Polizei warnt vor Betrugsmaschen

Am Mittwoch, 04.04.2018, wurden bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen erneut zwei Betrugsfälle angezeigt, vor denen im Internet laufend gewarnt wird. In einem Fall handelt es sich um einen soggenannten Callcenter Betrug, im anderen Fall ging ein Schreiben mit einer unberechtigten Forderung von einer Rechtsanwaltskanzlei bei dem Geschädigten ein.

Im ersten Fall erhielt eine 23 Jahre alte Treuchtlingerin ein Schreiben einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag einer angeblichen Mandantin von der jungen Frau fast 300 EURO einforderten. In dem Brief wurde gleichzeitig für den Fall der Nichtbezahlung mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Auffällig war in dem Schreiben, dass sich sehr viel Rechtschreibfehler in dem Text befanden. Vor der Betrugsmasche dieser Kanzlei wird bereits im Internet gewarnt.

Im zweiten Fall rief eine angebliche Mitarbeiterin einer Sparkassenzentrale aus Frankfurt an, die einen 74-jährigen Rentner aufforderte, wegen eines angeblichen Gewinnes bei einem Gewinnspiel vor vielen Jahren einen fünfstelligen EURO Betrag an Steuern nachzuzahlen. Zudem setzte die Anruferin den Mann unter Druck, dass gegen ihn ein Strafverfahren laufen würde. Auch vor dieser Betrugsmasche wird bereits im Internet gewarnt.

Die Polizei rät:
Prüfen Sie Schreiben mit angeblichen Forderungen genau, recherchieren Sie im Internet, falls es sich um Forderungen handelt, die Sie nicht zuordnen können. Lassen Sie besondere Vorsicht bei Anrufen walten, wo Sie zur Zahlung von Geldbeträgen aufgefordert werden, die Ihnen nichts sagen oder Firmen gelten, die Sie nicht kennen, beziehungsweise mit denen Sie in keiner Geschäftsbeziehung stehen oder standen. Scheuen sie sich nicht bei der Polizei anzurufen, falls Sie einen Betrug vermuten.




Unberechtigte Forderung durch Inkasso-Dienst

Mit einer unberechtigten Forderung in Höhe von annähernd 1200 EURO sah sich eine 64-jährige Treuchtlingerin konfrontiert. Die Frau erhielt von der Inkasso-firma einen Brief, wo sie aufgefordert wurde, den ausstehenden Betrag über Bestellungen bei einem Versandhandel plus Kosten und Gebühren zu überweisen.
Die Angeschriebene hatte jedoch noch nie bei dem genannten Versandhandel bestellt. Kurze Zeit später erhielt sie erneut ein Schreiben des Inkassodienstes, wo der Geschädigten gedroht wurde, dass gegen sie ein vollstreckbarer Titel beim zuständigen Amtsgericht vorliegen würde.
Eine Nachfrage bei dem Amtsgericht ergab, dass diese Aussage nicht stimmt. Gegen den Verantwortlichen des genannten Inkasso Unternehmens wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges eingeleitet.

 




Verkehrsrowdy gesucht

Die Polizeiinspektion Treuchtlingen erbittet Hinweise zu einem Verkehrsverstoß, der sich am vergangenen Sonntag auf der B 2 bei Langenaltheim zugetragen hat.

Am Sonntag, 11.03.2018, gegen 18.55 Uhr, befuhr ein 33-jähriger Treuchtlinger mit seinem Pkw die Bundesstraße 2 in südliche Richtung.
Cirka 1 Kilometer vor der Abfahrt Rehlingen wurde er von einem nachfolgenden Pkw massiv bedrängt, der dicht auffuhr, mehrfach links und rechts ausscherte, die Lichthupe betätigte und schließlich Dauerfernlicht einschaltete.
Das Ganze geschah bei starkem Gegenverkehr, weshalb der Anzeigeerstatter einen langsam vor ihm fahrenden blauen Opel nicht überholen konnte. Als der 33 Jahre alte Geschädigte dann auf die Linksabbiegespur in Richtung Büttelbronn fuhr, setzte sich der Verkehrsrowdy vor ihn und bremste ihn aus. Nur durch eine Vollbremsung konnte der 33-jährige einen Zusammenstoß mit dem Pkw verhindern.
Bei dem Tatfahrzeug handelte es sich um einen grauen VW Passat mit einem Augsburger Kennzeichen.

Zeugen, vor allem der Fahrer/Insassen des blauen Opel, des Vorfalles werden gebeten, sich mit der PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 in Verbindung zu setzen.

 




Gelungenes Kooperationsprojekt

Im Hauptgebäude des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen sind ab sofort 24 farbenfrohe Bilder dauerhaft ausgestellt. Gemalt wurden diese von neun „Lebenskünstlern“ der Lebenshilfe Weißenburg e. V.

(LRA) Einmal im Monat trifft sich die Kreativgruppe der Offenen Hilfen der Lebenshilfe Weißenburg zum gemeinschaftlichen Malen. Die Künstlerinnen und Künstler können ihrer Fantasie freien Lauf lassen und ihre Kreativität auf Papier bringen. „Die Gemälde sind jedes Mal einzigartig und sehr gelungen.“, schwärmt die Leiterin der Kreativgruppe, Susanne Scheuerlein. Sie ist Counselor (Beraterin) in der Fachrichtung Kunst- und Gestaltungstherapie und gibt verschiedene Ideen und Anregungen.

Eine Auswahl der Kunstwerke ist nun im Hauptgebäude des Landratsamtes in Weißenburg dauerhaft ausgestellt. Landrat Gerhard Wägemann freut sich über dieses Kooperationsprojekt und die optische Aufwertung der Flure: „Wir schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits wird die Kreativgruppe der Offenen Hilfen unterstützt, andererseits werden die kahlen Wände in den Fluren des Landratsamtes künstlerisch und in ansprechenden Farben gestaltet.“.

Und die Werke sind mehr als nur eine Flurverschönerung, denn hinter jedem Bild stecken Erlebnisse, Fantasien und Gedanken. „Die Kunsttherapie ist ein wichtiges Angebot der Offenen Hilfen. Die Teilnehmer drücken sich dadurch gestalterisch aus.“, erläutert der Geschäftsführer der Lebenshilfe Weißenburg e. V. Martin Britz im Rahmen der offiziellen Ausstellungseröffnung.

Die Bilderausstellung ist werktags zu den Servicezeiten des Landratsamtes in der Bahnhofstraße 2 in Weißenburg frei zugänglich. Die Besichtigung lässt sich auch gut mit einem Behördengang verbinden. Zu jedem Bild sind der Name des Künstlers und der Titel an der Wand angebracht.

Bisher werden die Werke in den Fluren im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss im Hauptgebäude in der Bahnhofstraße 2 in Weißenburg präsentiert. Für die Zukunft ist eine Erweiterung geplant. Dazu sollen weitere Behinderteneinrichtungen einbezogen werden.

Foto: Landratsamt Weißenburg




Kollision mit Sattelzug unverletzt überstanden

Ein 72-jähriger Pappenheimer befuhr am Donnerstagabend um18:25 Uhr die Kreisstraße von Pappenheim / Osterdorf  in Richtung Bundesstraße 2.
An der Einmündung wollte er nach rechts in Richtung Weißenburg abbiegen. Obwohl er an der Einmündung angehalten hatte, übersah einen Sattelzug, der auf der B2 in Richtung Weißenburg unterwegs war. Mit seinem Pkw rammte der Pappenheimer  Sattelauflieger der dabei unbeschädigt bleib. Der Pkw-Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt an seinem Fahrzeug entstand Schaden in Höhe von 7.000 Euro.




Pkw-Fahrer hielt Polizei auf Trab

Am Mittwoch, 11.10.2017, ab 19.30 Uhr, hielt ein 32-jähriger Pkw-Fahrer die Beamten der Polizeiinspektion Treuchtlingen im Dauereinsatz.
Zunächst wurde der Mann in der Ansbacher Straße mit seinem Pkw kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der 32 Jahre alte Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, da ihm diese in Tschechien wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen worden war. Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt untersagt und der Pkw abgestellt.
Gegen 20.30 Uhr befuhr der 32-jährige mit dem gleichen Pkw die Staatsstraße 2230 von Wettelsheim in Richtung Treuchtlingen  und wollte auf Höhe des Wettelsheimer Kellers ein anderes Fahrzeug überholen. Hierbei übersah er den Gegenverkehr und streifte den entgegenkommenden Pkw eines 36-jährigen Treuchtlingers, wodurch ein Sachschaden von ca. 10 000 EURO entstand.
Ohne anzuhalten flüchtete der 32-jährige mit seinem Fahrzeug in Richtung Treuchtlingen weiter, wurde aber von einer Zeugin mit ihrem Fahrzeug verfolgt, die ihn in der Hochgerichtstraße anhalten und ansprechen konnte. Noch bevor die verständigte Streife eintraf, verschwand der Mann in einem Haus.
Nach weiteren Ermittlungen und Befragungen konnte der Unfallflüchtige später an seiner momentanen Wohnadresse in Meinheim vorläufig festgenommen werden.
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurden weitere strafprozessuale Maßnahmen, wie die Sicherstellung seines Fahrzeuges und seiner Oberbekleidung durchgeführt.

Der Beschuldigten, stritt die Fahrereigenschaft ab. Nachdem aber aufgrund Zeugenaussagen feststand, dass der 32-jährige gefahren war, musste dieser eine Sicherheitsleistung hinterlegen, weil er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen zweimaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle u. a. eingeleitet. Nach der Sachbehandlung wurde der Beschuldigte, der nicht alkoholisiert war, wieder entlassen.




Brandstifter unterwegs? – Zeugenaufruf

Am Donnerstag, 28.09.2017, gegen 21.45 Uhr, wurde in der Treuchtlinger Hauptstraße (Zugang zur Tiefgarage) ein Brand gemeldet. Beim Eintreffen der Feuerwehr und Rettungskräfte stand der Pavillion, welcher den Fußgängerabgang zur Tiefgarage überdacht in Vollbrand. Die Feuerwehr Treuchtlingen hatte den Brand schnell unter Kontrolle, konnte aber nicht verhindern, dass der Pavillion komplett zerstört wurde. Ein großer Baum neben der Brandstelle wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Personen, die Tiefgarage selbst oder andere Gebäude kamen durch den Brand nicht zu Schaden. Drei Anwohner, die auf einem Balkon saßen, bemerkten den Brand glücklicherweise sehr schnell, so dass Schlimmeres verhindert werden konnte. Es entstand ein Sachschaden von ca. 25 000 EURO. Aufgrund der Ermittlungen muss von vorsätzlicher Brandstiftung ausgegangen werden, da sich in dem Anbau nichts befand, was hätte in Brand geraten können.

Zeugen werden gebeten, sich mit der PI Treuchtlingen unter
Telefon 09142/9644-0 in Verbindung zu setzen.




Koffer sorgte für Großeinsatz

Ein herrenloser Koffer sorgte am Mittwoch, 20.09.2017, gegen 15.30 Uhr, für einen größeren Einsatz am Bahnhof in Treuchtlingen. Das Gepäckstück, ein schwarzer Lederkoffer, lag in einem Gepäckteil im Regionalexpress, der aus München gekommen war. Zur Abklärung wurde ein Sprengstoffhund angefordert und der Zug bis zum Eintreffen des Hundes abgesperrt und auf ein weiter abgelegenes Gleis im Bahnhof Treuchtlingen um geparkt. Nachdem die Durchsuchung durch den Sprengstoffhund negativ war, wurde der Koffer geöffnet und festgestellt, dass er leer war. Um 17.10 Uhr konnte Entwarnung gegeben werden. Zur Feststellung des Besitzers des Koffers wurden Ermittlungen eingeleitet.




Rollstuhlfahrer bedroht

Bereits am Sonntag bedrohte in Langenaltheim ein 45-jähriger seinen 73-jährigen Mitbewohner, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Der rabiate Zeitgenosse drohte dem Rollstuhlfahrer, ihn totzuschlagen und mit dem Rollstuhl einen Steinbruch hinabrollen zu lassen. Angesichts dieser Drohungen bekam der Rollstuhlfahrer starke Schmerzen in der  Brust, dass er in das Krankenhaus Eichstätt eingeliefert werden musste.




Junggesellenabschied im Festzelt beendet

Vier junge Männer feierten auf dem Treuchtlinger Volksfest ihren Junggesellenabschied. Im Lauf des Abends versuchten sie dabei im Festzelt immer wieder auf die Bühne zu gelangen. Das allerdings verbat sich der Festwirt. Da die Junggesellen uneinsichtig waren und trotz des Verbots des Festzeltbetreibers und der Securitykräfte immer wieder auf die Bühne wollten, wurde die Polizei  gerufen. Auch den Polizeibeamten gegenüber zeigten sich die jungen Männer uneinsichtig. Deshalb wurde ihnen ein polizeilicher Platzverweis für das gesamte Volkfestgelände erteilt. Einer musste von den Beamten sogar zum Ausgang geschoben werden. Ob die jungen Männer außerhalb des Festgeländes weiter feierten ist nicht bekannt.




Polizeilicher Platzverweis für Raucher

Ein 51-jähriger Treuchtlinger hielt sich am Sonntagabend (21:00) im Bereich einer Tankstelle in der Nürnberger Straße auf und rauchte dort seine Zigarillos. Der Aufforderung des Tankstellenpächters, dies zu unterlassen kam er nicht nach. Ihm musste daher von der Polizei ein Platzverweis erteilt werden.




Beleidigt, belästigt, Zeche geprellt

Ein 37-jähriger Treuchtlinger hat die Beamten der Polizeiinspektion am Samstagabend mehrere Stunden lang beschäftigt.
Zunächst fiel der Mann auf, als er vor der Haustür einer ehemaligen Arbeitskollegin stand und dort lauthals Einlass begehrte. Die eintreffende Streifenbesatzung erteilte dem stark alkoholisierten Mann einen Platzverweis, worauf sich der Störenfried in eine örtliche Gaststätte zurückzog, um dort weiter zu trinken.
Wenig später verließ er die Gaststätte, ohne seine Zeche zu bezahlen und ging wieder zur Wohnadresse seiner Arbeitskollegin zurück, wo er vopn den Polizeibeamten einen erneuten Platzverweis erhielt. Da er nur wenige Minuten später in der Fischergasse massiv am Türgriff eines dort geparkten Pkws rüttelte und gegen die Heckscheibe schlug, wurde er zur Polizeidienststelle in Treuchtlingen verbracht.

Im Verlauf des Abends zeigte der Mann extreme Stimmungsschwankungen bis hin zu schizophrenen Verhaltensmustern. Da eine Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde er in eine psychiatrische Fachklinik eingeliefert.

Des Weiteren wurden Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, versuchter Sachbeschädigung und Zechbetrug gegen ihn eingeleitet.