Pappenheim fordert Anpassung der Windkraftplanung

In Bieswang sorgt die aktuelle Planung zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen durch den Regionalen Planungsverband Ingolstadt für Besorgnis und Diskussionen. Insbesondere die geplanten Flächen, die in einem Winkel von mehr als 180 Grad um den Ort angeordnet sind, erwecken bei den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck einer „Umzingelung“. Dies betrifft zum einen die Vorranggebiete am „Langen Berg“ und bei Göhren und insbesondere die Vorrangfläche in Oberbayern, direkt an der Grenze zu Bieswang mit über 1.000 ha.

Skizze des Städtischen Bauamts Pappenheim

Was bedeutet „Umzingelung“?
Der Begriff „Umzingelung“ beschreibt im planerischen Zusammenhang die Situation, in der eine Siedlung von mehreren Windkraftanlagen so umgeben ist, dass in einem bestimmten Betrachtungswinkel Anlagen sichtbar sind. Es gibt hierfür festgelegte Kriterien, die eine mögliche Beeinträchtigung messen sollen:
Winkel der Umfassung: Eine Umzingelung liegt vor, wenn ein Ort aus einem Winkel von mehr als 180 Grad von Vorrangflächen eingeschlossen wird.
Freiräume: Zwischen zwei benachbarten Flächen muss ein Mindestfreiraum von 90 Grad bestehen, um eine „umlaufende“ Wirkung zu verhindern.
Nach Ansicht der Pappenheimer Stadtverwaltung und des Stadtrats werden diese Vorgaben in Bieswang nicht eingehalten. Statt der geforderten Freiräume droht eine nahezu vollständige visuelle und räumliche Einfassung des Ortes.
Nachdem der Planungsverband Westmittelfranken das Vorranggebiet bei Ochsenhart aus der Planung genommen hat, beträgt der Betrachtungswinkel von der Ortsmitte Bieswangs aus gesehen nun 188 Grad – und liegt damit deutlich über dem Grenzwert.
Wäre die Vorrangfläche im Wald bei Ochsenhart geblieben, so hätte der Betrachtungswinkel sogar 208 Grad betragen.

Überdimensionierte Flächenplanung
Mit insgesamt 11.406 Hektar ausgewiesenen Vorrangflächen hat der Regionale Planungsverband Ingolstadt deutlich mehr Flächen vorgesehen, als die gesetzlichen Mindestziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes verlangen. Dieses schreibt bis Ende 2027 die Ausweisung von 1,1 Prozent der Landesfläche für Windenergie und bis 2032 einen Anstieg auf 1,8 Prozent vor. Der Planungsverband hat jedoch bereits 4 Prozent der Regionsfläche für Windkraftanlagen eingeplant – ein weit über die Zielvorgaben hinausgehendes Maß, das für Bieswang und andere betroffene Orte eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Bürgermeister Gallus wies bei der Sitzung darauf hin, dass die Herangehensweisen der Planungsverbände Westmittelfranken und Ingolstadt stark variieren. Während in Westmittelfranken vor der Ausweisung von Vorrangflächen eine gründliche Überprüfung möglicher Hinderungsgründe vorgenommen wurde, seien in Ingolstadt großzügig Flächen ausgewiesen worden, ohne Hinderungskriterien genau zu prüfen. Dies habe dazu geführt, dass der Planungsverband Ingolstadt die Flächenziele bei der Planung deutlich überschritten habe.

Landschaftsschutz und Lebensqualität im Fokus
Die beiden großen Vorrangflächen WK 20 und WK 21 im Bereich Oberbayern, die Bieswang unmittelbar betreffen, umfassen nicht nur große Waldgebiete, sondern überschneiden sich auch mit Landschaftsschutzgebieten. Neben der massiven Sichtbarkeit der Anlagen, die das Landschaftsbild prägen würden, warnen Kritiker auch vor den Auswirkungen auf die Lebensqualität der Anwohner. Der Stadtrat von Pappenheim betont, dass wirtschaftliche Vorteile durch Bürgerbeteiligungen oder regionale Wertschöpfung nicht über den Schutz von Mensch und Natur gestellt werden dürfen.

Pappenheim fordert Anpassungen
In seiner Stellungnahme fordert der Pappenheimer Stadtrat eine drastische Reduzierung der vorgesehenen Vorrangflächen der Grenze der Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberbayern, oder deren vollständige Herausnahme aus dem Planungsverfahren. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Kriterien zur Vermeidung von Umzingelungen konsequent eingehalten werden. Nach Ansicht des Stadtrats können die Ziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auch ohne die Flächen bei Bieswang erreicht werden, da benachbarte Regionen ebenfalls ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

Wie geht es weiter?
Bis Mitte Januar 2024 können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu den Plänen einreichen. Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen läuft noch bis Februar 2025. Für Bieswang steht viel auf dem Spiel: Die Entscheidungen des Regionalen Planungsverbands werden darüber bestimmen, ob der Ort künftig von Windkraftanlagen dominiert wird – oder ob ein Kompromiss gefunden werden kann, der sowohl den Ausbau der erneuerbaren Energien als auch den Schutz von Landschaft und Lebensqualität berücksichtigt.

 




Stadtrat Pappenheim will Campingplatz erweitern

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hat am 5. Dezember 2024 der Nutzungsänderung für das Wiesengrundstück zwischen der Altmühl und dem Eichwiesengraben neben dem bestehenden Campingplatz einstimmig zugestimmt. Ziel ist es, das Areal als Erweiterung des Campingplatzes zu nutzen.

Die Fläche ist seit mehr als 20 Jahren im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Camping“ ausgewiesen. Um die geplante Erweiterung gegebenenfalls vorzeitig nutzen zu können, hat die Stadt im Vorgriff auf eine künftige Bebauungsplanaufstellung einen Bauantrag eingereicht. Dieser umfasst keine baulichen Maßnahmen wie Gebäudeerrichtungen, sondern lediglich die Änderung der Nutzung vom Wiesengrundstück hin zum Campingplatz.

Baurechtlich sind Campingplätze im Außenbereich zwar nicht privilegiert, jedoch sieht das Städtische Bauamt keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange. Daher erscheint eine Genehmigung rechtlich möglich. Derzeit wird ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt, und die naturschutzrechtlichen Belange werden von den zuständigen Behörden geprüft. Da sich die Fläche – wie der gesamte Campingplatz – im Überschwemmungsgebiet der Altmühl befindet, hat die Stadt eine Begründung für eine Ausnahmegenehmigung erarbeitet.

Die Erschließung der Erweiterungsfläche soll über die bestehende Infrastruktur des Campingplatzes erfolgen.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Stadtrats wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung erteilt. Sollte die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen die Nutzungsänderung genehmigen, könnte die Stadt die Erweiterungsfläche vorläufig nutzen und weitere Planungsschritte in die Wege leiten.

(Auf dem Titelbild ist die geplante Erweiterungsfläche rot markiert.)

 




CSU-Urgestein verabschiedet sich aus dem Pappenheimer Stadtrat

Friedrich Obernöder, langjähriger 2. Bürgermeister und Stadtrat in Pappenheim, legt zum Jahresende sein Amt als Stadtrat nieder. Als engagierter und einflussreicher Spitzenpolitiker des CSU-Ortsverbands Pappenheim hat er in der Amtszeit von drei Bürgermeistern die Stadtpolitik maßgeblich mitgeprägt.

Foto:Sammlung Peter Prusakow

Im Mai 1990 erhielt der damals 35-jährige Landwirt aus Osterdorf erstmals Sitz und Stimme im Stadtrat von Pappenheim. Bürgermeister Josef Nachtmann (CSU) trat damals seine letzte Amtszeit an. Von Beginn an beteiligte sich Friedrich Obernöder aktiv an der positiven Gestaltung der Stadtpolitik – ein Engagement, das die Wähler bei den Kommunalwahlen stets mit hohen Stimmenzahlen honorierten.

Obernöder war als Mitglied des Bauausschusses sowie des Finanz- und Hauptausschusses während seiner Amtszeiten maßgeblich an wichtigen Entscheidungen für Pappenheim beteiligt. In Osterdorf engagierte er sich insbesondere bei der Erneuerung der Kläranlage und dem Ausbau von Wald- und Wanderwegen.

Im Jahr 2002 wurde Friedrich Obernöder zum Zweiten Bürgermeister gewählt und hatte dieses Amt bis Ende April 2014 inne. Von März 2009 bis März 2015 führte er den CSU-Ortsverband Pappenheim durch eine bewegte, teils stürmische Zeit, die auch mit schmerzhaften Erfahrungen verbunden war. Von 2011 bis April 2014 war er zudem Fraktionschef der Pappenheimer CSU-Stadtratsfraktion, bevor er dieses Amt zu Beginn der Legislaturperiode 2014–2020 an den heutigen Bürgermeister Florian Gallus übergab.

Marcus Wurm tritt Nachfolge im Stadtrat an
Nach der Amtsniederlegung von Stadtrat Friedrich Obernöder wird der CSU-Ortsverbandsvorsitzende Marcus Wurm seinen Platz im Gremium übernehmen. Marcus Wurm hat seine Bereitschaft zum Nachrücken bereits bestätigt. Die Vereidigung des neuen Stadtratsmitglieds ist für die nächste Stadtratssitzung am 23. Januar 2025 geplant.

Würdigung durch Bürgermeister Florian Gallus
Bei Obernöders letzter Stadtratssitzung waren unter den Zuhörern auch seine beiden Söhne Matthias und Markus, sein Jugendfreund und langjähriger CSU-Weggefährte Erwin Knoll sowie Marcus Wurm, der Nachfolger Obernöders im Stadtrat und amtierende Vorsitzende des CSU-Ortsverbands.

Auch bei seiner letzten Sitzung als Stadtrat bringt Friedrich Obernöder seinen Sachverstand ein und äußert auch Kritik an der Vorgehensweise einer Firma in Sachen Abwasserbehandlung

Bürgermeister Florian Gallus würdigte das langjährige Engagement von Fritz Obernöder in einer Rede während der öffentlichen Stadtratssitzung. Nach beeindruckenden 34 Jahren im Stadtrat – davon 12 Jahre als Zweiter Bürgermeister – nahm Obernöder an seiner letzten Sitzung als amtierender Stadtrat teil. Gallus betonte, dass Obernöder die Entwicklung Pappenheims und seiner Ortsteile maßgeblich mitgestaltet und sich stets für parteiübergreifende Lösungen eingesetzt habe. Besonders hob Gallus Obernöders Einsatz für Themen wie Stadtentwicklung, soziale Projekte und die Abwasserentsorgung hervor.

„Ein leuchtendes Beispiel für ehrenamtliches Engagement“, nannte Gallus den Osterdorfer, der sich durch Pflichtbewusstsein und Standhaftigkeit ausgezeichnet habe. Persönlich dankte Gallus Obernöder dafür, dass dieser ihn vor über zehn Jahren ermutigte, politisch aktiv zu werden, und seine Kandidatur als Bürgermeister entscheidend unterstützte.

Dankesrede und Abschied
In seiner Abschiedsrede betonte Friedrich Obernöder, dass er stets gerne Stadtrat gewesen sei und es als seine Aufgabe angesehen habe, für das Gemeinwohl zu wirken. Er bedankte sich bei Bürgermeister Gallus sowie seinen Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat. Gleichzeitig forderte er sie auf, das Amt des Stadtrats engagiert auszuüben.

„Man sollte sich stets bewusst sein, dass die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Stimmabgabe auch Hoffnung und Vertrauen in die Kandidatinnen und Kandidaten setzen. Dieses Vertrauen darf man nicht enttäuschen“, mahnte Obernöder. Er entschuldigte sich ausdrücklich bei seinen Wählerinnen und Wählern dafür, dass er sein Mandat ein gutes Jahr vor Ende der Legislaturperiode niederlege. „Ich hätte meine Zeit als Stadtrat gerne bis April 2026 fertig gemacht, aber die Gesundheit geht vor“, erklärte er. Als Geschenk hatte das Ratsgremium das Sitzungsgeld der letzten Jahres Sitzung als Geschenk an Friedrich Obernöder übergeben. Dieser jedoch kündigte an, dieses Abschiedsgeschenk an den Turnverein Pappenheim weiterzugeben. „Der Verein ist ohne Verschulden in Not geraten und brauche für die Sanierung des Turnhallendachs jede Unterstützung“, sagte Obernöder.

Auch die Fraktionsvorsitzenden dankten und würdigten den scheidenden Leistungsträger des Stadtrats. Besonders bewegt zeigte sich Anette Pappler, die Vorsitzende der SPD-Fraktion. Sie betonte, dass sie in 25 Jahren gemeinsamer Stadtratstätigkeit, auch bei unterschiedlichen Meinungen, stets sachbezogen mit Obernöder zusammengearbeitet habe. Selbst in Zeiten eines rauen Klimas zwischen den Fraktionen sei er immer zu einem verbindenden Gespräch bereit gewesen.

Karl Satzinger von der Bürgerliste, bekannt als Sammler von historischen Schildern, Fahrzeugen überreichte seinem Stadtratskollegen eine reproduzierte Ausfertigung eines Werbeschildes der vormaligen Gräflichen Brauerei, dem heutigen Bräustüberl. Es soll daran erinnern, dass er dort zusammen mit Friedrich Obernöder schon so manches Bier getrunken habe.

Erinnerungen von Peter Krauß
Der frühere Bürgermeister Peter Krauß (1996–2008) teilte in einer humorvollen Rückschau persönliche Erinnerungen an seinen damaligen Stellvertreter Friedrich Obernöder:

„Friedrich Obernöder ist Osterdorfer und Landwirt mit Leib und Seele – ein schlauer Bauer mit Herz und Verstand“, beschrieb Krauß den einflussreichen CSU-Politiker. In seiner Nachbetrachtung betonte er Obernöders beeindruckendes Fachwissen, insbesondere im Bereich der Kanalisation und Kläranlagen. „Mit seiner scharfen Rechner-Mentalität wusste er immer, wo Kosten und Nutzen aufeinandertreffen. Er war nicht nur beim Kauf von Maschinen und Fahrzeugen ein unverzichtbarer Ratgeber.“

Krauß schilderte zudem eine Anekdote, die den Pragmatismus und das Pflichtbewusstsein Obernöders unter Beweis stellt: „Es war fast ein Wunder, dass die Förderung für die Osterdorfer Kläranlage rechtzeitig beantragt wurde. Am letzten Tag der Frist, nach einer langen Geburtstagsfeier, fuhren Friedrich und ich mit schwerem Kopf nach Ansbach, um die Unterlagen einzureichen. Am Ende hat alles gepasst – typisch Friedrich!“

 




Pappenheim plant Jahresetat für die Städtebauförderung

Der Stadtrat hat die Jahresmeldung der Stadt Pappenheim zur Städtebauförderung für 2025 beschlossen und wichtige Projekte priorisiert. Im Fokus stehen die Marktplatzsanierung sowie die finanzielle Unterstützung zur Rettung der Turnhalle.

Neugestaltung des Marktplatzes und der Stadtvogteigasse
Ein zentrales Projekt ist die Neugestaltung des Marktplatzes und der angrenzenden Stadtvogteigasse. Bereits für die Planungsphase stehen 50.000 Euro zur Verfügung. Die Maßnahme profitiert von dem Förderprogramm „Klima wandel(t) Innenstadt“. Insgesamt sind dafür 1 Million Euro vorgesehen, aufgeteilt in 500.000 Euro für 2025 und weitere 500.000 Euro für 2026. Ziel ist es, den Marktplatz als Herzstück der Stadt sowohl optisch als auch funktional aufzuwerten.

Turnhalle des Turnvereins im Blickpunkt
Ein weiterer Schwerpunkt der Planung ist die Sanierung der Turnhalle des Turnvereins 1861 Pappenheim e.V. Dieses Bauwerk, das für den Schul- und Vereinssport unverzichtbar ist, stellt den Turnverein wegen eines schweren Dachschadens vor existenzielle Probleme. Hierfür soll der Turnverein mit 100.000 Euro unterstützt werden. Die Städtebauförderung könnte bis zu 60 % der förderfähigen Kosten abdecken, was für die Stadt einen Kostenanteil von 40.000 Euro bedeuten würde.

Die Maßnahme umfasst neben der baulichen Dachsanierung auch die energetische Optimierung der Turnhalle und ist derzeit mit 680.000 Euro veranschlagt. Derzeit werden die genauen Kosten der städtischen Unterstützung und Fördermöglichkeiten in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken und dem Planungsbüro BayernGrund erarbeitet. Für 2025 sind Mittel in Höhe von 100.000 Euro eingeplant, wobei eine Auszahlung erst 2026 erfolgen könnte, sofern alle Fördermittel gesichert sind.

Weitere Maßnahmen
Neben den großen Projekten sind auch Verschönerungen und Modernisierungen kleinerer Bereiche geplant. Dazu gehört beispielsweise das Fassadenprogramm, das mit 320.000 Euro gefördert wird. Dieser Betrag verteilt sich auf das Jahr 2025 und die folgenden drei Jahre.

Im Quartier „Stadteingang Nord“ wartet man seit Langem auf den Abbruch der „Lost Places“ von Pappenheim. Für dieses Vorhaben sind bereits Fördermittel in Höhe von 214.000 Euro bewilligt. Insgesamt stehen 378.000 Euro Fördermittel für Abrissarbeiten, Neuordnung und Bebauungsplanung in Aussicht.




Pappenheim verbschiedet Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen

Die Stadt Pappenheim hat einen umfassenden Kriterienkatalog für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgelegt. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, dabei jedoch die Belange von Umwelt, Landwirtschaft und Anwohnern zu berücksichtigen.

Der Katalog wurde in fünf intensiven Arbeitssitzungen des „Arbeitskreises PV-Kriterienkatalog“ entwickelt, der von Experten des Instituts für Energietechnik begleitet wurde. In einem offenen und konstruktiven Austausch entstand ein Leitfaden, der sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen von PV-Anlagen im Gemeindegebiet berücksichtigt.

Besonderes Augenmerk lag darauf, die Konflikte zwischen der Energiewende und dem Schutz der Kulturlandschaft im Naturpark Altmühltal zu vermeiden. Der Kriterienkatalog soll nun als Entscheidungshilfe bei zukünftigen Anträgen auf PV-Freiflächenanlagen dienen.

Schwerpunkte des Katalogs
Der Leitfaden setzt klare Prioritäten und Bedingungen für die Zulassung von Anlagen. Unter anderem gelten folgende Grundsätze:

– Maximale Anlagengröße: Anlagen dürfen nicht größer als 10 Hektar sein.

– Flächenvorgaben: Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete oder Überschwemmungsflächen sind tabu.

– Abstandsregelungen: Anlagen müssen mindestens 300 Meter von Siedlungsgebieten entfernt sein, sofern nicht spezielle Einverständniserklärungen der Anwohner vorliegen.

Zusätzlich wurde festgelegt, dass Projekte mit lokaler Wertschöpfung bevorzugt werden. Initiativen, die durch Bürgergenossenschaften oder heimische Unternehmen getragen werden, erhalten besonderen Rückhalt.

 Veröffentlichung und Umsetzung
Nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat wird der Kriterienkatalog veröffentlicht. Interessierte Vorhabenträger können bis zum 30. September 2025 Anträge einreichen. Ab dem 1. Oktober 2025 beginnt der Stadtrat mit der Prüfung der eingegangenen Konzepte.

 

Für die interne Verwaltung wurde zudem eine Karte erstellt, die potenziell geeignete Flächen kennzeichnet. Diese Karte dient lediglich der Orientierung und wird nicht öffentlich zugänglich gemacht.

 

Die Stadt Pappenheim will mit diesem Leitfaden ein Zeichen für eine nachhaltige und zugleich zukunftsorientierte Energiepolitik setzen.

 

Durch die transparente Ausarbeitung und klare Vorgaben erhofft sich die Stadt, sowohl innovative Projekte zu fördern als auch den Schutz ihrer einzigartigen Landschaft zu gewährleisten.




Wasserpreis in Pappenheim steigt ab 2025

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pappenheim müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf höhere Kosten für Trinkwasser einstellen. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage einer neuen Kalkulation getroffen, die eine Anpassung der Preise notwendig macht.

Nach Angaben der Stadtwerke Pappenheim GmbH wurde die letzte Anpassung des Wasserpreises im Jahr 2019 vorgenommen. Seitdem haben sich in den letzten vier Jahreb erhebliche Deckungslücken ergeben, die vor allem durch gestiegene Bezugskosten sowie Investitionen in die Infrastruktur entstanden sind. Deshalb musste den neuen Betrachtungszeitraum ab 01.01.2025 eine neue Kalkulation erstellt werden.

Ein von der Firma Schneider & Zajontz erstelltes Gutachten zeigt, dass sowohl der Grundpreis als auch der Verbrauchspreis deutlich angehoben werden müssen, um dem Prinzip der Kostendeckung gerecht zu werden.

Ab Januar wird der Verbrauchspreis pro Kubikmeter von bisher netto 1,46 € auf 2,90 € steigen. Zusätzlich wird ein gestaffelter Grundpreis eingeführt, der von der Größe des Wasserzählers abhängig ist. Die neuen Nettopreise für die Zähler sind wie folgt:

– 2,5 m³/h: 95,00 €
– 6,0 m³/h: 220,00 €
– 10 m³/h: 380,00 €
– 15 m³/h: 570,00 €
– 40 m³/h: 1.520,00 €
– 60 m³/h: 2.280,00 €

Der Stadtrat hat der Preisänderung in seiner Sitzung am 7. November 2024 zugestimmt. Damit wurde Bürgermeister Florian Gallus ermächtigt, die Anpassung in der Gesellschafterversammlung der Wassergewinnungs- und Versorgungs-GmbH zu vertreten.

Für Endverbraucher wird der neue Verbrauchspreis mit dem aktuellen Umsatzsteuersatz (derzeit 7 %) verrechnet. Trotz der notwendigen Anpassungen betonen die Städtischen Werke, dass die Kalkulation transparent und im Sinne einer nachhaltigen Wasserwirtschaft erfolgt ist.
Mit dieser Entscheidung soll sichergestellt werden, dass Pappenheim auch in Zukunft über eine stabile und zuverlässige Trinkwasserversorgung verfügt.




Feuerwehrhaus in Neudorf wird umfassend umgebaut

Im Rahmen der bevorstehenden Neuanschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Neudorf steht das Feuerwehrhaus vor einem grundlegenden Umbau. Die Maßnahmen sollen die Einsatzbereitschaft der Wehr langfristig sichern und gleichzeitig den Anforderungen der modernen Fahrzeugtechnik sowie der geltenden DIN-Normen entsprechen. Nach den Planungen soll der Umbau pünktlich zum 150-jährigen Bestehen der FFW Neudorf im Jahr 2026 abgeschlossen sein.

Geplante Baumaßnahmen
Der Kern der Baumaßnahmen betrifft die Fahrzeughalle, in der zukünftig das neuen Tragkraftspritzenfahrzeug stehen wird. Nach den Vorgaben der DIN-Vorschriften muss die Halle ganzjährig eine Mindesttemperatur von 7°C erreichen, wofür die Installation einer Heizung und die Isolierung des Dachs notwendig sind. Hierbei setzt man auf eine Ausflockung der Zwischendecke mit Zellulose. Da die Heizkosten bislang zwischen der Stadt und dem Feuerwehrverein geteilt werden, ist der Einbau eines Zwischenzählers für die Halle und die Umkleideräume vorgesehen.

Darüber hinaus muss das neue Fahrzeug dauerhaft mit Strom und Druckluft versorgt werden. Eine moderne Elektroinstallation, inklusive Starkstrom für den Kompressor, ist geplant, um die Batterie sowie elektronische Geräte wie Funkgeräte und Pumpen regelmäßig laden zu können. Auch das manuell betriebene Rolltor soll durch ein elektrisches Sektionaltor ersetzt werden, während die alten Holztüren zur Halle und zur Benzinkammer ausgetauscht werden müssen.

Ein weiterer der Modernisierungspunkt ist die Umstellung der Beleuchtung auf energiesparende LED-Technik sowie der Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz, um schnelles Internet und WLAN zur Verfügung zu stellen. Die Halle wird zudem mit einem Informationsterminal ausgestattet, das der Feuerwehrführung als Kommunikations- und Planungstool dient. Eine passende Lagermöglichkeit für zusätzliche Ausrüstung wie Schläuche und Wechselbeladung wird ebenfalls geschaffen.

Einen weiteren Teil der Baumaßnahmen betrifft die Einrichtung einer neuen Umkleide im „alten Feuerwehrhaus“. Diese bauliche Trennung zwischen Gerätehaus und Umkleide hat den Vorteil, dass keine separate Abgasabsauganlage für das neue Fahrzeug notwendig ist. Doch auch hier sind umfangreiche Arbeiten nötig: Die alte Bodenplatte, die nur wenige Zentimeter dick und brüchig ist, wird entfernt und durch eine isolierte, mit Fußbodenheizung ausgestattete Platte ersetzt. Ebenso werden neue Fenster und eine Zugangstüre eingebaut, die alte Mauer zur Fahrzeughalle abgebrochen und die Decke isoliert.

Die Anzahl der Spinde wird auf 29 aufgestockt und die Umkleide wird mit rutschfesten, leicht zu reinigenden Fliesen ausgelegt und ebenfalls mit moderner LED-Technik beleuchtet.

Auch im Außenbereich stehen Sanierungsarbeiten an. Die Fassade wird gründlich gereinigt, grundiert und zweifach gestrichen. Außerdem soll ein Versickerungspflaster anstelle der bisherigen Erdfläche verlegt werden. Auch die Dachrinne, die in die Jahre gekommen und durchgerostet ist, wird erneuert. Am „alten Feuerwehrhaus“ wird das Metalltor abgeschliffen und neu lackiert.

Kosten und Eigenleistung
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahmen belaufen sich auf rund 81.300 Euro. Diese Summe wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 aufgeteilt, wobei die Stadt Pappenheim den Großteil der Materialkosten übernimmt. Besonders hervorzuheben ist die große Eigeninitiative der Feuerwehr Neudorf. Die Mitglieder haben sich dazu verpflichtet, viele der Arbeiten selbst in die Hand zu nehmen. Ihre Eigenleistung wird mit rund 30.000 Euro veranschlagt, wobei der als Referenzstundensatz für die geschätzte Eigenleistung von der städtischen Finanzverwaltung mit 50 Euro angesetzt wird, was rechnerische 600 Stunden Eigenleistung bedeutet.

Der Pappenheimer Stadtrat hat die Umbauplänen einstimmig beschlossen und die Finanzverwaltung wird die entsprechenden Mittel in den kommenden beiden Haushaltsjahren bereitstellen. Bürgermeister Gallus ist beauftragt, die notwendigen Verträge zu unterzeichnen und die Aufträge zu vergeben, sodass die Baumaßnahmen rechtzeitig starten können.

 




Asphaltierung der Hutgasse in Bieswang 

Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19. September 2024 die Asphaltierung eines Teilstücks der Hutgasse im Ortsteil Bieswang beschlossen. Dabei handelt es sich um ein Straßenstück, das im Zuge der Dorferneuerung als Umleitungsstrecke stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die betroffene Fläche, rund 500 Quadratmeter bei den Hausnummern 23 und 25, soll eine neue Asphaltdecke erhalten, um die Straße zu verbessern. Der Beschluss ist das Ergebnis einer langen Geschichte, die sich bereits seit dem Sommer hinzieht.

Ursprünglich war im Juni 2024 eine Kostenschätzung von 25.000 Euro vorgenommen worden. Doch bei der Ausschreibung stellte sich heraus, dass die Firma Hirschmann KG aus Treuchtlingen das günstigste Angebot mit einer Summe von 32.398,35 Euro abgegeben hatte. Diese Summe liegt etwa 30 Prozent über der Schätzung, was unter anderem auf zusätzliche Arbeiten, wie den Anschluss an das Kanalnetz, zurückzuführen ist.

Um die Finanzierung zu sichern, beschloss der Stadtrat, die Anlieger um eine freiwillige Kostenbeteiligung zu bitten. Vorgesehen ist, dass jeder Anlieger bis zu 3.000 Euro zahlt, insgesamt sollen so 9.000 Euro zusammenkommen. Sollten in den nächsten 20 Jahren weitere Erschließungsarbeiten notwendig werden, sollen die bereits geleisteten Beiträge bei der Abrechnung angerechnet werden.

Ein ähnliches Vorgehen gab es bereits 2002 bei der Sommerkellerstraße, wo die Anwohner ebenfalls freiwillig einen Teil der Kosten übernahmen. Der Stadtrat einigte sich darauf, die Asphaltierungsarbeiten in der Hutgasse nur dann zu vergeben, wenn die Anlieger ihre finanzielle Zusage machen.




Neubauprojekt am Lachgartenweg in Pappenheim

In seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim einstimmig dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses und einer Förderstätte für Menschen mit Behinderung am Lachgartenweg 4 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Rummelsberger Dienste für Menschen mit Behinderung hatten den Vorbescheid beantragt, um die baurechtliche Zulässigkeit für die Errichtung eines Gebäudekomplexes zu klären, der 24 Wohnplätze sowie eine Förderstätte für 24 Menschen umfassen soll.

Der Neubau soll auf dem ca. 3.800 Quadratmeter großen Grundstück des vormaligen Einkaufsmarktes zwischen dem Lachgartenweg und der Bahnhofstraße, gegenüber dem Schützenhaus entstehen. Seit dem Umzug in die Bahnhofstraße im Jahr 2008 wurde das vormalige Gebäude des Verbrauchermarktes von verschiedenen Firmen zu Produktions- und Lagerflächen genutzt und soll nun zu Gunsten des neuen Bauprojekts abgerissen werden.
Nach den neuen Planungen die bei der Sitzung des Stadtrates vorgestellt wurden, soll am derzeitigen Standort des früheren Verbrauchermarktgebäudes eine zweigeschossige Förderstätte entstehen. Auf der nördlich Parkplatzfläche soll ein dreigeschossiges Gebäude mit 24 Wohneinheiten für Menschen mit Behinderung errichtet werden.

Besonders die geplante dreigeschossige Bauweise dieses Wohngebäudes war im Vorfeld ein zentraler Punkt, der die Frage der Genehmigungsfähigkeit aufwarf. Da die umliegende Bebauung überwiegend aus niedrigeren Gebäuden besteht, erschien fraglich, ob sich das Vorhaben in das Stadtbild einfügen würde. Die Verwaltung stellte jedoch fest, dass sich das Grundstück in einer Senke befindet, wodurch das Gebäude von der Bahnhofstraße aus weniger dominant wirken könnte. In der Sitzungsvorlage betonte der Bauherr zudem, dass durch die dreigeschossige Bauweise mehr Freifläche für die Bewohner erhalten bleibe.

Auch die Lärmbelastung durch die nahegelegene Staatsstraße und die Bahnstrecke wurde thematisiert. Eine schalltechnische Untersuchung ergab, dass die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Deshalb wird der Bauherr passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden vornehmen, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.

Ohne weitere Beratung beschloss der Stadtrat gemäß der Beschlussvorlage einstimmig, dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Mit diesem Vorbescheid ist ein wichtiger Schritt getan, um das Bauvorhaben in die nächste Phase zu bringen.




Pappenheim rüstet Sirenen auf moderne Digitaltechnik um

Die Stadt Pappenheim hat beschlossen, ihre Sirenen auf digitale Alarmierung umzustellen. Damit werden die bisherigen, analogen Anlagen auf das sogenannte TETRA-BOS-Digitalfunksystem umgestellt. Dies bringt zahlreiche Vorteile in der Alarmierung mit sich und sorgt für mehr Sicherheit in Notfallsituationen.

TETRA und FRT – was steckt dahinter?
Die neue Technik basiert auf dem Digitalfunk „TETRA“ (Terrestrial Trunked Radio), der insbesondere für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Eine wichtige Komponente dieser neuen Alarmierung ist das sogenannte FRT (Fixed Radio Terminal). Darunter versteht man ein stationäres Funkgerät, das an einer fest installierten Antenne betrieben wird. Damit ist eine präzise und zuverlässige Kommunikation zwischen den Integrierten Leitstellen (ILS) und den Sirenenanlagen sichergestellt. Dies ist besonders wichtig, um im Ernstfall Alarmierungen schnell und fehlerfrei zu übermitteln.

Dank der digitalen Umrüstung werden die Sirenen künftig nicht nur für Feueralarm genutzt, sondern können vier verschiedene Alarmsignale senden: Probealarm, Feueralarm, Bevölkerungswarnung und Entwarnung. Zusätzlich gewährleistet die digitale Technik eine höhere Manipulationssicherheit und ermöglicht die nahezu gleichzeitige Alarmierung aller Sirenen – im Vergleich zur bisherigen sequentiellen Auslösung spart das wertvolle Zeit.

Finanzielle Unterstützung durch Förderprogramm
Die Umrüstung wird im Rahmen des „Sonderförderprogramms Digitalfunk“ bezuschusst. Die Stadt Pappenheim hat hierfür Fördermittel in Höhe von 30.534 Euro beantragt. Die restlichen Kosten von rund 20.600 Euro muss die Stadt selbst finanzieren. Insgesamt werden 14 Sirenenstandorte umgerüstet, wobei pro Standort ein Sirenensteuerempfänger und ein Funkgerät installiert werden. Auch bestehende Sirenenschaltkästen müssen teilweise angepasst werden, damit sie mit der neuen Technik kompatibel sind.

Die Auftragsvergabe zur Lieferung und Installation der neuen Technik hat der Stadtrat einstimmig beschlossen. Die Arbeiten sollen noch im Jahr 2024 beginnen.




Stadt Pappenheim vergibt Aufträge für die Sanierung der Sanitärgebäude auf dem Campingplatz

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hat nach langen Beratungen über mehrere Varianten der zukünftigen Beheizung mehrere Aufträge zur Sanierung der Sanitärgebäude auf dem Campingplatz vergeben. Folgende Gewerke wurden per Stadtratsbeschluss beauftragt:

Elektroarbeiten: Die Firma Wenzl aus Bieswang wurde mit der Durchführung der Elektroarbeiten beauftragt. Dazu zählen die Installation einer neuen Verteilung, die Montage von Schaltern und Steckdosen, die Installation der Beleuchtung sowie die Heizungsregulierung.

Dacharbeiten: Die Zimmerei Riedl aus Übermatzhofen übernahm die Dacharbeiten, die unter anderem den Abriss der asbesthaltigen Dacheindeckung, den Neubau des Daches mit Trapezblech und die Dämmung mit Holzfasern beinhalten.

Sanitärarbeiten und Heizung: Die Firma Dengler aus Neudorf erhielt den Auftrag zur Installation der Sanitärgegenstände. Zudem wurde Dengler mit der Installation der Heizungsanlage betraut, wobei die Entscheidung zwischen verschiedenen Heizungsoptionen zum Zeitpunkt der Vergabe noch offen war. Eine Woche nach dem Stadtratsbeschluss entschied sich der Bauausschuss für die Installation eines Klimasplitgeräts.

Estrich-, Fliesen- und Malerarbeiten: Der Auftrag für die Estrich-, Fliesen- und Malerarbeiten ging an die Arge Naturstein Hofmann aus Solnhofen und Maler Stark aus Treuchtlingen. Das Angebot umfasst neben den Fliesenarbeiten auch das Streichen der Innen- und Außenwände.

Alle Aufträge wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe erteilt, wobei sich die Stadt jeweils für den wirtschaftlichsten Bieter entschied. Die Verwaltung bewertete alle Vergaben als angemessen.




Pappenheimer Stadtrat beschließt neue Hebesätze zur Grundsteuerreform

Der Pappenheimer Stadtrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung der bundesweiten Grundsteuerreform gestellt und neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) ein Hebesatz von 450 v.H., während für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) ein Hebesatz von 180 v.H. festgelegt wurde.

Aufkommensneutralität als Ziel
Im Rahmen der Reform wurden sämtliche Grundstücke neu bewertet, was auch in Pappenheim eine umfassende Neubewertung erforderlich machte. Die entsprechenden Messbescheide, welche die Grundlage für die Anpassung der Hebesätze bilden, hat die Stadt Pappenheim vom Finanzamt erhalten. Dabei war es ein erklärtes Ziel des Stadtrates, die Einnahmen der Stadt auf dem bisherigen Niveau zu halten. Das bedeutet, dass trotz möglicher Verschiebungen bei einzelnen Steuerpflichtigen die Gesamtbelastung für die Bürgerinnen und Bürger in der Summe unverändert bleiben soll.

Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist jedoch nicht ohne Schwierigkeiten verlaufen. Laut Verwaltungsleiter Stefan Eberle ist die Genauigkeit der vorliegenden Messbescheide zweifelhaft. Rund 80 Prozent der Bescheide sind zwar bereits im August eingegangen, doch viele von ihnen sind fehlerhaft, was die Hochrechnung und Planung der zukünftigen Einnahmen erheblich erschwert. In einigen Fällen seien Grundstücke um ein Vielfaches höher bewertet worden als zuvor, hieß es in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates, was zahlreiche Einsprüche zur Folge hat und langwierige Korrekturverfahren nach sich ziehen wird.

Die Finanzverwaltung geht derzeit davon aus, dass die Hebesätze in den kommenden Jahren möglicherweise kontinuierlich angepasst werden müssen, um auf die sich verändernden Grundlagen der Bemessung zu reagieren. Ziel ist es, finanzielle Stabilität für die Stadt zu gewährleisten, ohne die Bürgerinnen und Bürger unangemessen zu belasten.

Beschwerden ans Finanzamt
Besonders betont wurde, dass die Stadtverwaltung selbst keine Einflussmöglichkeiten auf die Bewertung der Grundstücke hat. Diesbezügliche Beschwerden müssen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Stadtverwaltung kann lediglich über die Höhe der Hebesätze bestimmen, welchen Anteil des Grundstückswerts letztendlich als Steuer erhoben wird.

Der Hintergrund der Reform liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bewertungsgrundlage als unzureichend erklärte. Gerade bei bebauten und unbebauten Grundstücken hatte sich über die Jahre eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen Wert und der steuerlichen Bewertung ergeben. Die Neuregelung soll nun für mehr Gerechtigkeit sorgen, auch wenn der Weg dorthin noch langwierig und von Unsicherheiten geprägt ist.