Windkraft bei Bieswang – Neue Pläne, offene Fragen und kommunale Bedenken

Die Debatte um dei Windkraft in der Region Westmittelfranken geht in die nächste Runde. Die 32. Änderung des Regionalplans betrifft auch die Stadt Pappenheim und ihre Ortsteile, insbesondere Bieswang. Im Mittelpunkt stehen die neuen Flächenzuweisungen für Windenergieanlagen, die Anpassungen aus der vorherigen 31. Änderung und die Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden.

Was ändert sich für Pappenheim?
Der neue Entwurf des Regionalplans reduziert die ursprünglich geplanten Vorranggebiete für Windenergie auf den Höhen bei Pappenheim deutlich. Waren in der 31. Änderung noch rund 272 Hektar als Windkraftflächen vorgesehen (etwa 4,2 % der Gemeindefläche), sind es nun nur noch 161 Hektar (ca. 2,5 % der Gemeindefläche).

Die Stadt Pappenheim hatte in ihrer Stellungnahme zur 31. Änderung einige Änderungen gefordert. Dabei konnte sie teilweise Erfolge verbuchen:

  • Herausnahme der Gebiete „Weiten“ und „Hängenwald“ (WK 312) (Zwischen Göhren und Rothenstein)– diese Flächen wurden aus der Planung gestrichen.
  • Streichung der Fläche WK 314 (wald bei Ochsenhart)– wurde umgesetzt.
  • Zusätzliche Fläche Richtung Rothenstein als Ersatz – nicht berücksichtigt.
  • Streichung der Fläche WK 313 (Langer Berg)– nicht umgesetzt.

 

Diese Änderungen bedeuten eine gewisse Entlastung, doch nicht alle Anliegen der Stadt wurden berücksichtigt.

Sorge um Bieswang
Besonders im Fokus steht die Situation im Ortsteil Bieswang. Hier zeigt sich eine problematische Entwicklung: Durch die überarbeitete Planung der Region Westmittelfranken und die zeitgleich veröffentlichten Änderungen des Planungsverbands Ingolstadt könnte Bieswang von Windkraftflächen nahezu eingeschlossen werden.
Ein zentrales Konfliktthema ist der sogenannte „Überlastungsschutz“, also die Frage, inwieweit eine Gemeinde von Windkraftanlagen umgeben sein darf.
Laut Kriterienkatalog des Planungsverbands gilt eine Umzingelung von über 120° als kritisches Kriterium. Allerdings bleibt unklar, wie dieser Wert genau zu interpretieren ist:
Muss die Umzingelung zusammenhängend sein oder reicht eine Unterbrechung?
Was gilt als „wahrnehmungsrelevante Umgebung“?

Laut einem Gutachten zur Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen (2021) wird ein Mindestabstand von 2,5 km zum Ortsrand empfohlen, wenn Windräder bis zu 300 m hoch sind.

Für Bieswang zeigt sich, dass der Ort von mehr als 180° von Windkraftflächen umgeben wäre – mit lediglich zwei schmalen Freihaltekorridoren von 13° und 37°. Damit entsteht ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild und die Wohnqualität.

Reaktion der Stadt Pappenheim
Der Stadtrat von Pappenheim begrüßt die Reduzierung der Windkraftflächen, kritisiert aber die unverhältnismäßige Belastung von Bieswang. Er fordert, dass das Planungsgebiet WK 313 nochmals geprüft und gegebenenfalls gestrichen wird, um eine Umzingelung zu verhindern.

In der Stellungnahme an den Planungsverband betont die Stadt zudem, dass sie mit einem Flächenanteil von 2,5 % ihrer Gemeindefläche bereits überproportional zum bayernweiten Ziel von 1,8 % beiträgt. Eine weitere Verdichtung der Windkraftflächen sei daher nicht gerechtfertigt.

Wie geht es weiter?
Die Frist für Stellungnahmen zur 32. Änderung wurde aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung verlängert und endet nun am 31. Januar 2025. Die Stadt Pappenheim hat ihre Einwände eingereicht und erwartet nun die offizielle Abwägung der Planungsbehörde.

Ein besonders kritischer Punkt bleibt die regionale Abstimmung: Während die Stadt Pappenheim um eine faire Verteilung der Windkraftflächen kämpft, könnten übergreifende Planungen der angrenzenden Regionen die Belastung dennoch erhöhen.

Ob und in welchem Umfang Pappenheim und insbesondere Bieswang entlastet werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Stadtverwaltung fordert jedenfalls eine nachhaltige und ausgewogene Planung, die sowohl die Energieziele als auch die Interessen der Anwohner berücksichtigt.

Alle Grafiken: Stadt Pappenheim




Stadtwerke Pappenheim informieren über Anpassung der PV-Abschlagszahlungen

Die Stadtwerke Pappenheim informieren derzeit die Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV) über eine vorübergehende Anpassung der Abschlagszahlungen. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, werden für die Monate Januar und Februar 2025 keine Abschlagszahlungen an die PV-Einspeiser geleistet.

Grund für diese Maßnahme ist eine Abweichung zwischen der prognostizierten und der tatsächlich erzeugten PV-Energie im Jahr 2024. Aufgrund einer geringeren Erzeugung wurden im vergangenen Jahr höhere Abschläge ausgezahlt, als es der tatsächlichen Einspeisung entsprach. Die Aussetzung der Abschläge im Januar und Februar, in denen die Erzeugung erfahrungsgemäß niedrig ist, dient dazu, diese Differenz auszugleichen.

Die Stadtwerke Pappenheim betonen, dass dies lediglich eine vorübergehende Maßnahme ist. Selbstverständlich wird eine abschließende Abrechnung erfolgen, bei der etwaige Abweichungen berücksichtigt werden. Sollte sich dabei ein offener Betrag zugunsten der Einspeiser ergeben, wird dieser selbstverständlich ausgezahlt – jedoch möglicherweise etwas später als in den vergangenen Jahren.

Die Stadtwerke danken ihren Kundinnen und Kunden für das Verständnis und stehen bei Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Diese Anpassung soll langfristig dazu beitragen, die Abschlagszahlungen weiterhin auf einer verlässlichen und gerechten Grundlage zu berechnen.

 




Pappenheim verbschiedet Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen

Die Stadt Pappenheim hat einen umfassenden Kriterienkatalog für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgelegt. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, dabei jedoch die Belange von Umwelt, Landwirtschaft und Anwohnern zu berücksichtigen.

Der Katalog wurde in fünf intensiven Arbeitssitzungen des „Arbeitskreises PV-Kriterienkatalog“ entwickelt, der von Experten des Instituts für Energietechnik begleitet wurde. In einem offenen und konstruktiven Austausch entstand ein Leitfaden, der sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen von PV-Anlagen im Gemeindegebiet berücksichtigt.

Besonderes Augenmerk lag darauf, die Konflikte zwischen der Energiewende und dem Schutz der Kulturlandschaft im Naturpark Altmühltal zu vermeiden. Der Kriterienkatalog soll nun als Entscheidungshilfe bei zukünftigen Anträgen auf PV-Freiflächenanlagen dienen.

Schwerpunkte des Katalogs
Der Leitfaden setzt klare Prioritäten und Bedingungen für die Zulassung von Anlagen. Unter anderem gelten folgende Grundsätze:

– Maximale Anlagengröße: Anlagen dürfen nicht größer als 10 Hektar sein.

– Flächenvorgaben: Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete oder Überschwemmungsflächen sind tabu.

– Abstandsregelungen: Anlagen müssen mindestens 300 Meter von Siedlungsgebieten entfernt sein, sofern nicht spezielle Einverständniserklärungen der Anwohner vorliegen.

Zusätzlich wurde festgelegt, dass Projekte mit lokaler Wertschöpfung bevorzugt werden. Initiativen, die durch Bürgergenossenschaften oder heimische Unternehmen getragen werden, erhalten besonderen Rückhalt.

 Veröffentlichung und Umsetzung
Nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat wird der Kriterienkatalog veröffentlicht. Interessierte Vorhabenträger können bis zum 30. September 2025 Anträge einreichen. Ab dem 1. Oktober 2025 beginnt der Stadtrat mit der Prüfung der eingegangenen Konzepte.

 

Für die interne Verwaltung wurde zudem eine Karte erstellt, die potenziell geeignete Flächen kennzeichnet. Diese Karte dient lediglich der Orientierung und wird nicht öffentlich zugänglich gemacht.

 

Die Stadt Pappenheim will mit diesem Leitfaden ein Zeichen für eine nachhaltige und zugleich zukunftsorientierte Energiepolitik setzen.

 

Durch die transparente Ausarbeitung und klare Vorgaben erhofft sich die Stadt, sowohl innovative Projekte zu fördern als auch den Schutz ihrer einzigartigen Landschaft zu gewährleisten.




Bieswang von Windkraftpläne stark betroffen – Planungsausschuss tagt öffentlich

Die aktuellen Entwurfspläne zum Ausbau der Windkraft in der Region sorgen insbesondere im Pappenheimer Ortsteil Bieswang für Unruhe. Laut den neuen Planungen der benachbarten Planungsregion Eichstätt wird deutlich, dass Bieswang in besonderem Maße von den geplanten Windkraftanlagen betroffen sein wird.

Insgesamt sollen entlang der Grenze zum Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen rund 3.300 Hektar Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen werden. Diese Flächen liegen hauptsächlich in den Wäldern zwischen Weißenburg, Pappenheim und Eichstätt und könnten das Gebiet zu einem der größten Windkraftstandorte Bayerns machen. Bereits belastet durch die Planungen Westmittelfrankens, sieht sich Bieswang nun auch durch die Flächen des Planungsverbandes Ingolstadt zusätzlich herausgefordert. Zahlreiche Einwendungen aus der Bevölkerung zeugen von der wachsenden Sorge vor einer möglichen Überlastung der Region. (Wir haben berichtet)

Besonders Bieswang wird die Auswirkungen spüren, da es im Gegensatz zum übrigen südlichen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen verstärkt betroffen ist. Die umliegenden Wälder könnten durch den Bau der Windräder stark verändert werden, was sich nicht nur auf das Landschaftsbild, sondern auch auf die lokale Natur auswirken würde. Umweltschützer äußern massiv Bedenken hinsichtlich der ökologischen Folgen des Ausbaus.

Neben diesen Entwicklungen fand vom 5. September bis 21. Oktober 2024 bereits die Ausschreibung für den Bau und Betrieb von acht Windenergieanlagen im Staatswald auf dem Gebiet der Gemeinde Schernfeld statt. Diese Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zu Bieswang und wird von den Bayerischen Staatsforsten zur Verfügung gestellt.

In einer früheren Sitzung am 21. September 2021 hatte der Pappenheimer Stadtrat keine Einwände gegen die geplante Windkraft-Konzentrationszone der Gemeinde Schernfeld erhoben. Mit 10:4 Stimmen wurde die Ausweisung der rund 145 Hektar großen Fläche in nur 1,4 Kilometer Entfernung zu Bieswang mehrheitlich akzeptiert.

Die weitere Entwicklung der Windkraftplanungen wird in der 125. öffentlichen Sitzung des Planungsausschusses am 7. November 2024 im Landratsamt Ansbach behandelt. Hier sollen wichtige Beschlüsse über die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens und die Einleitung weiterer Beteiligungsverfahren zur Windenergie gefällt werden. Die Sitzung bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, Einblicke in die Entscheidungsprozesse zu erhalten und eventuell Anpassungen der Planungen zu fordern.

Titelbild (Montage) :
links: Tekturkarte 3 zur 31. Änderung des Regionalplans Westmitelfranken und
rechts: Tekturkarte 1 zur 31. Änderung des Regionalplans der Region Ingolstadt




Neue E-Ladesäule am Lachgartenweg

An der Tankstelle Steil im Lachgartenweg in Pappenheim können jetzt auch Elektrofahrzeuge bequem aufgeladen werden. Die Firma Steil Energie GmbH hat dort eine moderne Ladesäule errichtet, die bereits seit dem 16. Juli 2024 am Netz ist. Mit einer maximalen Ladeleistung von 50 kW ermöglicht die Station zügiges Laden, insbesondere für Fahrzeuge, die eine kürzere Ladezeit benötigen.

Schnelllader mit 50 kW Leistung
Ursprünglich wäre eine Ladeleistung von 100 kW angestrebt worden, doch die Netzprüfung ergab, dass für diese Leistung ein Starkstromkabel von der gegenüberliegenden Straßenseite hätte verlegt werden müssen. Da dies vor Ort nicht realisierbar war, wurde die bestehende Versorgung der nahegelegenen Tankstelle aufgerüstet. So konnte die Ladesäule mit einer Ladeleistung von 50 kW eingerichtet werden – ideal für einen kleinen Schnelllader der Marke Alpitronic.

Größere Schnelllader, die eine Ladeleistung von 300 bis 400 kW erreichen, wären an diesem Standort nicht möglich gewesen, auch nicht durch zusätzliche Starkstromkabel. Dennoch bietet die nun installierte 50-kW-Ladesäule den Fahrern von Elektroautos eine zuverlässige und umweltfreundliche Stromversorgung.

100 % Ökostrom und eigenes PV-System
Die Ladesäule wird vollständig mit 100 % Ökostrom betrieben und teilweise durch die eigene Photovoltaikanlage der Steil Energie GmbH gespeist. Seit der Inbetriebnahme wurden bereits fast 1.000 kWh Strom geladen – ein klares Zeichen dafür, dass die Ladesäule gut angenommen wird.

Die neue Ladestation ist Teil des bundesweiten Ladenetzes „AVIA Volt“, der Elektromarke der AVIA. Derzeit ist das Laden nur mit Ladekarten möglich, doch in Kürze soll ein Kartenterminal aktiviert werden, das auch Zahlungen mit EC-Karten ermöglicht, um die Nutzung noch kundenfreundlicher zu gestalten.

Ausbau erneuerbarer Energien in der Region
Neben der Ladesäule in Pappenheim plant die Steil Energie GmbH weitere Stationen in der Region, darunter in Treuchtlingen und Dollnstein. Das Unternehmen setzt konsequent auf erneuerbare Energien und bietet neben Strom für Elektroautos auch den synthetischen Diesel-Kraftstoff „AVIA NEXT Diesel HVO 100“ an. Dieser ist seit kurzem auch in Pappenheim erhältlich und soll eine nachhaltige Alternative für Dieselfahrzeuge bieten. Zusätzlich umfasst das Angebot der Firma Pellets für Heizungssysteme und Ökostromtarife für Haushalte.

Foto:Steil Energie GmbH




Wir sollen von Windkraftanlagen umzingelt werden

Bei einem Waldspaziergang der Bürgerinitiative Seenland-in Bürgerhand am 16. Juni 2024 hat Fritz Gronauer-Weddige, Sprecher der Bieswanger Gruppe, erstmals die umfangreichen und teils unübersichtlichen Informationen über die neu geplanten Windkraftanlagen in unserer Region in einer klaren und verständlichen Form vorgetragen. Weil die Zeit drängt, appellierte er eindringlich an alle Bürger ihre Einwendungen bis spätestens 28. Juni 2024 schriftlich einzubringen. „Schreiben Sie jetzt – oder schweigen Sie für immer“.

Titelbild: Entwurdsolan zur 31. Änderung des Flächennutzungslans, Reginaler Planungsverband Westmittelfranken

Windkraftanlagen JA – aber mit Maß
Gleich zu Beginn seiner Ausführungen bekannte sich Gronauer-Weddige zur Windkraft, betonte jedoch, dass die geplante Anzahl und Dichte der Anlagen im Raum Bieswang nicht akzeptabel sei. „Ich glaube, die Leute wissen gar nicht, was da auf sie zukommt“, warnte er eindringlich.

Zahlen und Fakten zur Windkraftplanung
Betrachtet man die Karte zur 31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken so stellt man fest, dass es, wenn es denn so umgesetzt wird, Bieswang besonders hart trifft. Dann trifft es zu, was in einer Infoschrift aus Bieswang zu lesen ist „Wir sollen im Windkraftanlagen umzingelt werden.

Fritz Gronauer-Weddige, selbst Landwirt und engagierter Sprecher der Bieswanger Gruppe, legte folgende Zahlen und Fakten dar:

  • Region 8 – Westmittelfranken weist 9.700 Hektar für Windstandorte aus. Dies entspricht 2,2 % der Gesamtfläche und liegt somit deutlich über dem bayerischen Richtwert von 1,8 %.
  • 2.080 Hektar dieser Flächen befinden sich auf dem Weißenburger Jura und in den Dörfern oberhalb von Pappenheim, was mehr als ein Fünftel der gesamten Windkraftflächen in Westmittelfranken ausmacht.
  • An der Landkreisgrenze zu Eichstätt sind zusätzlich 300 Hektar in Pollenfeld und 145 Hektar in Schernfeld durch Flächennutzungsplanänderungen vorgesehen.
  • Der Regionale Planungsverband Oberbayern hält seine Planungen derzeit noch zurück, jedoch befindet sich in den Flächen der Bayerischen Staatsforsten ein Potenzial von zusätzlichen 1.000 Hektar. Dies könnte weitere 40 Windkraftanlagen mit der Höhe des Münchner Fernsehturmes mit sich bringen.

140 mögliche Windkraftanlagen in der engeren Region
Gronauer-Weddige verdeutlichte auch die Dimensionen der geplanten Anlagen:

  • Flächenbedarf pro Windrad: Je nach Windhöffigkeit variieren die Abstände zwischen 15 und 38 Hektar pro Windrad. Bei mittlerem Flächenanspruch ergeben sich somit etwa 140 mögliche Windkraftanlagen in der engeren Region.
  • Die Anlagenhöhe der modernen Windräder sollen eine Gesamthöhe von etwa 280 Metern erreichen, was der Höhe des Münchner Fernsehturmes entspricht. Damit werden sie 80 m höher als die Windkraftanlagen, die derzeit im Raitenbucher Forst stehen.
  • Gleichzeitig gibt es Kommunen wie Solnhofen und Markt Berolzheim, die gerne Bürgerwindräder bauen würden, jedoch aufgrund der optischen Nähe zum Altmühltal nicht dürfen.

Bedenken zur Umweltverträglichkeit und Landschaftsbild
Ein zentraler Punkt der Kritik war der potenzielle Einfluss auf das Landschaftsbild und die Umwelt:

  • Der Umweltbericht der 31. Änderungsverordnung des Regionalplans 8 betont die Vermeidung von visuellen und akustischen Belastungen sowie den Erhalt des Landschaftsbildes und des Erholungswertes der Landschaft.
  • Die Faktische Realität ist aber, dass die geplante Dichte der Anlagen und deren erhöhte Lautstärke diesen Zielsetzungen widersprechen. Zudem wird der Naturraum im Umgriff der Windkraftanlagen erheblich durch Rodungen und den Bau von Erschließungswegen beeinträchtigt.

Ungleiche Verteilung und zukünftige Ausbaupläne

  • Lauf Planungsstelle sollen die Windkraftflächen gerecht auf die Landkreise Weißenburg-Gunzenhausen, Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim verteilt werden.
    Die Fakten haben aber mit einer gerechten Verteilung nichts zu tun, denn der Landkreis Ansbach ist mehr als doppelt so groß wie Weißenburg-Gunzenhausen und auch Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ist deutlich größer.
  • Die massive Ausbauplanung mit Windkraftanlagen könnte, so meint Fritz Gronauer-Weddige, auch mit der geplanten 380-KV-XXL-Stromtrasse auf dem Weißenburger Jura zusammenhängen.

Appell an die Bürger
Zum Abschluss seiner Ausführungen forderte Gronauer-Weddige die Bürger auf, die verbleibende Zeit bis zum 28. Juni 2024 zu nutzen, um Einwendungen gegen die 31. Änderungsverordnung im Regionalplan 8 einzureichen. „Es geht neben vielen Aspekten um die Frage des Zuviels und dem massiven Eingriff in den Wald“, betonte er..

Diese eindrückliche Darstellung zeigt die komplexen Herausforderungen und den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die geplanten Windkraftanlagen in unserer Region. Die Bürgerinitiative Seenland-in Bürgerhand ruft daher alle Bürger auf, sich aktiv an den Planungsprozessen zu beteiligen und ihre Bedenken und Meinungen einzubringen.




Pappenheim will zwei Vorrangflächen für Windkraft bei Bieswang ersatzlos streichen

Bei der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrats in Pappenheim waren seit dem denkwürdigen 14. September 2006 wieder einmal Windenergieanlagen (WEA) ein Thema. Wie berichtet, hat der regionale Planungsverband Westmittelfranken in seiner 31. Änderung zum Regionalplan im Raum Bieswang, Göhren und Neudorf drei Vorrangflächen für WEA eingeplant. Vor gut 40 Zuhörern, vorwiegend aus den genannten Orten, erklärte Bürgermeister Florian Gallus die Windkraft-Thematik souverän und umfassend. Die Entscheidung des Stadtrats, in seiner Stellungnahme bestimmte Vorrangflächen zu verschieben und andere ganz zu streichen, verspricht neue Spannung in der Diskussion um die Windenergie in unserer Region.

Im Vorfeld der jüngsten Stadtratssitzung ist das Thema Windkraft insbesondere in Bieswang heiß diskutiert worden. Dem Aufruf, vor Sitzungsbeginn vor dem Rathaus Präsenz zu zeigen, sind denn auch etwa 20 Personen gefolgt, die diskutierten und ihre Erkenntnisse austauschten. Und das war nicht viel Erkenntnisse, soweit sie die Dinge in Sachen Windkraft im Gemeindegebiet Pappenheim betrafen. Denn bisher war über das Thema ausschließlich im nichtöffentlichen Bereich gesprochen worden. Im Sitzungsraum im Haus des Gastes waren es dann mehr als 40 Zuhörer, die sehr diszipliniert und gespannt die Ausführungen von Bürgermeister Florian Gallus erwarteten.

Dieser erklärte zunächst die Vorgaben des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes, wonach in Bayern bis Ende 2027 1,1 Prozent der Gesamtfläche für den Bau von WEA zur Verfügung stehen müssen. Diese Flächen sollen bayernweit bis 2032 auf 1,8 Prozent erweitert werden. Für die Planungsregion 8 mit 123 Städten und Gemeinden hat sich der Regionale Planungsverband Westmittelfranken auf die Suche nach möglichen Vorrangflächen für Windkraftanlagen gemacht, wobei die Windhäufigkeit eine entscheidende Rolle spielte. Die Auswahl erfolgte, so Gallus, aber auch nach Ausschlusskriterien und einem Katalog in dem Artenschutz, Wasserschutz, Militär, Naturschutz, Denkmalschutz und dergleichen eine Rolle spielten. So erläuterte der Bürgermeister auch, dass ursprünglich 500 ha Vorrangflächen im Wald rund um Bieswang in der Änderung des Regionalplans vorgesehen waren.

Werden die gesetzlichen Vorgaben aus dem Wind-an-Land-Gesetz umgesetzt, dann können außerhalb der Vorrangflächen keine Windkraftanlagen gebaut werden, womit eine Steuerung der Standorte möglich wäre. Sollten die Ziele aber verfehlt werden, dann erfolgt eine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch. Das würde bedeuten, dass WEA überall dort im Außenbereich gebaut werden könnten, wo sich der Grundstückseigentümer und der Betreiber der WEA einig sind, soweit die vorgeschriebenen Abstände zur Ortsbebauung eingehalten werden.

Planungshoheit durch Flächensicherung
Aber auch, wenn Vorrangflächen für den Bau von WEA ausgewiesen sind, droht den Kommunen, in unserem Falle der Stadt Pappenheim, die Planungshoheit zu entgleiten. Denn jeder Privatmann, der ein Grundstück auf der Vorrangfläche hat, kann ohne Einflussmöglichkeiten der Stadt eine WEA bauen oder bauen lassen, so erklärte es Bürgermeister Gallus im voll besetzten Sitzungsraum. Dann gäbe es auch keine Möglichkeit der Stadt oder der Bürgerschaft, sich an den WEA zu beteiligen. Damit können Windparks in allen Vorbehalts- und Vorranggebieten ohne Beteiligungsmöglichkeit durch die Stadt entstehen.

Um mit der Planungshoheit das Gesetz des Handelns nicht zu verlieren, will Gallus die Flächen privater Eigentümer in den Vorranggebieten mit einem Nutzungsvertrag an die Stadt Pappenheim binden. Nur so könne die Stadt die Spielregeln festlegen und bestimmen, wer, wo, wie und wann baut. Mit Bürgerstrommodellen und Bürgerwindkraftanlagen will der Bürgermeister letztlich auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die WEA beflügeln.

Wie berichtet, gab es bereits zwei nichtöffentliche Versammlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Ziel war es, den Eigentümern einen Gestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen für ihr jeweiliges Grundstück nahezubringen. Mit dem 30-seitigen Vertragswerk soll vom Grundstückseigentümer die Nutzung des Grundstücks an die Stadt Pappenheim übertragen werden, die dann als Betreiberin der Windenergieanlagen (WEA) auftritt und damit auch alle damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten wahrnimmt. Damit, so erklärte Bürgermeister Florian Gallus bei der öffentlichen Sitzung im Stadtrat, behalte die Stadt Pappenheim die Planungshoheit und könne bestimmen, wo und wie viele WEA auf der Vorrangfläche gebaut werden.

Gallus erklärte auch, dass die bisherigen nichtöffentlichen Versammlungen deshalb notwendig waren, weil bis zur Veröffentlichung der Pläne durch den regionalen Planungsverband Westmittelfranken sich die Grenzen der Vorrangflächen immer wieder verschoben haben. Aus diesem Grund sollten die konkret infrage kommenden Grundstücke noch geheim gehalten werden, um Unruhe unter den Grundstücksbesitzern zu vermeiden. Der Bürgermeister kündigte auch noch eine Bürgerversammlung zu diesem Thema an.

Zur Fläche WK 312: Anpassung der Fläche WK 312 wie dem Lageplan zu entnehmen ist: Rot = Herausnahme der Flächen als Vorranggebiet für Windkraftanlagen Blau = als Ersatzfläche wird die nicht belastete Fläche vorgeschlagen.

Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange
Das eigentliche Thema der Stadtratssitzung jedoch war die Stellungnahme der Stadt Pappenheim zu den im Entwurfsplan ausgewiesenen drei Vorrangflächen für Windkraftanlagen. Zu dieser Stellungnahme war die Stadt in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange aufgefordert. Einstimmig beschlossen wurde vom Stadtrat ohne jede Wortmeldung von dem Stadtratsgremium folgende Stellungnahme: Für die Fläche WK 312, gelegen links und rechts der Staatsstraße 2724 zwischen der Abzweigung Göhren und der Abzweigung Neudorf, wird eine Anpassung vorgeschlagen: Teile der Fläche sollen entfallen, während eine neue Ersatzfläche weiter entfernt von Wohngebieten Richtung Rothenstein vorgesehen ist. Hier sollen alle Flächenbereiche gestrichen werden, die sich in einem Waldgebiet befinden.
Die beiden Flächen WK 313 und WK 314 im Bereich Bieswang sollen nach dem Willen des Pappenheimer Stadtrats ersatzlos gestrichen werden. Hauptgründe sind der Schutz wertvoller Forstflächen und Kulturgüter, die Entlastung des Ortsbildes sowie der Vorsorgeabstand zu Wohnsiedlungen und denkmalgeschützten Bereichen. Diese Maßnahmen sollen das Landschaftsbild schonen und die Einwohner entlasten.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die oberbayerische Nachbargemeinde Schernfeld an der Grenze zu Bieswang eine Windkonzentrationszone mit 145 Hektar im Flächennutzungsplan ausgewiesen hat.

Dieser Beschluss des Stadtrats ist aber wohl eher eine Wunschvorstellung als eine Garantie dafür, dass die in der Stellungnahme formulierten Änderungen auch in der Planung zur 31. Änderung des Regionalplans Westmittelfranken so umgesetzt werden. Auch darauf hat Bürgermeister Gallus bei der Sitzung hingewiesen. Deshalb ist er auch weiterhin bestrebt, die Flächensicherung für alle im Entwurfsplan ausgewiesenen Vorrangflächen mit einem Nutzungsvertrag unter städtische Kontrolle zu bringen.

Bis zum 28. Juni 2024 kann sich jeder schriftlich oder elektronisch äußern
Das Wichtigste hierzu findet sich in folgendem Auszug aus dem Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 4/2024, Seite 53

„Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Teilkapitel 6.2.2 Windenergie

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken (8) hat am 09.04.2024 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung des Regionalplans (inhaltliche Fortschreibung des Teilkapitels 6.2.2 Windenergie) beschlossen.
Hierzu ist der Entwurf der Regionalplanänderung gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 1 BayLplG i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG bei der Regierung von Mittelfranken (Höhere Landesplanungsbehörde) sowie den Landratsämtern und den kreisfreien Städten des Regionalen Planungsverbands für einen Zeitraum von mindestens einem Monat auszulegen.

Bei der Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde -, Promenade 27, 91522 Ansbach, Zi. 442 liegt der gesamte Entwurf der Regionalplanänderung gem. § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG vom 06.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 zur Einsicht für jedermann aus.
Die Unterlagen können von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr eingesehen werden.

Gleichzeitig kann der Entwurf im Internet unter den Adressen www.region-westmittelfranken.de unter „Regionalplan-Änderungen“ und www.regierung.mittelfranken.bayern.de unter „Aktuelle Themen“ eingesehen werden.

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Westmittelfranken, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach oder unter rpv@landratsamt-ansbach.de gegeben.

Nach Ablauf dieser Frist sind gem. Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung durch den Regionalen Planungsverband Westmittelfranken finden sich auf der Internetseite des Planungsverbands (www.regionwestmittelfranken.de) unter Regionalplan – Regionalplan-Änderungen – 31. Änderung – Datenschutzhinweis.“

 

Zur Fläche WK 312:
Anpassung der Fläche WK 312 wie folgendem Lageplan zu entnehmen ist.
Rot = Herausnahme der Flächen als Vorranggebiet für Windkraftanlagen
Blau = als Ersatzfläche wird die nicht belastete Fläche vorgeschlagen.




Stromabschaltung in Bieswang

Die Stadtwerke Pappenheim informieren über geplante Wartungsarbeiten am Stromnetz in Bieswang. Am Samstag, den 11. Mai 2024, wird zwischen 07:30 Uhr und 18:00 Uhr in Teilen von Bieswang der Strom aufgrund dieser Arbeiten zeitweise abgeschaltet. Die Anschlussteilnehmer werden gebeten, empfindliche Geräte, die durch die Stromunterbrechung beeinträchtigt werden könnten, vorsorglich vom Netz zu trennen und erst nach Beendigung der Maßnahmen wieder in Betrieb zu nehmen.
Des Weiteren ist während der Abschaltung keine Einspeisung von Strom aus privaten Stromerzeugungsanlagen ins Netz der Stadtwerke möglich. Die Stadtwerke Pappenheim bitten um Verständnis für die notwendigen Arbeiten zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Stromversorgungsinfrastruktur.




Pappenheim setzt wieder auf Windenergie

In Pappenheim nimmt die Thematik der Windenergie erneut Fahrt auf. Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken hat kürzlich in einem Entwurf für das Beteiligungsverfahren erste Details zur 31. Änderung des Regionalplans präsentiert, die eine Neugestaltung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen vorsieht. Bereits seit Februar dieses Jahres rückt das Thema, nach einer längeren Pause seit 2007, wieder in den kommunalen Fokus.

In vertraulichem Rahmen führte die Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten Informationsveranstaltungen durch, zu denen ausschließlich Grundstückseigentümer der potenziell betroffenen Gebiete in den Ortsteilen Bieswang, Geislohe, Göhren, Neudorf und Osterdorf geladen waren. Die genaue Lage der Windkraftflächen blieb zunächst für die Öffentlichkeit ein Rätsel.

Nun hat der Planungsverband in einem detaillierten Tekturplan die künftigen Windkraft-Vorranggebiete ausgewiesen, die eine klare Linie in die Landschaft der Region bringen sollen. Drei ausgewählte Gebiete stehen im Mittelpunkt der Neuplanung innerhalb der Gemeindegrenzen Pappenheims.

Östlich von Göhren (WK312)
Links und rechts der Staatsstraße 2724 Richtung Rothenstein zwischen der Einfahrt Göhren und der Einfahrt Neudorf ist ein Bereich von insgesamt 140 Hektar ausgewiesen.

Langer Berg Bieswang (WK 313)
Das zweite Gebiet befindet sich mit 60 Hektar im auf dem Gebiet Bieswangs und zwar auf der Flurbezeichnung „Langer Berg“.  Das Vorranggebiet reicht bis 100 m an die Staatsstraßen St 2724 (Bieswang Rothenstein) und die Staatsstraße 2387 (Bieswang Zimmern) heran.

Nordöstlich von Ochsenhart (WK 314)
Das dritte Vorangebet für Windkraftanlagen misst 55 Hektar und befindet sich in dem Waldgebiet nordöstlich von Ochsenhart an der Regierungsbezirksgrenze zu Oberbayern. Dieses Gebiet wird im nördlichen Bereich von der Staatsstraße 2387 (Bieswang/Schönau) durchschnitten.

Zusätzlich ist die Windkonzentrationszone im Flächennutzungsplan der oberbayerischen Gemeinde Schernfeld, unweit von Bieswang, mit 145 Hektar vorgesehen. Der Pappenheimer Stadtrat hat bereits im September des Vorjahres positiv zu diesen Planungen Stellung bezogen und mit 10:4 Stimmen keine Einwände gegen die nahe der Bieswanger Grenze geplante Windkonzentrationszone erhoben.

Weitere Informationen zum Verfahren und eine detaillierte Tekturkarte sind auf der Webseite des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken unter dem Link zur 31. Änderung des Regionalplans zugänglich gemacht worden, um den Bürgern eine Möglichkeit zur Beteiligung und Einsichtnahme zu bieten.

Weitere Informationen und Tekturkarte zum Entwurf für das Beteiligungsverfahren zur 31. Änderung des Regionalplans finden Sie unter:
https://www.region-westmittelfranken.de/Regionalplan/Regionalplan-Aenderungen.html




Wie bekommt man einen Altbau energetisch in den Griff?

Der Kunst- und Kulturverein lädt am Freitag, 22. März 2024 um 19:00 Uhr in der Bürgersaal im Haus des Gastes nach Pappenheim zu einem Podiumsgespräch in der Reihe „Vitalisierung der Provinz“ ein. Der Veranstaltungsort wurde vom K 14 in den Bürgersaal im Haus des Gastes – Zugang Stadtvogteigasse 1 über die Arkade – verlegt.

Seit dem sogenannten Heizungsgesetz ist eine große Unsicherheit bei den Besitzern älterer Häuser ausgebrochen. Bis vor kurzem war unstrittig, dass für eine Zentralheizung eigentlich nur Heizöl vom Tankwagen oder Erdgas aus der Leitung in Frage kommen, eventuell noch Pellets oder bei einigen wenigen vielleicht Holzhackschnitzel.
Und viele meinen, ihren bisherigen Kessel aufgrund des neuen Gesetzes austauschen zu müssen. Die Diskussion dreht sich daher weitgehend nur darum, dass zukünftig nur eine Wärmepumpe erlaubt sei, die vor wenigen Jahren noch weitgehend unbekannt war.
Aber wie es in der Süddeutschen Zeitung Anfang des Monats hieß, es geht auch „Schlau sanieren“. Dazu gehören Überlegungen zur geeigneten und bezahlbaren Wärmedämmung, wie kann man vorhandene Technik integrieren, welchen Aufwand bedeuten diese Maßnahmen und welche Förderung gibt es dafür? Und wie funktioniert eine solche Antragstellung – was braucht man dafür und wer kann sie wo stellen?

Also viele Fragen, die an diesem Abend bei der Veranstaltung des Kunst- und Kulturvereins die beiden eingeladenen Energieberater und Partner Anna Bedal (Fachberaterin zur energetischen Gebäudeoptimierung) und Oskar Wolf (Fachwirt für dezentrale Energietechnik) aus Nürnberg beantworten sollen – soweit es überhaupt allgemein möglich ist, denn jedes Gebäude im Altbaubereich ist ein Individuum, das seine Besonderheiten besitzt. Und gerade historische Gebäude benötigen eine sensible Hand bei Modernisierung und technischer Erneuerung, um ihr überliefertes Ambiente nicht zu verlieren.

Clemens Frosch, der Vorsitzende des Kunst- und Kulturvereins und Albrecht Bedal, beide Architekten mit Erfahrung in der denkmalgerechten Sanierung, wollen im Gespräch mit den beiden Energiefachleuten vom Bau klären, welche Vorstellungen überhaupt umsetzbar und für die Zukunft sinnvoll sind – bei Heizung, Dämmung, Baustoffeinsatz, Solaranlagen am Haus und dergleichen mehr. Diskutieren Sie mit und kommen Sie zu dieser Veranstaltung in den Bürgersaal in Pappenheim.

Freitag, 22. März 2024, 19 Uhr
Pappenheim Bürgersaal im Haus des Gastes, Stadtvogteigasse, Eingang in der Passage, Pappenheim.
Der Bürgersall ist mitr einen Aufzug gut erreichbar.

Achtung: Der im Heft Carpe Diem angekündigte Veranstaltungsort K14 in der Klosterstraße wurde in den Bürgersaal verlegt.

Eintritt frei, der Verein freut sich über Spenden für seine Kulturarbeit




Windkraft Pappenheim – erste Informationen für Grundstückseigentümer

In einer schriftlichen Einladung zu einer nichtöffentlichen Versammlung informierte Bürgermeister Florian Gallus die Grundstückseigentümer der Ortsteile Bieswang, Geislohe, Göhren, Neudorf und Osterdorf über die geplante Ausweitung der Windkraftflächen in der Region. Die Einladung am 06.02.2024 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Osterdorf, hatte das Ziel, die Betroffenen über die Planungen zu informieren und mögliche Fragen zu klären.

Die Entscheidung, die Stromerzeugung mittels Windkraft auszubauen, erfolgte vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in Deutschland und Europa sowie zur Sicherung der Energieversorgung in der Heimatregion. Das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz legt dabei klare Flächenziele fest, die in enger Abstimmung mit den Kommunalverwaltungen ermittelt werden. Grundstückseigentümer in diesen Gebieten wurden eingeladen, an einer nichtöffentlichen Informationsveranstaltung teilzunehmen, um Einblicke in die geplanten Maßnahmen zu erhalten.

Die Stadt Pappenheim schlug, soweit bekannt, ein Flächenpachtmodell vor, bei dem Grundstückseigentümer einen noch festzulegenden Anteil der Nettostromeinnahmen als jährliche Pachtzahlung erhalten sollten. Diese Regelung soll unabhängig von der genauen Position der Windkraftanlagen innerhalb des Gebiets gelten. Die Anlagenplanung soll von einem unabhängigen Dienstleister durchgeführt werden, um einen Interessenausgleich zwischen Grundstückseigentümern, Bürgern vor Ort und der Stadt Pappenheim zu gewährleisten.

Um die kommunale Aktivität nicht zu beeinträchtigen, wurden die Grundstückseigentümer gebeten, derzeit keine Verträge mit privatwirtschaftlichen Akteuren zu unterzeichnen. Dies sollte sicherstellen, dass die Wertschöpfung der Anlagen in der Kommune gesichert bleibt.

Die Stadt Pappenheim appellierte an die Teilnahme der Grundstückseigentümer, den Ausbau der Windkraftanlagen in der Region gemeinsam voranzutreiben und eine wertschöpfende Lösung für alle Beteiligten zu finden. Rückfragen wurden während der Veranstaltung beantwortet, und eine Kontaktadresse wurde für weitere Fragen bereitgestellt.




Osterdorfer Energiegenossenschaft plant Nahwärmenetz

In Osterdorf wurde kürzlich nach intensiven Vorplanungen eine Energiegenossenschaft mit 45 Teilnehmern gegründet. Mit Gründung der „Osterdorfer Energiegenossenschaft eG“ haben die Initiatoren die Umsetzung für ein genossenschaftliches Nahwärmenetz aufs Gleis gesetzt, in das 1,3 Millionen Euro investiert werden sollen.

Aus der Idee einiger Osterdorfer, am Ort ein Nahwärmenetz mit Hackschnitzelheizungen als Energiequelle zu bauen, entstand schließlich ein Planungsgremium aus 12 Personen, dass sich mit Unterstützung der Fachfirma Enerpipe aus Hilpoltstein, mit der Aufstellung eines tragfähigen Konzeptes beschäftigte.

Bei einer gut besuchten Informationsveranstaltung, stellte das Planungsgremium sein Konzept vor und in Einzelgesprächen gab es auch individuelle Beratungen.

Bei der Gründungsversammlung unter der Leitung von Max Riedl, seines Zeichens Ansprechpartner des Genossenschaftsverbands Bayern mit dem Schwerpunkt Wärmelieferung, fand die vom Gremium favorisierte Rechtsform einer Genossenschaft den meisten Zuspruch. Alle anwesenden Interessenten entschlossen sich Genossenschaftsmitglieder zu werden und erhalten damit das Recht auf Anschluss an das zukünftige Nahwärmenetz.

Von den Genossenschaftsmitgliedern sind für die Mitgliedschaft und den dazugehörigen Hausanschluss zusammen 6.000 Euro zu entrichten. „Bis Ende Oktober haben die Osterdorfer Hauseigentümer und Bürger noch die Möglichkeit sich an diesem zukunftsträchtigen Projekt zu beteiligen und ganz nebenbei einen aktiven Beitrag zur Abkehr von fossilen Brennstoffen zu leisten“, heißt es in einer Presseerklärung der Osterdorfer Energiegenossenschaft.

In den nächsten Schritten sind die formellen Verwaltungsarbeiten durchzuführen, zusammen mit dem Fachunternehmen Enerpipe, das Leitungsnetz und die Hausanschlüsse zu planen und Förderanträge zu stellen.

Als Heiztechnik sind 2 Hackschnitzelheizungen mit insgesamt ca. 750 Kilowatt vorgesehen, deren Wärmeleistung über ein Leitungsnetz den Anschlussnehmern zugeht. Mit den Tiefbauarbeiten wird auch ein Glasfaserkabel gelegt, das der Anbindung der Heiztechnik dient, aber auch allen Anschlussnehmern ein schnelles Internet beschert.

Insgesamt steht eine Investitionssumme von in etwa 1,3 Millionen Euro an, die sich aus Eigenkapital, Finanzmittel durch staatliche Förderprogramme und Fremdkapital in Form von Bankdarlehen zusammensetzt.

Geführt wird die Osterdorfer Energiegenossenschaft eG von einem gewählten vierköpfigen Vorstandsteam, das aus Richard Boscher, Thorsten Hüttinger, Markus Obernöder und Stefan Wiedemann besteht. Den Vorsitz im Aufsichtsrat hat Thomas Schwill, der von Harald Schwill vertreten wird. Mitglieder im Aufsichtsrat sind Stefan Just, Gerd Obernöder und Pappenheims 2. Bürgermeister Walter Otters.