Am Samstag, 26.06.2021, ab 10.00 Uhr, führte die Kontrollgruppe Motorrad im Bereich Pappenheim / Solnhofen Schwerpunktkontrollen von Motorradfahrern durch. Die Gründe für die Notwendigkeit derartiger Kontrollaktionen sind vielschichtig und werden von der Polizei skizziert und erläutert.
Die Notwendigkeit von Zweiradkontollen – ein Bericht der Polizeiinspektion Treuchtlingen
Die wachsende Verkehrs- und auch Lärmbelastung, gute Wetterlagen und eine zunehmende „Freizeitfahrerkultur“ führen immer noch zu einer überproportional starken Unfallbeteiligung von motorisierten Zweiradfahrern aller Altersklassen. Noch nie waren im Freistaat Bayern so viele Motorräder zugelassen wie zum aktuellen Zeitpunkt. Zudem steigt bayernweit die Anzahl sog. „High-Risk-Biker“, welche gezielt Verkehrsverstöße und Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nehmen, um den erwünschten „Geschwindigkeitsrausch“ zu erleben.
Seit langem kann beobachtet werden, dass sich das Konsum- und Freizeitverhalten deutlich verändert haben. So ist es nicht verwunderlich, dass Motoräder als Zweitfahrzeuge für die Freizeit einen hohen Zuspruch gefunden haben und neben Fahranfängern immer mehr Wiedereinsteiger unter den Kradfahrern festzustellen sind.
Die Situation bei Wiedereinsteigern, nach vielleicht mehr als zwanzig Jahren Abstinenz ist nicht anders als bei einem kompletten Neueinsteiger. Beschleunigung sowie technische Details moderner Motorräder übersteigen das Erfahrungsvermögen oft bei weitem. Moderne Motorräder sind bezüglich ihrer Leistungsentfaltung mit der von ähnlich hubraumstarken Motorrädern, etwa aus den 1990er Jahren, überhaupt nicht mehr zu vergleichen. Das Leistungsgewicht vieler Kräder verlangt eine langjährige Fahrpraxis und ausreichend Übung. Selbstüberschätzung, mit zuneh-menden Alter abnehmende kognitiven Fähigkeiten sind ein weiterer, nicht zu unterschätzender Risikofaktor. Gerade Motorradfahrer müssen in Gefahrensituationen schnell und der Situation angepasst reagieren, da es oft keine zweite Chance gibt.
Wesentlicher Faktor bei Alleinunfällen, also ohne die Einwirkung anderer Verkehrsteilnehmer, ist die Konstellation „junger Fahrer mit sportlichem Motorrad“. Mit der Motorleistung steigt auch die Häufigkeit selbstverschuldeter Unfälle. 40 Prozent der Zweiradfahrer, die mit einem sogenannten Supersportler verunfallen, sind jünger als 26 Jahre. Fahrer in dieser Altersklasse neigen eher zu riskanten Fahrmanövern als ältere Zweiradfahrer. Zudem spielt hier die geringe Ausrüstungs-quote mit ABS-Systemen bei den verunfallten Motorrädern eine tragende Rolle.
Übereinstimmend mit der Hauptnutzungszeit von motorisierten Zweirädern ereignen sich die meisten Unfälle während der Motorradsaison im Zeitraum von April bis Oktober. Hauptunfallzeit ist speziell während des Berufsverkehrs von 07:00 bis 08:00 Uhr und von 10:00 bis 21:00 Uhr. Während die Unfälle mit leichteren Krafträdern sich überwiegend auf die „Arbeitswoche“ von Mon-tag bis Freitag verteilen, kann bei den „schweren Maschinen“ eine deutliche Verschiebung in die Freizeit am Wochenende und an Feiertagen festgestellt werden.
Das Ergebnis der Kontrollen
Die am Samstag, 26.06.2021, von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr, durchgeführte Kontrollaktion bestätigte im Ergebnis, dass Zweiradkontrollen dringend notwendig sind und auch weiterhin durchgeführt werden.
Es wurden 73 Krafträder und 3 Pkw kontrolliert und überprüft. Gegen 12 Fahrerinnen/Fahrer wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, 7 Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer konnten die Verfahren durch Bezahlen eines Verwarnungsgeldes beenden. Es wurden 21 Mängelanzeigen und 9 Kontrollaufforderungen ausgestellt. Die beschriebenen Beanstandungsfelder erstreckten sich auf 8 Reifen ohne ausreichende Profiltiefe, fehlende Rückstrahler, nicht passende Kennzeichenwinkel, Rückspiegel ohne Wirkung durch nicht eingehaltene Mindestmaße. In 4 Fällen führten die Manipulationen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (geöffnete Abgasklappen, veränderte Abgasanlage, nicht zugelassener Bremsflüssigkeitsbehälter und nicht ordnungsgemäßer Scheinwerfer).
Bei der Kontrolle eines technisch aufwändig veränderten Pkw, dessen laute Auspuffanlage schon über Kilometer von den Kontrollbeamten/-innen wahrgenommen werden konnte, stellte sich her-aus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen stand. Bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt unterbunden. Gegen den jungen Mann aus dem Landkreis Roth wurden Bußgeldverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrszulassungsordnung eingeleitet.
Insgesamt wurden 8 Geräuschpegelmessungen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde ein Kraftrad sichergestellt bei dem die Manipulationen an der Auspuffanlage einen gemessenen Geräuschpegel von 108 db bei erlaubten 91 db ergaben. Zudem waren an dem Motorrad ein nicht zugelassener Bremsflüssigkeitsbehälter angebaut, die Fahrtrichtungsanzeiger nicht ordnungsgemäß angebracht und andere schwerwiegende Veränderungen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten, durchgeführt worden. Ein Sachverständiger wird das sichergestellte Zweirad im Laufe der Woche begutachten.