Entsorgung von holzartigen Gartenabfällen

Die Stadt Pappenheim bietet im Rahmen einer „Frühjahrsaktion“ die kostenlose Entsorgung von holzartigen Gartenabfällen (Hecken-/Sträucher-/Baumschnitt wie Äste/Zweige/Holz) an.

Am Samstag, 27.03.2021, werden Anlieferungen in der Zeit von 13 – 15 Uhr an folgenden Stellen angenommen:

      • Bieswang Kirchweihplatz Rachinger
      • Neudorf n in ehemalige Deponie
      • Osterdorf ehemalige Deponie,
      • Übermatzhofen Bolzplatz

Weitere Annahmetage – jeweils 13 – 15 Uhr  ohne Gebühr – nur für die ehema Deponie Neudorf) sind:

06.03.2021, 20.03.2021,

03.04.2021, 17.04.2021,

08.05.2021,

19.06.2021,

04.09.2021,

09.10.2021, 16.10.2021, 30.10.2021

13.11.2021 .

Ganzjährig werden holzartige Gartenabfälle im Wertstoffhof Pappenheim angenommen, allerdings gegen eine Gebühr.

Zum Vormerken: Die „Herbstaktion“ wird am 13.11.2021 stattfinden.




Straßen- und Wegesperrung

Die Stadt Pappenheim teilt mit dass in der nächsten Woche wegen Forstarbeiten zu Verkehrsbeschränkungen kommt.

Im Zeitraum von Dienstag, 02.03.2021, bis Freitag, 05.03.2021, wird es im Raum Pappenheim wegen Forstunterhaltsmaßnahmen entlang von Straßen und Wegen zu Verkehrsbeschränkungen kommen. Die Straße von Übermatzhofen über den Steinbruch nach Zimmern wird vollgesperrt. Der Radweg zwischen Zimmern und Pappenheim ist nur bedingt nutzbar, da während der Arbeiten auch dort eine Vollsperrung nötig werden wird. Außerhalb der üblichen Arbeitszeiten kann der Radweg benutzt werden.




Stadt setzt auf die Vernunft der Bürger

Zum Jahresbeginn2021 ist in Pappenheim die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in Kraft getreten. (Der PAPPENHEIMER SKRIBENT hat berichtet).

„Der Inhalt der Verordnung entspricht dem Muster des Bayerischen Gemeindetags. Der Stadt Pappenheim ist bekannt, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger an die Vorschriften der Verodnung halten und ihre Pflichten erfüllen,“ stellt die Stadt Pappenheim in einer Mitteilung fest. Allerdings erkennt man auch, dass es auch viele gibt, die es mit den Sicherungspflicht nicht so genau nehmen oder diese komplett ignorieren. Die Stadt Pappenheim bittet darum dass im Stadtgebiet alle ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Stadt Pappenheim setzt hier in erster Linie auf die Vernunft der Bürger, und gibt nachfolgende die Wichtigsten Merkmale der Verordnung bekannt.


Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
und Sicherung der Gehbahnen im Winter


Die „Verordnung der Stadt Pappenheim über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ regelt im Detail, welche Verpflichtungen hinsichtlich

a) Reinhaltung und Reinigung u n d
b) Sicherung der Gehbahnen im Winter bestehen.

Die hierzu maßgebliche Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Pappenheim hinterlegt
(„Stadt & Ortsteile“ -> „Rathaus“ -> „Stadtverwaltung“ -> „Ortsrecht“).

Wir fassen die wichtigsten Details der Verordnung zusammen:

Wer ist verpflichtet, die in der Verordnung genannten Tätigkeiten umzusetzen ?

Eigentümer/Erbbauberechtigte/Nießbraucher/Dauerwohn- u. Nutzungsberechtigte sowie Inhaber eines Wohn rechtes.

Welche Flächen sind zu reinigen und zu sichern ?

Öffentliche Straßen/Wege und deren Bestandteile (insbesondere Gehwege). Näheres siehe Verordnung.

Was bedeutet „Reinhaltung der öffentlichen Straßen und deren Bestandteile“?

  •  wöchentliches Reinigen und Kehren
  •  Schlamm und sonstigen Unrat sind zu entfernen
  •  Laub ist zu beseitigen (Rutschgefahr)
  •  Gras, Unkraut sowie Moos ist zu entfernen, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst
  •  nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche im Sinne des § 6 der Verordnung liegen

Was bedeutet „Sicherung der Gehbahnen im Winter“ ?

  •  die Sicherungsfläche (i. d. R. der Gehweg) muss an Werktagen ab 06.30 Uhr (und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr) von Schnee geräumt und bei Schnee-/Reif- oder Eisglätte mit z. B. Sand/Splitt bestreut werden
  • der Einsatz von Tausalz ist nur in Ausnahmefällen zulässig (bei besonderer Glättegefahr, an Treppen und starken Steigungen)
  • die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist
  • das Räumgut ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird
  • Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten

Warum ist die Umsetzung der Verordnung so wichtig ?

In erster Linie geht es darum, Gefahren für Leib und Leben (Winterdienst) zu vermeiden. Ein Sturz kann enorme Auswirkungen haben. Aber auch das Ausweichen von nicht geräumten Bereichen auf geräumte Bereiche (z. B. vom Gehweg auf die Straße) ist gefährlich und nicht im Sinne eines geordneten Verkehrs. Das regelmäßige Kehren und Säubern der Straße ist nicht nur für das Stadtbild wichtig. Es gilt zu vermeiden, dass große Mengen Dreck in die Kanalisation fließen und dort unnötigen Unterhaltsaufwand und Schaden erzeugen/anrichten.

Was ist, wenn ich die Festlegungen der Verordnung nicht einhalte ?

Wir weisen darauf hin, dass der zu den Verpflichtungen genannte Personenkreis die Arbeiten – sofern sie nicht selbst wahrgenommen werden können – ggf. Dritten übertragen werden muss.

Gesundheitliche Einschränkungen oder Ortsabwesenheit sind keine Gründe, die Arbeiten nicht auszuführen.

Was ist, wenn ich wiederholt meinen Pflichten nicht nachkomme ?

Die Stadt Pappenheim setzt auf die Vernunft der Verpflichteten und darauf, dass sie sich ihrer Pflicht bewusst sind und auch im Sinne des Gemeinwohls und ihrer Stadt tätig werden.

§ 13 der Verordnung regelt, dass die Nichterfüllung der Reinigungspflicht und Sicherung der Gehbahnen im Winter mit bis zu eintausend Euro belegt werden können.

STADT PAPPENHEIM




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 11.02.2021, um 19:00 Uhr findet im Großen Saal des Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrums (EBZ) in der Stadtparkstraße eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge
1.1 BA 06/2021 Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Aufstellen von zwei Baucontainer, Fl.-Nr. 222 Gem. Bieswang
2 Städt. Bauvorhaben Haus für Kinder – Genehmigung der Planung und der Kostenberechnung
3 Bauleitplanung
3.1 Bauleitplanung – Antrag auf Erweiterung der bestehenden Einbeziehungssatzung „Weißenburger Straße“ – Aufstellungsbeschluss
4 Baumaßnahmen
4.1

Sanierung Innenstadt – Beschluss der Planung und der Kostenberechnung für die Baumaßnahmen Austausch der Kanäle und Herstellung der Oberflächen in der Herrenschmied- und Stadtvogteigasse sowie der Graf-Carl-Straßen -Gehwege

4.2 DE Bieswang – Verlegung von Leerrohren als Gehwegquerung in der Hauptstraße zur Vorbereitung eines Nahwärmenetzes in Bieswang
4.3 Antrag von Herrn StR Satzinger auf Fertigstellung des Wohnmobilstellplatzes und Schaffung einer Schäferkarrenanlage
5 Vergaben
5.1 Abwasserbeseitigung:
Vergabe Klärschlammentwässerung/-Entsorgung Kläranlage Pappenheim für 2021
6 Baumaßnahme Bauhofstraße – Erwerb einer neuen Straßenbeleuchtung
7 Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD zur Erstellung eines Konzeptes für „Wohnen und Pflege im Alter“ für Pappenheim und seine Ortsteile
8 Allgemeines/ Sachstandsmitteilungen

 




Zimmerer Berg gesperrt

Die Straße von Pappenheim nach Zimmern über Dreilinden (Zimmerer Berg) ist in der 4. Kalenderwoche ab 25, Januar 2021 für 3-4 Tage wegen Sanierungsarbeiten gesperrt. Die konkreten Tage der Sperrung stehen noch nicht fest.
Die Umleitung erfolgt über die Staatsstraße 2230 Pappenheim-Zimmern.




Bauhofstraße ab sofort legal befahrbar

Was schon seit einem Monat durch die normative Kraft des Faktischen laufend umgesetzt worden ist, hat nun auch den rechtlichen Segen des Landkreises erhalten.

Die Stadt Pappenheim teilt mit, dass ab sofort die Bauhofstraße in Pappenheim wieder befahren werden darf. Damit können die Verkehrsteilnehmer wie gewohnt im Ringverkehr durch die Altstadt fahren.
Der Genehmigung vorausgegangen waren intensive Abstimmungsgespräche der Stadt Pappenheim mit dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der als Straßenbaulastträger über die Genehmigung der Durchfahrt entscheidet.

Da die Bauarbeiten in der Bauhofstraße noch nicht abgeschlossen sind und die Baustelle wegen der Winterpause ruht, wird mit dem Wiederbeginn der Bauarbeiten eine erneute Vollsperrung nötig werden. Auch wenn die Asphalt-Decksicht aufgebracht wird sind die Graf-Carl-Straße und die Bauhofstraße für einige Tage gesperrt. Die Stadt Pappenheim wird jeweils rechtzeitig über die weiteren nötigen Einschränkungen informieren.




Stadt sucht Verstärkung für den Bauhof

Die Stadt Pappenheim sucht mit der nachfolgenden Stellenausschreibung zum 01.April 2021 einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin für den städtischen Bauhof.

Stellenausschreibung

 Die Stadt Pappenheim, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, ca. 4.000 Einwohner, sucht zum 01.04.2021 eine/n

Mitarbeiter (m/w) für den städtischen Bauhof

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

Sämtliche Bauhoftätigkeiten wie Wartung und Reparatur der städt. Fahrzeuge und Geräte, Grünanlagenpflege, Straßen- und Wegeunterhalt, kleinere Baumaßnahmen, Pflanz- und Baumschnittarbeiten sowie Winterdienst fallen in Ihren Zuständigkeitsbereich

Ihr Profil:

      • abgeschlossene Berufsausbildung als Land- und Baumaschinenmechaniker oder vergleichbar
      • sehr gute allgemeine handwerkliche Fähigkeiten mit entsprechender Praxis
      • möglichst Führerschein Klasse CE (früher Kl. 2)
      • Teamfähigkeit, kostenbewusste Arbeitsweise
      • Fähigkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitsweise

Wir bieten:

      • Ein vielseitiges, verantwortungsvolles und interessantes Aufgabengebiet
      • Eine den tarifrechtlichen Vorschriften entsprechende leistungsorientierte Bezahlung entsprechend der Qualifikation und bisherigen Tätigkeit

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung (keine Emails) unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis 19. Februar 2021 an die

Stadt Pappenheim, Personalamt, Marktplatz 1, 91788 Pappenheim

Bei Fragen steht Ihnen Herr Eberle, 09143/606-16, oder
Herr Bauhofleiter Hüttinger unter 09143/606-93 gerne zur Verfügung.




Bürgermeister sagt Bürgersprechstunde in den Ortsteilen ab

Bürgermeister Florian Gallus hat mitgeteilt, das er die Bürgersprechstunden in den Pappenheimer Ortsteilen absagen muss und erklärt dazu:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona Pandemie, habe ich mich entschieden, die für die kommenden Wochen geplanten Bürgersprechstunden in den Ortsteilen nicht durch-zuführen.

Gerne stehe ich Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung.

Ich danke für Ihr Verständnis.

Ihr 1. Bürgermeister




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 14.01.2021, um 19:00 Uhr findet im Großen Saal des Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrums in der Stadtparkstraße 14 eine öffentliche Sitzung des Stadtrates  mit folgender Tagesordnung statt.

1 Bauanträge
1.1 BA 03/2021 Neubau eines Heizhauses mit Lagerhalle für ein Nahwärmenetz
1.2 BA 46/2020 – Ausbau Scheune und Aufstockung Garage, Pappenheim, Fl.-Nr. 1012
1.3 BA 02/2021 Erweiterung des Rinderstalls, Fl.-Nr. 594 Gem. Bieswang – Klaus Rachinger
1.4 BA 01/2021 – Erweiterung des Milchviehstalles um zusätzliche Strohliegebuchten, einem Liegestall und Vergrößerung des Melkgebäudes, Göhren 95, Fl.-Nr. 249
2 Seniorenbetreuung
2.1 Seniorenbetreuung Pappenheim – Konzeptvorstellung der Diakonie Weißenburg i.V.m. dem Angebot zur Übernahme der Trägerschaft der Seniorenbetreuung
3 Antrag der Fraktion Bürgerliste Pappenheim zur Teilnahme an der Aktion „Pfand gehört daneben
4 Antrag der SPD-Fraktion auf Bedarfsabfrage und eine damit verbundene Anschaffung von Luftfilter
5 Ortsrecht
5.1 Neuerlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
6 Auftragsvergabe für die Erschließungsplanung für das Baugebiet „Gründlein BA II“ in Geislohe
7 Städt. Baumaßnahmen
7.1 Vorstellung der Planung, der Kostenberechnung und Finanzierung der Baumaßnahme Neubau „Haus für Kinder
8 Antrag der Stadtwerke Pappenheim GmbH auf Zuschuss für die Studie „Freibadsanierung
9 Allgemeines / Sachstandsmitteilungen



Wertstoffhof ab morgen 9. Januar wieder geöffnet

Der Wertstoffhof Pappenheim ist ab morgen, 09.01.2021 wieder regelmäßig geöffnet.  „Wertstoffhöfe sind wichtiger Bestandteil der Entsorgungsinfrastruktur und ihre Benutzung gehört zu den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens“. Zu dieser Einsicht ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gelangt und hat beschossen die Wertstoffhöfe offen zu halten.

Der Wertstoffhof in Pappenheim ist daher ab 09. Januar 2021 wieder geöffnet. Eine Anlieferung ist zu den gewohnten Zeiten (Samstag von 9.00 bis 11.00 Uhr und Mittwoch von 13.00 bis 15.00 Uhr) möglich. Die bisher geltenden Hygienemaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Insbesondere ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Abstandsgebote zwingend erforderlich.




Eingeschränkte Besuchszeiten bei der Stadtverwaltung Pappenheim

Aufgrund der aktuellen Situation wird das Rathaus der Stadt Pappenheim ab Mittwoch, den 16.12.2020 bis zunächst 10.01.2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, um die Besucherzahlen auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.
Die Stadtverwaltung ist jedoch weiterhin für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ansprechbar. Es wird gebeten,  zunächst telefonisch oder per E-Mail mit der Verwaltung abzuklären, ob ihr Anliegen eine unaufschiebbare persönliche Kontaktaufnahme erfordert. Sollte es sich um eine unaufschiebbare Angelegenheit handeln, erfolgt eine Terminabsprache. Bei der Vorsprache im Rathaus bitte klingeln.

Der Wertstoffhof ist vom 16.12.2020 bis zunächst 10.01.2021 geschlossen. Eine Anlieferung ist in diesem Zeitraum nicht möglich.




Der Stadtrat tagt im EBZ

Am Donnerstag, 17.12.2020, um 19:00 Uhr findet die Sitzung des Stadtrates im Großen Saal des Evang. Bildungs- und Tagungszentrums in der Stadtparkstraße statt, nicht wie ursprünglich angegeben im Bürgersaal im des Haus des Gastes

Hygienevorschriften: Aufgrund des einzuhaltenden Mindestabstands können maximal 14 Besucher an der Sitzung teilnehmen. Für Besucher gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (während der gesamten Sitzung). Alle Besucher müssen sich in die ausgelegte Besuchsliste eintragen, um evtl. Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Tagesordnung

1 Bauanträge      

1.1 BA 30/2020 Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Anwesen Neudorf 125      

1.2 BA 41/2020 Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses in Zimmern      

2 Dorferneuerung Bieswang      

2.1 DE Bieswang – Ausbau Hauptstraße – Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Bieswang 2      

2.2 Kanalsanierung Hauptstraße Bieswang: Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt hinsichtlich Kostenbeteiligung an der Straßenentwässerung      

3 Beschluss der Planung, der Kostenberechnung und Finanzierung der Baumaßnahme Neubau Haus der Kinder      

4 Ortsrecht:      

4.1 Neuerlass der Verordnung der Stadt Pappenheim über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter      

5 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.03.2021      

6 Beteiligungen – Kapitalzuführung an die Stadtwerke Pappenheim GmbH zur Sicherung der Leistungsfähigkeit      

7 Städtebauförderung – Beschluss des Jahresprogramms 2021 und der Fortschreibungsjahre 2022 bis 2024      

8 Vergaben:      

8.1 Bauvorhaben Umbau ehem. Schulhaus Bieswang zur Senioren WG mit Tagesbetreuung – Vergabe der Malerarbeiten      

8.2 Bauvorhaben Umbau ehem. Schulhaus Bieswang zur Senioren WG mit Tagesbetreuung – Vergabe der Arbeiten zur Herstellung des Wärmeputzes      

8.3 Abwasserableitung Geislohe/Neudorf/Göhren nach Pappenheim: Vergabe der Maschinen- und Elektrotechnik nach erfolgter Ausschreibung      

8.4 Kläranlage Pappenheim: Sanierung Regenüberlaufbecken (RÜB) – Vergabe des Auftrags nach erfolgter Ausschreibung      

8.5 Straßenunterhalt: Setzung eines Teilstücks der Ortsstraße Am Hals: Beauftragung Ing.-Büro      

9 Allgemeines / Sachstandsmitteilungen   

Hygienevorschriften: Aufgrund des einzuhaltenden Mindestabstands können maximal 14 Besucher an der Sitzung teilnehmen. Für Besucher gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (während der gesamten Sitzung). Alle Besucher müssen sich in die ausgelegte Besuchsliste eintragen, um evtl. Infektionsketten nachvollziehen zu können.