Aktuelle Pappenheimer Stadtratsstory

Karl Satzinger aus Göhren, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste im Stadtrat der Stadt Pappenheim hat zu unserem Artikel vom 04.04.2017 „Stadtratssitzung wegen Ladungsmangels abgesagt“ einen Leserbrief verfasst, der nachfolgend veröffentlicht wird.

Zur aktuellen Pappenheimer Stadtratsstory

Zur Sache, ein Stadtrat der Bürgerliste bekommt am Dienstag anstatt am Donnerstag seine Sitzungseinladung mit 5 von 12 möglichen Beschlussvorlagen um sich auf eine kommende Sitzung vorzubereiten. Und was noch schlimmer ist er mahnt dies auch noch an. Zu einer fristgerechten Sitzungseinladung gehören auch die Sitzungsunterlagen bzw. die fertigen Beschlussvorlagen.
Das diese möglichst mit der Sitzungseinladung versandt werden sollen hat der Stadtrat in seiner Konstituierenden Sitzung vor ca. 3 Jahren so festgelegt und ,,einstimmig“ beschlossen. Nur umgesetzt wurde dies in den seltensten Fällen.
Beschlussvorlagen als Tischvorlage zu wichtigen Themen ist ein No Go!!
Auch wurden hier dem Stadtrat der dies anmahnt wieder einmal nur 5 von 12 Beschlussvorlagen am gestrigen Dienstag zukommen lassen.

Wie soll sich ein Ehrenamtlicher Stadtrat auf eine Sitzung vorbereiten ,,ohne“ dementsprechende Unterlagen?
Sich aufregen und dann sein tun ad absurdum zu führen ist somit auch nicht angebracht.

Auf Nachfrage in der Verwaltung werden fertige Sitzungsvorlagen eher spät vom Bgm. unterschrieben / freigegeben.

Da dieser Zustand schon 3 Jahre anhält ist meine Hoffnung auf eine Besserung sehr gering. Diesem Zustand sind auch manche schlagzeilenträchtige Stadtratssitzungen geschuldet.
Die kommenden Sitzungen werden es zeigen ob sich Besserung einstellt. Auch muss sich der Bgm. an seinem künftigen tun messen lassen.

Auszug aus der Geschäftsordnung der Stadt Pappenheim vom 08.05.2014

  • § 24 Form und Frist für die Einladung
    (1)Die Stadtratsmitglieder werden Schriftlich unter
    Beifügung der Tagesordnung sowie der Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu denSitzungen eingeladen.
    (2)
    Die Ladung soll in der Regel so rechtzeitig zugestellt werden,dass die Stadtratsmitglieder mindestens 5 Tage vor der Sitzung in ihrem Besitz sind. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist
    auf 3 Tage verkürzt werden.

Der Sitzungstag und der Tag der Zustellung der Ladung werden nichtmit eingerechnet.

Die obige Darstellung man hätte die Einladung nur einen Tag zu spät erhalten kann so nicht stehen bleiben und soll hiermit richtig gestellt werden. Auch soll dies keine Rechtfertigung über die Vorgehensweise eines Ratsmitgliedes sein.

Karl Satzinger
für die Bürgerliste.

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.