(LRA) Landrat Gerhard Wägemann konnte am Montag, den 28. November 2016, vom bayerischen Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder den Bescheid über die Bewilligung von Bedarfszuweisungen entgegen nehmen. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erhält vom Freistaat Bayern insgesamt 500.000 Euro. Die Übergabe erfolgte in Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, am Dienstsitz in Nürnberg.
„Wir sind sehr froh und dankbar über diese finanzielle Unterstützung des Freistaates Bayern und geben diese unter anderem an die Kommunen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weiter, indem wir die Kreisumlage im Jahr 2017 günstiger gestalten.“, so Landrat Gerhard Wägemann.
Mit den Bedarfszuweisungen können außergewöhnliche Belastungen von Gemeinden und Landkreisen ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Finanzausgleichs nicht erfasst sind. Regionen mit rückläufiger Bevölkerungsentwicklung oder Strukturschwierigkeiten profitieren insbesondere von diesen Mitteln.
Maßgebende Kriterien für die Vergabe sind unter anderem die Umlagekraft, eine niedrige freie Finanzspanne sowie ein deutlich überproportionaler Einwohnerrückgang, die Entwicklung des Kreisumlagesatzes und besondere Entwicklungen, die sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auswirken.
Ingesamt erhalten im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 175 strukturschwache Kommunen im ländlichen Raum 145 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, davon gehen 8 Millionen Euro nach Mittelfranken.
Öffentliche Sitzung schon um 18:00 Uhr
Am Donnerstag, 24.11.2016, um 18:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:
Infrastrukturmaßnahme – Vorstellung der Rummelsberger Anstalten der geplanten Umbau-/ Erweiterungsmaßnahme des Seniorenheims
3
Baurecht – Beschluss der Höhe des Ablösebetrages für Stellplätze
4
Sanierung der Innenstadt – Genehmigung der Gesamtplanung der Deisingerstraße
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Baumaßnahme Sanierung der SW-Insel 5.1 Genehmigung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes 5.2 Antrag von Hr. StR Otters auf Durchführung einer Vermessung mittels Uferlinienfestsetzungsverfahrens der Altmühl im Bereich der SW Insel 5.3 Information über die Kosten die durch die Verzögerung der Baumaßnahme eintreten
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Vergaben 6.1 Kanalsanierung Deisingerstr. – archäologische Baubegleitung 6.2 Abbrucharbeiten für die Anwesen Bauhofstraße 3+5 6.3 Abwasseranlage Bieswang – Kanalsanierung Hauptstr. – Vergabe Ing. Planungen
7
Sicherheitsrecht – Mauern Dr. W.-Kraft Weg Entscheidung über Ersatzvornahme der Entfernung des Zaunes der Eigentümerin des Nachbargrundstücks
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Bauleitplanung – Antrag der Firma Gegg GmbH auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Bieswang
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Bauleitplanung – Antrag der Firma Gegg GmbH auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in Bieswang
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Straßenbaumaßnahmen – Sanierung der GV Straße Osterdorf – Geislohe – Information
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Städtebauförderung -Beschluss des Jahresprogramms 2017 ff.
Interessengemeinschaft will Stadtparkweg schützen
Der Stadtparkweg zwischen EBZ und Stadtparksteg soll nicht, wie vom Stadtrat am 27. Oktober 2016 einstimmig beschlossen asphaltiert werden. Das jedenfalls will die „Interessengemeinschaft zum Schutz unseres Stadtparkweges“. In einem Brief an Bürgermeister und alle Ratsmitglieder soll eine Rücknahme der Entscheidung erreicht werden. Unterschriftenlisten liegen im Atelier Pico Bello und im Schreibwarengeschäft Windisch aus.
Wie berichtet hat bereits vor acht Jahren, am 09.10.2008 hat der Pappenheimer Stadtrat in einen Kampfabstimmung mit 8:7 Stimmen beschlossen, das etwa 200 m langeTeilstück des Stadtparks zwischen EBZ und Stadtparkbrücke zu asphaltieren.
Bei Bekanntwerden dieser Absicht hatte sich damals eine Bürgerinitiative gegründet die 500 Unterschriften gegen die Asphaltierungsabsichten gesammelt hat. Unterschriftslisten sind damals in der Schlossapotheke und in dem Trachtengeschäft Päckert´s ausgelegen.
An 4.12.2008 stand die Asphaltierung des Stadtparkteilstücks erneut auf der Tagesordnung im Pappenheimer Stadtrat. Damals haben sich die Stadträtinnen und Stadträte wegen der Unterschriftenaktion einstimmig dafür ausgesprochen von der Maßnahme Abstand zu nehmen.
Acht Jahre später, nämlich am 27.10.2016 erfolgte in öffentlicher Sitzung des Stadtrates der einstimmige Beschluss, die Asphaltierungsarbeiten für das besagte Teilstück des Stadtparks im Zuge weiterer Asphaltierungsmaßnahmen an die Firma Fiegl zu vergeben.
Nun hat sich erneut eine „Interessengemeinschaft zum Schutz unseres Stadtparkweges“ gegründet, die sich in einem offenen Brief an Bürgermeister Sinn und die Stadträte gewendet haben. in diesen Schreiben sind Gründe angeführt, die gegen einen Asphaltierung des Weges sprechen. Die Ratsgemeinschaft wird gebeten Ihre Entscheidung zu überdenken.
Der Brief trägt 36 Unterschriften von Pappenheimer Bürgerinnen und Bürgern, die sich damit gegen eine Asphaltierung aussprechen.
Für alle, die ein Interesse daran haben, dass das beschriebene Wegestück nicht asphaltiert wird, liegen Unterschriftslisten im Atelier Pico Bello und im Schreibwarengeschäft Windisch auf. Beide Geschäfte befinden sich in der Deisingerstraße.
Der offene Brief ist nachfolgend abgedruckt
Interessengemeinschaft zum 1. Bürgermeister Uwe Sinn und an die Stadträtinnen und Stadträte der Stadt Pappenheim Marktplatz 1
91788 PappenheimAsphaltierung Stadtparkweg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
mit großer Bestürzung haben wir von dem Entschluss gelesen, den Stadtparkweg vom Evangelischen Bildungszentrum bis zur Brücke zu asphaltieren.
Bereits im Jahr 2008 hat es diese Überlegungen schon gegeben, doch konnten mit über 500 Unterschriften die damaligen Stadträte von diesem, von der Bevölkerung offensichtlich abgelehnten, Gedanken abgebracht werden.
Als vier Jahre später, im Jahr 2012 davon wieder die Rede war, hat Herr Bürgermeister Sinn Brigitte Durner in einem Telefongespräch versichert, solange er Bürgermeister sei, werde dieser Weg nicht asphaltiert!
Jetzt hat der Stadtrat in der letzten Stadtratssitzung einstimmig für eine Asphaltierung des Weges gestimmt, obwohl allen Stadträten das Protokoll über damalige Sitzung vorlag.
Das Vorhaben wird nun dadurch begründet, dass das Haus Altmühltal eine Asphaltierung begrüßen würde. Etliche Mitarbeiter des Hauses Altmühltal jedoch sind davon nicht begeistert. Auf Nachfrage stimmen viele Mitarbeiter darin ein, dass sich ein Rollstuhl auf dem jetzigen Weg, der durch seine Steine und kleinen Unebenheiten eine natürliche Bremse bildet, ohne Problem schieben lasse. Auf Asphalt bestünde dagegen neben der größeren Anstrengung, einen Rollstuhl auf dem abschüssigen Weg zu halten, eine deutlich erhöhte Rutschgefahr bei Schnee und Eis.
Eine weitere große Sorge gilt vor allem den Bäumen und Pflanzen links und rechts neben dem Weg. Im Winter muss der Weg gestreut und mit Salz enteist werden. Anschließend läuft das Salz mit dem Tauwasser am Hang hinunter, was einen völlig unnötigen Schaden an den Pflanzen nach sich zieht. Zudem heizt Asphalt sich auf, gibt die Wärme nach unten ins Erdreich und lässt bekanntlich vermehrt Wurzeln treiben.
Bäume und Alleen genießen im §29 Bundesnaturschutzgesetz besonderen Schutz. Deshalb haben wir die Untere Naturschutzbehörde über Ihren Entschluss in Kenntnis gesetzt mit der Bitte der Überprüfung.
Wir bitten Sie eindringlich, den Entschluss zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Das Schreiben trägt 36 Unterschriften
quer-Schläger aus Pappenheim
quer – die satirische Magazinsendung des Bayerischen Fernsehens wird sich am kommenden Donnerstag der aktuellen Vorgänge um die Inselzufahrt in Pappenheim widmen. Gesendet wird der Beitrag um 20:15 Uhr.
Nach dem Weißenburger Tagblatt, der Süddeutschen Zeitung und der BR Abendschau am Montag wird jetzt auch das kritische, satirische Fernsehmagazin quer über Pappenheim berichten. Dabei wird der Umstand zur Sprache kommen, dass auf der Inselzufahrt 4 m² vom Asphalt befreit und eingezäunt werden sollen. Diese Forderung der Grundstückseigentümerin war nicht zuletzt ein Grund dafür, dass die Oppositionsmehrheit den sofortigen Baubeginn für die Umgestaltung der Stadtwerkeinsel mit ihren 10 Stimmen gegen 5 Stimmen der SPD abgelehnt hat.
Der Münchner Christoph Süß berichtet jeden Donnerstag in seinem kritischen, satirischen Magazin in köstlicher Art und Weise über alles was in Bayern quer läuft. Am kommenden Donnerstag den 10.11.2016 um 20:15 Uhr wird Christoph Süß über einen ganz besonderen „quer-Schläger“ aus Pappenheim zu berichten haben.
Die Insel auf dem Eis
Der Stadtrat hat den sofortigen Baubeginn auf der Stadtwerkeinsel mit 10:5 Stimmen abgelehnt. Bevor die Baumaschinen kommen sollen nach dem Willen der Oppositionsmehrheit rechtlich belastbare Grenz- und Nutzungsverhältnisse geschaffen werden. Beide Sachverhalte sind auch für die befassten Behörden Neuland und lassen noch einen langen Zeitablauf erwarten.
Ein Zaun in der Zufahrt Wie schon im Juli 2016 berichtet, gibt es neben dem zwischenzeitlich abgesegneten landschaftspflegerischen Begleitplan in erster Linie Fragen und unklare Sachverhalte, bei denen es um Grenzangelegenheiten, Widmungen und Nutzungsrechten geht. Da ist zum einen die Grundstücksspitze von rund 4 m², die vom vormaligen Färberhaus (jetzt zur Pension Hirschen gehörig), in die Zufahrt der Stadtwerkeinsel hineinragt und – so die schriftliche Ankündigung im Auftrag der Grundstückseigentümerin– eingezäunt werden soll. Die Stadt ist schriftlich aufgefordert den Asphaltbelag zu entfernen, damit die Fläche nach dem 31.07.2018 unverzüglich eingefriedet werden kann, steht in dem Schreiben zu lesen.
Wenn es so weit kommt, ist eine Zufahrt mit zweispurigen Kraftfahrzeugen zur Stadtwerkeinsel nicht mehr möglich.
Im anderen Problemfall geht es um das Gewässergrundstück der Altmühl, das als Unterwasser des städtischen E-Werks im Norden an die Insel grenzt. Dort nämlich werden die Grenzpunkte von der Nachbarschaft nicht anerkannt, weshalb der exakte Grenzverlauf wohl nur durch ein Uferlinienfestlegungsverfahren festgelegt werden kann.
Entscheidung vor der Diskussion
Schon vor Beginn der Diskussion im Stadtrat was es nach den Ausführungen von 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) auch für die meisten Anwesenden klar, wie das Abstimmungsergebnis aussehen wird, das dann nach einer langen Diskussion auch wie erwartet vorlag. Da half es auch nichts dass Amtsleiter Eberle mehrfach betonte, dass wegen des Grenzverlaufs keine Probleme zu erwarten sind. Mit der Maßnahme sei man weit genug von der Grenze entfernt und alle beteiligten Behörden hätten den bestehenden Grenzverlauf anerkannt. Der Stadtrat dürfe sicher sein, dass man nicht auf fremdem Grund baue stellte Eberle fest. Der 2. Bürgermeister Dietz (FW) hatte vorgeschlagen diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, weil es noch viele Ungereimtheiten und keine Rechtssicherheit im Grenzverlauf gebe. Es sei vieles nicht geklärt und man hinge mit vielen Fragen in der Luft. Trotzdem wurde der Tagesordnungspunkt bis zur Beschlussfassung durchgezogen.
Bei der Diskussion wurden mehrere Gründe genannt, weshalb der Beginn der Bauarbeiten nicht unverzüglich beginnen sollte. Zum Thema der Einzäunung im Bereich der Inselzufahrt sehen Stadtverwaltung und Rechtsaufsicht nach einer umfangreichen Prüfung der Rechtslage nur die Möglichkeit des Grundstücksankaufs oder eines Enteignungsverfahrens. Eine dritte Variante führte FW-Fraktionsführer Walter Otters ins Feld. Er will die bereits früher vorhandenen Überlegungen über einer baulichen Veränderung der Inselzufahrt mittels einer Rampe wieder aufgegriffen wissen. Dies würde die Engstellensituation entschärfen und die Zufahrt zur Insel sicherer machen. Amtsleiter Eberle meinte hierzu, dass Planungen für eine solche Maßnahme zwar vorliegen, aber in die Schublade gelegt wurden, weil die Umsetzung als unbezahlbar eingestuft worden sei.
Uferlinienfestlegungsverfahren Was den Grenzverlauf des Gewässergrundstücks betrifft, so konnte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) als Experte deutlich machen, dass nur durch ein Uferlinienfestlegungsverfahren ein rechtssicherer Grenzverlauf festgestellt werden kann. Die festgestellten Grenzpunkte – so Hönig – „haben für den Grenzverlauf des Gewässergrundstücks keinen Wert“. Und hier beginnt das eigentliche Problem. Wie die Verwaltung betonte, war eben dieses Uferlinienfestlegungsverfahren auch bei der Verwaltung von vornherein im Focus, allerdings ist das Verfahren bei den beteiligten Behörden Neuland und keiner weiß ganz genau wer zuständig ist und wie das Uferlinienfestlegungsverfahren genau geht. Ein rechtssicher festgelegter Grenzverlauf sei jedoch Voraussetzung für einen Baubeginn. Man verlange von jedem Bauherrn, dass vor Baubeginn die Grenzen festgelegt sind und so müsse es auch bei Maßnahmen der Stadt sein, forderte der FW-Stadtrat. Gerade bei den anstehenden Rodungen zu Beginn der Bauphase im sensiblen Grenzbereich müsse die Stadt dafür sorgen, dass Klarheit über den Grenzverlauf besteht.
„Wir sind in der gleichen Situation wie in der letzten Sitzung“, stellte Walter Otters fest und fragte nach den Kosten eines Uferlinienfestlegungsverfahren. „Das kann nicht gesagt werden, weil es noch nie jemand gemacht hat“, stellte Amtsleiter Eberle fest und verwies dabei auch auch auf die langen Wartezeiten für Vermessungsverfahren.
Baustelle belastet mehr als erwartet
„Die Baustelle in der Innenstadt tut den Geschäften mehr weh als ich vermutet hätte“, erklärte Holger Wenzel, 3. Bürgermeister und zuständiger Referent für Handel und Gewerbe in Pappenheim. Er habe festgestellt, dass der Inselparkplatz gut angenommen werde und täglich voll sei. Man solle diese Parkplätze jetzt nicht wegnehmen. Denn „dann ist es ganz aus, wenn die da nicht mehr runterkommen“, prognostizierte Wenzel. Da half es auch nichts, dass eine ausführliche Darstellung des Amtsleiters deutlich machte, dass es von der Pfarrwiese in der Schützenstraße und der Lach aus nicht weiter in die Stadt zu laufen ist als von der Stadtwerkeinsel. Und auf der Lch und der Pfarrwiese gebe es jede Menge freien Parkraum.
Der Beschlussvorschlag zum umgehenden Baubeginn wurde schließlich erwartungsgemäß mit 10 (BL, CSU, FW) zu 5 (SPD) Stimmen abgelehnt.
Bestehen bleibt aber der Ratsbeschluss dass die Umgestaltung der Insel durchgeführt werden soll, das stellte auch Walter Otters nach der Abstimmung fest. Allerdings müsse vor einen Baubeginn wie mehrfach betont wurde Rechtssicherheit über die Grenzen her. Zunächst beantragte Otters, die Kosten für ein Uferlinienfestlegungsverfahren zu erheben und dem Stadtrat bekanntzugeben. Dann erst werden die weiteren Schritte besprochen.
Ladesituation soll entschärft werden
Die Ladesituation in der Bauhofstraße vor dem Firmengelände der Firma Schindler soll entschärft werden. Künftig soll eine ausreichend große Ladezone Gefahrensituationen vermeiden und die Verkehrssituation entschärfen. Ein entsprechender Antrag vom August 2015 wurde kürzlich im Bauausschuss beraten. Dabei traten unterschiedliche Betrachtungsweisen zur Kostenfrage zutage.
Mehrmals im Wochenverlauf wird das Metallbauunternehmen Schindler in Pappenheim von großen LKWs aufgesucht, die entweder schwere und sperrige Lasten bringen oder abholen. Dies hat schon mehrfach zu Verkehrsstauungen geführt. Diese Stauungen, die auch Gefahrensituationen und den Unmut der Verkehrsteilnehmer mit sich bringen treten immer dann auf, wenn der öffentliche Parkplatz zwischen dem Werkstatttor und dem Werkshoftor belegt ist. Dann nämlich muss der LKW für die Ladetätigkeit zwangsläufig in zweiter Reihe auf der Fahrbahn stehen bis seine Ladetätigkeit abgeschlossen ist.
Das soll jetzt anders werden. Im August 2015 hatte die Firma Schindler bei der Stadt Pappenheim beantragt zwei Parkplätze aufzulösen, damit eine ausreichend große Ladezone zur Verfügung steht. Da es sich um eine Kreisstraße handelt ist für eine Änderung der Verkehrsbeschränkung der Landkreis zuständig, der aber in Absprache mit der Stadt Pappenheim entscheiden will. Über diesen Antrag wurde kürzlich öffentlich im Bauausschuss beraten. Dabei wurde bekannt, dass nach neuestem Stand der Dinge nur noch die Auflösung eines Parkplatzes von der Antragstellerin beantragt wird. Es handelt sich dabei um die Parkfläche, die zwischen den beiden Sperrflächen liegt. Siehe nebenstehendes Bild.
Die Stadt Pappenheim trifft dazu folgende Feststellung: Aus dem Protokoll der Stadt Pappenheim geht hervor: „StR Satzinger wirft ein mit der Fa. Schindler gesprochen zu haben und diese wohl Stellplätze abgelöst hat. Für Hr. Eberle ist dies nicht nachvollziehbar, da seines Wissens nach in den vergangenen 20 Jahren keine Ablöse durch die Fa. Schindler erfolgt ist. StR Satzinger bittet dies nochmals zu prüfen.“
Auf StR Satzingers Frage, ob denn nun Parkplätze abgelöst wurden, hat Amtsleiter Eberle geantwortet, dass dies ohne Recherche nicht sofort gesichert beantwortet werden kann, in den letzten 20 Jahren aber sicher nicht erfolgte.
Zu einer starken Verärgerung haben bei der Antragstellerin die Aussagen der Verwaltung geführt, dass sich in diesem Fall zuerst die Frage der Parkplatzablöse stelle. Denn soweit der Verwaltung bekannt habe die Firma in bisher keine Parkplätze abgelöst. Außerdem sei aus Sicht der Verwaltung darauf zu achten, dass der Präzedenzfall Nachfolgeanträge für andere Geschäfte wie Post und Bäcker, Apotheke, Arzt nach sich ziehen kann. .
Auf die Aussage man habe noch keine Parkplätze abgelöst hat die Antragstellerin reagiert. Sie legte eine Vereinbarung zwischen der Firma Schindler und der Stadt Pappenheim aus dem Jahre 1987 über die Ablöse von drei Parkplätzen vor und auch gleich noch den Beleg dafür, dass die Ablösesumme in Höhe von 2.000 DM pro Parkplatz tatsächlich bezahlt ist.
In einem Schreiben an Bürgermeister Sinn hat die Antragstellerin zudem die aktuelle Problematik noch einmal ausführlich erklärt und auch mitgeteilt, dass sie die Ausführungen der Verwaltung als Unterstellung und Beleidigung wertet.
Auch über die Tatsache, dass die Sitzungsvorlagen erst gut eineinhalb Stunden vor Sitzungsbeginn den Bauausschussmitgliedern zugegangen sind, bemängelt die Antragstellerin. Die späte Zustellung der Sitzungsunterlagen wurde im Verlauf der Sitzung auch von Stadtrat Karl Satzinger bemängelt.
In der Sache sprachen sich Friedrich Obenöder (CSU) Karl Satzinger (BGL) und Günther Rusam dafür aus, dem Antrag der Firma Schindler zu entsprechen. Obernöder regte an, dass sich der Bauausschuss für die Auflösung des Parkplatzes ausspricht. „Wie das rechtlich gehandhabt wird ist Sache der Verwaltung“ meinte Obernöder.
Die Stadtverwaltung wird nun dem Landratsamt vorschlagen, den Parkplatz aufzulösen. Ob und wann die Auflösung des Parkplatzes in die Tat umgesetzt wird bleibt abzuwarten.
Freistaat stärkt Rechte ehrenamtlicher Helfer
(MdL M. Westphal) Der Freistaat Bayern weitet Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche für ehrenamtliche Einsatzkräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen aus, dies wurde in der gestrigen (14.06.2016) Kabinettssitzung beschlossen.
Künftig sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden – und das unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt. Auf eine entsprechende Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes verständigte sich gestern das Kabinett. Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Anhörung zugeleitet.
„Ich begrüße es, dass zukünftig mit dieser Gesetzesänderung auch Ehrenamtliche in den Genuss dieser Leistung kommen, die beispielsweise die Verpflegung und Betreuung für Menschen in einem Unglücksfall übernehmen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.
Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.
„Damit sollen diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren umfassend gleichgestellt werden“, so der Abgeordnete Manuel Westphal.
Bislang haben Unterstützungskräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen nur dann Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung, wenn sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden oder es sich um sogenannte zeitkritische Rettungseinsätze handelte, z.B. bei Einsätzen in der Notfallrettung.
„Damit kommt der Freistaat vor allem dem Bedarf des Bayerischen Roten Kreuzes entgegen“, betonte Westphal. Die Helfergleichstellung berücksichtige gleichermaßen die Interessen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wie auch die Rechte der Arbeitgeber sowie die finanziellen Belange des Staates. „Die künftige Regelung gewährleistet uns ein ausreichendes Einsatzkräftepotenzial, unabhängig von der Größe des Schadensereignisses“, so der Abgeordnete.
DIE LINKE gründet Verbund-Ortsverband Altmühltal
(Die Linke) Für den südlichen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat die Partei DIE LINKE ihren ersten Verbund-Ortsverband Altmühltal gegründet. Dazu zählen die Linken die Gemeinden Treuchtlingen, Langenaltheim, Pappenheim und Solnhofen. Als Sprecherin wurde die 38-jährige Wirtschaftsingenieurin Rahima Peköz aus Solnhofen gewählt. Als Hauptredner sprach der Landesgeschäftsführer der Linken in Bayern, Ates Gürpinar.
Der Kreisverband der Linken umfasst ein riesiges Gebiet. Die Landkreise Weißenburg-Gunzenhausen und Ansbach Land sowie die kreisfreie Stadt Ansbach gehören dazu. Diese Flächen wollen betreut werden. Im hiesigen Landkreis gibt es deshalb schon Ortsverbände in Gunzenhausen und Weißenburg. In den anderen Landkreiskommunen jedoch haben die Linken bisher nicht genug Mitglieder gehabt, um weitere Parteistrukturen zu schaffen. Diese Schwäche wollen die Linken nun mit der Initiierung von Verbund-Ortsverbänden angehen, sprich mehrere benachbarte Kommunen werden einfach zusammen gefasst und bilden Basisorganisationen.
Die einstimmig gewählte Sprecherin betonte, dass inhaltliches und politisches Arbeiten sowie der Aufbau der Partei vor Ort vorrangige Ziele sind. In einem ersten Schritt gelte es die Mitgliedergewinnung im südichen Landkreis zu forcieren. Als Namen der neuen interkommunalen Parteistruktur einigten sich die anwesenden Mitglieder und Symphatisanten auf DIE LINKE. Ortsverband Altmühltal.
Zur Gründungsveranstaltung im Hotel-Gasthof zur Sonne in Pappenheim waren neben Parteimitgliedern als Tages- und Wahlleitung der Kreissprecher Erkan Dinar aktiv beteiligt. Als ein sehr positives Zeichen wertet auch der Kreisvorstand die Gründung. Als Hauptredner stellte der bayerische Landesgeschäftsführer der Linken Ates Gürpinar die derzeitigen politischen Schwerpunkte und Kampagne vor.
Das nächste Treffen findet am 16. Juni um 19 Uhr im Hotel Gasthof Rose in Langenaltheim statt. Referieren wird dabei zum Thema „TTIP – Mögliche Auswirkungen auf die öffentliche Daseinsvorsorge und Stand der Auseinandersetzung“ der Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg aus Ansbach. Die Bevölkerung ist dazu herzlichst eingeladen.
Foto: Die Linke
Pappenheim erhält 300.000 Euro für Grundschulsanierung
Gute Nachrichten gibt es auch für Pappenheim aus dem Bayerischen Landtag. Unter den Kommunen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die eine staatliche Förderung für ihre Hochbaumaßnahmen erhalten werden ist auch die Stadt Pappenheim. Das teilen die Landtagsabgeordneten Manuel Westphal (CSU) und Stefan Schuster (SPD) zeitgleich mit. Die Bewilligungen wurden am 15.04.2016 dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG), mit denen der kommunale Hochbau gefördert wird.
Die Stadt Pappenheim erhält für Teilsanierungsmaßnahmen an der Grundschule 300.000 Euro.
Insgesamt kommt den Landreis Weißenburg-Gunzenhausen eine Förderung von 4,92 Mio. Euro für neun Projekte im Landkreis zu. „Damit übersteigen diese Zuwendungen, die vor allem der Bildung und Betreuung unserer Kinder nützen, das bereits hohe Vorjahresniveau um fast 1,2 Mio. Euro“, freut sich Manuel Westphal.
Der SPD-Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Stefan Schuster hält diese staatlichen Zuschüsse für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen.
Empfänger der staatlichen Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt.
Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte und Häuser für Kinder),
sonstige öffentliche Einrichtungen (kommunale Theater- und Konzertsaalbauten).
Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.
Die Zuwendungen gehen im Einzelnen aus der nachfolgenden Tabelle hervor.
Gemeinde Alesheim
Umfangreiche Teilsanierung der Grundschule Alesheim
25.000
Stadt
Gunzenhausen
Neubau der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Unterwurmbach
40.000
Stadt
Pappenheim
Teilsanierungsmaßnahmen an der Grundschule
300.000
Stadt
Treuchtlingen
Generalsanierung der Grundschule Hahnenkammstraße 8; Bauabschnitte I und II
890.000
Stadt
Weißenburg i.Bay.
Brandschutzertüchtigung und Generalsanierung der Zentralschule (Grundschule); Bauabschnitt I
230.000
Stadt
Weißenburg i.Bay.
Ersatzneubau mit Mensa, Schulküche, Ganztags-schulräumen sowie Fach- und Klassenräumen der Mittelschule „Am Seeweiher“
2.000.000
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Umbau für Verköstigung und ganztägige Betreuung, sowie Erweiterung der Werkstätten (Bautechnik) des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Gunzenhausen
560.000
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Umbau und erstmalige Einrichtung eines Schülerwohnheimes der staatlichen Berufsschule in Gunzenhausen
53.000
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Erweiterung und Umbau der Staatlichen Realschule Weißenburg
820.000
Notfallplan sieht 120 Flüchtlinge in der Zweifachturnhalle der Senefelderschule vor
Im Rahmen eines Notfallplanes wird die Zweifachturnhalle in der Senefelderschule in Treuchtlingen als kurzfristige Notunterkunft für bis zu 120 Flüchtlinge bereitgestellt. Spätestens mit Beginn der zweiten Schulwoche soll die Halle wieder für den Schulbetrieb zur Verfügung stehen. Wohngelegenheiten für langfristigen Aufenthalt werden weiterhin dringend gesucht.
„Wir haben eine extrem schwierige Lage und es wird wohl noch dramatischer werden“, stellte Landrat Gerhard Wägemann bei einem Pressegespräch fest. Die mit der Flüchtlingsproblematik befassten Mitarbeiter des Landratsamtes arbeiten am Limit und ein Licht am Ende des Tunnels sei lange noch nicht in Sicht. Die Sammelunterkunft an der Pleinfelder Mackenmühle sei mit 300 Flüchtlingen bis auf den letzten Platz ausgelastet, machte Sebastian Münch, Leiter des Sozialamtes beim Landratsamt deutlich.
Angesichts des anhaltenden Flüchtlingsstroms habe die Regierung von Mittelfranken Ihre Landkreise um Einsatzbereitschaft für das Wochenende gebeten, um kurzfristig Flüchtlinge aufnehmen zu können, so Karin Vedder, Leiterin der Abteilung für kommunale und soziale Angelegenheiten. Noch weiß man nicht, ob am Wochenende weitere Flüchtlinge an den Landkreis Weißenburg Gunzenhausen zur Erstaufnahme in einer Notunterkunft zugewiesen werden. Sollte das aber der Fall sein so ist man gerüstet. In der Zweifachturnhalle der Senefelderschule sollen bei Bedarf 120 Flüchtlinge eine Notunterkunft auf Matratzenlagern finden. Die Vorbereitungen sind getroffen , THW und BRK und der Bauhof des Landkreises stehen bereit kurzfristig Matratzen und Decken zu liefern, für die Ernährung der Flüchtlinge zu sorgen und die medizinische Grundversorgung zu sichern.
Dabei kann es sich – so Landrat Gerhard Wägemann – aber nur um eine kurzfristige Notunterbringung der Flüchtlinge für ein bis zwei Nächte, maximal eine Woche handeln. Denn die Zweifachturnhalle hat einen nicht verschließbaren Zugang zum Schulgebäude und ist deshalb für eine längerfristige Notunterkunft nicht geeignet. Spätestens zu Beginn der zweiten Schulwoche soll die Turnhalle wieder frei gemacht werden. Sollten die Flüchtlinge im Landkreis verbleiben und nicht in andere Bundesländer weitergeleitet werden, so ist voraussichtlich die Großturnhalle am Seeweiher in Weißenburg ihr nächstes Notquartier. Dort müssen allerdings bis zum Einzug der Flüchtlinge noch einige Baumaßnahmen zum Brandschutz durchgeführt werden, die aber- so der Landrat – innerhalb einer Woche leistbar sind.
Dringend gesucht werden vom Landkreis nach wie vor Unterkünfte in denen mit Bleiberecht ausgestattete Flüchtlinge längerfristig wohnen können. Der kürzliche Aufruf des Landratsamtes hat zwar einige Angebote erbracht, aber angesichts der hohen Flüchtlingszahlen ist der Landkreis weiterhin auf der Suche nach Unterkünften für den längeren Aufenthalt. Wer eine Immobilie zur Verfügung stellen möchte sollte diese vorzugsweise per E-Mail mit einer möglichst genauen Beschreibung, eventuell mit Plänen und Fotos anbieten, denn die Telefone sind stark belastet und die Mitarbeiter haben wenig Zeit für klärende Telefonate.
Am Donnerstag, 17. September 2015 tritt der Stadtrat um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt.
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Inhalt
01
Bauanträge a) BA 29/2015 – Errichtung eines Kälberstalls, Gem. Bieswang b) BA 30/2015 – Neubau Bioputenstall, Nutzungsänderung Maschinenhalle, Gem. Osterdorf
02
Infrastrukturmaßnahmen:
Antrag von StR Gallus auf „Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Umgehungsstraße/ Gewerbegebietsanbindung an die ST 2387“ in Bieswang
03
Verkehrsrecht:
Beschluss der Einleitung eines Verfahrens zur Entziehung der Widmung als öffentl. Ortsstraße des südlichen Teils (ca. 150 m) des „Übermatzhofener Weges“
04
Bauangelegenheiten:
a) Antrag von StR Satzinger vom 12.07.15 auf Erwerb von Baulandflächen auf der Stöß II b) Vorstellung und Beschluss der Erschließungsplanung des Büros VNI für das Baugebiet „Am Schlägle“ in Geislohe
05
Ortsrecht:
a) Erlass einer Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der St. Pappenheim b) Korrektur des Beschlusses vom 25.03.14 hinsichtlich des Erlasszeitpunktes der Änderungssatzung der BGS-EWS vom 05.05.14
06
BildungseinrichtungEHP:
Vorstellung und Beschlussfassung des neuen Projekts im Europäischen Haus Pappenheim
Nur ein Antrag aus dem Landkreis
Der mittelfränkische Landtagsabgeordnete Schuster empfiehlt, die Möglichkeit der Förderungen über den Kulturfonds Bayern rege zu nutzen. Verteilung der Mittel spiegelt weitgehend die Antragssituation wider. Mittelfranken hat die rote Laterne.
Mit dem Kulturfonds gibt die Bayerische Staatsregierung wichtige Impulse zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat. Der Kulturfonds wurde 1996 eingerichtet und gibt wichtige Impulse für kulturelle Einrichtungen. Daraus können jährlich kulturelle Investitionen und Projekte gefördert werden, die überregionale Bedeutung haben, ob im professionellen oder im Amateurbereich. Mittelfranken bekommt laut Schuster insgesamt 241.900 Euro, das entspricht einem Anteil von knapp 4 % Prozent an der gesamten Fördersumme für Bayern. Beantragt werden können Fördermittel für Maßnahmen im Bereich Theater, Museen, Zeitgenössische Kunst, Musikpflege, Laienmusik, Heimatpflege, Internationaler Ideenaustausch und sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Auch Kulturzentren, Archive, Bibliotheken sind dabei. Bei der Vergabe der Mittel wird großer Wert auf die inhaltliche Qualität und Nutzen für die Region gelegt.
Regionale Verteilung
Die Verteilung der Mittel auf die Regierungsbezirke spiegelt weitgehend die Antragssituation wider. An erster Stelle liegt der Regierungsbezirk Oberfranken mit 32,1 %, dagegen liegt Mittelfranken mit knapp 4 % an letzter Stelle. Aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gab es nur einen Antrag.
Der mittelfränkische Landtagsabgeordnete Schuster empfiehlt, die Möglichkeit der Förderungen über den Kulturfonds rege zu nutzen. Die Internetadresse