Kosten – unverbindlich und ohne Gewähr

Für die Anliegergrundstücke im SEK-Gebiet wurden jetzt die zu erwartenden Kosten bekanntgegeben. Damit wurde einem schriftlichen Antrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung entsprochen. Bei einer öffentlichen Versammlung stellte Bürgermeister Uwe Sinn die Berechnungsgrundlagen der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) vor  und berechnete anhand des JUZ und des Rathauses den konkreten Kostenanteil.

In einem Schreiben, das an den Stadtrat der Stadt Pappenheim gerichtet war, stellte die Bürgerinitiative Stadtentwicklung den Antrag, „dass die zu erwartenden Kosten, welche auf die Hauseigentümer zukommen könnten, öffentlich bekannt gegeben werden.“
Dabei räumen die Antragsteller ein, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine genaue Kostenangabe noch nicht möglich ist. „Wir erwarten keine exakten Angaben der tatsächlichen Summe“, heißt es deshalb in dem Schreiben der Bürgerinitiative.

Die Ratsbeschlüsse zur SAB
Um diesem Antrag, der vom 10.Juli datiert, entsprechen zu können, war es erforderlich klare Fakten für eine einigermaßen solide Berechnungsgrundlage zu schaffen. Der Weg für diese führte im Stadtrat zu einer ganzen Reihe von Beschlüssen, die in der legendären 140803_sek-06-marktMammutsitzung des Stadtrates am 24. Juli gefasst worden sind. Die Zielrichtung aller Beschlüsse ist es, die Anwohner im Sanierungsgebiet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so stark wie möglich zu entlasten. Diese Einzelbeschlüsse legen fest,

•    dass auf die Anlieger nur auf Basis der ermittelten Kosten eines „Standardausbaus“ umzulegen ist. Das bedeutet, dass für die Anwohner die Kosten für eine Asphaltdecke anfallen auch wenn der tatsächliche in wesentlich teurerer Ausbauart, nämlich  mit Pflasterbelag erfolgt. Erneut wurde dabei darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn nicht auf die Anlieger umgelegt werden.

•    dass die Kosten des Straßenentwässerungsanteils nicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Damit legt der Stadtrat fest, dass den Anliegern in der Deisingerstraße ein Kostenanteil von 20.825 Euro und im Bereich des Marktplatzes und der Graf-Carl-Straße ein solcher von 13.536 Euro erspart bleibt.

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•    dass Kosten des Grunderwerbs nicht umgelegt werden. Diese Ratsentscheidung  sagt aus, dass sich der Umlagebetrag für die Anwohner nicht erhöht, wenn  die Stadt Grundstücke (z.B. das Lämmermannareal) für Zwecke der SEK ankauft.

•    dass das Abrechnungsgebiet in die beiden Abschnitte Nord und Süd  getrennt wird. Dabei bildet die verlängerte Achse der Stadtvogteigasse die Grenze zwischen den beiden Bereichen. Grund hierfür ist die unterschiedliche Ausbauart der beiden Abschnitte und auch der Umstand, dass in den beiden Gebieten eine unterschiedliche Bebauung hinsichtlich der Art und Größe vorhanden ist. Damit ist sichergestellt, dass die Anwohner der Deisingerstraße für den Ausbau des Marktplatzes, der Graf-Carl-Straße und der Engstelle Deisingerstraße im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung nicht zur Kasse gebeten werden .

•    dass im gesamten Abrechnungsgebiet für die bevorstehende Baumaßnahme „Ausbau der Innenstadt“ eine gleiche zulässige bauliche Nutzung der Grundstücke vorliegt. Dieser Beschluss  dient der Vereinfachung des Berechnungsverfahrens. Bei einer homogenen Bebauung, im Abrechnungsgebiet kann für die Berechnung alleine die Grundstücksfläche herangezogen werden. Bei einer unterschiedlichen Bebauung müssten anteilig auch die Geschossflächen zur Berechnung herangezogen werden.

Der Bereich Nord (Marktplatz, Graf-Carl-Str.)

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Im Bereich Nord (Marktplatz) sind von der Straßenausbaubeitragssatzung 20 Anwesen betroffen und in der Deisingerstraße sind es 40 Anwesen. In beiden Bereichen gilt ein Umlagesatz von 55% der Kosten für den Standartausbau. Der Berechnung des Kostenanteils für die einzelnen Grundstücke liegt die Grundstücksgröße und der Quadratmeterpreis für den Standartausbau zugrunde. Im Einzelfall gibt es aber auch Härtefallregelungen, die dann greifen, wenn Eckgrundstücke an zwei Straße liegen. Dann gibt es ein Drittel Ecknachlass. Dies gilt aber nicht für Eckgrundstücke, die neben der Deisingerstraße auch an die Stöbergasse grenzen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass in der Stöbergasse die Kosten für die Fahrbahn ungelegt wurden, während beim Ausbau der Deisingerstraße nur die Kosten für den Verkehrsraum außerhalb der Fahrbahn (Gehwege, Parkflächen) umgelegt werden.

140808_sek-03-pDer Bereich Süd (Deisingerstraße)
Für den Standartausbau in der Deisingerstaße sind 374.000 Euro angesetzt. Nach Abzug des Entwässerungsanteils in Höhe von 20.825 Euro verbleiben 353.175 Euro, von denen 194.246 €  (55%) auf die Anlieger umgelegt werden. Bei einer Ausbaufläche von 14.630 m² ergibt sich für die Anlieger in der Deisingerstraße ein Quadratmeterpreis von 13,28 Euro, was bei einem Anwesen wie dem Jugendzentrum bei 79 m² einen Straßenausbaubeitrag in Höhe von rund 1.050 Euro ausmacht. Da die meisten Grundstücke jedoch eine größere Grundstücksfläche haben, liegt ein Großteil der Ausbaubeiträge bei 5.000 bis 7.000 Euro pro Grundstück.

140808_sek-04bDie Kostenbescheide gehen aber erst dann an die Anlieger, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen und die Gesamtabrechnung vorliegt.
Der Standartausbau in Bereich Nord ist mit 324.750,- € veranschlagt, wobei für den Entwässerungsanteil 13.536,- € in Abzug kommen. Der auf die Anwohner umzulegende Anteil beträgt somit 311.213,- €, was einen Quadratmeterkostenanteil von 14,30 € entspricht. Am Beispiel des Rathauses , ergibt sich daraus bei 270 m² eine Beitragshöhe von 3.861 €.

Die Sache mit dem Kanal
Zu zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung wird es für die Anlieger durch die Kanalsanierung kommen. Dann nach der Entwässerungssatzung (EWS) ist jeder Eigentümer verpflichtet einen sog. Kanalrevisionsschacht mit Rückstauklappe vorzuhalten. Nachdem diese Regelung erst nach der Kanalsanierung Rechtskraft erlangte, werden bei der Kanalsanierung, die mit der Innenstadtsanierung sicherlich einher geht, neben den Straßenausbaubeiträgen, zusätzliche Kosten für die Anlieger im Sanierungsgebiet anfallen.

140808_sek-05bmKosten sind fix
Die Kosten für den Ausbau werden fällig, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen und vollständig abgerechnet ist, was sicherlich noch einige Jahre dauern wird.
Von der Dauer bis zum Baubeginn wird es auch maßgeblich abhängen, ob die errechneten Zahlen Bestand haben. Da es sich bei den vorgelegten Zahlen um eine Kostenschätzung handelt, lassen die Beträge Spielraum nach oben und unten.
Aus der vorgestellten Präsentation geht allerdings auch hervor, dass die Standardkosten nach den Berechnungen des Planungsbüros relativ fix sind, diese können an sich nur noch durch z.B. eine erhebliche Verzögerung der Baumaßnahme variieren, wenn das Preisniveau bis zum Beginn der Baumaßnahmen steigt.

Die Reaktionen der Betroffenen
Die Reaktionen der Anwohner gehen von gelassener Zustimmung bis hin zur strikten Ablehnung der gesamten Sanierungsmaßnahme. Denn jeder der Anwesenden Grundstückseigentümer hat in einem verschossenen Kuvert den voraussichtlichen Kostenanteil für sein Anwesen mitgeteilt bekommen. Bürgermeister Sinn steht deshalb in der Kritik, weil er zumindest einzelnen Anliegern versprochen hatte, den Kostenanteil so gering wie möglich zu halten. Dabei reichen die Beschlüssen des Stadtrates vom 24.07.2014 nach Ansicht einiger Anwohner zur Kostendämpfung nicht aus. Denn ein Kostenanteil von knapp unter 10.000 Euro sei kein geringer Kostenanteil wird in einem konkreten Fall argumentiert.

[Die Übersicht mit den Grundlagen der Kostenberechnung finden Sie hier … ]




Die SEK Pflaster- und Brunnentour

Auf Anregung des SEK Umsetzungsrates hatten die Betroffenen und interessierten Bürger kürzlich die Möglichkeit sich an vier verschiedenen Orten hinsichtlich des SEK über Gestaltungsmöglichkeiten, die Verfahrensweise und auch die Kostenbeteiligung der Anlieger in drei verschiedenen Orten zu informieren. Kompetente Ansprechpartner standen zum Gespräch auf Augenhöhe mit Jedermann zur Verfügung.140707_sek_infofahrt-03Im Zuge der Vorbereitungsphase zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEK) waren alle Stadtratsmitglieder, die Hauseigentümer und Anwohner im Sanierungsgebiet des Pappenheimer SEK zu einer Fahrt ins Altmühltal eingeladen, um vor Ort historisch geprägte Städte zu besuchen, die in jüngster Zeit städtebauliche Maßnahmen durchgeführt haben. In Ingolstadt wurde auf dem Paradeplatz ein Brunnen besichtigt, der so oder in ähnlicher Art auf dem Marktplatz installiert werden soll.

Von den kommunalpolitischen Entscheidungsträgern haben die Gelegenheit zur Informationsgewinnung CSU Fraktionschef Florian Gallus, SPD Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer mit seinen Genossen Manfred Kreißl und Günther Rusam, sowie 2. Bürgermeister Claus Dietz, Friedrich Hönig und Werner Hüttinger von den Freien Wählern genutzt. Geschlossen hat der SEK Umsetzungsrat mit seinem Koordinator Helmut Selzer, Graf von und zu Egloffstein, seinen drei Bürgervertretern, Architekt Clemens Frosch, Sanierungstreuhänder Jörg Schwarz an der Informationsfahrt teilgenommen. Und auch Kreisbaumeister Wolfgang Kießling war mit von der Partie und stand für eine fachmännische Beratung jederzeit bereit. Auch einige Hauseigentümer und Geschäftsleute aus der Deisingerstraße wollten sich vor Ort ein Bild machen, ihre Bedenken und Vorschläge einbringen und auch das Meinungsspektrum anhören.

140707_sek_infofahrt-07Sie alle begrüßte Bürgermeister Sinn, der es bedauerte, dass diese Möglichkeit zur Information von keinem Bürger wahrgenommen wurde, der im Sanierungsgebiet tatsächlich wohnt, also von dem SEK in jeder Hinsicht unmittelbar betroffen ist.

Das zentrale Thema der Informationsfahrt war die Frage, ob die Fahrbahn der Deisingerststraße asphaltiert oder gepflastert werden soll. Dabei wurden in der Pappenheimer Gruppe unterschiedliche Meinungen und Argumentationen vorgebracht, die schon bei der ersten Station in Gaimersheim ausgetauscht wurden. Dort erläuterte die Erste Bürgermeisterin Andrea Mickel die innerörtliche Sanierung, wo auf eine Länge von gut 100 m ein diagonal verlegter Pflasterbelag als Fahrbahn für eine viel befahrene Staatsstraße eingebaut wurde. Deutlich hörbar ist der Geräuschzuwachs, wenn die Fahrzeuge vom Asphaltbelag auf den gepflasterten Fahrbahnteil fahren. Und das, obwohl die diagonale Verlegeweise für eine geringere Entwicklung der Fahrgeräusche steht. Der gepflasterte Bereich im Innenbereich von Gaimersheim hat Platzcharakter und die Fahrbahn im Zweirichtungsverkehr ist gut 7 m breit. Der Verkehrsbereich, der den Fußgängern zur Verfügung steht und die Aufenthaltsqualität anheben soll, ist in Gaimersheim mit modern und unauffällig gestalteten Metallpollern für die Autos abgesperrt. „Das mussten wir tun, weil die Autos überall hingefahren sind“, erklärt Bürgermeisterin Andrea Mickel. In dem Bereich der gepflasterten Fahrbahn gibt es 7 Häuser, die bewohnt werden und fünf von ihnen stehen in einer mit Pappenheimer Verhältnissen vergleichbaren Nähe zur gepflasterten Fahrbahn.

140707_sek_infofahrt-04Keine Anwohnerkosten in Gaimersheim
Eine direkte Kostenbeteiligung der Bürger an den innerörtlichen Sanierungsmaßnahmen, die rund 1,6 Millionen Euro gekostet haben, gibt es nicht. Zwar hat die Marktgemeinde Gaimersheim sehr wohl eine Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) die sich wie jene von Pappenheim an die Mustersatzung des Städtetages hält, aber diese, die SAB, ist für diese besondere Maßnahme außer Vollzug gesetzt worden, weil die Sanierungsmaßnahmen eben allen Bürgern und nicht nur den Anliegern zugutekommen. Dieses Argument, könnte bei der Interessengemeinschaft Deisingerstraße, die sich am 9. Juli unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gasthof Sonne zu einer Gründungsversammlung trifft, Wind in die Segel blasen. Aber mit der Duplizität der Fälle wird es im Pappenheimer Fall des SEK nicht so leicht sein wie in Gaimersheim. Denn – so erklärt uns Amtsleiter Stefan Eberle – der vormalige Bürgermeister von Gaimersheim ist seit 2008 Landrat im zuständigen Landkreis Eichstätt. Unklar ist aber bisher, inwieweit dieser Bezug des Landrats zu seiner Heimatgemeinde den Ausschlag gegeben hat, dass die SAB für diese besondere Maßnahme ausgesetzt wurde. Es könnten nämlich auch die finanziellen Verhältnisse gewesen sein, die sich im Markt Gaimersheim deutlich von jenen in Pappenheim unterscheiden. „Schulden haben wir keine“, antwortete Bürgermeisterin Andrea Mickel auf die entsprechende Frage von SEK-Koordinator Helmut Selzer.

140707_sek_infofahrt-07Viel Begeisterung und Bürgerwille in Dietfurt
Von 1985 bis 2009 hat es in der Altmühlstadt Dietfurt von den ersten Analysen zur Altstadtsanierung bis zur Umsetzung gedauert. Hier wurde für den gesamten Innenstadtbereich eine höhengleiche Pflasterfläche geschaffen, die barrierefrei als öffentlicher Raum für alle denkbaren Nutzungsmöglichkeiten offen ist und die Innenstadt in einen Erlebnis- und Begegnungsraum umgestaltet hat. Hier ist die Fahrbahn nicht durch Bordsteine gekennzeichnet, sondern nur durch eine andere Art der Pflasterung angedeutet. Das quer verlegte Pflaster bringt durch das Befahren zwar einen hohen Geräuschpegel über den sich aber nur wenige Bürger beschwert haben, erläutert Carolin Braun, die Erste Bürgermeisterin der Stadt Dietfurt. Bei dem gesamten Projekt Altstadtsanierung – so erklärt die Bürgermeisterin– wurde stets der Eindruck vermittelt, dass auch etwas für die Bürger gemacht wird.

Die Begeisterung für das Projekt Altstadtsanierung wird sowohl von der Bürgermeisterin, die seit 1996 dem Stadtrat angehört und dem Amtsleiter Ernst Dietlmeier deutlich und glaubhaft vermittelt. Beide sind überzeugt von einem gelungenen Projekt. Und auch in der kürzlich stattgefundenen 5-jährigen Bauabnahme habe sich gezeigt, dass die Bauausführung genauso wie die Gestaltung ein nachhaltiger Gewinn für die Stadt Dietfurt sind.

140707_sek_infofahrt-09Im Vorfeld der eigentlichen Altstadtsanierung wurde in Dietfurt, die ursprünglich durch die Stadt führende Staatsstraße durch eine Umgehungsstraße ersetzt und die Innenstadtstraße von der Stadt wieder als Gemeindestraße übernommen. Die Baulänge der Innenstadtsanierung beträgt 1,2 km und hat rund 3,6 Millionen Euro gekostet.

Deutlich wird bei dem Besuch in Dietfurt, dass die Bürger bei der gesamten Maßnahme von vornherein stark eingebunden waren. Ähnlich wie in Pappenheim gab es auch hier Arbeitskreise, die Planungen und Konzepte erarbeitet haben. „Ganz oft“ – so erklärt 140707_sek_infofahrt-08Bürgermeisterin Braun – ist es in allen Phasen des Gesamtprojektes vorgekommen, dass der Stadtrat den Empfehlungen aus den Arbeitskreisen nicht zugestimmt hat und so musste manchen Idee nach öffentlicher Diskussion als Kompromiss weiterentwickelt, abgespeckt oder gar ad acta gelegt werden. Allerdings – so wird betont, war die Bevölkerung noch bei keinem anderen Bauvorhaben so stark in das Projekt eingebunden. Deutlich wird das z. B. in der Tatsache, dass man über Wochen hinweg immer wieder andere „Test Straßenbeleuchtungen“ brennen hat lassen. Nach dieser Testphase konnten letztlich die Bürger mit entscheiden, welche Straßenbeleuchtung für den Altstadtbereich angeschafft werden soll. Zwei Jahre vor dem Baubeginn gab es im Jahr 2007 ein Bürgerbegehren, das die Umgestaltung der Dietfurter Innenstadt nach den bereits vorliegenden Plänen verhindern wollte.140707_sek_infofahrt-10 Erst als dieses Bürgerbegehren mit großer Mehrheit zugunsten der Altstadtsanierung entschieden war konnten die abschließenden Planungen und letztlich die Vergabe an eine einheimische Pflasterfirma erfolgen. Auf die Anlieger wurde ein Kostenanteil von rund 225.000 Euro umgelegt. Was bedeutet, dass pro Quadratmeter Grundstücksfläche rund 4,70 Euro für die Anlieger aufzubringen waren. Dabei kam die Straßenausbaubeitragssatzung zur Anwendung, wie sie auch in Pappenheim besteht..

Asphaltierte Fahrbahn in Beilngries
Die dritte Station für die Besichtigung städtebaulicher Maßnahmen war Beilngries, wo im Innenstadtbereich eine zwei-Richtungsfahrbahn durchgehend asphaltiert ist. Die Bereiche für den Fußgängerverkehr ist mit Pflaster unterschiedlicher Art und Größe gestaltet und ist in ganz unterschiedlichen Arten an die Asphaltdecke angeschlossen. Eine Erklärung zu den Bauausführungen von örtlichen Vertretern aus der Kommunalpolitik gab es nicht.

140707_sek_infofahrt-03Pflaster ja – Pflaster nein?
Im Diskussionsverlauf vor Ort wurde deutlich, dass Kreisbaumeister Wolfgang Kießling für das SEK in Pappenheim sich eher eine asphaltierte Fahrbahn vorstellen kann. Keinesfalls möchte er eine „Zerstückelung“ der Fahrbahn durch eine Mischgestaltung mit Asphalt und Pflaster im Fahrbahnbereich. Es stelle sich auch die Frage, ob man sich eine durchgängige Pflasterung leisten könne.

Eine Besonderheit sei es, wenn das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde bereit ist, dem Abbruch eines dominanten Einzeldenkmals, (Lämmermannhaus) zuzustimmen, führte der Kreisbaumeister aus. Da braucht es aber gute Argumente, die der Kreisbaumeister in der Erhöhung der Aufenthaltsqualität – speziell in der Schaffung eines kleinen Platzes im Bereich des Lämmermannhauses und anderer kleinerer Platzgestaltungen sieht.

Dieser Argumentation fuhr Sanierungstreuhänder Jörg Schwarz mit harschem Tonfall in die Parade, der offenbar von einer flächendeckenden Pflasterung des Marktplatzes ausgeht. „Wir wollen die Qualität vom Marktplatz mit in die Deisingerstraße nehmen“ argumentierte Schwarz und vertritt die Ansicht, dass die Deisingerstraße durchgängig gepflastert werden müsse. Seine Ausführungen lassen den Schluss zu, dass die Fahrbahn-Pflasterung auch mit der Höhe des Fördersatzes im Zusammenhang steht. Denn Jörg Schwarz führte aus, dass die Anwohner auch die erhöhten Pflasterkosten für Gehwege und Plätze und Parkflächen anteilig mit bezahlen müssen, wenn wegen der Asphaltierung der Fahrbahn die Fördermittel ausbleiben.

Ob im Sanierungsgebiet des Pappenheimer SEK die Fahrzeuge künftig über Asphalt oder Straßenpflaster rollen, wird zunächst der SEK-Umsetzungsrat und letztlich der Stadtrat entscheiden. Spannend wird auch das Ergebnis der „Interessengemeinschaft Deisingerstraße“ die in einem internen Treffen am 9. Juli im Gasthof Sonne über eine Strategie in Sachen SEK beraten will. Nach dem Einladungsschreiben geht es dabei vorwiegend um fehlende Informationen.

140707_sek_infofahrt-12Brunnen zum begehen und befahren
In Ingolstadt lies sich die Pappenheimer Infogruppe einen Brunnen erklären, der niemals im Weg steht. Dieser Brunnen auch „Wasserspiel“ genannt ist eine etwa 4 x 4 m große ebenerdige Fläche, aus der Wasserfontänen aufsteigen. Höhe, Stärke und Aussehen der Fontänen sind individuell einstellbar. Und auch die Zeitabstände und die Zeitdauer des Wasseraustritts sind variabel. Der Brunnen kann für den Fall dass der Platz anderweitig benötigt abgestellt und dann sogar von Lkws befahren werden. Wenn sich allerdings ein Fahrzeug während der Betriebszeit in der Ruhephase der Fontainen auf das Wasserspiel stellt, erhält es eine unerwartete Unterbodenwäsche. Da der Brunnen auf dem Ingolstädter Paradeplatz noch ganz neu ist, gibt es auch noch keine Erfahrungen über die Unterhaltskosten und eine eventuelle Störanfälligkeit. Bei der Stadt Ingolstadt rechnet man momentan mit Unterhaltskosten in Höhe von 2.000 Euro.




Straßenausbaubeitragssatzung am unsinnigen Donnerstag

Februar 2004 –

Die Straßenausbaubeitragssatzung – Hinter diesem  Wortungetüm verbirgt sich die Tatsache, dass die Anwohner von Gemeindestraßen künftig die Sanierung und den Ausbau ihrer Straßen und Gehwege in der Höhe von 30 bis 70 % mitfinanzieren müssen.

Am Rande vermerkt

Eigentlich wollten der Heinrich Herzner und ich unsere Dauerkarten für die Stadtratssitzung diesmal gar nicht ausnützen und der Sitzung am unsinnigen Donnerstag fern bleiben. Aber die Entscheidung zum Thema Straßenausbausatzung ist für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit solch gravierenden Auswirkungen verbunden, dass wir es schon miterleben wollten, wie diese Entscheidung zustande kommt.
Fast zehn Zuhörer waren wir insgesamt und wir haben es sicher nicht bereut. Gleich der erste Eindruck war positiv. Nicht wie es sonst öfters der Fall ist, hat der Bürgermeister den Eindruck vermittelt, die Entscheidung nach seinen Vorstellungen „durchpeitschen“ zu wollen,  sondern hat eine fast zweistündige Debatte zugelassen.

Die Diskussion selbst war geprägt von Sachlichkeit und augenscheinlichem Bemühen, der Stadt Bestes zu suchen. Ich habe auch keinerlei parteipolitische oder sonstige, sachfremden Anspielungen bemerken können. Selten hatte ich so sehr das Gefühl, dass die Stadträte, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, sich ernsthaft und ausschließlich mit den belangen der Stadt auseinandersetzen.

Ich bin sicher, die Straßenausbausatzung wird erlassen und es wird viele Anlieger finanziell hart treffen. Aber ausgerechnet die Diskussion am unsinnigen Donnerstag hat mich von dem ernsthaften Bemühen des Stadtrates überzeugt Alternativen zu suchen. „Wir wollen heute keine Entscheindung unter der Narrenkappe treffen“ beschloss Stadtrat Kleber die Debatte.

Satzung zur Anliegerfinanzierung von Straßenbaumaßnahmen könnte man dieses Werk deutlicher und zutreffender beschreiben.

Zur Vorgeschichte:

Eigentlich  sollte die Grundsatzentscheidung, ob für Pappenheim eine solche „Bürger-Straßenbezahl-Satzung“ erlassen wird,  bereits Ende November im Stadtrat beschlossen werden. Fast wäre es ja auch so gekommen und die zu erwartenden Wogen der Entrüstung hätten sich bis zu den Bürgerversammlungen wieder geglättet gehabt.

In der damaligen Sitzung (Der Skribent hat berichtet) war neben dem Bürgermeister ganz offenbar Stadtrat Rathsam der einzige, der die Tragweite und die Bedeutung der anstehenden Entscheidung für die Bürger unserer Stadt überblickt hat. Schon damals hatte er angeregt, nach Möglichkeit eine andere, gerechtere Art der Straßenfinanzierung anzustreben und beantragt, die Entscheidung zu vertagen. So wurde in der damaligen Sitzung beschlossen, man werde die Beratungen zu diesem Thema am unsinnigen Donnerstag fortsetzen.

Ziel der Beratungen:

In dieser Sitzung berieten die Stadträte nicht über den Inhalt der Straßenausbausatzung, sondern es ging, wie oben schon erwähnt um die Grundsatzfrage, ob diese Satzung überhaupt erlassen werden soll.

Der Bürgermeister

wies einleitend auf die Problematik und den Diskussions- und Klärungsbedarf hin. Er wünsche zu dieser für die Bevölkerung wichtigen und weitreichenden Entscheidung keine Kampfabstimmung sondern einen breiten Mehrheitsbeschluss. Es werde ganz sicher eine schwere Entscheidung werden, aber im Hinblick auf die Finanznot der Stadt sehe er keinen Weg, der an der unseligen Satzung vorbeiführt.

Zur Sache selbst führte er aus, das der Erlass einer Straßenausbausatzung schon seit über 20 Jahren in Pappenheim ein Thema ist und 1995 unter seinem Amtsvorgänger schon einmal ernsthaft im Gespräch war. Auch wies er unter anderem darauf hin, dass man nicht warten solle bis es „brennt“ und die Baumaßnahmen unmittelbar bevorstehen. Im übrigen gehe es nicht um den Inhalt der Satzung sondern nur darum, ob überhaupt eine derartige Satzung erlassen werden soll.

Der 2. Bürgermeister Obernöder

eröffnete die Diskussion mit der Anmerkung, dass er bei dieser Grundsatzentscheidung schon wissen möchte um was es genau geht und in welcher Höhe genau der einzelne Bürger belastet wird. Man solle  für einen konkreten Fall  beispielhaft berechnen, welchen Betrag ein Anlieger zu zahlen hat. (Berechnungsbeispiel weiter unten). sek-06Gleichzeitig machte er, wie einige Nachredner auch, seiner Verärgerung darüber Luft, dass Kfz- Mineralöl- und sonstige Steuern dem Bürger mit der Begründung abverlangt würden die Straßen zu finanzieren. Nun sei aber wieder kein Geld für die Gemeinden da. Der Bürger werde also für den Straßenbau mehrfach abkassiert.

Stadtrat Kleber

meinte, dass der Text der vorliegenden Mustersatzung sehr kompliziert abgefasst sei. In einer späteren Wortmeldung beklagte er, wie fast alle Redner, die große Ungerechtigkeit, die diese Satzung in sich birgt. Außerdem sei die Problematik wieder einmal so, dass der Stadtrat eine Entscheidung treffen soll die von der Regierung und dem Landkreis schon längst getroffen und diktiert ist.

Stadträtin Seuberth

äußerte die Befürchtung, dass es wegen dieser Satzung zu einer Flut von Einsprüchen und Rechtsstreitigkeiten auf die Stadt zukommen könne. Außerdem sprach sie die Problematik der  Hausbesitzer an, die finanziell nicht in der Lage sind die Straßenbauumlage zu bezahlen.
Dazu meinte der Bürgermeister, dass Eigentum verpflichte und dass das Geld von der Stadt dann eben mit dem Gerichtsvollzieher oder durch eine Grundschuld (Hypothek) eingetrieben werden müsse. Es sei nicht möglich Sonderregelungen zu schaffen. Alle werden gleich behandelt.

sek-07 Stadtrat Engeler

schlug vor, man solle sich vonseiten der Stadt nicht alles gefallen lassen und einmal versuchen dagegen vorzugehen, dass von der Kommune bei ständiger Kürzung der finanziellen Zuwendungen immer mehr verlangt werde.

Stadtrat Lämmerer

meinte, dass man sich seitens der Stadt schon seit etwa 20 Jahren um eine solche Satzung gedrückt habe. Eine solche Satzung wäre in früheren Zeiten dem Bürger viel leichter vermittelbar gewesen. Bevor die Anordnung von „oben“ kommt, solle man aber den Erlass einer solchen Satzung beschließen und den geringfügigen Spielraum bei der Ausgestaltung des Satzungstextes nutzen.

Stadtrat Rathsam

sprach auch von einer eklatanten Ungerechtigkeit, die man den Bürgern zumute. Während sich die Anlieger von Kreis- und Staatsstraßen beim Ausbau nur am Gehwegausbau finanziell beteiligen müssen, werden die Anlieger von Gemeindestraßen mit 30 bis 70 % an den Gesamtbaukosten beteiligt.
Andererseits wusste er zu berichten, dass in Bayern schon fast 90 % aller Gemeinden eine solche Satzung haben.
Es bestehe auch die Gefahr, dass der Stadt enorme entwicklungspolitische und finanzielle Nachteile entstehen, wenn die Satzung nicht erlassen wird.
Die Wirksamkeit der Satzung solle man im Falle eines positiven Beschlusses aber auf alle Fälle auf einen Zeitpunkt legen, wenn alle laufenden Straßenbaumaßnahmen abgeschlossen sind.

Stadtrat im Februar 2004
Stadtrat im Februar 2004

Stadtrat und Straßenreferent Halbmeyer

stellte einen Katalog von ausbaubedürftigen Straßen vor. Auch er meinte, dass an der Ausbausatzung kein Weg vorbeiführen könne.

Stadtrat Kreißl

führte in seinen Ausführungen mit dem Ausschlussverfahren auf die Notwendigkeit der Satzung hin. Eine Finanzierung durch Erhöhung der Grundsteuer und Streichung von freiwilligen Leistungen der Stadt  sei nicht mehr möglich. Die dritte Variante, die Straßen einfach verkommen zu lassen sei nicht seriös, also führt an der Satzung kein Weg vorbei.

Entscheidung vertagt:

Wegen der großen Tragweite für die Bevölkerung wollte man sich den Entscheidungsprozess bei den Stadträten noch bis zur übernächsten Sitzung, das ist am

Donnerstag, der 25. März 2004.

Gleicher Saal – gleiche Räte – gleiches Thema – gleiche Zuhörer – so würde man bei der Sitzung  in Veitshöchheim gesagt haben.