Zwei neue Gebäude für die Sonne

Wie in der jüngsten Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, soll der Pappenheimer Gasthof zu Sonne um zwei Gebäude erweitert werden. Geplant ist ein Gebäude mit Saal, Tiefgarage und Rezeption und ein separates Wohngebäude. Für Scheune sowie das Wohn- und Geschäftshaus der ehemaligen Metzgerei Hübner ist der Abbruch vorgesehen.

Einstimmig hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim dem Bauvorhaben zugestimmt, wonach der Gasthof zur Sonne großzügig erweitert werden soll. Im direkten Anschluss an das bestehende Hotel- und Gaststättengebäude in der Deisingerstraße soll in Richtung Burgberg an der Stelle des Hübnerstadels ein Erweiterungsbau mit den Abmessungen von 18 x 16 m entstehen. In diesem Gebäude ist im Erdgeschoss eine Tiefgarage und ein Empfangsbereich vorgesehen. Im 1. Obergeschoss ist ein großzügiger, teilbarer Saal und die dazu notwendigen Sanitäranlagen geplant. Im 2. Obergeschoss werden sechs neue Gästezimmer eingerichtet. Das neue Gebäude, das an der Stelle des heutigen Hübnerstadels errichtet werden soll ist gut 3m höher als das bisherige Gasthofgebäude.

140505_sonne-03Damit in das Gebäude genügend Licht einfallen kann, und auch aus Gründen der Belüftung wird auf der Bergseite die Felswand ein gutes Stück abgetragen. Denn hinter dem neuen Gebäude soll es auch eine Terrasse geben.

Auch das Wohn- und Geschäftshaus der vormaligen Hübner-Metzgerei wird vollständig abgebrochen und durch ein Wohngebäude ersetzt, das 11 x 11 m groß werden soll. Das Wohngebäude erhält durch einen verglasten Steg eine Verbindung zu dem neuen Gaststättengebäude. Im Erdgeschoss des Wohngebäudes sind Garage und Lagerräume vorgesehen und in den beiden darüber liegenden Geschossen wird eine Wohnung eingerichtet.

Bei den Wortmeldungen zum Bauantrag stellte Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Friedrich Obernöder die Frage nach der Abbuchgenehmigung. Diese, so war von Amtsleiter Stephan Eberle zu erfahren, sei nach dem geltenden Baurecht nicht notwendig. Nachdem der Stadtrat das gemeindlichen Einvernehmen erteilt hat, werden die Planunterlagen nun zur baurechtlichen Prüfung und Genehmigung des Bauvorhabens an das Landratsamt Weißenburg weitergeleitet.




Eine Galerie für Begegnungsverkehr

Die Bahnunterführung in Pappenheim soll einen barrierefreien Bahnsteigzugang erhalten. Der Stadtrat hat sich einstimmig für eine Galerielösung entschieden, die von der Zweckerfüllung her dem ursprünglich geplanten Fußgängertunnel sehr nahe kommt. Gehweg soll 2,20 m breit auf einer 2 m hohen Galerie durch die Unterführung geführt werden. Auch Gehweganschluss Richtung Langenaltheim wird dann möglich sein.

In seiner Sitzung am 27. Februar hat sich der Stadtrat auch mit der Gehweggestaltung in der neuen Bahnunterführung in Niederpappenheim beschäftigt. Nachdem nun klar ist, dass ein zusätzlicher Fußgängertunnel aus mehreren Gründen nicht in Frage kommt, hatte der Landkreis angeboten, gegen Kostenbeteiligung den Unterführungsquerschnitt um einem halben Meter zu verbreitern. Damit soll ermöglicht werden, dass auch auf der dem Bahnhof zugewandten 140324_bahn-04 Seite ein Gehweg angelegt werden kann. Auf der gegenüberliegenden, (südlichen) Seite hat der Landkreis einen kombinierten Rad- und Fußweg mit einer Breite von 3 m in seiner Planung.

Das Angebot des Landkreises, Pappenheims Wünsche für einen barrierefreien Zugang zu dem Bahnsteig mit Abfahrtsrichtung Ingolstadt zu berücksichtigen war aber mit einer zeitlichen Frist versehen. Bis zum 17. März musste die Stadt – also der Stadtrat – der Verbreiterung des Brückenquerschnitts zustimmen. Das war der Grund, weshalb dieses zukunftsweisende Thema ausgerechnet am Unsinnigen Donnerstag auf der Tagesordnung stand.

Vorschlag des Landkreises war es, an der dem Bahnhof zugesandten Seite (Nordseite) der neuen Bahnunterführung einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m zu führen. Nach Unterquerung der Bahn wäre der Bahnsteig Richtung Ingolstadt über eine lange Rampe Richtung Bahnhof barrierefrei zu erreichen.

Neue Überlegungen haben die Galerie-Idee hervorgebracht. Würde man den Gehweg auf einer Galerie (siehe Skizze) durch die Unterführung anlegen, wäre das nahezu so komfortabel wie ein eigener Fußgängertunnel. Jedoch ist zur Anerkennung des Begriffs der Barrierefreiheit eine Gehwegbreite von 2,20 m erforderlich. Hintergrund dieser Regelung ist, dass auf dem Weg ein Begegnungsverkehr durch Rollstuhlfahrer möglich sein muss.

Bei der derzeit angedachten Galerielösung würde eine Verbreiterung des Brückenquerschnitts um 50 cm ausreichend sein. Der Landkreis müsste bei dieser Lösung aber bereit sein auf der gegenüberliegenden Südseite der Unterführung den kombinierte Rad- und Fußweg zu einem reinen Fußweg mit einer Breite von 1,50 m umzuplanen. Dieser Gehweg wäre dann immer noch um 30 cm breiter als der derzeitige Gehweg, der eine Breite von 1,20 m hat.

Weitergeführt könnte bei der oben dargestellten Variante auch der Gehweg, der neben der Langenaltheimer Straße an den Firmen Faurecia und Leiritz vorbeiführt, dann aber abrupt endet. Auch dieser Gehweg könnte im Rahmen der Galerielösung barrierefreien Anschluss zu dem Bahnsteig Richtung Süden finden.

}Bei den Beratungen im Stadtrat waren sich die Stadträte aller Fraktionen einig. Alle Wortmeldungen sprachen sich für die Galerielösung mit einer Breite von 2,20 m aus. Einvernehmlich wurde der Vorteil erkannt, dass auf der Galerie ein besserer Schutz bestehe als auf einem höhengleichen Gehweg. Der Sicherheitsfaktor wird auch durch die Tatsache verstärkt, dass zwischen der Galeriewand und der Fahrbahn ein Sicherheitsstreifen von 1m angelegt wird.

Verworfen wurde eine weitere Variante, die eine andere Art der Galerielösung vorgesehen hätte. Allerdings wäre bei diesem Vorschlag der Gehweg nur mit einer Breite von 1,60 m vorgesehen gewesen. Das hätte zwar nicht den Vorgaben für eine Barrierefreiheit genügt, aber es hätte der Unterführungsquerschnitt nicht verbreitert werden müssen. Die Verbreiterung der Unterführung und die Anlage der Galerie kosten die Stadt nach dem derzeitigen Stand der Kostenberechnungen rund 80.000 Euro.

Bahnquerschnitt mit Galerie

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Wegführung (grüne Linie) als barrierefreier Zugang zum Bahnsteig Richtung Ingolstadt




Mehr Attraktivität für die Insel

Die sogenannte Stadtwerke-Insel soll im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) mit Mitteln aus der Städtebauförderung attraktiver gestaltet werden. Der Stadtrat hat bei seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für die Grundplanungen der Umgestaltung gegeben. Inselspitze soll öffentlich zugänglich werden. Zufahrt bleibt unverändert.

130412_insel-05Die Sanierung der Stadtwerke-Insel ist im Rahmen des SEK in einem engen Zusammenhang mit den geplanten Umgestaltungsmaßnahmen in der Innenstadt zu sehen. Deshalb ist die Befestigung der Parkflächen sowie die Steigerung der Attraktivität auch im SEK-Programm mit hoher Priorität versehen. Insbesondere die Befestigung der Insel-Parkflächen ist wichtig, weil durch den künftigen Wegfall von Parkplätzen in der Deisingerstraße die Abstellflächen für Pkw auf der Insel dringend benötigt werden.

130412_insel-02Darüber hinaus soll an der Altmühl entlang eine Uferpromenade entstehen, wobei für Rad- und Fußweg getrennte Trassenführungen vorgesehen sind. Auch die Inselspitze , die derzeit nur über den nichtöffentlichen Betriebsbereich der Stadtwerke erreichbar ist, soll öffentlich zugänglichgemacht werden, erörterte Bürgermeister Uwe Sinn vor dem Stadtrat.

Allerdings bleibt die enge Zufahrt zur „Insel“ derzeit unangetastet. Denn diese Zufahrt kann nur mit komplexen Baumaßnahmen verbreitert werden. Wie Amtsleiter Stefan Eberle vor dem Stadtrat ausführte, wäre dazu ein Umbau der relativ neu sanierten Klosterstraße, eine Tieferlegung des Kanals und der damit verbundener Einbau eines Hebewerkes notwendig. Weil das alles zu umfangreich und zu teuer ist, bleibt vorerst die enge Inselzufahrt von den Inselplanungen unberücksichtigt.

Der Stadtrat hat dem Pleinfelder Planungsbüro VNI einstimmig den Auftrag für die Erstellung von Planunterlagen erteilt. Die Planunterlagen sind erforderlich, um bei der Regierung von Mittelfranken die Fördermittel aus der Städtebauförderung beantragen zu können.