Schwerpunktkontrollen für Motorräder

Am Samstag, 26.06.2021, ab 10.00 Uhr, führte die Kontrollgruppe Motorrad im Bereich Pappenheim / Solnhofen Schwerpunktkontrollen von Motorradfahrern durch. Die Gründe für die Notwendigkeit derartiger Kontrollaktionen sind vielschichtig und werden von der Polizei skizziert und erläutert.

Die Notwendigkeit von Zweiradkontollen – ein Bericht der Polizeiinspektion Treuchtlingen
Die wachsende Verkehrs- und auch Lärmbelastung, gute Wetterlagen und eine zunehmende „Freizeitfahrerkultur“ führen immer noch zu einer überproportional starken Unfallbeteiligung von motorisierten Zweiradfahrern aller Altersklassen. Noch nie waren im Freistaat Bayern so viele Motorräder zugelassen wie zum aktuellen Zeitpunkt. Zudem steigt bayernweit die Anzahl sog. „High-Risk-Biker“, welche gezielt Verkehrsverstöße und Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nehmen, um den erwünschten „Geschwindigkeitsrausch“ zu erleben.

Seit langem kann beobachtet werden, dass sich das Konsum- und Freizeitverhalten deutlich verändert haben. So ist es nicht verwunderlich, dass Motoräder als Zweitfahrzeuge für die Freizeit einen hohen Zuspruch gefunden haben und neben Fahranfängern immer mehr Wiedereinsteiger unter den Kradfahrern festzustellen sind.

Die Situation bei Wiedereinsteigern, nach vielleicht mehr als zwanzig Jahren Abstinenz ist nicht anders als bei einem kompletten Neueinsteiger. Beschleunigung sowie technische Details moderner Motorräder übersteigen das Erfahrungsvermögen oft bei weitem. Moderne Motorräder sind bezüglich ihrer Leistungsentfaltung mit der von ähnlich hubraumstarken Motorrädern, etwa aus den 1990er Jahren, überhaupt nicht mehr zu vergleichen. Das Leistungsgewicht vieler Kräder verlangt eine langjährige Fahrpraxis und ausreichend Übung. Selbstüberschätzung, mit zuneh-menden Alter abnehmende kognitiven Fähigkeiten sind ein weiterer, nicht zu unterschätzender Risikofaktor. Gerade Motorradfahrer müssen in Gefahrensituationen schnell und der Situation angepasst reagieren, da es oft keine zweite Chance gibt.

Wesentlicher Faktor bei Alleinunfällen, also ohne die Einwirkung anderer Verkehrsteilnehmer, ist die Konstellation „junger Fahrer mit sportlichem Motorrad“. Mit der Motorleistung steigt auch die Häufigkeit selbstverschuldeter Unfälle. 40 Prozent der Zweiradfahrer, die mit einem sogenannten Supersportler verunfallen, sind jünger als 26 Jahre. Fahrer in dieser Altersklasse neigen eher zu riskanten Fahrmanövern als ältere Zweiradfahrer. Zudem spielt hier die geringe Ausrüstungs-quote mit ABS-Systemen bei den verunfallten Motorrädern eine tragende Rolle.

Übereinstimmend mit der Hauptnutzungszeit von motorisierten Zweirädern ereignen sich die meisten Unfälle während der Motorradsaison im Zeitraum von April bis Oktober. Hauptunfallzeit ist speziell während des Berufsverkehrs von 07:00 bis 08:00 Uhr und von 10:00 bis 21:00 Uhr. Während die Unfälle mit leichteren Krafträdern sich überwiegend auf die „Arbeitswoche“ von Mon-tag bis Freitag verteilen, kann bei den „schweren Maschinen“ eine deutliche Verschiebung in die Freizeit am Wochenende und an Feiertagen festgestellt werden.

Das Ergebnis der Kontrollen
Die am Samstag, 26.06.2021, von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr, durchgeführte Kontrollaktion bestätigte im Ergebnis, dass Zweiradkontrollen dringend notwendig sind und auch weiterhin durchgeführt werden.

Es wurden 73 Krafträder und 3 Pkw kontrolliert und überprüft. Gegen 12 Fahrerinnen/Fahrer wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, 7 Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer konnten die Verfahren durch Bezahlen eines Verwarnungsgeldes beenden. Es wurden 21 Mängelanzeigen und 9 Kontrollaufforderungen ausgestellt. Die beschriebenen Beanstandungsfelder erstreckten sich auf 8 Reifen ohne ausreichende Profiltiefe, fehlende Rückstrahler, nicht passende Kennzeichenwinkel, Rückspiegel ohne Wirkung durch nicht eingehaltene Mindestmaße. In 4 Fällen führten die Manipulationen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (geöffnete Abgasklappen, veränderte Abgasanlage, nicht zugelassener Bremsflüssigkeitsbehälter und nicht ordnungsgemäßer Scheinwerfer).

Bei der Kontrolle eines technisch aufwändig veränderten Pkw, dessen laute Auspuffanlage schon über Kilometer von den Kontrollbeamten/-innen wahrgenommen werden konnte, stellte sich her-aus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen stand. Bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt unterbunden. Gegen den jungen Mann aus dem Landkreis Roth wurden Bußgeldverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrszulassungsordnung eingeleitet.

Insgesamt wurden 8 Geräuschpegelmessungen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde ein Kraftrad sichergestellt bei dem die Manipulationen an der Auspuffanlage einen gemessenen Geräuschpegel von 108 db bei erlaubten 91 db ergaben. Zudem waren an dem Motorrad ein nicht zugelassener Bremsflüssigkeitsbehälter angebaut, die Fahrtrichtungsanzeiger nicht ordnungsgemäß angebracht und andere schwerwiegende Veränderungen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten, durchgeführt worden. Ein Sachverständiger wird das sichergestellte Zweirad im Laufe der Woche begutachten.




Verkehrsunfall aus gesundheitlichen Gründen

Bei seiner Fahrt in Pappenheim konnte Ein 75-jähriger Pkw-Fahrer wegen plötzlich auftretender gesundheitlicher Probleme nicht mehr bremsen und fuhr über eine Böschung in eine Baumgruppe. Der Pkw wurde von der Busch- und Baumgruppe gebremst und kam auf der Fahrerseite zum Liegen. Der Fahrer wurde leichtverletzt ins Krankenhaus verbracht. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von 7.500 Euro




Erneuter Rollerdiebstahl am Bahnhof Pappenheim

Die Polizei sucht Zeugen wegen eines erneuten Diebstahls von Kinderrollern am Pappenheimer Bahnhof.

Am Freitag, zwischen morgens 07:00 Uhr und abends 19:15 Uhr, haben unbekannte Täter schon wieder zwei Kinderroller entwendet, die beide am Bahnhof Pappenheim gesichert abgestellt waren. Die Roller waren jeweils mit einem Schloss an den dortigen Fahrradständern gesperrt.

Einer der beiden gestohlenen Roller wurde am Abend im Stadtgebiet von Treuchtlingen aufgefunden. Der andere ist weiterhin nicht auffindbar. Vermutlich entwendete der unbekannte Täter die beiden Roller und fuhr anschließend mit der Bahn nach Treuchtlingen, wo er einen davon zurückließ.

Beide Roller sind vom Hersteller Puky, Typ Challenger, Farbe rot/weiß. Der Wert der Fahrzeuge beläuft sich auf ca. 380,- Euro.

Zeugen werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.




Das dritte Mal in einem Jahr geklaut

Das Osterdorfer Ortsschild am Ortsausgang Richtung B 2 wurde in der Zeit von Freitag 18. auf Samstag 19.06.2021 entwendet.

Das Entwenden von Ortsschildern in Osterdorf beschäftigt die Stadt Pappenheim schon über einen längeren Zeitraum. Denn seit Angang Juli 2020 ist das Schild jetzt zu dritten Mal entwendet worden. Die Stadt Pappenheim hat deshalb Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Der Wiederbeschaffungspreis für das Schild beträgt ca. 250 EURO.

Ende Februar 2021 war das Ortsschild nach dem Verschwinden wieder aufgetaucht.

Hinweise zu dem Diebstahl werden an die PI Treuchtlingen
unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.




Durch Glassplitter leicht verletzt

Bei einem Verkehrsunfall wurde eine Frau beim Bruch der Seitenscheibe durch die umherfliegenden Glassplitter leicht verletzt.

Ein 56 Jahre alter Pkw-Fahrer befuhr die Staatsstraße von der B 2 kommend in Richtung Pappenheim. In der der sogenannten „Steinmauerkurve“ kam er aus Unachtsamkeit nach links auf die Gegenfahrbahn. Dabei touchierte er den Pkw einer entgegenkommenden 25-jährigen Fahrerin im Bereich des Außenspiegels. Dadurch zersprang die Seitenscheibe. Die umherfliegenden Glassplitter verletzten die Frau leicht am Bein. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von 1.200 Euro.




Beleidigung im Schwimmbecken

Am Mittwoch, 16.06.2021, gegen 19.00 Uhr, kam es im Pappenheimer Freibad zu einer polizeilichen Sachbearbeitung. Im Schwimmbecken gerieten ein 16-Jähriger und ein 60 Jahre alter Freibadbesucher in Streit. Dabei bezeichnete der Jugendliche sein Gegenüber als Wichser und zeigte ihm zudem seinen ausgestreckten Mittelfinger.

Gegen den jungen Mann wurde daher Anzeige wegen Beleidigung erstattet. „Das kühle Nass hat anschließend zur Beruhigung der erhitzten Gemüter beigetragen“, heißt es in der Mitteilung der Polizei.

Weil es bei desn Städtischen Werken immer wieder Anfragen gibt, sei darauf hingewisen, dass das schöne weitläufige Pappenheimer Freibad in diesen heißen Tagen natürlich geöffent ist.




Neues Pflaster durch Öl verunreinigt

Gegen einen 57jährigen Mann aus Pappenheim wurden polizeiliche Ermittlungen eingeleitet, da er seinen Pkw, aus dem Öl tropfte im Bereich der Stadtmühle auf täglich wechselnden Parkplätzen abgestellt hatte. Dadurch wurden nun auf dem neu gepflasterte Parkplatz der Stadtwerkeinsel mehrere Ölflecken festgestellt.




Dashcam zeichnete Schadensfall auf

Am Montag, 31.05.2021, gegen 15:45 Uhr, wurde in Pappenheim in der Graf-Carl-Straße ein geparkter Pkw vorne rechts beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 1.000 EURO. Der Fahrer eines neben dem beschädigten Pkw abgestellten Fahrzeuges hatte beim Öffnen der Fahrertüre geöffnet den Schaden verursacht. Er ging jedoch weg, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Die Situation wurde von einer Dashcam im Pkw des Geschädigten aufgezeichnet, sodass der Verursacher erkannt werden konnte. Ob der Verursacher allerding bemerkt hatte, dass er mit der Türe gegen den geparkten Pkw gestoßen war, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.




Unfall beim Abbiegen

Am Freitagnachmittag ereignete sich in Bieswang ein Verkehrsunfall. Eine 60jährige Pkw-Fahrerin aus Nördlingen fuhr hinter einem 55jährigen Pappenheimer her. In dem Moment, als die Nördlingerin überholen wollte, bog der Pappenheimer mit seinem Fahrzeug nach links ab und es kam zum Zusammenstoß, bei dem ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 8.000 Euro entstand. Ein Personenschaden entstand nicht.




Schrottfahrzeug auf der Pfarrwiese

Gegen einen bislang unbekannte(n) Fahrzeugbesitzer(in) hat die Polizei Ermittlungen eingeleitet. Nach den polizeilichen Feststellungen wurde auf dem öffentlichen Parkplatz der katholischen Pfarrwiese in Pappenheim ein abgemeldeter Schrott-Pkw abgestellt. An dem silberfarbenen Opel Omega ist jetzt ein Hinweis mit Fristsetzung zur Entfernung des abgemeldeten Fahrzeugs angebracht.




Bei Fahrradkauf einem „Fakeshop“ aufgesessen

Eine 32-jährige Frau aus Pappenheim wurde über eine Internet Suchmaschine auf einen Fahrradhändler aufmerksam, bei dem sie das Angebot für ein E-Bike ihrer Vorstellungen entdeckte. Per Vorauskasse bezahlte die junge Frau annähernd 1.400 EURO auf ein deutsches Konto.
Nachdem die Frau mehrere Tage von dem angeblichen Händler keine Versandbestätigung ihres Rades erhielt versuchte sie telefonisch den angegebenen Kundenberater zu erreichen, was ihr aber nicht gelang. Am Montag, 19.04.2021 kam unter der angegebenen Telefonnummer der Firma nicht einmal eine Bandansage mehr und die Website des Fahrradhändlers war auch nicht mehr zu finden.

Gan offensichtlich wurde die 32 Jahre alte Geschädigte auf einen Fakeshop geleitet und betrogen. Die Polizei hat jetzt Ermittlungen wegen Betruges eingeleitet.

Ist ein Wort erlaubt?
Von dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass es in Pappenheim prima E-Bikes für alle Bedürfnisse zu kaufen gibt, wobei man zuerst das Fahrrad Probe fahren kann. Bezahlen muss man erst wenn man das E-Bike schon zu Hause hat. Zudem gibt es einen Kundendienst, bei dem außerordentlich großzügig geholfen wird.




Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz

Am Dienstag, 13.04.2021, nachts gegen 01.00 Uhr, wurden in der Pappenheimer Bahnhofstraße zwei 23 und 33 Jahre alte Pappenheimer angetroffen, die ohne triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung aufhielten unterwegs waren.

Die Chance, nach einer Belehrung durch die Polizeistreife gleich nach Hause zu gehen und straffrei zu bleiben nutzten die beiden  Betroffenen offenbar nicht.
Denn, wie es im Polizeibericht heißt, „kümmerten sich die beiden nicht weiter um die Hinweise auf die rechtlichen Bestimmungen und setzten ihren nächtlichen Spaziergang fort“.

Wegen offenkundiger Uneinsichtigkeit hat die Polizei nun gegen beide Betroffenen ein Bußgeldverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.