Der Wunsch nach Informationen

Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hat in einer gut besuchten Veranstaltung dem Informationsbedürfnis einer breiten Bürgerschaft Rechnung getragen. Als Hauptgrund  für den Informationsabend wurde ein Schreiben der Stadt Pappenheim genannt, das die meisten Empfänger überfordert hatte. Gastredner Prof. Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert konnte Wasser und Abwasser, im öffentlichen und privaten Bereich sowie die dazugehörigen Rechtsbestimmungen  mit seinem schnörkellosen und detaillierten Vortrag gut 80 Zuhörern deutlich machen. Philipp Schneider empfahl Bürgermeister und Stadtrat eine Rolli-Tour durch den Bahnweg.

Informationsfluss bemängelt
„Was besseres kann es in einer Kommune nicht geben“, freute sich Walter Engeler im evangelischen Gemeindehaus. Dort konnte er zur Infoveranstaltung der BISP neben Bürgermeister Sinn und neun von sechzehn Stadträten auch Bürgerinnen und Bürger aus fast allen Pappenheimer Ortsteilen begrüßen.

Gerade in der Zeit seit der Bauphase seien die Bürger in der Deisingerstraße auf laufende Informationen angewiesen, stellte Engeler fest. Und der Informationsfluss – so meinte er – sei nicht gegeben. Als Beispiel nannte er ein Schreiben der Stadt Pappenheim an alle Haushalte im Bereich der Altstadt. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Anschlusssituation für die individuelle Entwässerungssituation mit den Grundstückseigentümern besprochen wird. In den Schreiben wird aber auch ausgeführt, dass die Arbeiten zur Anpassung der privaten Entwässerungsanlage, wie z.B. die Errichtung eines Revisionsschachtes vom Grundstückseigentümer selbst in Auftrag zu geben und die Kosten hierfür zu übernehmen sind. Jedem Hauseigentümer stehe die Vergabe für die Errichtung und den Anschluss der privaten Entwässerungsanlage frei. Angefügt ist dem Schreiben ein Formular für eine Auftragserteilung an die Firma Dauberschmidt und eine fünfseitige Regelpreisliste der Firma. Die Firma Dauberschmidt hat seit Oktober 2016 den Hauptkanal verlegt und die Hausanschlüsse für den Kanal vorbereitet. „Mit diesem Schreiben bin ich überfordert“ erklärte Walter Engeler. Und deshalb hätten Dieter Felsner, Philipp Schneider und er als Vorstandschaft der BISP mit  Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert einen anerkannten Experten in Sachen Abwasserpraxis und Abwasserrecht nach Pappenheim geholt. Zum genannten Schreiben meinte der Experte „Das ist sehr detailliert, aber für Sie undurchschaubar.“

Das wertvollste Gut einer Gemeinde
Sein Fachgebiet Abwasser sei „ein Thema, was normalerweise keinen interessiert“, begann Dr. Günther seinen gut strukturierten, kurzweiligen und interessanten Vortrag, der von der Sache her keine Fragen offen ließ. Über spezielle Gegebenheiten privater Entwässerungsanlagen allerdings konnte auch er keine Informationen geben. „Das müssen Sie mit der Stadt besprechen“, musste der Gastreferent immer wieder antworten. Allerdings hat er die Unterschiede von privaten und öffentlichen  Entwässerungskomponenten, sowie deren Erstellung und Finanzierung sehr anschaulich erklärt.
„Die Kanalisation ist das wertvollste Gut einer Gemeinde!“ Diese These begründete Dr. Günthert sehr ausführlich mit der Hygiene und den schützenswerten Wasservorräten über und unter der Erde.
Den wichtigen Komponenten eines Kanalbaus erläuterte Dr. Günthert in sechs Schritten, von der Bestandsaufnahme bis zur Bauausführung so wie es in den letzten Jahren in mehreren öffentlichen Stadtratssitzungen und Versammlungen der betroffenen Bürgern orts- und praxisnah erläutert wurde. Eine neue Komponente war allerdings die Einschätzung des Oberflächenwassers. „Pappenheim ist eine wassersensible Stadt“ ist das Fazit Dr. Güntherts. Der Kanal könne bei Extrembelastungen durch Oberflächen- und Grundwasser nicht alles aufnehmen, „da bräuchte man U-Bahn-Schächte“, stellte Dr. Günthert fest. Deshalb müsse es bei der Oberflächenplanung eine Analyse der Fließwege des überschüssigen Oberflächenwassers geben.

Aus den Reihen der Zuhörer wurde mehrfach Argwohn gegenüber der Stadt Pappenheim und dem Tiebauplaner laut. So wurde nachgefragt welch

BISP-Chef Walter Engeler bedankt sich beim Referenten mit flüssigem Obst aus unserer Region

e Möglichkeiten die Bürger hätten, die einzelnen Planungsschritte von unabhängigen Instanzen überprüfen zu lassen. Zudem wollte man wissen, wo man bei der Behandlung des Problems Überschusswasser stehe. Eine explizite Überprüfung habe es – so  Dr. Günthert – nur in ganz wenigen Fällen gegeben. Zuständig sei hierfür als Fachbehörde das Wasserwirtschaftsamt, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes überwacht. In diesen Gesetzen sei allerdings bezüglich eines Überflutungsschutzes durch Überschusswasser nichts vorgesehen. Allerdings hätten die Bürger ein Recht auf Informationen.
„Es muss ein Miteinander bei den Informationen zwischen Bürgern und Kommune geben“, stellte Dr. Günthert fest. Man müsse eben einfach kommunizieren um eine Erklärung für die vielen Fragen zu bekommen, die sich bei einem Kanalbau auftun.

SAB soll bleiben wie sie ist
Nach einer Diskussionspause stellte Philipp Schneider seine neuesten Erkenntnisse in Sachen Straßenausbaubeitragssatzung SAB vor. Nachdem er zu dieser Thematik zwei Seminare besucht hatte konnte er den Zuhörern vermitteln, dass gegen die SAB nichts zu machen ist. Die Kommunen werden zur Umsetzung der SAB gesetzlich verpflichtet. Neuerdings gebe es mit den sogenannten „Wiederkehrenden Beiträgen“ eine neue Abrechnungsart, die nicht nur die Straßenanlieger sondern die Grundstückseigentümer eines festgelegten Ortsbereiches als Beitragszahler festlegt. Schneider zeigte aber viele Gründe auf, die dafür sprechen, dass in Pappenheim die SAB so bleiben sollte wie sie ist.

Eichwiesensteg
Bezüglich der geplanten und vom Stadtrat beschlossenen Erneuerung des Eichwiesensteges stellte Schneider nochmals die bereits vor Jahresfrist von 2. Bürgermeister Claus Dietz angeregte Variante eines Eisensteges vor, der von einem qualifizierten heimischen Handwerksbetrieb für ca. 100.000 Euro hergestellt werden könnte. Man könne dabei die Treppen etwas weniger steil gestalten und mit Schienen versehen, damit auch Fahrräder und Kinderwagen und Rollstühle darüber geschoben werden können.

Rolli-Tour durch den Bahnweg
Beklagt wurde von Schneider in seinem Vortag auch die schlechte Gehwegsituation im Bahnweg. Man habe den Radweg zwar asphaltiert, für den Gehweg jedoch nichts getan. Bei diesem gebe es bei Regen Pfützenbildung und die grobe Oberfläche erschwere ein Vorankommen mit Rolatoren sowie Einkaufs- und Kofferrollis. Es gehe ihm nicht darum den Bahnweg zu asphaltieren. Eine wassergebundene Feinschicht sei völlig ausreichend. Dem Bürgermeister und dem Stadtrat empfahl Schneider zur Erheiterung der Zuhörer eine Rollitour von der Stadt zum Bahnhof durch den Bahnweg.

Zum Abschluss und zur Entspannung aller Zuhörer präsentierte Philipp Schneider noch Bilder von den Häusern der Deisingerstraße aus dem Jahre 1938 des damaligen Kreisbaumeisters Heck.




Die BISP informiert

(BISP) Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) begrüßt es sehr, dass nach jahrzehntelangem Stillstand endlich die Sanierung der Straßen in Pappenheim in Angriff genommen wird.
In letzter Zeit wurden wir immer wieder von Bürgern zum Thema Kosten der Sanierungen angesprochen. Daher wollten wir die wichtigsten Verteilungsschlüssel lt. Straßenausbaubeitragssatzung veröffentlichen.
Wie im Skribenten und im WT zu lesen war, sind folgende Straßen betroffen:
Charlotte-Nestler-Straße, Pfeifferleite, Bahnhofstraße, Obere Bergstraße, Schulhof samt Schulbuszufahrt,
Innenstadt: Deisingerstraße, Bauhofstraße, Graf-Carl-Straße, Stadtvogteigasse, Herrenschmiedgasse, sowie verschiedene Straßen in den Ortsteilen Bieswang und Geislohe.
Wir fragen uns, warum der Marktplatz nicht erwähnt ist?
Was ist mit dem Parkplatz auf der Insel? Ist dies ein selbstständiger oder unselbstständiger Parkplatz?
Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die oben genannten Maßnahmen?




BISP fordert erneut Bürgerbeteiligung

In einem offenen Brief an Bürgermeister Sinn vom 10. 11.2016 hatte die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) Einsicht in das Protokoll einer nichtöffentlichen Sondersitzung vom 27.01.2015 gefordert. Zwischenzeitlich ging der BISP ein Antwortschreiben zu, das sie ihrerseits beantwortet hat. Beide Briefe bittet die BISP zu veröffentlichen.

161111_schneideroffener-brief-bgm161130_bisp-schreiben-bgm161130_bisp-schreiben-an-bgm




Anfrage wegen Innenstadtsanierung

Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hat sich mit einer Anfrage über den aktuellen Stand der Innenstadtsanierung an die Staträte und Bürgermeister Sinn gewandt.

bisp_kopf

 

 

An den
Stadtrat der Stadt Pappenheim
Herrn Bgm. Uwe Sinn
Maktplatz 1

91788 Pappenheim

                                                                                                        Pappenheim, 05.11.2015

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrats,

wir, die Sprecher der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP), werden in den letzten Tagen und Wochen wieder vermehrt von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, die sich nach dem Stand der Stadtentwicklung Pappenheim erkundigen. Wir vermuten, dass dieses Interesse mit dem jüngsten Bericht im Weißenburger Tagblatt zusammenhängt, in dem von den Fördermitteln die Rede war, die noch in diesem Jahr fließen könnten. Nun wollen die Bürgerinnen und Bürger und vor allem auch Gewerbetreibende wissen, wann und wo mit der Stadtentwicklung begonnen wird. Einige beschäftigt auch die Frage, wann und wo mit Einschränkungen und Beeinträchtigungen gerechnet werden muss (z.B. Straßensperren, Behinderungen durch Baufahrzeuge etc.).

Wir möchten daran erinnern, dass uns im Frühjahr 2015 zugesagt wurde, dass es künftig regelmäßige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger geben würde. Wir halten deshalb eine Informationsveranstaltung noch in diesem Jahr für unerlässlich und dringen darauf, dass diese baldmöglichst anberaumt wird.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Walter Engeler                                                                                 Philipp Schneider

Im Auftrag des Sprecherkreises derBISP (s.u.)

 

bisp_fuss

 

 




BISP bedankt sich

Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung bedankt sich wegen des Ausgangs der Bürgerentscheide in einem offenen Dankschreiben an die Bürgerinnen und Bürger.

150504_bisp-dank




SEK-Fragebogen sind ausgewertet

Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hat jetzt das Ergebnis ihrer Fragebogenaktion vom 19.02.2015 bekanntgegeben. Wie berichtet hatten die Besucher der Informationsveranstaltung die Möglichkeit einen Fragebogen mit 12 Punkten auszufüllen. „Von dem Angebot haben genau 50 Veranstaltungsteilnehmer Gebrauch gemacht“, wird uns vom Sprecherrat der BISP mitgeteilt. Nachfolgend gibt die BISP das Ergebnis dieser Fragebogenaktion bekannt. Es besteht das Angebot, die Originalfragebögen einsehen zu dürfen.

[Unseren Artikel zum Informationsabend der BISP finden Sie hier …]

150226_bisp-fragebogen01150226_bisp-fragebogen02




Enttäuschung statt Entwicklung

Bei ihrer zweiten Informations Veranstaltung zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEK) erhebt die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) schwere Vorwürfe gegen die SEK-Planungsverantwortlichen und das Bürgerbegehren der SPD. Insbesondere wird beklagt, dass Informationen zu verlässlichen Kosten fehlen und dass die Bürgervorschläge zu den SEK Planungen ignoriert werden.

Über eine große Beteiligung konnte sich Walter Engeler, bei der zweiten Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative Stadtentwicklung freuen. Gut 60 Zuhörer, darunter viele Bürger aus den Ortsteilen waren in das evangelische Gemeindehaus gekommen, um sich aus Sicht der Bürgerinitiative über den aktuellen Stand rund um die aktuellen Planungen für das städtebauliche Entwicklungskonzept und auch das von der SPD angestoßene Bürgerbegehren informieren zu lassen. Aus dem Stadtrat war die Fraktion der Bürgerliste (BGL) komplett anwesend, die CSU war von Stadtrat Herbert Halbmeyer vertreten und von den Freien Wählern (FW9) waren Fraktionschef Walter Otters und Friedrich Hönig gekommen. Entschuldigt hatten sich Stadtrat Florian Gallus und 3. Bürgermeister Claus Dietz.

Planungskomponenten auf dem Marktplatz umstritten. Podest vor dem Hirschen und Wasserspiel vor der Sparkasse
Planungskomponenten auf dem Marktplatz umstritten. Podest vor dem Hirschen und Wasserspiel vor dem Rathaus

Stand der Dinge
„Von einem guten Ergebnis sind wir weit entfernt, weil es keine Kompromissbereitschaft gibt“, stellte Walter Engeler zu Beginn der Infoveranstaltung fest. Dabei drehe sich alles um die Frage „was müssen die Bürger zahlen?“ und um Informationen zu den Beratungen rund bei den konkreten Vorplanungen des Sanierungskonzeptes für den Marktplatz und die Deisingerstraße. Engler berichtete aus einer nichtöffentlichen Besprechung vom 27. Januar an einem sogenannten „Runden Tisch“, bei dem mit dem Leitenden Baudirektor Erich Häußer und Baudirektor Eberhard Pickel, die Leiter des Sachgebietes Städtebau bei der Regierung von Mittelfranken als Berater anwesend waren. Sie sind die maßgebenden Entscheidungsträger über die Frage, ob Zuschüsse für das SEK nach Pappenheim fließen. Die Regierungsvertreter wurden von Walter Engeler so zitiert, dass eine Änderung der Planungen erwünscht und notwendig sei, wenn es durch Anregungen von Bürgern erforderlich wird. Zuschüsse gebe es für ein schlüssiges Gesamtkonzept, das der Stadt eine Verbesserung bringt und vom Stadtrat beschlossen ist. Wichtiger Aspekt sei, dass die Bürger in das Konzept eingebunden sind. Kurz gesagt, sei eine sorgfältige Planung mit verlässlichen Kostenangaben die Voraussetzung für eine erfolgreiche städtebauliche Entwicklung.

Bürgerbegehren
Das Bürgerbegehren der SPD allerdings bezeichnet die BISP aus mehreren Gründen als unseriös. Es blockiere, bis zum Bürgerentscheid alle Verhandlungen, eventuelle Kompromisse sowie alle Entscheidungen des Stadtrates in Sachen SEK. Das Bürgerbegehren könne sich sogar förderschädlich auswirken. Das Bürgerbegehren – so die Meinung der BISP – basiere „auf Unterschriften, die mit unklaren Behauptungen an der Haustüre errungen wurden“. Die Bürger seien weder über die Kosten noch über die einzelnen sek-04Planungskomponenten informiert worden. Planungen und Entscheidungen zum SEK gehören in den Stadtrat und dürften nicht mit einem Bürgerbegehren am Stadtrat vorbeimanövriert werden. Das Bürgerbegehren nehme dem Stadtrat jeden Handlungsspielraum. Auch die Vertreter der Regierung von Mittelfranken hatten nach Engelers Ausführungen dazu geraten, das Bürgerbegehren nicht einzubringen, weil es Stadtratsbeschlüsse blockiere und Zuschüsse gefährden könne. Insbesondere die Formulierung des Begehrens ist nach Meinung der BISP höchst bedenklich, weil es eine sofortige Umsetzung mit allem Drum und Dran fordere. Da bleibe kein Handlungsspielraum mehr für Veränderungen. Deshalb erklärte Walter Engeler für die BISP: „Wir hoffen und wünschen, dass das Begehren abgelehnt wird.“

Kompromisse notwendig
Es sind Kompromisse notwendig, weil an dem vorliegenden Sanierungskonzept noch wichtige Komponenten fehlen, erklärt die BISP. Dazu gehöre ein sek-05Konzept für Radfahrer und die Einbindung weiterer Vorschläge aus der Bürgerschaft. Letztere wurden von Philipp Schneider vorgetragen, der auf zahlreiche Details der bestehenden Vorplanungen einging, die einer Veränderung oder zumindest einer Überprüfung bedürfen. Zu diesen Punkten gehörten unter anderem ein Steincafe auf dem Marktplatz, der geplante Rastplatz am Ende des Sanierungsgebietes der Deisingerstraße und auch das Podest vor dem Hirschen und vor dem Jugendzentrum, das Wasserspiel auf dem Marktplatz, die Verkehrsführung von der Klosterstraße in den Marktplatz, der Ausbau der E-Werk-Insel und der Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße. Auch sein Radwegemodell stellte Philipp Schneider vor (Wir haben berichtet).

[unseren Artikel vom 23. 09.2014 finden Sie hier…]

Zu seinem Radwegkonzept konnte Philip Schneider erneut auf eine Auskunft des Landratsamtes hinweisen in der es heißt:

„aus Sicht des Kreises wäre es ohne weiteres möglich, auf Landkreisgrund und in dessen Unterhalt einen sogenannten Radfahrschutzstreifen oder einen Radfahrstreifen parallel zur Fahrbahn zu errichten. Der Radweg darf nur nicht baulich von der Straße (z.B. durch Grünstreifen etc.) getrennt sein. In diesem Fall könnte die ursprüngliche Breite der Kreisstraße in vollem Umfang erhalten bleiben und ein zusätzlicher Schutz der Radfahrer erreicht werden. Diese könnten dann sogar gegen die Fahrtrichtung die Straße bis zur Stadtvogteigasse befahren.“

Eine Seite blockiere alle Verhandlungen, ging die Stoßrichtung der BISP in Richtung SPD. Diese hatte zusammen mit Bürgermeister Uwe Sinn zwar kürzlich zu einer Gesprächsrunde mit den Fraktionsvorsitzenden eingeladen, die Pflasterung der Deisingerstraße aber für nicht verhandelbar erklärt.

Kosten und Leistbarkeit
In einem Rechenbeispiel hatte Stadtrat Manfred Kreißl errechnet, dass die jetzt geplante Innenstadtsanierung zum Preis eines Einfamilienhauses zu bekommen sei. 140707_sek_infofahrt-12Dem Rechenmodell liegt eine Bausumme von 3 Millionen Euro zugrunde von der bei einer 80%igen Förderung noch 600.000 Euro übrig bleiben. Die Straßenausbaubeiträge der Anlieger werden mit 365.000 Euro in Ansatz gebracht, sodass für die Stadtkasse ein Betrag von 235.000 Euro übrig bleibt.

„Können Sie das glauben?“ fragte Philipp Schneider das Publikum und erklärte, dass niemand wisse wie hoch die Förderung für die Pappenheimer Sanierungsmaßnahmen ausfallen werden. Ein schlüssiges Gesamtkonzept sei zwar Fördervoraussetzung für 60 %, aber eine 80%ige Förderung gebe es nur in Härtefällen auf besonders förderwürdige Maßnahmen.

Für die kommenden fünf Jahre konnte Schneider den Zuhörern insgesamt 16 zum Teil schon beschlossene städtische Maßnahmen aufzeigen, die nach seinen Erkenntnissen ein Investitionsvolumen von 6 bis 8 Millionen Euro darstellen. Aufgezeigt wurden neben anderen Maßnahmen, die Sanierung der Abwasseranlagen, der Breitbandausbau, die Dorferneuerung Osterdorf, die Stromnetzübernahme, der Brandschutz Grundschulhaus und der Neubau der Eichwiesensteges.

Angesichts dieser anstehenden Ausgaben hält es die BISP für fragwürdig, ob die jetzt vorliegenden SEK-Planungen finanziell leistbar sind.

Fragebogen und Bürgerstimmen
Für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger hatte die BISP einen Fragebogen vorbereitet, in dem ein Meinungsbild abgegeben werden konnte. Abgefragt werden dabei u.a. ob der Marktplatz autofrei werden soll, ob die Pläne mehrheitsfähig korrigiert werden sollen, ob die Deisingerstraße gepflastert werden soll und ob die Bauhofstraße sowie die Ortseingänge in das Entwicklungskonzept einbezogen werden sollen.

140707_sek_infofahrt-02Bei den Wortmeldungen aus der Zuhörerschaft warnte ein Bürger bezüglich der Straßenausbaubeträge vor den Kostenprognosen, weil er selbst bittere Erfahrung mit der Differenz von Prognose und tatsächlichen Kosten gemacht habe.

Walter Engeler sen. ein unbestrittener Fachmann in Sachen Schwerfahrzeuge warnte vor einer Pflasterung der Fahrbahnbereiche, vor allem in Kurven. In allen Städten wo Schwerlastverkehr stattfinde und die Fahrbahn gepflastert sei, gebe es in Kurvenbereichen eine Lockerung der Steine und Fahrbahnvertiefungen. Dies zeige sich in Orten wie Dietfurt, der gerne als Modellbeispiel für Pappenheim hergenommen würde.

Paradebeispiel eines sinnvollen Ausbaus in Pappenheim sei nach seiner Meinung Beilngries, wo die Aufenthaltsbereiche gepflastert und die Fahrbahn asphaltiert sei. Als Beginn für das SEK schlug Engeler sen. die Bauhofstraße vor, weil bei einer Entschärfung der Engstelle bei seinen Bussen nicht mehr so viele Außenspiegel zu Bruch gingen.

Vernichtendes Fazit
„Das Vertrauen in den Bürgermeister ist tief erschüttert“, stellte Walter Engeler für die BISP fest. Man habe immer wieder angeklopft, man habe immer wieder um Gespräche gebeten. Aber man habe die Fragen und Anregungen der BISP einfach ignoriert, statt Interesse an einer Aufarbeitung der Themen zu zeigen. Dass ein nicht mehrheitsfähiger Plan auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden soll zeige, dass nicht Sorgfalt sondern Sturheit Maxime bei den Planungen sei. Gemeinschaft und Demokratie blieben auf der Strecke und statt einer zukunftsorientierten Entwicklung gebe es nur Enttäuschung.
„Es ist noch lange nicht gut – aber wir sind auch lange noch nicht am Ende“, schloss Walter Engeler unter begeistertem Applaus die Veranstaltung.




Informationen zur Stadtentwicklung

Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung (BISP) lädt am 19. Februar 2015 um 19:00 Uhr die Bürgerschaft zu einer Informationsveranstaltung ein. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger zu den bestehenden Vorplanungen der Innenstadtsanierung und zu dem anstehenden Bürgerentscheid informiert werden.

bisp-einladung




BISP hält Bürgerbegehren für unseriös

Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) richtet sich mit einer neuen Informationsschrift an die Bürgerschaft. Gleichzeitig wurde an den Stadtrat erneut ein Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) gestellt. Das Bürgerbegehren der SPD hält die BISP zum jetzigen Zeitpunkt für unseriös.

Der zweite Informationsbrief der BISP, datiert vom 20.01.2015 und will mit seinem Inhalt die Bürgerinnen und Bürger „über die über die aktuellen Ereignisse zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEK) in Pappenheim informieren“.

Einer der Kernpunkte der Informationsschrift ist erneut die Straßenausbaubeitragssatzung. Hierzu hat die BISP in einem erneuten Antrag an den Stadtrat die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) beantragt. Grund für diesen erneuten Antrag sei, dass zum Jahresbeginn 2015 in München diese ungeliebte Satzung abgeschafft wurde. „Wir fordern diesem Beispiel zu folgen …“ heißt es in dem Antrag der BISP an den Stadtrat.

Weiterhin informiert die BISP über ein bevorstehendes Gespräch zu dem Vertreter der Regierung von Mittelfranken, der gesamte Stadtrat, der SEK Umsetzungsrat und alle Mitglieder des BISP Sprecherrates eingeladen sind. Dieses Treffen ist für 27. Januar 2015 anberaumt. Über das Ergebnis dieses Gespräches, das in nichtöffentlichem sein wird, will die BISP im Rahmen einer Veranstaltung am 19. Februar im evangelischen Gemeindehaus informieren.

Auch das vom SPD Ortsverein Pappenheim initiierte Bürgerbegehren ist Thema des Infobriefes.

[Unseren Artikel zum Bürgerbegehren finden Sie hier … ]

„Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir ein Bürgerbegehren für unseriös“, heißt es in dem Infobrief der BISP, die ein solches offenbar selbst starten will. Aber erst nachdem das Gespräch mit dem Vertreter der Regierung am 27. 01.2015 stattgefunden hat. „Sollte das Gespräch mit der Regierung am 27. Januar ergeben, dass wir in Pappenheim ein Bürgerbegehren zum SEK brauchen, dann wird die BISP dieses anschließend starten“, teilt die BISP den Bürgerinnen und Bürgern Pappenheims mit.

Am Ende des Infobriefes wird der Anschein erweckt, dass der SPD mit einer subtilen Fragestellung unterstellt werden soll, sie wolle mit dem Bürgerbegehren „.Diskussionen und neue Beschlüssen im Stadtrat vermeiden und die Wünsche einiger weniger am Stadtrat vorbei auf jeden Fall durchsetzen.“

Den Antrag auf Abschaffung der SAB und den Infobrief finden Sie auf der
[Internetseite der BISP]

 

http://bisp.jimdo.com/dokumente/




Sachlichkeit und Eitelkeit

Die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 18.12.2014 ist Thema eines Leserbriefes von Philipp Schneider. Dieser wird nachfolgend ungekürzt abgedruckt:

Es geht nicht um die Sache, es geht nur um Eitelkeiten.
(Aussage von Bgm. Sinn, Stadtratssitzung 18.12.2014)

Die Stadtratssitzung am 18.12.2014 war teilweise eine Zumutung für die anwesenden Bürger. Bei Stellungnahmen einiger SPD-Stadträte und Aussagen des Herrn Bürgermeisters bezüglich der BISP (die teilweise nicht korrekt waren) wurde von Familienangehörigen des Herrn Bürgermeisters und einer Angestellten des Herrn Sinn (in seiner Funktion als Vorsitzender des Fremdenverkehrsvereins) sowie einigen anderen Sympathisanten laut geklatscht. Hatten wir denn eine Faschingssitzung?

Laut Art. 53 der Gemeindeordnung sollten unqualifizierte Äußerungen eigentlich vom Bürgermeister unterbunden werden und er sich selbst auch nicht diesem Stil anpassen. In Art. 52 der Gemeindeordnung heißt es: „Gemeinderatssitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. …“

In der öffentlichen Sitzung am 18.12.2014 wurde von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Bilanz der Stadtwerke für 2013 präsentiert. Das Ergebnis wurde aber in der Sitzung nicht bekanntgegeben und in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben. WARUM? Sollten die anwesenden Bürger das negative Ergebnis in Höhe von 282.078,00 € nicht erfahren? Der Abschlussbericht muss ohnehin öffentlich gemacht werden. (Er kann ab sofort im Rathaus eingesehen werden.) Die BISP wurde beschuldigt, die Stadträte falsch informiert zu haben. Es geht um bestimmte Inhalte, die die BISP den Stadträten in einem Brief als Gesprächsgrundlage mitgeteilt hatte. Ein Großteil der Stadträte wusste davon nichts, weil die Informationen vom Bürgermeister nicht weitergegeben worden waren.

Das waren z. B.:

  • Die Anregung der Regierung Mittelfrankens zu einem runden Tisch mit Bgm. Sinn, den Fraktionsvorsitzendenund der BISP. Auf Nachfrage von Stadtrat Otters wurde vom Bürgermeister bestätigt, dass es diese Anregungengegeben habe.
  • Das Thema Ausbau der Bauhofstraße wurde das erste Mal von der BISP am 15.09.2014 angesprochen.Sie erhielt darauf keine Antwort.

Nachdem am 24.11.2014 morgens von der BISP in einem Brief an den Bürgermeister der Ausbau der Bauhofstraße das zweite Mal erwähnt wurde und am Abend in der Sitzung der Bürgermeister noch einmal direkt darauf angesprochen wurde, hat er bekannt gegeben, dass der Landkreis die Kreisstraße schnellstmöglich ausbauen möchte. Davon wussten die meisten Stadträte nichts.

Aus der SEK-Sitzung am 03.12.2014 (Protokollführer Herr Selzer): „… bezüglich der Bauhofstraße … gibt es derzeit keine publizierbaren Ergebnisse.“

In der Stadtratssitzung am 18.12.2014 wurde durch Herrn Satzinger (BGL) der Antrag für die Aufnahme der Bauhofstraße in das Ausbaugebiet gestellt. Hätte er von den Plänen gewusst, hätte er diesen Antrag gar nicht stellen müssen.

Ich hoffe, dass sich die Rechtsaufsicht des Landratsamtes mit Herrn Bürgermeister Sinn über die §§ 52, 53 GO unterhalten wird.

Um wessen Eitelkeiten geht es denn hier?

Philipp Schneider

Wir weisen darauf hin, dass alle Leserbriefe die Meinung und Sichtweise des Verfassers darstellen.
Leserbriefe sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

 




Bürgerantrag ist zulässig

Mit der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerantrages der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hatte sich der Stadtrat kürzlich zu beschäftigen. Aus Sicht der Verwaltung sind beide Antragspunkte bereits erfüllt. Dennoch wurde der Bürgerantrag nach heftigem Wortwechsel vom Stadtrat einstimmig als zulässig bewertet.

Unterstützt von 70 Bürgerinnen und Bürgern, die für einen förmlichen Bürgerantrag der BISP mit ihrem Namen eingetreten sind, beantragte die BISP, dass die noch offenen Punkte wie Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße, Podest vor dem Hirschen und Wasserspiel auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. Hintergrund dieses Antrags war der Stadtratsbeschluss vom 21.10.12014 in dem einstimmig beschlossen worden war, dass die genannte Teile der Vorplanung für die Pappenheimer Innenstadtsanierung in nichtöffentlichen Zusammenkünften des Stadtrates beschlossen werden sollen.

Zwischenzeitlich ist jedoch entschieden, dass die Beratungen des Stadtrates zu diesem Thema in öffentlicher Sitzung stattfinden werden. Der Anfang wurde mit dem Thema Podest vor dem Hirschen in der Sitzung am 18.12.2014 bereits gemacht. Dem ersten Antragspunkt des Bürgerantrags ist demnach bereits stattgegeben.

[Unseren Artikel zur „Podestdiskussion“ finden Sie hier …]

„Wir erachten es darüber hinaus als sinnvoll, bei den Beratungen in dieser Angelegenheit eine Stellungnahme der Bürgerinitiative anzuhören und bitten hierzu um Gelegenheit.“ So lautet der zweite Antragspunkt im Bürgerantrag der BISP. Zu diesem Ansinnen der BISP, in öffentlicher Stadtratssitzung mit Redebeiträgen aufzutreten, stehen sich im Stadtrat zwei Fronten gegenüber. Bürgermeister Sinn, die Verwaltung und die SPD vertritt die Meinung, dass die Bürgerinitiative in einer nichtöffentlichen Sitzung am 14.11.2014 ausreichend Gelegenheit hatte, dem Stadtrat ihre Gesichtspunkte und Argumente darzustellen und deshalb auch schon im Sinne Ihres Bürgerantrags angehört wurde.

„Beide Bedingungen sind erfüllt“, argumentierte Stadtrat Manfred Kreißl(SPD) der auf die Exklusivanhörung der BISP am 24.11.2014 hinwies. Stadtrat und zweiter Bürgermeister Claus Dietz (FW) legte Wert auf die Feststellung, dass zu dieser Sitzung ursprünglich nur die drei Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geladen waren. Erst auf seine Intervention hin seien auch die weiteren Stadträte zu dieser Sitzung eingeladen worden. Die Themen seien noch nicht ausdiskutiert und noch nicht abgearbeitet, meinte Stadtrat Friedrich Hönig (FW).

Die BISP verlange in ihrem Antrag angehört zu werden und das sei geschehen, stellte Stadtrat Kreißl (SPD) daraufhin fest. Sichtlich verärgert beklagte er, dass über Sachthemen überhaupt nicht mehr gesprochen werde.

Dies sah auch Bürgermeister Sinn so, der beklagte, dass Rundschreiben von der BISP an die Stadträte aber nicht an ihn verschickt werden. „Ich kriege das immer erst im zweiten Schritt mit. Und da spricht man immer von Offenheit und Transparenz“, ärgerte sich Sinn. Weiter wetterte Sinn: „Es werden immer Fragen gestellt und dadurch den Bürgern Angst eingejagt. Das ist unrecht, das tut man nicht“.

Florian Gallus der Fraktionsvorsitzende der CSU, vertrat die Meinung, dass es die Aufgabe des Stadtrates sei, die Bürger anzuhören und auch 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL) meinte man könne die Sprecher der BISP bei der Stadtratssitzung zu Wort kommen lassen. Stadträtin Anette Pappler (SPD) hingegen vertrat die Auffassung, dass man sich die Entscheidung von der BISP nicht aus der Hand nehmen lassen solle. Im Übrigen sei darauf zu achten, dass der Rahmen der Stadtratssitzung gewahrt bleibe.

Bei der weiteren Diskussion, die sich teilweise der Qualität, der im Saal befindlichen Atemluft anglich, wurde deutlich, dass es im Pappenheimer Stadtrat ein weit auseinanderklaffendes Meinungsspektrum ohne einen erkennbaren Hinweis zu Kompromissen gibt.

Die Schere der Argumente reicht im Ratsgremium von einer kritischen Betrachtung der BISP-Publikationen bis hin zu einer populistischen Schmiegsamkeit.

Aber zunächst herrschte im Stadtrat Einstimmigkeit dass der Bürgerantrag zulässig ist und dass die Punkte Fahrbahnbelag Deisingerstraße, Wasserspiel und Podest auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. Ob die Vertreter der BISP im Rahmen einer öffentlichen Stadtratssitzung zu Wort kommen bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung über den Inhalt des Bürgerantrages muss innerhalb der nächsten drei Monate fallen.




Gewerbe- und Grundsteuer Hebesätze bleiben gleich

Für reichlich Ärger hat im Pappenheimer Stadtrat die Ankündigung geführt, weil die „Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und B soweit der Gewerbesteuer“ auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung stand. SPD-Stadträte und Bürgermeister zeigten sich ungehalten über unberechtigte Anwürfe der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP).

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben in Pappenheim im Haushaltsjahr 2015 unverändert. „Die finanzielle Situation der Stadt Pappenheim erfordert keine Erhöhung der Hebesätze, lässt aber auch keinen Spielraum für eine Senkung“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Pappenheim. Mit dieser Erkenntnis wäre eine Rundmail der BISP im Vorfeld der Sitzung nicht nötig gewesen. Die ist auf der Internetpräsenz der BISP veröffentlicht und an alle Stadträte versandt worden, nicht aber an den Bürgermeister.

In dem Schreiben glaubt man anhand der Formulierung des Tagesordnungspunktes erkennen zu können, dass eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ins Haus steht. Seitens der BISP beklagt man sich, es sei so wörtlich „diese Alternative (die Grundsteuer zu erhöhen) noch nirgends wirklich diskutiert, geschweige denn für mehrheitsfähig befunden worden.“ Man stellt in dem Schreiben die Frage, ob Anwohner und Grundstückseigentümer doppelt und dreifach belastet werden sollen. Die Ausführungen gipfeln in der Frage: „Will der Bürgermeister damit die restlichen Gewerbetreibenden aus der Stadt verjagen und die ehedem schon verunsicherten Hausbesitzer noch endgültig zum Verkauf animieren?“

„Das Vertrauen in die Politik in unserer Stadt nimmt unter den Bürgern immer mehr ab! Wir erleben Verunsicherung, Angst, Sorge und blankes Entsetzen“, heißt es weiterhin in diesem Schreiben. [Den gesamten Wortlaut finden Sie hier …]

Angesichts dieser Vorhaltungen reagierte Bürgermeister Sinn höchst verärgert. „Was die da machen ist Politik nicht Stadtentwicklung. Mich hat keiner angerufen und nachgefragt um was es geht. So etwas ist unredlich. So geht das nicht“, reagierte Bürgermeister sehr ungehalten. Von einer gezielten Verunsicherung der Bevölkerung sprach Stadträtin Christa Seuberth (SPD) und Stadtrat Kreißl zitierte aus einen Schreiben der BISP vom 09.08.2014, in dem sie zu einer Grundsteuer geradezu anregte.

„Die Straßenausbausatzung könnte durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden und durch eine eventuell höhere Grundsteuer ersetzt werden. Bei einer Erhebung über die Grundsteuer ist sicher, dass alle Bürger gleichmäßig belastet werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen“, so hatte die BISP damals in Ihrem Informationsblatt argumentiert.