einer Aktionswoche bietet das Netzwerk in Kooperation mit der Zukunftsinitiative altmühlfranken und der Stadt Weißenburg Mädchen und Jungs zahlreiche Möglichkeiten, sich mit dieser Thematik innerhalb unterschiedlicher Workshops auseinander zu setzen. Dabei diskutieren sie über in den Medien propagierte Ideal- und Vorbilder, Freundschaft und Liebe sowie Verhütung und können sich in Gesangs-, Tanz- und Gestaltungsworkshops mit sich und ihrem Selbstbild beschäftigen.

Eröffnet wird die Aktionswoche am 18.01.2016 um 10 Uhr durch eine Veranstaltung im Wildbadsaal, Weißenburg. Diese Veranstaltung richtet sich an Beschäftigte und Entscheidungsträger/innen der Jugendhilfe, an Multiplikator/innen, die mit jungen Menschen arbeiten und an Personen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft, die in Ihrem Arbeitsumfeld mit Jugendlichen zusammen kommen.

Interessenten/innen melden sich für diese Veranstaltung bitte an unter sina.scheiblhofer@altmuehlfranken.de oder unter 09141/902 227.




Einstimmiges Votum für Ambulante Wohngemeinschaft

Zur zukünftige Nutzung des vormaligen Bieswanger Schulhauses hat sich jetzt der Stadtrat einstimmig für das Konzept der Diakonie und damit für die Schaffung einer ambulanten Wohngemeinschaft für Senioren entschieden.

Erneut war das vormalige Bieswanger Schulhaus Gegenstand der Beratungen im Pappenheimer Stadtrat. CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus, hatte Antrag auf die Fassung eines Grundsatzbeschlusses gestellt. In diesem Beschluss wollte Gallus festgelegt haben, dass das Gebäude künftig als Einrichtung für Senioren genutzt werden soll. Wie berichtet, hatte der Landkreis bereits im Juli das Schulhaus anmieten wollen, um in dem Gebäude unbegleitete jugendliche Flüchtlinge unterzubringen. Dieses Ansinnen hat der Stadtrat schon wenige Tage nach Eingang des Mietgesuchs in einer nichtöffentlichen Sitzung per Beschluss abgelehnt.

Da das Gebäude auch aus Gründen des Brandschutzes wohl nicht mehr als Schulhaus verwendet werden kann und die aufwändige Reparatur oder der Austausch der Heizung kurzfristig ansteht, könne die Stadt nur verkaufen oder anderweitig nutzen, wurde beim Themenvortrag im Stadtrat deutlich. (Siehe auch unsere früheren Artikel zum Bieswanger Schulhaus)

Nachdem die Diakonie, das BRK und die Lebenshilfe Weißenburg ihre Konzepte für eine zukünftige Nutzung des Bieswanger Schulhauses dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung vorgestellt hatten (wir haben berichtet), befasste sich der Bauausschuss in zwei Sitzungen mit der Thematik. Vom Bauausschuss wurde dem Stadtrat das Nutzungskonzept der Diakonie empfohlen, das eine ambulante Wohngemeinschaft für Senioren vorsieht. Entscheidendes Merkmal dieses Konzeptes ist die Betreuung der Senioren tagsüber von etwa 08:00 bis 17:00 Uhr in einer Seniorentagesstätte, wie sie von CSU Fraktionsvorsitzenden Florian Gallus von vornherein favorisiert wurde. Entsprechend zufrieden zeigte sich Gallus deshalb auch bei seinen Ausführungen. Mit der Empfehlung des Bauausschusses sei ein erster wichtiger Schritt in Richtung Wohnen im Alter gemacht, was Gallus als eine gute Investition erkennt. Gleichzeitig – so Gallus – stärke man mit dem Projekt die Standortfaktoren im ländlichen Raum deshalb, weil „die Menschen im Alter dort wohnen bleiben können, wo sie sich niedergelassen und ihr Leben lang gewohnt haben“, meinte der CSU-Fraktionsvorsitzende. Zur Finanzierung des Projektes gebe es laut Gallus nicht nur eine Förderung des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) sondern auch das Pfistererbe stehe zur Verfügung, weil die geplante Maßnahme dem letzen Willen der Erblasserin zu einhundert Prozent Rechnung trage. Es gebe viele gute Gründe, den Umbau des Schulhauses zielstrebig voranzutreiben. Gallus erinnerte auch an die Wahlprogramme in denen sich alle Parteien und Wählergruppen auf die Fahnen geschrieben hatten, für die Senioren etwas zu tun.

Auch der neue Fraktionsvorsitzende der BGL, Karl Satzinger, zeigte sich mit dem Beschlussvorschlag zufrieden. Satzinger war es, der die Soziale Nutzung des Bieswanger Schulhauses im Juni 2015 erstmals dem Stadtrat vorgeschlagen hatte. Jetzt freue er sich, dass das Schulhaus nicht verkauft wird. Im Bauausschuss sei mit dem geplanten Nutzungskonzept ein guter Weg begonnen worden, der nun weitergeführt werden müsse.

Den Zeitfaktor wollte Walter Otters, Fraktionsführer der FW bei der weiteren Entwicklung des Projektes berücksichtigt wissen. Erste Ergebnisse solle man im April oder Mai dem Stadtrat vorlegen. Da nicht klar ist, ob zu dieser Zeit schon vorzeigbare Ergebnisse vorliegen einigte man sich darauf, dass im April 2016 einen Sachstandbericht vorgelegt wird.

SPD Fraktionschef Gerhard Gronauer machte zunächst deutlich, dass von Stadtrat Karl Satzinger die Initiative für das Projekt ausging, wofür er ihm dankte. Zudem sei es auch aus seiner Sicht eine gute Sache, dass die Maßnahme über das Pfistererbe finanziert werden kann.

In der Bieswanger Gesellschaft sei das Projekt gut angekommen, stellte Stadtrat Friedrich Hönig fest. Er zeigte sich überzeugt, dass die Einrichtung in Bieswang positiv aufgenommen wird.

Einstimmig sprach sich der Pappenheimer Stadtrat per Beschluss, für das Konzept der Diakonie Weißenburg aus. Schon bald soll es zu Verhandlungen mit dem Träger kommen um die Umsetzung des Konzeptes voranzubringen.

  pfister_grabinschriftDas Erbe der Marie Pfister
Das Erbe der 2006 verstorbenen Marie Pfister beziffert sich derzeit auf rund 600.000 Euro Barmittel. Hinzu kommen jährliche Erträge aus Verpachtungen. Gegenstand des Erbes ist auch ein landwirtschaftliches Anwesen in Bieswang.

Im Testament vom 27.04.2000 heißt es, dass die Stadt Pappenheim als Erbe eingesetzt wird. Weiter ist in dem Testament ausgeführt:

pfister_marie-01….. Es ist mein Wunsch, dass die Stadt mit meinem Erbe wie folgt verfährt:
Mein Anwesen in Pappenheim Bieswang, Meiergasse 3, samt den landwirtschaftlichen Grundstücken soll nicht veräußert werden. Nach Möglichkeit sollen Stall und Scheune, soweit die hinterlassenen Ersparnisse und die Erträge reichen, für Wohnzwecke ausgebaut und vermietet werden, die landwirtschaftlichen Grundstücke sollen verpachtet werden.
Von den Miet- und Pachterträgen ist das Anwesen zu erhalten. Das Anwesen soll den Namen „Feierabendhaus“ erhalten …….“

pfister_anwesenEntscheidend in diesem Testament ist das Wörtchen „soll“. Es gab nämlich schon ein Testament vom 19.02.1985, in dem ausgeführt war, „ Mein Anwesen Pappenheim/ Bieswang, Maiergasse 3 samt landwirtschaftlichen Grundstücken darf nicht veräußert werden. …….“. Der damalige Bürgermeister Peter Krauß hat, wie er uns erklärt, Marie Pfister damals davon überzeugen können die Formulierung „darf nicht“ in „soll nicht“ abzuändern.

Der Nachlassverwalter, gleichzeitig Pappenheims vormaliger Bürgermeister Peter Krauß ist mit dem Ratsbeschluss nicht recht zufrieden „Von der Umwandlung des Schulhauses in eine Seniorenbetreuungsstätte bin ich persönlich nicht überzeugt. Hier wäre ein Erweiterungsbau des Georg Nestlerhauses sinnvoller“, teilt er auf unsere Anfrage mit. Krauß fügt sich aber notgedrungen dem Ratsbeschluss. „nun ja, der Stadtrat hat entschieden, das muss man akzeptieren“ meint schließlich.




Landkreis braucht 450 Wohnungen für Flüchtlinge

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf dem „Wohn-Prüfstand“: Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden rund 450 Wohnungen für die Flüchtlinge, die in diesem Jahr kommen, zusätzlich gebraucht. Das geht aus einer aktuellen Wohnungsmarkt-Analyse des Pestel-Instituts hervor. Nach Berechnungen der Wissenschaftler steigt der Gesamt-Wohnungsbedarf für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in 2015 damit auf rund 590 Wohnungen.

Um diesen zu erreichen, sei es in erster Linie notwendig, das Sanieren von leerstehenden Wohnungen enorm zu forcieren. Aber auch beim Neubau von Wohnungen müsse mehr getan werden. Im Schnitt wurden in den vergangenen Jahren im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen lediglich rund 200 Wohnungen pro Jahr fertiggestellt.

Deshalb warnt das Pestel-Institut jetzt vor einem „Weiter so“: „Wenn es bei einem starken Flüchtlingszuzug bleibt, muss sich der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auch in den kommenden Jahren darauf einstellen, dass noch mehr Wohnungen gebraucht werden“, sagt Pestel-Institutsleiter Matthias Günther.

Zwei „Mangelerscheinungen“ diagnostizieren die Wissenschaftler bei der Wohnungsmarkt-Analyse für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: „Es fehlen bezahlbare Wohnungen. Vor allem aber Sozialwohnungen. Also vier Wände für die Menschen, die sich teure Wohnungen in der Regel nicht leisten können: Rentner, Alleinerziehende, junge Menschen in der Ausbildung, einkommensschwache Haushalte und eben auch Flüchtlinge“, macht Matthias Günther deutlich.

Hinter der Untersuchung steht die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Die IG BAU hat gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB), der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) und dem Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) die Wohnungsmarkt-Analyse in Auftrag gegeben.

Gemeinsam sprechen sich die Vertreter der Baubranche für eine Offensive bei der Sanierung leerstehender Wohnungen und für eine Ankurbelung vom Wohnungsneubau aus. Ebenso für einen Neustart des sozialen Wohnungsbaus. Erreicht werden kann dies, so das Pestel-Institut, durch zinslose Darlehen und Investitionszulagen für genossenschaftliche und kommunale Wohnungsunternehmen.

Um private Investoren zu gewinnen, schlagen die Wissenschaftler steuerliche Anreize vor. So sollte regional und zeitlich begrenzt in Verbindung mit Mietobergrenzen eine lineare Abschreibung für Abnutzung (AfA) von 4 Prozent eingeführt werden. Ebenso eine degressive Abschreibung mit anfänglich zehn Prozent, um den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Diese gab es bereits bei der letzten großen Zuwanderungswelle in den 90er-Jahren. „Wenn private Investoren bezahlbare Wohnungen bauen sollen, dann wird das ohne steuerliche Anreize nicht funktionieren“, so Günther.

Die vom Bund jetzt bereitgestellten 500 Millionen Euro, die die Länder bis 2020 jährlich für den sozialen Wohnungsbau bekommen sollen, sieht das Pestel-Institut kritisch. „Das wird hinten und vorne nicht reichen. Bundesweit werden dadurch bestenfalls zwischen 10.000 und 12.000 Wohnungen neu entstehen. Das ist eine Kapazität, die eine Großstadt nur so wegschluckt. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird davon nicht wirklich spürbar profitieren“, sagt Matthias Günther.

An die Adresse der heimischen Bundestagsabgeordneten gerichtet, fügt der Wissenschaftler hinzu: „Es muss dringend etwas passieren. Andernfalls droht eine Wohnungskrise, die das Potenzial hat, an vielen Orten zu erheblichen sozialen Spannungen zu führen.“ Politisch müsse der Neubau und das Sanieren von Wohnungen als Konjunkturmotor neu entdeckt werden. „Denn, was als Anreiz vom Staat investiert wird, fließt beim Wohnungsbau zu einem Großteil über Steuereinnahmen und Sozialabgaben in öffentliche Kassen zurück“, macht Institutschef Günther klar.

Das Pestel-Institut in Hannover geht bei seiner Wohn-Prognose von rund 1.120 Flüchtlingen aus, die im Laufe dieses Jahres in den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen kommen werden. Grundlage hierfür ist die für Deutschland erwartete Zahl von einer Million Flüchtlingen in 2015. Die Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer berechneten die Wissenschaftler nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, innerhalb der Länder nach der Einwohnerzahl. „Um die für Asylbewerber zusätzlich benötigten Wohnungen zu ermitteln, gilt die Formel: 100 Flüchtlinge, die in den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen kommen, benötigen im Schnitt 40 Wohnungen“, erläutert Matthias Günther.