Radfahrerin beim Anhalten gestürzt

Am Freitagvormittag befuhr eine 74jährige Urlauberin, aus Nordrhein-Westfalen, die Deisingerstraße in Pappenheim. Diese wollte sie im Bereich der abknickenden Vorfahrt in die Schützenstraße verlassen. Hierbei musste sie verkehrsbedingt anhalten und kam ohne jegliche Fremdeinwirkung zu Sturz.
Bei diesem Sturz zog sie sich eine Verletzung am rechten Unterschenkel zu und wurde deshalb in das Krankenhaus Eichstätt zur Behandlung verbracht. Sachschaden entstand nicht.




Rabiater Autofahrer

Am Freitagmorgen, 15.05.2015  wurde ein Lkw-Gespannfahrer aus Nürtingen vom Fahrer eines Pkw attackiert. Vorausgegangen war ein verbotswidriger Überholvorgang des Pkw auf der B2. Der Lkw-Fahrer gab daraufhin dem Pkw-Fahrer Zeichen mit der Lichthupe. Dieser quittierte dies mit einer beleidigenden Geste. Beim Parkplatz an der Landkreisgrenze hielten beide Fahrzeuge an und die Lkw-Fahrer stiegen aus.
Der Pkw-Fahrer ging unvermittelt auf den 49-jährigen Lkw-Fahrer los und schubste ihn zu Boden. Danach soll er ihn gegen die Hüfte getreten haben ließ dann aber von ihm ab. Als der Lkw-Fahrer in seinen Lkw einstieg versuchte der Schläger die Türe gegen das Bein des Geschädigten zu schlagen. Als er sah, dass der Geschädigte sein Handy in der Hand hatte, rannte er zu seinem Pkw, stieg jetzt auf der Beifahrerseite ein und das Fahrzeug fuhr davon. Es handelte sich um einen Fiat Doblo mit Augsbuger Kennzeichen. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Pkw blieb erfolglos. Über das vollständig bekannte Kennzeichen dürfte der ca. 25-30 Jahre Schläger jedoch zu ermitteln sein.




Pkw auf Firmenparkplatz angefahren

In der Zeit von Dienstag, 05.05.2015, bis Freitag, 08.05.2015, wurde auf einem Firmenparkplatz in der Langenaltheimer Straße ein geparkter Pkw angefahren und beschädigt. Der unbekannte Unfallverursacher kümmerte sich nicht um den Schaden in Höhe von ca. 1000 EURO. Der Pkw wurde an der hinteren rechten Seite und im Bereich der Türe beschädigt.

Wer kann Angaben zu der Unfallflucht machen?
Hinweise bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0.

 




Alkoholisierter Pkw-Fahrer

Am Montag, 04.05.2015, gegen 14.30 Uhr, wurde bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle bei einem Pkw-Fahrer Alkoholgeruch festgestellt. Da der Alkoholwert den Grenzwert von 0,5 Promille überschritten hatte, wurde gegen den Mann aus dem Landkreis Eichstätt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Neben einem Bußgeld erwartet den Pkw-Fahrer ein Fahrverbot. Seinen Führerschein durfte der Mann behalten, sein Pkw wurde verkehrssicher abgestellt.

 




Aktionswoche Radfahr- und Fahrradsicherheit

In der Woche vom 27.04.2015 bis 03.05.2015 führt die Polizeiinspektion Treuchtlingen im Rahmen des bayernweiten Verkehrssicherheitsprogramms 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ eine Schwerpunktaktion „Sicher Radeln im Frankenland 2015“ durch.

Wie bekannt, verfolgt das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ unter anderem den Schwerpunkt, die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle zu senken und dadurch die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf Bayerns Straßen weiter zu reduzieren. Während in vielen Bereichen eine Verbesserung zu erkennen war, stieg die Zahl der Radunfälle im Jahr 2014 weiter an und es wurden 8 Radfahrer /-innen getötet. Im Bereich der PI Treuchtlingen waren 2014 wie im Vorjahr 10 Radfahrunfälle mit 9 Verletzten aufzunehmen, glücklicherweise gab es keinen Toten zu beklagen.

Die Frage, ob es notwendig ist, gezielte Aktionen zum Thema „Fahrrad“ durchzuführen, muss mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden. In den letzten Jahren ist der Radverkehr stetig gestiegen. Immer mehr Menschen sind schon allein aus ökologischen Gründen mit dem Fahrrad unterwegs. Zudem hat sich das Sport- und Freizeitverhalten der Bevölkerung dahingehend geändert, dass viele das Fahrrad wieder neu entdeckt haben. Leider mehren sich mit dem zunehmenden Gebrauch des Rades und den gestiegenen Kilometerleistungen auch die Radfahrunfälle. Aufgrund der Tatsache, dass Radler kein schützendes Blech um sich haben, ziehen diese Unfälle oft schwere Verletzungen oder gar den Tod des Beteiligten nach sich. Für unseren Bereich kommt noch ein gut ausgebautes und somit stark frequentiertes Radwegenetz hinzu, das viele Radler anzieht.

In der Aktionswoche finden verstärkte Überwachungen und Kontrollen des Fahrradverkehrs hinsichtlich der Einhaltung der Verkehrsregeln durch Fahrradfahrer sowie des technischen Zustandes der Fahrräder statt. Darüber hinaus wird auch die Beachtung der Verkehrsregeln von anderen Verkehrsteilnehmern zum Schutz des Fahrradverkehrs mit kontrolliert.

In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass auch für Fahrradfahrer Alkoholgrenzwerte gelten, die auch bei durchgeführten Kontrollen mit überprüft werden. Außerdem sei in diesem Zusammenhang auf nicht tolerierbare Verhaltensweisen von Radfahrern hingewiesen, die rücksichtslos unter Gefährdung von, vor allem älteren Verkehrsteilnehmern, auf Gehwegen unterwegs sind. Ebenso werden immer wieder Radler im Treuchtlinger Kurpark angetroffen, die entgegen dem Verbot, dort mit Rädern dort fahren. Die Zweiradfahrer werden in der Aktionswoche auf Gefahren hingewiesen, die sie durch bestimmte Verhaltensweisen, wie zum Beispiel Fahren ohne Licht, „Geisterradeln“ oder mangelnde Verkehrssicherheit des Rades, für sich und auch andere Verkehrsteilnehmer heraufbeschwören können. Es soll eine Sensibilisierung für die Gefahren im Straßenverkehr herbeigeführt werden. Außerdem werden den Radfahrern Tipps und Hinweise gegeben, was ein verkehrssicheres Fahrrad alles braucht und wie man die zum Teil sehr teueren Zweiräder sichern kann. Neben der Fahrradausrüstung ist auch die reflektierende Kleidung des Fahrers ein Thema. Schließlich rät die Polizei auch zum Tragen eines Fahrradhelmes, der zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, aber Leben retten kann. In diesem Zusammenhang kann man sich einmal vor Augen führen, dass ein Sturz vom Fahrrad bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h in etwa einer Fallhöhe aus 4 Metern entspricht. Ohne einen geeigneten Helm können für den Radfahrer schwerste Verletzungen mit bleibenden Schäden entstehen oder gar der Tod des Radlers die Folge sein.

Mit der Aktion, deren Ziel es nicht ist, möglichst viele Verkehrsverstöße festzustellen und zu ahnden, sollen die Kernbotschaften des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 publiziert werden, die da lauten:

  • Schutz vor Schädelbrüchen und Gehirnverletzungen ? Nur mit Helm !
  • Radfahrer sind häufig Opfer, aber auch Täter
  • Kein Alkohol am Steuer. Und am Lenker !
  • Gerade für Radfahrer besonders wichtig:
    • Sehen und Gesehen werden
    •  Besser Vorsicht als schwerverletzt
    •  Mitdenken – auch für Andere
    • Besser Blickkontakt, als Blechkontakt
    • Erkennbarkeit bringt Sicherheit



Gefälligkeit führte zu Verkehrsunfall

Am Montag, 20.04.2015, gegen 11.55 Uhr, verursachte ein 43-jähriger Pkw-Fahrer an der Ampel in der Langenaltheimer Straße einen Verkehrsunfall mit ca. 1000 EURO Schaden, verletzt wurde niemand. Um einen Lkw das Abbiegen zu erleichtern, fuhr der 43-jährige Mann mit seinem Pkw ein Stück zurück, übersah aber hierbei, dass zwischenzeitlich ein Pkw hinter ihm wartete. Das Fahrzeug der 28 Jahre alten Geschädigten wurde im Frontbereich eingedrückt.




Joint geraucht

 

In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde bei der Plattenparty in Osterdorf ein Trio bei der Plattenparty beobachtet wie sie einen Joint rauchten. Eine 30jährige Frau und zwei 30jährige Männer aus Pappenheim und Treuchtlingen zündeten sich ungeniert einen Joint an und rauchten diesen auf dem Festgelände. Ein aufmerksamer Zeuge verständigte die örtliche Polizei. Bei der Durchsuchung wurden noch weitere Joints aufgefunden. Eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz ist nun die Folge.




Handy unterschlagen

Am Mittwoch, 01.04.2015, gegen 14.30 Uhr ging eine 19jährige Pappenheimerin in die dortige Sparkasse um dort vom Geldautomaten Geld abzuheben. Hierbei legte sie ihr Handy Samsung Galaxy S 5 neben sich auf der Ablage ab. Beim Verlassen der Bank ließ die Geldabheberin ihr Handy liegen. Nach ca. 2 Minuten bemerkte die junge Frau das Fehlen des Handys und ging zurück zur Sparkasse. Dort stellte sie mit Erschrecken fest, dass das Handy weg war. Auch in der Bank wusste niemand etwas über das liegengebliebene Handy. Nun muss die Videoaufzeichnung der Bank zur Ermittlung des Täters herangezogen werden. Das Handy hatte einen Wert von 389 Euro.




Verpuffung beim Anschüren

Am Samstag, 28.03.2015, gegen 19.10 Uhr, kam es in Bieswang zu einer Verpuffung in einem Kamin, wodurch kurzzeitig ein Feuerschein wahrnehmbar war und von der alarmierten Feuerwehr Rauchgase aus den Kellerräumen abgesaugt werden mussten. Ein Hausbesitzer hatte Holz in den Brandkessel der holzbetriebenen Heizanlage geschichtet und angezündet. Hierbei kam es beim Befeuern zu einer Verpuffung. Es wurde niemand verletzt und es entstand auch kein Sachschaden.




Ohne Fahrerlaubnis abgehauen

Am Samstagnachmittag wurden im Wolfstal zwischen Zimmern und Bieswang Laser-Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Hierbei sollte ein Kradfahrer, der mit hoher Geschwindigkeit die für Motorräder gesperrte Straße von Bieswang her befuhr angehalten und beanstandet werden.
Als der Fahrer die Polizeibeamten bemerkte, bremste er ca. 60 m vor der Kontrollstelle bis ab, wendete und flüchtete Richtung Bieswang. Aufgrund des Kennzeichens wurde die Polizei in Ingolstadt benachrichtigt, die wenig später die Maschine und den flüchtigen Fahrer ausfindig machen konnte. Recherchen ergaben, dass der 43-jährige Mann seit Jahren keine gültige Fahrerlaubnis mehr besitzt.




Kurve zu eng genommen

Am Nachmittag des 27.03.15 befuhr ein 17 Jähriger aus Langenaltheim mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine samt Rückewagen-Anhänger die Bgm.-Rukwid-Straße. Beim Abbiegen von der Hauptstraße im Kurvenbereich schätzte der Fahrer des Gespanns den Nachlauf des Anhängers falsch ein und streifte mit diesem einen wartenden Pkw. Dabei entstand am Pkw ein Schaden in Höhe von 5.000 Euro. Der Pkw war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.




Omnibus und Transporter streifen sich

Am Donnerstag, 26.03.2015, gegen 16.50 Uhr, streiften sich auf der Ortsverbindungsstraße Rothenstein- Neudorf ein Omnibus und ein Kleintransporter im Begegnungsverkehr. Es entstand ein Schaden von ca. 500 EURO. Beide Fahrzeugführer gaben an, äußerst rechts gefahren zu sein.