Das Abwassersplitting ist derzeit für alle Hausbesitzer in Pappenheim und den Ortsteilen ein wichtiges Thema. In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates wurde das System und das praktische Vorgehen von Amtsleiter Eberle erklärt. Bürger-Informationsbüro wird im Dezember eingerichtet.
Die neue Abrechnung der Abwassergebühren, die ja bekanntlich für Anschlussteilnehmer im Pappenheimer Gemeindegebiet harmonisiert wurden, bringen schon in allernächster Zukunft Änderungen für alle Haus- und Grundstückseigentümer mit sich.
Gesplittet – was ist das?
Die Erhebung der Abwassergebühren war bisher eine einfache Sache. Denn bei der Berechnung wurde die verbrauchte Trinkwassermenge, die mit der Wasseruhr gemessen wird, zugrundegelegt. Aus rechtlichen Gründen wird nun ein neuer Modus für die Berechnung der Einleitungsgebühren erforderlich.
Gleich bleibt zunächst, dass die nach Wasseruhr verbrauchte Trinkwassermenge auch als Einleitungsmenge zur Berechnung herangezogen wird.
Neu allerdings ist, dass auch die Wassermenge, die über Dach- oder Pflasterflächen in den Kanal fließen, zur Berechnung der Abwassermenge herangezogen werden. Allerdings ist es hier so, dass nur die Flächen in Ansatz kommen, von denen auch tatsächlich Wasser in den Kanal gelangt. Flächen, deren Oberflächenwasser nicht in den Kanal eingeleitet werden, kommen nicht zum Ansatz.
Die Beweispflicht liegt hier beim Grundstückseigentümer, der nachweisen muss, dass das Oberflächenwasser tatsächlich auf dem Grundstück versickert.
Ein spezieller Fall, so erklärte Amtsleiter Eberle, sind die Dachflächen, für die grundsätzlich ein Anschlusszwang an den Kanal besteht. Allerdings sieht er hier die Möglichkeit, dass auf Antrag eine Befreiung von der Anschlusspflicht erteilt werden kann.
Das praktische Vorgehen
In den nächsten Wochen sind im Rathaus abendliche Bürgersprechstunden geplant, bei denen die Bürger die Berechnung der Abwassergebühren mit dem Sachbearbeiter besprechen können. Dabei ist es möglich, die Entwässerung der einzelnen Nebengebäude und versiegelten Flächen zu besprechen.
Grundlage für die Berechnung der Flächen von Dächern und Versiegelungsflächen ist das Luftbild aus dem Bayernatlas, der übrigens jedermann online zur Verfügung steht. So können Sie die relevanten Flächen von Dächern und versiegelten Böden überschlägig selbst vermessen und berechnen.
Im Dezember wird ein Bürger-Informationsbüro eingerichtet, in dem die Anschlussteilnehme die Berechnungsgrundlage für Ihr Grundstück abgleichen können..
Sobald die Termine für die Öffungszeiten der Infoeinrichtung bekannt sind, werden wir wieder berichten.
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