Schottersteine beschädigen Pkw – Zeugenaufruf

Am Donnerstag, 22.09.2016, gegen 08.55 Uhr, befuhr eine 24-jährige Pkw-Fahrerin die Staatsstraße 2230 von Pappenheim in Richtung Treuchtlingen. Im Kurvenbereich kurz vor dem Altwasser kam ihr ein 40-Tonnen-Sattelzug entgegen, der Schotter geladen hatte. Im Verlauf einer Rechtskurve, die der Sattelzug befuhr, verlor er mehrere grobkörnige Schottersteine, die gegen den Pkw der Frau geschleudert wurden und diesen erheblich beschädigten.
An dem Fahrzeug entstand ein Sachschaden von ca. 3000 EURO. Die Sattelzugmaschine war grün und der Auflieger grau. Weiteres ist zu dem Lkw nicht bekannt.

Hinweise zu dem Verkehrsunfall und dem verursachenden Lkw bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0.

 




Verkehrsunfall mit über 2 Promille

Ein stark betrunkener 44 Jahre alter Pkw-Fahrer hat am Dienstag, 20.09.2016, gegen 23.35 Uhr in Göhren einen Verkehrsunfall mit ca. 6000 EURO Sachschaden verursacht und war zunächst weitergefahren, kehrte aber kurze Zeit später zur Unfallstelle zurück. Der Mann stieß beim Rückwärtsfahren gegen einen geparkten Pkw, der erheblich beschädigt wurde. Der Pappenheimer, bei dem ein Alkoholtest einen Wert von über 2,5 Promille ergab, musste zur Blutentnahme, sein Führerschein wurde sichergestellt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle eingeleitet.




Microsoft Kundendienst entpuppte sich als Betrugsmasche

Ein 21 Jahre alter Treuchtlinger erhielt am 07.09.16 den Anruf eines angeblichen Microsoft Kundendienstes. Er wurde darauf hingewiesen, dass bei ihm etliche Lizenzen bzw. Zertifikate abgelaufen seien und dass dieser Mangel behoben werden müsse. Der telefonischen Schritt für Schritt Anleitung folgte der Treuchtlinger und lies sich so überzeugen dass es sich tatsächlich um den Microsoft Kundendienst handelt.

Der Anrufer erklärte ihm ein “Abo” über die Aufrechterhaltung der Zertifikate und Lizenzen, benötige jedoch den Fernzugriff auf seinen Computer. Nachdem dieser durchgeführt wurde, sollte der Mann insgesamt 3 E-TANs telefonisch durchgeben, damit das Abo bezahlt werden könnte. Nach der dritten E-TAN wurde der Bildschirm schwarz und der Anrufer legte auf.

Bei der Durchsicht seines Kontos stellte der Treuchtlinger fest, dass die 3 E-TANs für Überweisungen auf ein Britisches Konto verwendet wurden. Er rief hierzu den vermeintlichen “Kundendienst” an und wurde damit vertröstet, dass ein Fehler vorliege. Ihm werde eine E-Mail mit einem Scheck zugesandt, diesen solle er einlösen und das “Mehrgeld” per Western Union an eine Person in Georgien überweisen. Hier wurde er misstrauisch und ging zur Polizei. Ihm entstand ein Schaden i.H.v. 1800 Euro.

 




Derbe Worte auf dem Friedhof

In Göhren wurde am Donnerstagnachmittag eine Friedhofsbesucherin grundlos von einer 53-jährigen Pappenheimerin in aggressivem Ton beleidigt, indem sie als „Drecksau“ bezeichnet wurde. Die Beleidigte hatte hierzu keinerlei Anlass gegeben. Sie erstattete Anzeige wegen Beleidigung.




Streit mit körperlichem Übegriff

Am Freitagabend kam es in einem Pappenheimer Ortsteil zu einer Auseinadersetzung mit körperlichem Übergriff auf eine 45-jährige Frau.

Die Geschädigte wollte in den frühen Abendstunden ihr Wohnmobil abholen, das sie bei einem Ehepaar im Nachbarort untergestellt hat. Hierbei wurde sie vom Ehepaar attackiert. Die Frau bezeichnete die Geschädigte als „verrückt“ und sagte das diese „ins Irrenhaus gehöre“, der Mann schlug die Geschädigte auf die Hand und schubste sie in eine Hecke.

Die Polizei hat nun gegen das Ehepaar wegen Beleidigung und Körperverletzung zu ermittelt.

 




Unfall durch tiefstehende Sonne

Am späten Freitagnachmittag befuhr ein 55jähriger . Pkw-Fahrer aus dem Landkreis Erlangen-Höchstatt in Pappenheim die Bahnhofstraße stadtauswärts. Wegen der tiefstehenden Sonne übersah er einen geparkten Lkw einer Möbelfirma und prallte gegen das Heck dieses Lkw. Der Pkw-Fahrer und seine Beifahrerin blieben glücklicherweise unverletzt, an beiden Fahrzeugen entstand ein erheblicher Sachschaden von 9500 Euro.




Unfallflucht in der Bahnhofstraße

Am Mittwochfrüh 31.08.2016 befuhr eine 56jährige Pkw-Fahrerin die Bahnhofstr. in Pappenheim stadteinwärts. Dabei touchierte sie mit ihrem rechten Außenspiegel den linken Spiegel eines ordnungsgemäß geparkten Pkws. Die Pkw-Fahrerin fuhr weiter Richtung Stadtmitte, kam wenig später zurück und sah sich den Schaden an. Danach  entfernte sie sich wieder Richtung Stadtmitte. Am geschädigten Pkw wurde kein Hinweis mit den Personalien der Unfallverursacherin angebracht. Dies wurde vom Geschädigten und dessen Freundin von der Wohnung aus beobachtet, das Kennzeichen der Verursacherin konnte dabei abgelesen werden.




Falschen Berechtigungsausweis verwendet

In einem geparkten Pkw im Bereich des Pappenheimer Freibades wurde am Mittwochnachmittag von einer Polizeistreife eine Ausnahmegenehmigung festgestellt, welche sowohl zum Befahren einer gesperrten Straße als auch dort zu Parken berechtigte. Bei einer näheren Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich bei dieser Ausnahmegenehmigung offensichtlich um eine Fälschung handelt. Den Fahrzeugnutzer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.




Mit Drogen unterwegs

Am frühen Montagmorgen (29.08.2016, 01:45 Uhr) wurde auf der Kreisstraße zwischen Göhren und Bieswang ein 18-jähriger Pappenheimer mit seinem Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da er einräumte, vor Fahrtantritt einen Joint geraucht zu haben, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Zudem wurde bei ihm eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Er muss er sich deshalb nicht nur wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss sondern auch wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten.




Dem Straßenverlauf nicht gefolgt

Weil er zu tief ins Glas geschaut hatte, war es einem 22jährigen Pappenheimer Bürger,in der Freitagnacht (26.08.2016),  nicht mehr möglich, mit seinem Pkw dem normalen Straßenverlauf  in der Bahnhofstraße in Pappenheim zu folgen. In einer Rechtskurve fuhr er geradeaus weiter und prallte mit den Vorderrädern seines Pkw so massiv gegen den Bordstein, dass die Vorderachse verschoben wurde. Nachdem der junge Mann sein Fahrzeug noch versteckt hatte, flüchtete er zu Fuß. Dank aufmerksamer Zeugen wurde der Unfall jedoch gemeldet und der Flüchtige konnte von der Polizei angetroffen  werden.

Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Unfallflucht und Trunkenheit.




Leichtkraftradfahrer bei Verkehrsunfall verletzt

Am Mittwoch, 25.08.2016, gegen 15.30 Uhr, ereignete sich auf der Staatsstraße 2230 von Pappenheim in Richtung Treuchtlingen ein Verkehrsunfall, bei dem ein 18-jähriger Leichtkraftradfahrer aus Solnhofen verletzt wurde und ein Sachschaden von ca. 1100 EURO entstand. Der junge Mann befuhr die Staatsstraße in Richtung Treuchtlingen und verlor in einer Linkskurve die Kontrolle über sein Zweirad, stürzte und rutschte gegen die Schutzplanke. Der 18-jährige wurde verletzt und mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus Eichstätt eingeliefert.

 




Briefgeheimnis verletzt

Wegen Verletzung des Briefgeheimnisses hat jetzt ein junger Pappenheimer Anzeige bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen erstattet. Weil die ältere Schwester eines 21-jährigen Pappenheimers mehrfach unberechtigt

Das Briefgeheimnis
ist durch das Strafgesetzbuch besonders geschützt. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlos- senes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet.

Briefe öffnete und auch den Inhalt zur Kenntnis nahm, erstattete dieser jetzt Strafanzeige.

Dabei handelte es sich um Briefe, die an den jungen Anzeigeerstatter gerichtet, aber an die Adresse seines Elternhauses adressiert waren. Gegipfelt hat die Angelegenheit damit, dass die Schwester ein Bankschreiben über eine Freundin per Nachrichtendienst an den Bruder übermittelt hatte. Der Geschädigte gab bei der Anzeigeerstattung an, ansonsten ein gutes Verhältnis zu seiner Schwester zu haben, sich in diesem Fall aber nicht anders zu helfen wisse, als die Schwester anzuzeigen, da sie ihr Verhalten trotz mehrmaliger Ermahnungen nicht unterlässt.