Kanalkontrolle in Pappenheim Bieswang und Übermatzhofen

In Pappenheim stehen wieder Arbeiten an der Kanalisation bevor. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Vergabe der Kanalbefahrung für die Abschnitte Bahnhofstraße, die Abwasserhauptleitung zwischen Übermatzhofen und Pappenheim sowie einen Teilabschnitt des Kläranlagenzulaufs in Bieswang beschlossen. Die Maßnahmen dienen der Zustandserfassung und der Planung zukünftiger Sanierungen.

Wichtige Vorbereitungen für Straßensanierung in der Bahnhofstraße
Bereits im Jahr 2022 wurde im Hauptkanal der Bahnhofstraße einer Kamerabefahrung durchgeführt. Nun sollen ergänzend der Oberflächenwasserkanal sowie die Hausanschlüsse überprüft werden. Anlass ist die geplante Sanierung der Kreisstraße durch den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Um spätere, aufwendige Eingriffe zu vermeiden, sollen jene Bereiche saniert werden, die nur in offener Bauweise erneuert werden können.

Erster detaillierter Blick auf die Hauptleitung
Die Abwasserleitung zwischen Übermatzhofen und Pappenheim wurde bislang nur grob kartiert, eine genaue Inspektion hat bisher nicht stattgefunden. Um die Bestandsdaten zu vervollständigen und mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen, ist eine Kamerabefahrung dringend erforderlich. Noch wird mit der beauftragten Firma geklärt, ob die technische Machbarkeit angesichts der baulichen Gegebenheiten gegeben ist.

Prüfung im Rahmen der Mischwasserbehandlung in Bieswang
Ein etwa 130 Meter langer Abschnitt des Kläranlagenzulaufs in Bieswang steht ebenfalls auf dem Prüfstand. Im Zuge der geplanten Maßnahme „Mischwasserbehandlung Bieswang“ soll festgestellt werden, ob dieser Abschnitt erhalten bleiben kann oder eine erneute Grunddienstbarkeit erforderlich wird. Diese Untersuchung dient somit auch der langfristigen Planung der Abwasserinfrastruktur.

Nach einer Ausschreibung erhielt die Firma R.K.-Kanalservice GmbH aus Hollenbach den Zuschlag für die Arbeiten. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 38.672,62 Euro brutto und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Bahnhofstraße (Oberflächenwasserkanal und Hausanschlüsse): 17.414,94 Euro
  • Übermatzhofen – Pappenheim (Hauptleitung): 19.810,64 Euro
  • Bieswang (Kläranlagenzulauf): 1.447,04 Euro

Für die technische Auswertung der Kamerabefahrungen wird das Ingenieurbüro VNI aus Pleinfeld auf Stundenbasis beauftragt. Die genauen Kosten für diese Auswertung hängen vom Schadensbild der Kanäle ab.

 




Windkraft bei Bieswang – Neue Pläne, offene Fragen und kommunale Bedenken

Die Debatte um dei Windkraft in der Region Westmittelfranken geht in die nächste Runde. Die 32. Änderung des Regionalplans betrifft auch die Stadt Pappenheim und ihre Ortsteile, insbesondere Bieswang. Im Mittelpunkt stehen die neuen Flächenzuweisungen für Windenergieanlagen, die Anpassungen aus der vorherigen 31. Änderung und die Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden.

Was ändert sich für Pappenheim?
Der neue Entwurf des Regionalplans reduziert die ursprünglich geplanten Vorranggebiete für Windenergie auf den Höhen bei Pappenheim deutlich. Waren in der 31. Änderung noch rund 272 Hektar als Windkraftflächen vorgesehen (etwa 4,2 % der Gemeindefläche), sind es nun nur noch 161 Hektar (ca. 2,5 % der Gemeindefläche).

Die Stadt Pappenheim hatte in ihrer Stellungnahme zur 31. Änderung einige Änderungen gefordert. Dabei konnte sie teilweise Erfolge verbuchen:

  • Herausnahme der Gebiete „Weiten“ und „Hängenwald“ (WK 312) (Zwischen Göhren und Rothenstein)– diese Flächen wurden aus der Planung gestrichen.
  • Streichung der Fläche WK 314 (wald bei Ochsenhart)– wurde umgesetzt.
  • Zusätzliche Fläche Richtung Rothenstein als Ersatz – nicht berücksichtigt.
  • Streichung der Fläche WK 313 (Langer Berg)– nicht umgesetzt.

 

Diese Änderungen bedeuten eine gewisse Entlastung, doch nicht alle Anliegen der Stadt wurden berücksichtigt.

Sorge um Bieswang
Besonders im Fokus steht die Situation im Ortsteil Bieswang. Hier zeigt sich eine problematische Entwicklung: Durch die überarbeitete Planung der Region Westmittelfranken und die zeitgleich veröffentlichten Änderungen des Planungsverbands Ingolstadt könnte Bieswang von Windkraftflächen nahezu eingeschlossen werden.
Ein zentrales Konfliktthema ist der sogenannte „Überlastungsschutz“, also die Frage, inwieweit eine Gemeinde von Windkraftanlagen umgeben sein darf.
Laut Kriterienkatalog des Planungsverbands gilt eine Umzingelung von über 120° als kritisches Kriterium. Allerdings bleibt unklar, wie dieser Wert genau zu interpretieren ist:
Muss die Umzingelung zusammenhängend sein oder reicht eine Unterbrechung?
Was gilt als „wahrnehmungsrelevante Umgebung“?

Laut einem Gutachten zur Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen (2021) wird ein Mindestabstand von 2,5 km zum Ortsrand empfohlen, wenn Windräder bis zu 300 m hoch sind.

Für Bieswang zeigt sich, dass der Ort von mehr als 180° von Windkraftflächen umgeben wäre – mit lediglich zwei schmalen Freihaltekorridoren von 13° und 37°. Damit entsteht ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild und die Wohnqualität.

Reaktion der Stadt Pappenheim
Der Stadtrat von Pappenheim begrüßt die Reduzierung der Windkraftflächen, kritisiert aber die unverhältnismäßige Belastung von Bieswang. Er fordert, dass das Planungsgebiet WK 313 nochmals geprüft und gegebenenfalls gestrichen wird, um eine Umzingelung zu verhindern.

In der Stellungnahme an den Planungsverband betont die Stadt zudem, dass sie mit einem Flächenanteil von 2,5 % ihrer Gemeindefläche bereits überproportional zum bayernweiten Ziel von 1,8 % beiträgt. Eine weitere Verdichtung der Windkraftflächen sei daher nicht gerechtfertigt.

Wie geht es weiter?
Die Frist für Stellungnahmen zur 32. Änderung wurde aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung verlängert und endet nun am 31. Januar 2025. Die Stadt Pappenheim hat ihre Einwände eingereicht und erwartet nun die offizielle Abwägung der Planungsbehörde.

Ein besonders kritischer Punkt bleibt die regionale Abstimmung: Während die Stadt Pappenheim um eine faire Verteilung der Windkraftflächen kämpft, könnten übergreifende Planungen der angrenzenden Regionen die Belastung dennoch erhöhen.

Ob und in welchem Umfang Pappenheim und insbesondere Bieswang entlastet werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Stadtverwaltung fordert jedenfalls eine nachhaltige und ausgewogene Planung, die sowohl die Energieziele als auch die Interessen der Anwohner berücksichtigt.

Alle Grafiken: Stadt Pappenheim




Neubau des Wasser-Hochbehälters Geislohe

In der jüngsten Sitzung des Pappenheimer Stadtrates am 23. Januar 2025 stand der geplante Ersatzneubau des Wasser-Hochbehälters Geislohe auf der Tagesordnung. Für das Bauvorhaben, das von zentraler Bedeutung für die regionale Wasserversorgung ist, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der geplante Bau sieht die Errichtung eines modernen, Hochbehälters mit zwei Kammern und einem zugehörigen Betriebsgebäude vor. Dieses soll in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Wasserturm entstehen, der nach Abschluss der Arbeiten abgebrochen wird. Ziel ist es, die Wasserversorgung für die Region links der Altmühl langfristig zu sichern und auf den neuesten technischen Stand zu bringen.

Das Projekt ist nach dem Baugesetzbuch als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich genehmigungsfähig, da es der öffentlichen Versorgung dient.
Allerdings befindet sich die geplante Baufläche im Landschaftsschutzgebiet, was eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständigen Fachbehörden des Landratsamts erforderlich macht. Die notwendigen Prüfungen laufen bereits. Für den Eingriff in die Natur ist ein Ausgleich vorgesehen.

Die Planungen umfassen auch eine neue Zufahrt, deren Bau vollständig vom Antragsteller, dem Wasserzweckverband links der Altmühl, finanziert wird. Eine Erschließungsvereinbarung wurde bereits ausgearbeitet.
Weiterhin liegen die Abstandsflächen des neuen Hochbehälters auf ein benachbartes städtisches Grundstück, das im Zuge des Projekts an den Zweckverband verkauft werden soll.

Der Stadtrat stimmte dem Bauantrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Die endgültige Umsetzung steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der ausstehenden naturschutzrechtlichen Genehmigungen und der abschließenden Klärung der Erschließungsvereinbarung.




Neuer Stromverteiler und Geländer-Renovierung auf dem Campingplatz

Pappenheim bereitet seinen Campingplatz intensiv auf die bevorstehende Saison vor. In der Stadtratssitzung am 23. Januar 2025 wurden zwei Projekte vergeben. Die Erneuerung der Elektrik im Sanitärgebäude und die Sanierung des Geländers am Steg innerhalb des Campingplatzes.

Elektrik auf neuestem Stand
Die Elektrik des Sanitärgebäudes erwies sich als dringendes Sanierungsprojekt. Ursprünglich war lediglich ein Umbau des Niederspannungshauptverteilers vorgesehen. Doch bei den Arbeiten stellte sich heraus, dass neue Anforderungen der DIN-Vorschriften sowie zusätzliche Geräte wie Warmwasserspeicher, Klimasplitgeräte und eine Reinigungsstation für Chemietoiletten den bisherigen Verteiler unbrauchbar machten. Ebenso ist die Pumpstation für den Kanal und die Elektrik des Empfangsgebäudes an den Verteiler angeschlossen – ein weiterer Grund für die notwendige Erneuerung.
Die alte Verteilungsanlage wird komplett durch eine neue ersetzt. Die Firma Elektro Wenzl GmbH übernimmt diese Arbeiten, die Lieferung und Installation umfassen. Der Stadtrat genehmigte die Vergabe zum Angebotspreis von 17.326,30 Euro brutto, wobei die Mittel im Haushalt 2025 bereitgestellt werden.

Ein marodes Geländer wird erneuert
Der Fußgängersteg über die Altmühl, innerhalb des Campingplatzes wurde bereits 2023 bei einer Hauptprüfung beanstandet. Was zunächst nur eine Erneuerung des Bretterbelags und Holzzauns werden sollte, entpuppte sich als umfassender Sanierungsbedarf. Das Eisengeländer zeigt starke Schäden durch Korrosion und Frosteinwirkung.
Ein ortsansässiger Metallbaubetreib hat ein Angebot für die Sanierung des Geländers vorgelegt. Vorgesehen ist, die maroden Stellen auszubessern, das Geländer neu zu verzinken und den Holzbelag wieder anzubringen. Der Kostenrahmen beläuft sich auf etwa 11.500 Euro brutto. Um die Eröffnung des Campingplatzes im April nicht zu gefährden, wurde der Auftrag zur Sanierung bereits in Aussicht gestellt. Alternativ wird geprüft, ob die Geländer-Vorblendung mit einem Edelstahlnetz, statt Holz gefertigt werden könnte.




Abbrucharbeiten für Pappenheim Nord erneut vergeben

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2025 die Vergabe der Abbrucharbeiten für die Gebäude auf den Anwesen Bürgermeister-Rukwid-Straße 6 und 8 beschlossen. Ein umfangreicher und nicht immer einfacher Prozess fand damit seinen vorläufigen Abschluss. Die Durchführung der Arbeiten wurde der Firma Schutt Karl GmbH aus Pfraunfeld zu einem Angebotspreis von 249.501,95 Euro brutto übertragen.

Vom ersten Planungsfehler bis zur Neuvergabe
Die ursprüngliche Beauftragung für die Abbrucharbeiten im Oktober 2023 verlief nicht wie geplant. Zum einen forderte die beauftragte Firma erhebliche Nachträge und andererseits gab es nach Feststellungen der Stadtverwaltung Mängel im Leistungsverzeichnis was zu erheblichen Schwierigkeiten führte. Die Situation eskalierte so weit, dass die Zusammenarbeit mit der ursprünglich beauftragten Firma einvernehmlich aufgehoben wurde – zum Glück ohne finanzielle Belastung für die Stadt.

Nun wurde das Planungsbüro VNI aus Pleinfeld eingeschaltet, das unbürokratisch half und innerhalb kürzester Zeit ein neues Leistungsverzeichnis erstellte. Diese Leistung des Ingenieurbüros war bemerkenswert, denn das Ergebnis umfasst 150 Seiten und bildete so die Grundlage für die erneute Ausschreibung, an der 15 Firmen beteiligt wurden. Schlussendlich gingen jedoch nur zwei Angebote ein.

Entscheidung für das wirtschaftlichste Angebot
Nach Prüfung der Angebote entschied sich der Stadtrat für die Firma Schutt Karl GmbH, die durch ein Nebenangebot mit pauschalen Preisen das wirtschaftlichste Angebot vorlegte. Das neue Leistungsverzeichnis ermöglichte eine detaillierte Bewertung, und auch die Vorgabe, dass die Gebäude im ersten Halbjahr 2025 abgebrochen werden müssen. Die Stadt Pappenheim kann von einer Förderung der Kosten durch die Städtebauförderung in Höhe von bis zu 80% ausgehen.

Der Abbruch der Gebäude markiert einen wichtigen Schritt für die städtebauliche Entwicklung von Pappenheim-Nord. Die Maßnahme, die archäologisch begleitet werden muss, legt den Grundstein für zukünftige Projekte in diesem Bereich.

Auswirkungen auf Anwohner und Verkehr
Die Abbrucharbeiten, die schon bald beginnen sollen, bringen zwangsläufig Beeinträchtigungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer mit sich. So wird es erforderlich sein, den Gehweg sowie zwei Parkplätze direkt vor den abzubrechenden Gebäuden zu sperren. Zudem wird der benachbarte Parkplatz, der derzeit von Anwohnern und Besuchern des Friedhofs genutzt wird, als Baustellenbereich benötigt. Es könnte auch zu einer halbseitigen Sperrung der Kreisstraße kommen.

 




Kein Arbeitskreis für das Georg-Nestler-Haus in Pappenheim

Wie geht es nun weiter mit dem Georg-Nestler-Haus? Es mag Zufall sein, dass nur rund zwei Monate nach dem Antrag der Grünen-Fraktion zur Bildung eines Arbeitskreises für die Nutzung des Georg-Nestler-Hauses nun ein weiteres Konzept für die künftige Verwendung des ehemaligen Seniorenheims im Stadtrat vorgestellt wurde.

Wie berichtet, hatte die Fraktion der Grünen diesen Arbeitskreis beantragt, um das Thema Georg-Nestler-Haus präsent zu halten. Der neue Arbeitskreis sollte mit Mitgliedern der Stadtratsfraktionen, der Stadtverwaltung und gegebenenfalls externen Fachleuten aus der Seniorenarbeit besetzt werden. Ziel war es, konkrete Lösungen für die Zukunft des seit Jahren leerstehenden Gebäudes zu entwickeln. Dabei sollte die Gruppe, mit nicht mehr als acht bis zehn Personen folgende Themenschwerpunkte bearbeiten:

  • Bestandsaufnahme des baulichen Zustands,
  • Bewertung der bisherigen Gespräche mit Investoren,
  • Analyse des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts von 2022.

Das Ergebnis sollte ein Leitfaden mit einem verbindlichen Zeitplan sein, um den Handlungsempfehlungen aus dem im Juni 2022 vorgestellten Seniorenpolitischen Gesamtkonzept gerecht zu werden.

Doch der Vorschlag stieß auf breiten Widerstand. „Ein Arbeitskreis ist einfach zu viel“, meinte Christa Seuberth (SPD). Sie verwies auf das bestehende Seniorenpolitische Gesamtkonzept und den Ansatz des BRK-Konzepts, das man weiterentwickeln könne.

Bettina Balz, Fraktionsvorsitzende der Grünen, betonte hingegen, dass das BRK-Konzept vielversprechend, aber nicht abschließend geprüft sei. Daher sei es wichtig, das Thema weiterzuverfolgen und alternative Ansätze zu prüfen. Sie verwies auf die positive Wirkung eines Arbeitskreises bei der Sanierung und Neubewertung des Campingplatzes.

Anette Pappler (SPD) argumentierte, dass ein schlüssiges Konzept bereits vorliege und nun rechtliche und finanzielle Fragen zu klären seien – Aufgaben, die nicht einem „inoffiziellen Arbeitskreis“ überlassen werden könnten. Vielmehr solle sich der Finanz-, Hauptverwaltungs- und Personalausschuss damit befassen.

Für die CSU erklärte Marcus Wurm, neuerdings zuständig für das Referat Senioren und Heime, man könne sich „keinen Wunschkandidaten aus der Reihe der Investoren aussuchen“. Auch er lehnte einen Arbeitskreis ab. Gleiches trug Erich Neulinger (CSU), der bisherige Referent für Senioren und Heime, vor: „Das bringt nichts.“ Heiko Loy (CSU) ergänzte, ein Arbeitskreis berge die Gefahr, „dass die Sache im Sande verläuft“.

Auch Karl Satzinger (BGL) machte bereits vor der Abstimmung deutlich, dass er gegen einen Arbeitskreis sei.

Letztlich wurde der Antrag der Grünen von allen anderen Fraktionen einstimmig abgelehnt. Schon im März 2023 war ein ähnlicher Antrag der Grünen auf eine Klausurtagung zum Thema Georg-Nestler-Haus von den übrigen Stadtratsfraktionen abgeschmettert worden.




Ein weiteres Nutzungskonzept für das Georg-Nestler-Haus in Pappenheim

Das Georg-Nestler-Haus in Pappenheim steht seit mehr als vier Jahren leer. Nun wurde dem Stadtrat eine neue Idee vorgestellt, wie man das vormalige Seniorenheim künftig nutzen könnte. Doch auch dieser Vorschlag ist eben eine Idee, die zwar Potenzial in sich birgt, aber auch die Gefahr, ebenso wie die bisherigen Konzepte in der Schublade zu verschwinden.

Synergie von Jung und Alt
Die Grundidee, die der stellvertretende Geschäftsführer des BRK Südfranken, Martin Fickert und Diplom-Ingenieur Stefan Ritzer vom gleichnamigen Pleinfelder Ingenieurbüro dem Rat der Stadt Pappenheim präsentierten, setzt auf eine generationenübergreifende Nutzung. Der Nutzungsvorschlag ähnelt jenem Konzept, das bereits im November 2023 von zwei engagierten Pappenheimer Bürgerinnen der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Vorgesehen sind im Nutzungskonzept des BRK Südfranken ein Hort für 75 Kinder, eine Tagespflege für Senioren und 28 altersgerechte Wohnungen. Auch hier wird wie in dem „Konzept November 2023“ ein Mehrwert darin erkannt, dass durch räumliche Nähe von Jung und Alt eine Bereicherung für beide Seiten entstehen kann.

Genau wie das „Konzept November 2023“ will das Konzept des BRK einen möglichst minimalen Eingriff in die Bausubstanz. Die Anpassungen beschränken sich auf das Notwendige, um die bisherigen Räumlichkeiten für die neuen Nutzungen nutzbar zu machen. „Der Eingriff soll so gering wie möglich gehalten werden“, erklärte Stefan Ritzer, denn der Gebäudekomplex hat eine gute Bausubstanz aufzuweisen. Das BRK Südfranken hat das in Pappenheim  vorgeschlagene Konzept bereits erfolgreich mit dem „Haus der Begegnung“ in Büchenbach umgesetzt.

Im Erdgeschoss des Georg-Nestler-Hauses sollen die Räume der Tagesbetreuung im alten Gebäudeteil (vormaliges städtisches Krankenhaus) untergebracht werden, während im Anbau ein Speiseraum, Aufenthaltsbereiche und eine Küche entstehen sollen, die von der Tagesbetreuung und dem Hort gleichermaßen genutzt werden.
Im ersten Obergeschoss sind Gruppen- und Hausaufgabenräume des Horts im alten Gebäudeteil vorgesehen, während im Erweiterungsbau Wohnungen entstehen sollen. Das zweite Obergeschoss und das Dachgeschoss werden nach dem vorgestellten Konzept ausschließlich für altersgerechte Wohnungen genutzt, wodurch insgesamt 28 Apartments mit einer Wohnfläche von 696 m² entstehen. Die Nutzfläche für die Tagesbetreuung umfasst 351 m², und der Hort erhält 551 m², um Platz für bis zu 75 Kinder zu schaffen.

Finanzielle und strukturelle Hürden
Doch das Vorhaben hat bisher jedenfalls eine entscheidende Schwäche, denn es gibt derzeit keinen Investor. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 4,8 Millionen Euro brutto. Etwa die Hälfte könnte durch Fördermittel gedeckt werden, sofern entsprechende Anträge bewilligt werden. Doch die Suche nach einem privaten Partner gestaltet sich schwierig – seit dem Rückzug der Rummelsberger Diakonie im Jahr 2020 steht das Gebäude leer.

Auch zeitliche Herausforderungen wurden von Martin Fickert deutlich angesprochen. Er wies darauf hin, dass die Bearbeitung der Fördermittelanträge eine Laufzeit von mindestens 8 bis zu 12 Monaten benötigen. Und selbst dann bleibt ungewiss, ob die Gelder tatsächlich fließen.

Zwischen Anspruch und Realität
Das Nutzungskonzept für das Georg-Nestler-Haus könnte Antworten auf zwei drängende Fragen liefern. Den Bedarf an Ganztagesbetreuung für Kinder und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Senioren. Doch ob diese Vision tatsächlich Realität wird, hängt von den Variablen Finanzen, politischem Willen und vor allem von der Bereitschaft eines Investors ab.

Für die Pappenheimerinnen und Pappenheimer bleibt nur die Hoffnung, dass das Georg-Nestler-Haus bald wieder mit Leben gefüllt wird. Doch ebenso bleibt die Sorge, dass dieses Projekt, wie so viele andere zuvor, nicht über den Status eines Vorschlags hinauskommt.

Der Antrag auf Gründung eines Arbeitskreises, den die Stadtratsfraktion Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im November 2024 eingebracht hatte wurde von allen anderen Fraktionen einstimmig abgelehnt. Der Arbeitskreis hätte aus Mitgliedern der einzelnen Stadtratsfraktionen, der Verwaltung, sowie eventuell in der Seniorenarbeit erfahrener Externer zusammengesetzt sein sollen und sollte nicht mehr als 8-10 Personen umfassen. Hierzu folgt ein gesonderter Artikel.




Stadtrat stimmt dem Erwachen des Frühlings in Pappenheim zu

Der Frühling kann kommen, denn der Stadtrat in Pappenheim hat am 23. Januar 2025 einstimmig beschlossen, das diesjährige „Frühlingserwachen“ zu unterstützen. Die Veranstaltung am 16. März in der Deisingerstraße soll nicht nur frische Frühlingsgefühle wecken, sondern auch für eine lebendige Innenstadt sorgen.

Die Organisation des Marktes liegt in den Händen von Christine Schindler, Sieglinde Halbmeyer und Stadtrat Karl Satzinger. Dieses engagierte Trio plant das Event, während der Bauhof der Stadt sich um die notwendigen Verkehrsregelungen und Umleitungen kümmert. Die Stromkosten der Aussteller sowie die Werbung, deren Gesamtbetrag sich auf etwa 300 Euro beläuft, werden ebenfalls von der Stadt übernommen. Besonders gelobt wurde das Engagement der Organisatoren, die bereit sind, Verantwortung für dieses Gemeinschaftsprojekt zu übernehmen.

Das „Frühlingserwachen“ bietet nicht nur Standbetreibern aus der Region eine Plattform, sondern auch Einzelhandel und Gastronomie in der Innenstadt eine Bühne. Von 11 bis 17 Uhr dürfen sich Besucher auf eine bunte Mischung aus Waren, Köstlichkeiten und Aktivitäten freuen. Die Geschäfte öffnen die Türen sogar bis 17 Uhr, sodass der Markt weit über die Stadtgrenzen hinaus ein Publikum anziehen soll.

Haushaltslage und Perspektive
Trotz der angespannten Haushaltslage entschied sich der Stadtrat der Stadt Pappenheim, die Veranstaltung als freiwillige Aufgabe zu unterstützen. Die Maßnahme sei nicht nur eine Belebung der Innenstadt, sondern auch ein wichtiger Impuls für die lokale Wirtschaft. Die Entscheidung zeigt, dass man in Pappenheim auf den Mehrwert solcher Events setzt – sowohl für den Einzelhandel als auch für das Gemeinschaftsgefühl.

Mit diesem einstimmigen Beschluss steht dem „Frühlingserwachen“ nichts mehr im Weg. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen sich auf ein fröhliches und farbenfrohes Event freuen, das Pappenheim in einem strahlenden Frühlingslicht erblühen lässt. Organisatorin Christine Schindler lädt mögliche Standbetreiber herzlich ein, sich bis zum 19. Februar anzumelden, um die Deisingerstraße mit Leben zu füllen.




Wechsel an der Spitze der Freiwilligen Feuerwehr Pappenheim

Am Donnerstag, den 16. Januar 2025, fand bei der Stützpunktfeuerwehr Pappenheim ein Generationswechsel statt. Im Rahmen einer Dienstversammlung wurden Michele Eckerlein zum neuen Kommandanten und Daniel Enderlein zu seinem Stellvertreter gewählt.

Dank an den scheidenden Kommandanten
Der bisherige Kommandant Martin Veitengruber nutzte die Gelegenheit, um auf seine langjährige Laufbahn bei der Freiwilligen Feuerwehr zurückzublicken. Seit 1995 war er stellvertretender Kommandant der Feuerwehr Pappenheim, bevor er 2018 die Leitung übernahm. Seine Verdienste um die Feuerwehr und die Sicherheit der Bürger wurden von der Stadt Pappenheim und Mattias Gegg, dem neuen Kreisbrandmeister des Brandkreises 8 in ihren Grußworten gewürdigt. Beide hoben seine Kompetenz und seine Einsatzbereitschaft hervor.

Neue Führung gewählt
Nach den Ansprachen ging es zur geheimen Wahl. Michele Eckerlein, der zuvor bereits als stellvertretender Kommandant tätig war, erhielt das Vertrauen der Versammlung und übernimmt nun die Position des ersten Kommandanten. Daniel Enderlein, der an diesem Abend ebenfalls gewählt wurde, tritt als neuer stellvertretender Kommandant an die Seite von Eckerlein. Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz wird Enderlein die vorgeschriebenen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres absolvieren.

Mit der Wahl von Michele Eckerlein und Daniel Enderlein startet die Feuerwehr Pappenheim mit einer erfahrenen und zugleich frischen Führung in die Zukunft. Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hat die Wahl in seiner jüngsten Sitzung offiziell bestätigt. Die Zustimmung des Kreisbrandrates steht noch aus, ist aber wohl eine Formsache.

 

Titelfoto: Constantin Wisniewski
Montage: Peter Prusakow




Marcus Wurm als neues Stadtratsmitglied vereidigt

Mit einem feierlichen Akt ist Marcus Wurm am 23. Januar 2025 offiziell als Stadtrat vereidigt worden. Der Nachrücker der CSU-Fraktion übernimmt das Amt von Fritz Obernöder, der sein Mandat zum Jahresende 2024 niedergelegt hatte. Marcus Wurm, Leiter der Allianz-Versicherungsagentur in Pappenheim und ist auch Vorsitzender des CSU-Ortsverbands.

Durchgeführt wurde die Vereidigung von 2. Bürgermeister Walter Otters, der in Vertretung für den erkrankten 1. Bürgermeister Florian Gallus die Sitzung leitete.

Neuer Stadtrat, neue Zuständigkeiten
Die Neubesetzung der Ausschüsse, die mit dem Wechsel notwendig wurde, führte zu einer umfassenden Umstrukturierung. Im Detail ergeben sich folgende Änderungen:

Finanz-, Hauptverwaltungs- und Personalausschuss:
Marcus Wurm übernimmt die Stellvertretung für den ausgeschiedenen Fritz Obernöder.

Grundstücks-, Bau- und Bauhofausschuss:
Marcus Wurm wird stellvertretendes Mitglied, während Stadtrat Heiko Loy den Sitz als reguläres Mitglied übernimmt.

Rechnungsprüfungsausschuss: Marcus Wurm wird hier als ordentliches Mitglied eingesetzt, während Stadtrat Loy den Stellvertretungsposten einnimmt.

Stadtwerkeausschuss (Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH):
Marcus Wurm übernimmt den Sitz seines Vorgängers Obernöder.

 

Darüber hinaus wurde das Referat „Senioren und Heime“ an Marcus Wurm übertragen. Dieses war zuvor bei Stadtrat Neulinger angesiedelt, der stattdessen das Referat „Abwasser“ übernimmt. Auch die Sitzordnung im Ratssaal wurde angepasst – Marcus Wurm nimmt den vordersten Platz seines Vorgängers ein.

Marcus Wurm bringt nicht nur seine berufliche Erfahrung als Versicherungsfachmann in die politische Arbeit ein, sondern auch sein Engagement als CSU-Ortsvorsitzender.

 




Pappenheim fordert Anpassung der Windkraftplanung

In Bieswang sorgt die aktuelle Planung zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen durch den Regionalen Planungsverband Ingolstadt für Besorgnis und Diskussionen. Insbesondere die geplanten Flächen, die in einem Winkel von mehr als 180 Grad um den Ort angeordnet sind, erwecken bei den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck einer „Umzingelung“. Dies betrifft zum einen die Vorranggebiete am „Langen Berg“ und bei Göhren und insbesondere die Vorrangfläche in Oberbayern, direkt an der Grenze zu Bieswang mit über 1.000 ha.

Skizze des Städtischen Bauamts Pappenheim

Was bedeutet „Umzingelung“?
Der Begriff „Umzingelung“ beschreibt im planerischen Zusammenhang die Situation, in der eine Siedlung von mehreren Windkraftanlagen so umgeben ist, dass in einem bestimmten Betrachtungswinkel Anlagen sichtbar sind. Es gibt hierfür festgelegte Kriterien, die eine mögliche Beeinträchtigung messen sollen:
Winkel der Umfassung: Eine Umzingelung liegt vor, wenn ein Ort aus einem Winkel von mehr als 180 Grad von Vorrangflächen eingeschlossen wird.
Freiräume: Zwischen zwei benachbarten Flächen muss ein Mindestfreiraum von 90 Grad bestehen, um eine „umlaufende“ Wirkung zu verhindern.
Nach Ansicht der Pappenheimer Stadtverwaltung und des Stadtrats werden diese Vorgaben in Bieswang nicht eingehalten. Statt der geforderten Freiräume droht eine nahezu vollständige visuelle und räumliche Einfassung des Ortes.
Nachdem der Planungsverband Westmittelfranken das Vorranggebiet bei Ochsenhart aus der Planung genommen hat, beträgt der Betrachtungswinkel von der Ortsmitte Bieswangs aus gesehen nun 188 Grad – und liegt damit deutlich über dem Grenzwert.
Wäre die Vorrangfläche im Wald bei Ochsenhart geblieben, so hätte der Betrachtungswinkel sogar 208 Grad betragen.

Überdimensionierte Flächenplanung
Mit insgesamt 11.406 Hektar ausgewiesenen Vorrangflächen hat der Regionale Planungsverband Ingolstadt deutlich mehr Flächen vorgesehen, als die gesetzlichen Mindestziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes verlangen. Dieses schreibt bis Ende 2027 die Ausweisung von 1,1 Prozent der Landesfläche für Windenergie und bis 2032 einen Anstieg auf 1,8 Prozent vor. Der Planungsverband hat jedoch bereits 4 Prozent der Regionsfläche für Windkraftanlagen eingeplant – ein weit über die Zielvorgaben hinausgehendes Maß, das für Bieswang und andere betroffene Orte eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Bürgermeister Gallus wies bei der Sitzung darauf hin, dass die Herangehensweisen der Planungsverbände Westmittelfranken und Ingolstadt stark variieren. Während in Westmittelfranken vor der Ausweisung von Vorrangflächen eine gründliche Überprüfung möglicher Hinderungsgründe vorgenommen wurde, seien in Ingolstadt großzügig Flächen ausgewiesen worden, ohne Hinderungskriterien genau zu prüfen. Dies habe dazu geführt, dass der Planungsverband Ingolstadt die Flächenziele bei der Planung deutlich überschritten habe.

Landschaftsschutz und Lebensqualität im Fokus
Die beiden großen Vorrangflächen WK 20 und WK 21 im Bereich Oberbayern, die Bieswang unmittelbar betreffen, umfassen nicht nur große Waldgebiete, sondern überschneiden sich auch mit Landschaftsschutzgebieten. Neben der massiven Sichtbarkeit der Anlagen, die das Landschaftsbild prägen würden, warnen Kritiker auch vor den Auswirkungen auf die Lebensqualität der Anwohner. Der Stadtrat von Pappenheim betont, dass wirtschaftliche Vorteile durch Bürgerbeteiligungen oder regionale Wertschöpfung nicht über den Schutz von Mensch und Natur gestellt werden dürfen.

Pappenheim fordert Anpassungen
In seiner Stellungnahme fordert der Pappenheimer Stadtrat eine drastische Reduzierung der vorgesehenen Vorrangflächen der Grenze der Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberbayern, oder deren vollständige Herausnahme aus dem Planungsverfahren. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Kriterien zur Vermeidung von Umzingelungen konsequent eingehalten werden. Nach Ansicht des Stadtrats können die Ziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auch ohne die Flächen bei Bieswang erreicht werden, da benachbarte Regionen ebenfalls ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

Wie geht es weiter?
Bis Mitte Januar 2024 können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu den Plänen einreichen. Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen läuft noch bis Februar 2025. Für Bieswang steht viel auf dem Spiel: Die Entscheidungen des Regionalen Planungsverbands werden darüber bestimmen, ob der Ort künftig von Windkraftanlagen dominiert wird – oder ob ein Kompromiss gefunden werden kann, der sowohl den Ausbau der erneuerbaren Energien als auch den Schutz von Landschaft und Lebensqualität berücksichtigt.

 




Stadtrat Pappenheim will Campingplatz erweitern

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hat am 5. Dezember 2024 der Nutzungsänderung für das Wiesengrundstück zwischen der Altmühl und dem Eichwiesengraben neben dem bestehenden Campingplatz einstimmig zugestimmt. Ziel ist es, das Areal als Erweiterung des Campingplatzes zu nutzen.

Die Fläche ist seit mehr als 20 Jahren im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Camping“ ausgewiesen. Um die geplante Erweiterung gegebenenfalls vorzeitig nutzen zu können, hat die Stadt im Vorgriff auf eine künftige Bebauungsplanaufstellung einen Bauantrag eingereicht. Dieser umfasst keine baulichen Maßnahmen wie Gebäudeerrichtungen, sondern lediglich die Änderung der Nutzung vom Wiesengrundstück hin zum Campingplatz.

Baurechtlich sind Campingplätze im Außenbereich zwar nicht privilegiert, jedoch sieht das Städtische Bauamt keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange. Daher erscheint eine Genehmigung rechtlich möglich. Derzeit wird ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt, und die naturschutzrechtlichen Belange werden von den zuständigen Behörden geprüft. Da sich die Fläche – wie der gesamte Campingplatz – im Überschwemmungsgebiet der Altmühl befindet, hat die Stadt eine Begründung für eine Ausnahmegenehmigung erarbeitet.

Die Erschließung der Erweiterungsfläche soll über die bestehende Infrastruktur des Campingplatzes erfolgen.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Stadtrats wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung erteilt. Sollte die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen die Nutzungsänderung genehmigen, könnte die Stadt die Erweiterungsfläche vorläufig nutzen und weitere Planungsschritte in die Wege leiten.

(Auf dem Titelbild ist die geplante Erweiterungsfläche rot markiert.)