Von regennasser Fahrbahn abgekommen

Am Mittwoch, 29.04.2020, gegen 06.30 Uhr, ereignete sich auf der Ortsverbindungsstraße Langenaltheim – Übermatzhofen ein Verkehrsunfall, bei dem ein 18-jähriger Pkw-Fahrer verletzt wurde. An seinem Pkw entstand Totalschaden.
Der Fahranfänger aus dem Bereich Hahnenkamm geriet auf regennasser Fahrbahn ohne Fremdeinwirkung von der Straße ab, durchbrach eine Buschreihe und kam im angrenzenden Acker zum Stehen. Der junge Mann wurde leicht verletzt und vom Rettungsdienst ins Krankenhaus Weißenburg verbracht.
Der Pkw wurde komplett gestaucht und musste abgeschleppt werden. Einsatzkräfte der Feuerwehren Langenaltheim und Übermatzhofen waren zur Bergung und zu Verkehrssicherungsmaßnahmen vor Ort.




Hinweise der Polizei zur Walpurgisnacht

In diesem Jahr wird es eine Walpurgisnacht der eher traurigen Art geben. Um Missverständnissen vorzubeugen, gibt die Polizei Hinweise zum Verhalten in der Walpurgisnacht in den Zeiten der Corona-Pandemie.

Nachdem das Aufstellen eines Maibaumes nicht grundsätzlich verboten ist, wenn die derzeit geltenden Abstandsregeln eingehalten werden, das Feiern am Maibaum, beziehungsweise das Zusammensitzen um den Baum, aber in diesem Jahr untersagt sind, werden wohl nur wenige Maibäume aufgestellt.

In diesem Zusammenhang möchten die Polizei darauf hinweisen, dass auch die Bräuche um die Walpurgisnacht (Nacht vom 30.04 auf den 01.05.) heuer ebenfalls nicht zulässig sind, da sie nach den gültigen Ausgangsbeschränkungen keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellen.

Der Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung ist hier gerade nicht „Sport und Bewegung an der frischen Luft“, sondern „Unsinn zu machen“, wie beispielsweise nicht aufgeräumte Gegenstände der Nachbarn an den Maibaumplatz oder einen zentralen Platz zu schaffen.

Die sogenannten „Freinachtscherze“, die gegen Strafgesetze (Schabeschädigung, Diebstahl o. ä.) verstoßen, wurden auch bislang schon konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht. Hier wird sich auch in diesem Jahr nichts ändern, allerdings kommt, wie oben angeführt, noch hinzu, dass die straf- und ordnungsrechtlich grundsätzlich nicht relevanten Verstöße („Unsinn machen“) gegen die erlassenen Ausgangsbeschränkungen verstoßen und somit nach dem Infektionsschutzgesetz geahndet werden können. Die Polizei bittet alle sich im ureigensten Interesse, an die bestehenden Ausgangsbeschränkungen zu halten.




5.000 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise

Im Steinbruch Kappel (nähe Grafenmühle) haben unbekannte Täter durch einen Sabotageakt einen Maschinenschaden in Höhe von 80.000 Euro verursacht. Für Hinweise die zur Aufklärung führen sind 5.000 Euro ausgelobt.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 23./24.04.2020, wurden im Pappenheimer Steinbruch Kappel die Motoren zweier Steinbrecher zerstört, wodurch ein Sachschaden von ca. 80 000 EURO entstand.

Ein bislang Unbekannter hatte Gegenstände in die verschiedenen Kreisläufe der Motoren eingebracht, sodass diese beim Betrieb zerstört wurden und jetzt unbrauchbar sind.

Die vor Ort gesicherten Spuren befinden sich derzeit bei der Auswertung.

 Hinweise zu der Sachbeschädigung werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat führen, wurde von privater Seite eine Belohnung in Höhe von 5.000 EURO ausgelobt.




Körperverletzung und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

In der Pappenheimer Graf-Carl-Straße kam es am Freitagabend vor einem Wohnanwesen zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Mieter und der aus Eichstätt angereisten Familie des Vermieters.

Der 29-jährige Mieter schlug bei dem Streit zunächst dem Vater des Vermieters gegen Hals und Kopf und anschließend auch den Vermieter selbst gegen den Hals.
Nach dem Eintreffen der Polizei machte auch der Angreifer eine Körperverletzung geltend. Der 38-jährige Vermieter habe ihm gegen den Hals geschlagen gab er bei der Polizei an. Im Laufe der Auseinandersetzung kam noch ein Bekannter des Angreifers dazu um in eventuell zu unterstützen.

Gegen alle Beteiligten wird neben den Körperverletzungsdelikten auch wegen der Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz ermittelt.




Polizeilicher Spinnenalarm

Am Mittwoch, 15.04.2020, entwickelte ein „Späßchen“ in einem Pappenheimer Ortsteil eine gewisse Eigendynamik und nahm einen, so sicherlich nicht gewollten oder gedachten Verlauf.

Gegen 16.45 Uhr teilte ein Anrufer bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen mit, dass sich bei seinen Nachbarn im Haus eine sehr große Spinne befinden würde. Die Nachbarn hatten ihn gebeten, ob er sich nicht um die Entfernung des Tieres kümmern könne.

Nachdem sich der hilfsbereite Nachbar das ca. handtellergroße Tier, bei dem es sich allem Anschein nach um eine Vogelspinne handelte, mit eigenen Augen angeschaut hatte, entschloss er sich dazu, nicht selbst Hand anzulegen, sondern doch sicherheitshalber die Polizei zu verständigen.

Während sich eine Streifenbesatzung auf den Weg zum „Tatort“ machte, telefonierte man von der Wache aus mit dem Tierheim und einer Zoohandlung, die aber beide dankend abwinkten und sich nicht um das Tier zu kümmern wollten. Ein „Spinnenexperte“ der Treuchtlinger Feuerwehr erklärte sich schließlich bereit, die Spinne einzufangen und mitzunehmen. Auch er machte sich auf den Weg zu dem Pappenheimer Ortsteil.

Kurz nachdem alles organisiert war, kam der Sohn der Familie nach Hause, bemerkte das hektische Treiben und wurde nach einer kurzen Erklärung zu dem Spinnenfund etwas blass. Schnell konnte er dann alles aufklären, denn er hatte sich einen Spaß erlaubt und eine täuschend echt aussehende Gummispinne ausgelegt, um seine Eltern zu erschrecken.

Der Einsatzaufwand hielt sich in Grenzen. Die Streife konnte wieder abdrehen und der Spinnenfachmann von der Feuerwehr war noch nicht losgefahren.

„Wir wissen somit nicht, wie sich das Familienleben weiterentwickelt hat“, schreibt die Polizei in ihrem Bericht. Bei dem „Spaßvogel“ handelte es sich um einen 40 Jahre alten Mann. Die Polizei geht davon aus, dass der Sohn seine Eltern in Zeiten, wo momentan doch eher schwierige Nachrichten dominieren, nur etwas aufmuntern wollte. Folgeeinsätze wegen des Spinnenscherzes hat es bei der betroffenen Familie nicht gegeben, teilt die Polizei mit.




Empfehlungen der Polizei für die Osterfeiertage

Uns allen, den Bürgerinnen und Bürger, aber auch den polizeilichen und Einsatzkräften steht ein außergewöhnliches Osterwochenende bevor. Die Ausgangsbeschränkungen dauern jetzt bereits die dritte Woche, das schöne Wetter lockt nach draußen und der Wunsch nach Normalität wird bei Ihnen wie auch bei uns immer stärker.
Aber bitte halten Sie sich an die bestehenden Ausgangsbeschränkungen, seien Sie diszipliniert und unterschätzen sie nicht die Gefahr des Virus und einer hohen Ansteckungsgefahr. Lassen Sie uns gemeinsam die schwierige Situation meistern und sehen Sie unsere Einsatzkräfte nicht als Gegner, sondern als Partner. Wir leisten unseren Beitrag und geben unser Bestes, um auf der einen Seite immer für Sie und Ihre Probleme und Anliegen da zu sein, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und auf der anderen Seite ihren sicherlich berechtigten Wunsch nach etwas „Normalität“ so weit möglich zu akzeptieren und im Rahmen der bestehenden Vorgaben zu gewährleisten.
Halten sie sich bitte an die bestehenden Ausgangsbeschränkungen, verhalten Sie sich verantwortungsvoll und leisten auf diese Art Ihren Beitrag zu der Partnerschaft. Ganz wichtig ist, dass wir am Ende dieser sehr schwierigen Phase, das sicherlich kommen wird, immer noch ganz normal und verständig miteinander als Bürger und Polizei umgehen und aufeinander zugehen können.

Bitte achten Sie auf Ihre Gesundheit, aber auch auf Ihre Sicherheit während der Corona-Pandemie.

Kriminelle nutzen die Situation
Kriminelle nutzen gezielt die Verunsicherung angesichts der neuen Bestimmungen, aber auch gezielte Falschmeldungen, die oftmals über soziale Netzwerke und Messengerdienste verbreitet werden, sorgen für zusätzliche Verunsicherung der Menschen.

Mit einem Informationsangebot auf www.polizei-beratung.de bietet die Polizei einen schnellen Überblick über aktuelle Maschen der Kriminellen und vermittelt gleichzeitig hilfreiche Tipps, um sich vor diesen Straftaten zu schützen.

        •  Achten Sie auf Informationen offizieller Stellen und lassen Sie sich nicht durch Nachrichten verunsichern, die massenweise über soziale Netzwerke oder Messengerdienste verbreitet werden. Offizielle Stellen sind, Ihr Landratsamt, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, das Gesundheitsamt, Landes- oder Bundesministerien sowie das Robert Koch Institut (RKI).
        • Nehmen Sie die jeweils aktuellen geltenden Bestimmungen (wie Kontaktverbote usw.) ernst. Diese dienen Ihrem und dem Schutz anderer und zudem können bei Verstößen gegen die Beschränkungen Bußgelder gegen Sie verhängt werden.
        • Fragen Sie auch bei offiziellen Stellen genau nach, wenn sich Personen als Mitarbeitende dieser ausgeben, vor allem wenn Sie diese Personen zu kostenpflichtigen Covid-19 Tests auffordern.
        • Achten Sie grundsätzlich auf Ihre Daten im Internet und im realen Leben. Geben Sie keine Informationen zu ihren finanziellen Verhältnissen oder sensiblen Daten preis.
        • Halten Sie telefonisch Kontakt zu Ihren Angehörigen und Ihrer Nachbarschaft, erkundigen Sie sich bei diesen auch nach ungewöhnlichen oder verdächtigen Vorfällen.
        • Wenden Sie sich in akuten Situationen an die Polizei unter dem Notruf 110 oder an uns, als Ihre örtlich zuständige PI Treuchtlingen 09142/9644-0

Mit gegenseitiger Rücksichtnahme, Verständnis und in manchen Situationen etwas Gelassenheit denke ich, lassen sich auch die nächsten, sicherlich nicht einfachen, Tage und Wochen meistern.
Halten Sie sich, für Ihre Gesundheit aber auch für die Gesundheit anderer, vielleicht etwas schwächerer Menschen, an die bestehenden Ausgangsbeschränkungen und feiern Sie ein schönes, wenn auch etwas anderes, Osterfest.




Schwer verletzte Frau nach Auffahrunfall

Am Mittwoch, 01.04.2020, gegen 16.30 Uhr, ereignete sich auf der Staatsstraße 2230 zwischen Zimmern und Solnhofen, kurz nach dem Kreisverkehr ein Verkehrsunfall, bei dem eine 48-jährige Frau aus dem Landkreis Eichstätt schwer verletzt wurde.

Zum Unfallzeitpunkt befuhr die Geschädigte mit einer motorisierten Ape (dreirädriges Lastenfahrzeug) die Staatsstraße in Richtung Solnhofen.

Ein nachfolgender 53 Jahre alter Pkw-Fahrer übersah aus bislang unbekannter Ursache das Gefährt und fuhr auf. Die dreirädrige Piaggio Ape wurde nach vorne weggeschoben und überschlug sich, der Pkw kam nach rechts von der Fahrbahn ab und beschädigte die Schutzplanken.

Die Fahrerin der Ape wurde schwer verletzt und ins Krankenhaus Gunzenhausen verbracht, der Pkw-Fahrer blieb unverletzt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 20.000 EURO, beide Unfallfahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Kräfte der Feuerwehren Pappenheim und Zimmern wurden zur Absicherung der Unfallstelle und zum Abbinden von ausgetretenem Kraftstoff alarmiert, die Straßenmeisterei stellte Verkehrszeichen auf.




Schwerer Verkehrsunfall in Treuchtlingen

Am gestrigen Montag, 30.03.2020, gegen 19:00 Uhr, ereignete sich in der Nürnberger Straße in Treuchtlingen ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person schwer und eine weitere Person leicht verletzt wurden. Auch die Pappenheimer Feuerwehr war im Einsatz. Gaffer behinderten die Rettungskräfte.

Ein 21-jähriger Pkw-Fahrer wollte aus einer untergeordneten Straße auf die Nürnberger Straße einfahren. Nach ersten Ermittlungen übersah er vermutlich aufgrund der tief stehenden Sonne den auf der Nürnberger Straße von links kommenden Pkw eines 20-jährigen Mannes.
Trotz eines sofort eingeleiteten Ausweichmanövers konnte dieser den Zusammenstoß nicht mehr verhindern und prallte gegen die linke Fahrzeugseite des 21-Jährigen. Dieser überschlug sich und kam auf dem gegenüber liegenden Grünstreifen zum Liegen. Der 21-Jährige wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt und konnte nur mit Hilfe der Rettungsschere durch die Feuerwehr geborgen werden. Anschließend wurde der junge Mann mit dem Rettungshubschrauber in eine Nürnberger Klinik verbracht.
Der Fahrer des zweiten beteiligten Pkw wurde leicht verletzt und kam zur ambulanten Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus. Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 50.000 Euro.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ansbach wurden die Sicherstellung der beiden Fahrzeuge und die Hinzuziehung eines Sachverständigen angeordnet.

Zur Bergung des Verletzten und Absicherung der Unfallstelle waren die Feuerwehren aus Treuchtlingen, Weißenburg und Pappenheim eingesetzt.

Unerfreuliche Zustände durch Gaffer
Unerfreulich zeigte sich das Verhalten vieler Schaulustiger, die trotz der derzeitigen Aufenthaltsbeschränkungen und Ansammlungsverboten sich an der Unfallstelle aufhielten und die Rettungskräfte bei ihren Tätigkeiten behinderten. Daher mussten zur weiteren Absicherung des Nahbereiches und Auflösung der Ansammlungen weitere Polizeistreifen aus Weißenburg und vom Unterstützungskommando aus Nürnberg angefordert werden. Die Polizei Treuchtlingen bittet da-her nochmals eindringlich darum, das Gaffen zu unterlassen und Rettungskräfte bei ihrer Arbeit nicht zu stören. Insbesondere in der jetzigen Krisenzeit ist ausreichender Mindestabstand für die Einsatzkräfte und für alle Bürger besonders zu beachten.




20 Verstöße gegen die Aufenthaltsbeschränkungen

Am vergangenen Wochenende wurden im dienstbereich der Polizeiinspektion Treuchtlingen mehrere Verstöße gegen die erlassene Allgemeinverfügung mit Aufenthaltsbeschränkung festgestellt.

Insgesamt musste die Polizei 20 Verstöße ahnden. In 9 Fällen wurden Anzeigen gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet und 11 Betroffene wurden über die bestehende Verfügung belehrt und mündlich verwarnt.

Die Betroffenen waren zwischen 19 und 56 Jahre alt, überwiegend männlich und größtenteils einsichtig. Es gab jedoch auch Einzelfälle, wo Betroffene vollkommen uneinsichtig waren, so kommentierte in Pappenheim ein 23-jähriger, unter Zustimmung drei weiterer Männer, die gemeinsam eine Party in einer Wohnung feierten, die Verordnung mit den Worten „was ist das für ein scheiß Gesetz?“.

Die Verstöße erstreckten sich über den gesamten Dienstbereich und reichten von Grillfeiern und gemeinsamen Fußballspielen, bis hin zu gegenseitigen Besuchen, gemeinsamen Spaziergängen und verscheiden gemeinsame Arbeiten.




Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkung klärt Einbruch

Durch die Mitteilung wegen eines Verstoßes gegen die derzeit bestehende Aufenthaltsbeschränkung konnte die Polizei jetzt einen zurückliegenden Einbruch in das Solnhofener Jugendzentrum aufklären.

Nach einer telefonischen Mitteilung über ein Treffen von mehreren Personen in einer Wohnung in Solnhofen fuhren die Beamten der PI Treuchtlingen zu dem mitgeteilten Treffen, das nach der derzeit geltenden Allgemeinverfügung nicht erlaubt ist.

Am Einsatzort konnte der Wohnungsinhaber und dessen Kumpel angetroffen werden. Da den beiden die Aufenthaltsbeschränkungen angeblich noch nicht bekannt waren, wurden sie eindringlich belehrt und dem Besucher wurde ein Platzverweis erteilt.

Beim Aufenthalt in der Wohnung fielen den eingesetzten Beamten mehrere Gegenstände auf, die sie als Diebesgut aus dem Einbruch in das Solnhofener Jugendzentrum in der Vorwoche erkannten. Die Gegenstände wurden sichergestellt und die beiden Kumpel gestanden auf Vorhalt den gemeinschaftlich begangenen Einbruch in das Jugendzentrum.

Die Polizei Treuchtlingen bedankt sich auf diesem Wege ausdrücklich für die Mitteilungen ihrer aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger, die immer wieder zur Aufklärung von Straftaten führen.




Hinweise der Polizei zu Aufenthaltsbeschränkungen – Warnung vor Betrugsmaschen

Die Polizei wart in einer Mitteiung vor Betrugsmaschen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie. „Seien Sie bei telefonischen Anfragen sehr vorsichtig und zurückhaltend mit der Herausgabe von Daten“, rät die Polizei. Sie weist auch erneut auf die Rufnummer des Bürgertelefons beim Landratsamt hin.

Nur ganz vereinzelt mussten die Beamtinnen und Beamten der PI Treuchtlingen am vergangenen Wochenende Bürgerinnen und Bürger auf die am Freitag erlassenen Aufenthaltsbeschränkungen, die ab Samstag, 21.03.2020, 00.00 Uhr, bayernweit gelten, hinweisen und beanstanden, da sie sich nicht regelkonform verhielten.
Dies geschah aber nur mündlich, ohne Anzeigenerstattungen, da die Verstöße nicht schwerwiegend waren und die Betroffenen teilweise die neuen einschränkenden Maßnahmen noch nicht kannten. Es waren Fälle darunter, wo Männer einen im Krankenstand befindlichen Kumpel besuchten oder Nachbarn bei Arbeiten unterstützt wurden. Auch die einzelnen Fahrzeugkontrollen erbrachten keine Beanstandungen. Die angesprochenen Frauen und Männer waren im Hinblick auf die Kontrollen einsichtig und verständnisvoll.

Von den Kolleginnen und Kollegen mussten allerdings am Wochenende telefonisch sehr viele Fragen verunsicherter Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden, die nicht wussten, wie sie sich in speziellen Einzelfällen richtig verhalten sollten.

Bei dieser Gelegenheit soll noch einmal auf das beim Landratsamt eingerichtete Bürgertelefon hingewiesen werden, wo unter der Rufnummer 09141/902-500 alle Informationen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angefragt werden können.

Die Polizei  weist auf Anrufe hin, bei denen am Wochenende Familien von angeblichen Mitarbeitern kommunaler Verbände, beziehungsweise von Gesundheitsämtern telefonisch kontaktiert wurden, die persönliche Daten erlangen wollten.

Seien Sie bei telefonischen Anfragen sehr vorsichtig und zurückhaltend mit der Herausgabe von Daten, weil es auch jetzt schon wieder abzusehen ist, dass Straftäter die augenblicklich schwierige Situation und die Unsicherheit der Menschen ausnutzen, um Betrügereien zu begehen.




Drogenkonsum vor Fahrtantritt

Am Sonntag, 15.03.2020, gegen 07.30 Uhr, wurde im Bereich Bieswang auf der Staatsstraße ein 19-jähriger Pkw-Fahrer kontrolliert.

Bei der weiteren Überprüfung räumte der junge Mann ein, dass er am Vorabend Marihuana konsumiert hatte. Bei dem 19 Jahre alten Fahrer wurde im Krankenhaus Weißenburg eine Blutentnahme durchgeführt. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.