In entgegenkommenden Roller geschleudert

Am Mittwoch, 23.09.2015, gegen 08.00 Uhr, ereignete sich auf der Kreisstraße WUG 11 (Verlängerung der Bürgermeister-Rukwid-Straße) ein Verkehrsunfall mit ca. 4500 EURO Schaden, Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt. Ein 63-jähriger Rollerfahrer befuhr mit 25 km/h die Kreisstraße von Pappenheim in Richtung Osterdorf. Eine 49-jährige Pkw-Fahrerin, die das Zweirad überholen wollte, bemerkte ein Fahrzeug im Gegenverkehr, brach ihren Überholvorgang ab und fuhr wieder nach rechts. Der 49 Jahre alte entgegenkommende Pkw-Fahrer bremste sein Fahrzeug jedoch so stark ab, dass er ins Schleudern geriet, sich drehte und gegen den Roller stieß. Der Rollerfahrer und die nachfolgende Pkw-Fahrerin äußerten den Verdacht, dass der entgegenkommende Pkw-Fahrer zu schnell über die Kuppe gefahren war und deshalb ins Schleudern geraten war.




Zum Schulbeginn besondere Vorsicht walten lassen

(PI Treuchtlingen)Am Dienstag, 15.09.2015, beginnt auch in Bayern wieder die Schule und neben einer Vielzahl von Kindern und Jugendlichen werden auch wieder viele sogenannte „ABC-Schützen“ unterwegs sein. Gerade auf den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer werden die Beamten der Polizeiinspektion Treuchtlingen in den nächsten Wochen ein besonderes Augenmerk legen. Während des gesamten Schuljahres ist die Schulwegsicherheit unserer Kinder und Jugendlichen ein ganz besonderes Anliegen der Polizei, jetzt aber zum Schulbeginn werden diese Aktionen noch einmal verstärkt und die Beamten der PI Treuchtlingen werden im Rahmen landesweiter Aktionstage verstärkte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchführen. Im Umfeld von Schulen und Kindergärten werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, weiter werden die Anschnallpflicht und die Rückhalteeinrichtungen von Kindern in Pkw überprüft. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Verhalten an Bushaltestellen und das Vorbeifahren an haltenden Schul- und Linienbussen gelegt. Eine Aufklärung der motorisierten Verkehrsteilnehmer auf der einen Seite wird durch eine Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsvorschriften ergänzt.

Kurz soll auf verschiedene Verhaltensweisen von Autofahrern eingegangen werden, die in den meisten Fällen wahrscheinlich nicht einmal bewusst und vorsätzlich geschehen, sondern eher durch Gedankenlosigkeit passieren, trotzdem aber die Sicherheit unserer Kinder gefährden. Im Umfeld von Schulen wird oftmals immer noch viel zu schnell gefahren, den Fußgängern wird der Vorrang an Fußgängerüberwegen nicht eingeräumt, Geh- und Radwege werden durch haltende oder parkende Fahrzeuge unpassierbar für Kinder (Fußgänger) gemacht, die dann auf die Straße ausweichen müssen. Eine weit verbreitete Unsitte ist das zu schnelle Vorbeifahren an haltenden Schulbussen beziehungsweise haltenden Bussen des Linienverkehrs. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass an Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die mit Warnblinkanlage an Haltestellen stehen oder in diese einfahren nur mit Schrittgeschwindigkeit – dies gilt auch für Fahrzeuge die den Bus im Begegnungsverkehr passieren – vorbeigefahren werden darf. Eine Behinderung oder Gefährdung der Fahrgäste muss ausgeschlossen sein. Ein weiteres Fehlverhalten ist, dass in Pkw Kinder befördert werden, die nicht angeschnallt sind oder mit falschen und somit gefährlichen Rückhalteinrichtungen transportiert werden.

Das Verhalten der Kinder und Jugendlichen im Straßenverkehr ist auch nicht immer so, wie es gerade in der Radfahrausbildung der 3./4. Jahrgangsstufe gelehrt wird. Sollten hier Verkehrsverfehlungen von Schülerinnen und Schülern festgestellt werden, werden auch sie von den Polizeibeamten angesprochen und zu verkehrsgerechtem Verhalten aufgefordert. Hier sollten Erwachsene beherzigen, dass sie ein Vorbild für junge Verkehrsteilnehmer sind, die sich Verhalten abschauen. Ein Appell im Hinblick auf radelnde Kinder und Jugendliche soll noch an die Eltern gerichtet sein. Mitte September ist der Herbst jetzt nicht mehr aufzuhalten und es kommt die Zeit der morgendlichen Dämmerung und Dunkelheit. Da es unter Umständen lebenswichtig sein kann, dass Radfahrer rechtzeitig gesehen werden, kümmern sie sich bitte um eine ordnungsgemäße Beleuchtung an den Fahrrädern und einen verkehrsgerechten Zustand der Zweiräder ihrer Kinder.

Wenn alle Beteiligten konzentriert und aufmerksam verschiedene Verhaltensregeln beherzigen, sollte es uns gemeinsam gelingen, die Sicherheit im Straßenverkehr für unsere schwächsten, aber wertvollsten, Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und in manchen Fällen zu erhöhen.

Ein ganz besonderer Dank gilt auch in diesem Schuljahr wieder unseren Schulweghelferinnen und -helfern, die sich Tag für Tag, bei welchem Wetter auch immer, an neuralgischen Verkehrspunkten aufstellen und dafür sorgen, dass Ihre Kinder sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen. Dies sollte vor allem dann bedacht werden, wenn sich ein Pkw-Fahrer über eine „Verzögerung“ aufregt, die dadurch bedingt ist, dass ein Helfer Kinder über die Fahrbahn gehen lässt.

Wie bereits erwähnt können eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern durch Aufklärung zu verkehrsgerechtem Verhalten animiert werden, trotzdem werden sie in den nächsten Wochen verstärkt Streifenwagen, aber auch Zivilfahrzeuge, im Bereich von Schulen und Kindergärten sehen, die auch begangene Verkehrsverstösse und Verfehlungen mit Verwarnungs- oder Bußgeld ahnden werden.




Wer war zu weit links?

In der Engstelle der Bürgermeister-Rukwid-Straße ereignete sich am Donnerstagnachmittag (13:50) ein Verkehrsunfall. Die beiden Fahrzeugführer, ein 50-jähriger Gunzenhausener und ein 40-jähriger Rheinländer waren aus entgegengesetzter Richtung in die Engstelle eingefahren. Da die Fahrbahn dafür zu schmal war, streiften sich die beiden Pkw. Beide behaupteten, der andere wäre zu weit links gefahren. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1500 Euro.




Geldkassetten aufgebrochen

 In der Zeit von Freitagnachmittag bis Montagmorgen drang ein unbekannter Täter in die Werkstatträume einer Behinderteneinrichtung in der Alexander-Beck-Straße ein. Aus den Räumen wurden mehrere Geldkassetten entwendet. Einige Kassetten wurden sofort aufgebrochen und am Tatort zurück gelassen. Die aufgebrochenen Geldkassetten wurden zur Spurensicherung sichergestellt. In den Geldkassetten befand sich ein Betrag von mehreren hundert Euro.




Verletzte und Blutentnahme nach Einparkmanöver

Am Montag, gegen 20.00 Uhr, wollte ein 29-jähriger Solnhofener mit seinem Pkw in den Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Bahnhofstraße einfahren. Offenbar war er zu schnell, so dass er einen ausfahrenden Pkw übersah und mit seiner Fahrzeugfront in die Fahrerseite dieses Pkw krachte. Der Fahrer des ausfahrenden Pkw, ein 50-jähriger Pappenheimer, wurde durch den Anstoß leicht verletzt und begab sich in ärztliche Behandlung. Da beim Unfallverursacher Alkoholgeruch festgestellt wurde und ein Alkotest einen Wert von 0,46 Promille ergab, ordnete der Ermittlungsrichter eine Blutentnahme an. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 14.000 Euro.




Bierflasche nach dem Fahrer geworfen

Ein deutlich alkoholisierter 17jähriger Weißenburger hat gegen Mitternacht auf dem Treuchtlinger Festplatz Passanten angepöbelt. Diese ließen sich jedoch nicht provozieren, gingen zu ihrem Auto und fuhren weg. Als das Fahrtzeug an dem Jugendlichen vorbeifuhr versuchte dieser seine Bierflasche durch die geöffnete Seitenscheibe auf den Fahrer zu werfen. Glücklicherweise verfehlte die Bierflasche ihr Ziel, traf aber die hintere linke Fahrzeugtüre wodurch ein Schaden von ca. 500.-Euro entstand.




Exkursion durch das Strafgesetzbuch

Quer durch das Strafgesetzbuch bewegte sich am späten Freitagabend ein 46jähriger Pappenheimer.
Zunächst entwendete er aus der Wohnung einer Bekannten 340.- Euro Bargeld. Die 24jährige Treuchtlingerin hatte ihm einen Nachschlüssel zu ihrer Wohnung gegeben, damit er in dieser, während der Arbeitswoche übernachten konnte. Ein nochmaliges Betreten hatte sie ihm jedoch nach einem Streit ausdrücklich verboten. Da er die Wohnung aber trotzdem betrat, erstattete die Wohnungsmieterinn Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Außerdem bedrohte der Pappenheimer die Frau via WhatsApp.
Um seiner Drohung Nachdruck zu verleihen, erschien der 46jährige am Arbeitsplatz der Frau in einer Treuchtlinger Gaststätte. Dort schlug er ihr mit der Faust auf den Hinterkopf. Dieser Schlag führte, laut Angaben der Frau, zu Schmerzen.

Als Folge seiner Exkursion durch das Strafgesetzbuch, muss sich der Pappenheimer nun wegen Diebstahl, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung verantworten.




Einsatzkräfte konnten wieder abrücken

Am Mittwochabend, 26.08.2015 gegen 21:00 Uhr teilte eine 77-jährige Pappenheimerin aufgeregt über Notruf mit, dass ihr Küchenherd brennt. Als Polizei und Feuerwehr angerückt waren, stellte sich heraus, dass kein Feuer ausgebrochen, sondern lediglich das Abendessen auf dem Herd angebrannt war und für eine starke Rauchentwicklung gesorgt hatte. Die Einsatzkräfte konnten wieder abrücken.

 




Polizei – dein Freund und Helfer

Am Montagabend wurde in dem überdachten Zugang eines Treuchtlinger Innenstadtgeschäfts ein 49-jähriger schalfender Italiener festgestellt. Als er aufgeweckt wurde, gab er an, dass einer seiner zwei Koffer entwendet worden sei. In dem Koffer solle sich neben Kleidung auch ein größerer Geldbetrag befinden. Die beiden Polizeibeamten begaben sich sofort auf die Suche nach dem Koffer. Diesen konnten die Beamten auf einem Fußweg in der Nähe der Fischergasse finden. Das Gepäckstück war unbeschädigt und enthielt auch noch das Bargeld. Überglücklich zeigte sich der durchreisenden Italiener als ihm die Polizeibeamten seinen koffer zurückbrachten.




Geldbeutel gestohlen

Am Montag, 17.08.2015, gegen 17.00 Uhr, erstattete ein 21 Jahre alter Treuchtlinger Anzeige wegen Diebstahls, da ihm am Freitag, 14.08.2015, sein Geldbeutel mit Bargeld und Ausweispapieren in Pappenheim gestohlen wurde. Der Mann hatte seinen Rucksack gegen 14.00 Uhr in der Werkstatt eines metallverarbeitenden Betriebes abgelegt. Bei Schichtende um 22.00 Uhr stellte er fest, dass aus dem Rucksack seine Geldbörse mit ca. 30 EURO Bargeld und Ausweispapieren verschwunden war. Die Dokumente wurden im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben.




Taxischulden führten ins Krankenhaus

Am Donnerstag, 06.08.2015, gegen 21.00 Uhr, wurde die Polizeiinspektion Treuchtlingen von einem Taxifahrer verständigt, dessen Fahrgast das Beförderungsentgelt nicht bezahlen konnte. Der 33 Jahre alte Fahrgast aus Pfaffenhofen an der Ilm bemerkte nach eigenen Angaben während der Fahrt, dass er wohl seinen Geldbeutel mit Bargeld und Ausweisdokumenten verloren hatte. Bei der Suche im Taxi verspürte er plötzlich starkes Unwohlsein und erklärte dem Taxifahrer gegenüber, dass er einen Krankenwagen benötigen würde. Nach einer durchgeführten Identitätsfeststellung und Übergabe der Personalien des Fahrgastes an den Taxifahrer zur Einforderung des offenstehenden Beförderungsentgeltes in Höhe von 7 EURO wurde der 33-jährige Mann, der laut sachbearbeitenden Polizeibeamten einen „mitgenommenen“ Eindruck machte vom Rettungsdienst ins Krankenhaus Weißenburg eingeliefert.




Hoher Brandschaden auf Getreidefeld

Am Donnerstag, 06.08.2015, gegen 19.50 Uhr, kam es auf einem Feld zwischen Geislohe und Neudorf zu einem Brand mit ca. 3000 EURO Schaden. Dabei kamen keine Personen . Durch einen technischen Defekt an einer Quaderballenpresse setzte diese Glutnester ab, wodurch die gepressten Quaderballen in Brand gerieten. Das Feuer griff auf das Stoppelfeld über, so dass sich zeitweilig ca. 1 ha der ca. 3 ha großen Feldfläche in Vollbrand befand. 10 Quaderballballen brannten vollständig ab. Die Feuerwehren Pappenheim, Geislohe, Neudorf und Suffersheim waren mit ca. 70 Einsatzkräften vor Ort. Landwirte der umliegenden Gemeinden halfen zusätzlich mit ca. 20 landwirtschaftlichen Maschinen bei den Löscharbeiten.

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