Verschiebung der Restmüllabholung beachten

(LRA) In diesen Tagen wird die Müllfibel für das Jahr 2017 an alle Haushalte verteilt. Neben den Abfuhrterminen sind vielfältige Informationen rund um das Thema Abfall in der Broschüre zu finden.
Auch der Online-Abfuhrkalender 2017 steht bereits unter www.landkreis-wug.de/abfuhrkalender zum Download bereit.

 Weihnachtszeit – die Zeit der großen Abfallberge
So glücklich es auch machen mag, Geschenke zu kaufen und Geschenke zu erhalten – gerade in der Weihnachtszeit sollte man die Abfallvermeidung nicht aus den Augen verlieren. Macht man sich bewusst, dass in jedem Stück Abfall ein Teil vom Reichtum dieser Erde steckt, kann dies ein Anreiz sein, die Notwendigkeit, die Qualität oder die Nachhaltigkeit bei der einen oder anderen Kaufentscheidung zu überprüfen. Nicht zuletzt beim Verpacken der Geschenke können kreative Ideen bei den Vorbereitungen auf’s Fest die Verpackungsflut unter dem Christbaum eindämmen.

Und wie sortiert man die Abfälle, die trotz aller Bemühungen doch entstanden sind, richtig? Ein Blick ins Abfall-ABC der Müllfibel führt schnell auf den richtigen Weg.
Noch immer landen zu viele Wertstoffe im Restmüll und somit in der Verbrennungsanlage. Dabei könnten durch sorgfältiges Trennen wesentlich mehr Rohstoffe, vor allem Metalle, zurückgewonnen werden. Viele Kunststoffe könnten recycelt werden und Altkleider und Schuhe könnten sogar weiterverwendet werden! Was viele nicht wissen: Der Inhalt der Restmülltonne landet unsortiert in einer Verbennungsanlage. Von Recycling und Ressourcenschonung kann dann keine Rede mehr sein.
Vor allem Elektrogeräte, Batterien, Akkus, und wenn sie noch so klein sind, dürfen auf keinen Fall den Weg in die Restmülltonne antreten. Eine Vielzahl an wertvollen Metallen können recycelt werden. Schadstoffhaltige Baustoffe können umweltschonend entsorgt werden. Alle Wertstoffhöfe, 16 Sammelcontainer an Wertstoffinseln und der Handel bieten die Möglichkeit der kostenlosen Rücknahme von Elektrogeräten.
Frittierfett, Speiseöl und Gänseschmalz werden ebenfallls an allen Wertstoffhöfen angenommen, da sie nicht in die Kanalisation gelangen dürfen.
Und selbst die Sekt- und Weinkorken aus Naturkork können dort abgegeben werden.
Einige Aktionen zur Christbaumentsorgung wurde erstmals ebenfalls in die Müllfibel aufgenommen.

Noch einige Hinweise zumJahreswechsel:
Die Wertstoffhöfe Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen und Weißenburg bleiben am 24. und 31.12.2016 sowie am 7.1.2017 geschlossen. Die Regelungen für die anderen Wertstoffhöfe werden über die jeweiligen Gemeindeblätter bekannt gegeben.

  • Durch den zweiten Weihnachtsfeiertag verschiebt sich die Abfuhr der Restmülltonne in der letzten Dezemberwoche jeweils um einen Tag.
  • Die Bürger der Ellinger und Pleinfelder Ortsteile Massenbach, Hörlbach, Tiefenbach und Stopfenheim sowie Sankt Veit und Veitserlbach müssen sich bei der Abholung ihrer Gelben Säcke auf einen von der Gemeinde abweichenden Abfuhrrhythmus einstellen (siehe Müllfibel 2017)
  • In Theilenhofen, sowie Langlau, Rehenbühl, Furthmühle, Hühnermühle, Neuherberg und Sorghof werden die Tonnen bzw. Gelben Säcke zukünftig bereits ab 6:00 Uhr geleert.

 




Probleme bei der Tonnenleerung

(LRA) Heraushängende Tüten verursachen Probleme. Alle zwei Wochen dasselbe Spiel: Rasch noch den letzten Müllbeutel in die Tonne, Deckel zu und ab an den Straßenrand zu Leerung bereitstellen.
Wird dabei übersehen, die Tüten vollständig in der Tonne zu packen, hängen manchmal noch Schnüre oder Henkel von Plastiktüten heraus.
Diese können sich beim Greifen der Tonne durch das Zangensystem des Leerungsfahrzeugs verhaken und fallen beim Leerungsvorgang nicht in die Schüttung.

Wird die Tonne zurückgestellt, landen die Tüten wieder in der Tonne oder sogar neben der Tonne.
Die Abfallwirtschaft beim Lanratsamt bittet daher die Bevölkerung, darauf zu achten, dass vor der Leerung nichts aus den Tonnen hängt oder ragt.
Ähnliches gilt natürlich auch für Biotonnen, deren Inhalt quer über der Tonne liegt und so nicht in die Schüttung passt oder für Papiertonnen, aus denen meterhohe Kartonagen ragen.

Das Entsorgungsunternehmen hat den Auftrag, falsch befüllte oder überfüllte Tonnen ungeleert stehen zu lassen.

Foto: Landratsamt




Geflügelpest – Verdachtsfall im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

(LRA) Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist im Gebiet des Kleinen Brombachsees eine tote Reiherente gefunden worden, bei der laut dem Untersuchungsergebnis des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der aviäre Influenza-Erreger vom Subtyp H5 nachgewiesen wurde. Die eingesandten Untersuchungsproben sind mittlerweile zur näheren Feststellung des hier vorliegenden Virustyps an das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet worden. Dort findet gegenwärtig eine genauere Untersuchung des vorliegenden Subtyps des Virus sowie eine Einstufung hinsichtlich seiner krankmachenden Wirkung bei Geflügel (Pathogenitätsnachweis) statt. Bei einem Nachweis des für die Geflügelpest verantwortlichen Erregers H5N8 werden vom Veterinäramt zur Vermeidung der Ansteckung von Nutzgeflügelbeständen im Landkreis weitere Schutzmaßnahmen in Erwägung gezogen.

Unabhängig von dem noch ausstehenden Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Fund der toten Reiherente bereitet das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen derzeit den Erlass einer weiteren Allgemeinverfügung vor, in der neben der bereits geltenden Stallpflicht (Aufstallung) für Nutzgeflügel noch ein Verbot der Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen sowie von Geflügelmärkten als weitere Schutzmaßnahme angeordnet werden soll. Für den Fall, dass sich der Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Vorliegen des H5N8 Erregers bei der toten Reiherente als positiv erweisen sollte, wird hier von Seiten des Landratsamtes ergänzend als weitere Schutzmaßnahme eine Anleinpflicht für Hunde im Bereich des Altmühlsees sowie des Kleinen und Großen Brombachsees angeordnet werden. Der direkte Kontakt von Menschen und Haustieren mit toten oder kranken Wildvögeln sollte gegenwärtig in Anbetracht des bestehenden Risikopotentials hinsichtlich einer Übertragung des Geflügelpestvirus vermieden werden.

Aus aktuellem Anlass weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen auf folgende Verhaltensregeln hin:

  • Bei Menschen wurde bislang noch keine Infektion mit dem Erreger H5N8 festgestellt. Es bestehen deshalb nach derzeitigen Kenntnissen keine direkten Gefahren für Menschen. Tote Tiere sollen aber grundsätzlich nie mit bloßen Händen berührt werden. Personen, die tote Vögel entdecken, sollen bei folgenden Funden die örtlichen Polizeiinspektionen im Landkreis in Weißenburg, Treuchtlingen und Gunzenhausen informieren: immer bei Wildenten, Wildgänsen oder Schwänen, bei anderen Wildvögeln hingegen nur Funde ab zehn toten Tieren.
  • Hunde und Katzen sollen in der Nähe von Gewässern nicht frei laufen gelassen werden, um ein Weitertragen des Erregers durch Beschnuppern zu verhindern. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, keine Futtermittel für Vögel an den Gewässern auszulegen oder in die Gewässer zu werfen. Dies zieht noch mehr Wildvögel an und begünstigt dadurch die Verbreitung der Geflügelpest. Außerdem verschlechtert es die Wasserqualität und schädigt häufig auch die Gesundheit der Tiere.
  • Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist im Hinblick auf die Vogelgrippe unbedenklich. Die normalen Hygieneregeln im Umgang mit Geflügelprodukten und Eiern sind aber immer einzuhalten (insbesondere ausreichende Kühlung bei maximal 4 Grad Celsius, Einhaltung des Verbrauchsdatums, Auftauen im Kühlschrank, Entsorgung der Verpackung, gründliche Reinigung von Küchenoberflächen, Geschirr, Besteck, gründliches Waschen der Hände, ausreichendes Garen bei mindestens 70 Grad Celsius).
  • Alle Geflügelhalter im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weißenburg anzuzeigen. Ein entsprechender Vordruck für diese Anzeige ist auch auf der Homepage des Landratsamtes zu finden (unter www.landkreis-wug.de/gefluegelpest) bzw. kann beim Veterinäramt telefonisch angefordert werden (Tel. 09141/902-272). Das Friedrich-Loeffler-Institut hat hinsichtlich der Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen ein aktuelles Merkblatt herausgegeben, das ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes zum Download bereitgestellt ist.

Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern stellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de bereit.

 




Allgemeine Stallpflicht im gesamten Landkreis angeordnet

(LRA) In Bayern wird ab sofort wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel erlassen. Das teilte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München mit. Die Stallpflicht wird vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen in Form einer sogenannten Allgemeinverfügung angeordnet, die in einem Sonderamtsblatt des Landkreises in Kürze amtlich bekanntgegeben wird. Das Aufstallungsgebot gilt zunächst für unbestimmte Zeit und für das gesamte Landkreisgebiet. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung.

In diesem Zusammenhang wird von Seiten des Landratsamtes an die Vernunft der Geflügelhalter appelliert, die angeordnete Stallpflicht konsequent umzusetzen, um ihre Bestände mit dieser Maßnahme bestmöglich schützen zu können.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind bislang keine Verdachtsfälle aufgetaucht. Beim Auftreten von Verdachtsfällen im Landkreis wird das Landratsamt die Öffentlichkeit umgehend darüber informieren.

Der Bund wurde im Rahmen des Krisenstabs über diese weitere Schutzmaßnahme der allgemeinen Stallpflicht in Bayern informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort werden die Maßnahme überwachen.

Zur engen Vernetzung aller Beteiligten wurde in Bayern bereits Anfang dieser Woche ein Koordinierungskreis auf Landesebene eingerichtet. Außerdem arbeitet Bayern im Zentralen Krisenstab des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit. Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, hat Bayern auch das bestehende Wildvogelmonitoring intensiviert. Bisher sind in mehreren Landkreisen Vogelgrippefälle vom Typ H5N8 bestätigt. Auftretende Verdachtsfälle werden am Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.

Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.




Außenspiegel total zerstört

In der Bahnhofstraße in Pappenheim wurden in der vergangenen Nacht zum 22.10.2016 in der Zeit von Mitternacht bis morgens um 08:00 Uhr die Außenspiegel von zwei Pkw total beschädigt. Die Fahrzeuge waren am Fahrbahnrand auf Höhe der Fahrzeugaufbereitung Gütinger abgestellt.
Wie es zu dem massiven Schaden an den Spiegelgehäusen  kam, kann nach Angaben der Geschädigten nur gemutmaßt werden. Entweder hat ein vorbeifahrendes Fahrzeug den Schaden verursacht oder es ist mutwillige Sachbeschädigung im Spiel. Jedenfalls ermittelt die Polizei in der Angelegenheit und Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen unter Tel: 09142/9644-0 zu melden.




Grenzumgang 2016

Die Grenzumgänge in Stadt und Land stehen auch in diesem Herbst wieder an. Nachfolgend gibt die Stadt Pappenheim die Termine in Pappenheim und den Ortsteilen bekannt.

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Brücke wird geprüft

In der Nacht zum Sonntag, 04.09.2016 wird die  Brücke über die Bahnlinie Pappenheim-Treuchtlingen für den Straßenverkehr halbseitig gesperrt sein. Grund für die Absperrmaßnahmen, die von 22:00 Uhr bis 06.00 morgens andauern werden ist die Überprüfung der Brücke mit einem Untersichtgerät.




Verlängerte Öffnungszeiten im Freibad Pappenheim

Die Stadtwerke Pappenheim haben auf Grund der derzeitigen guten Wetterlage beschlossen, die Öffnungszeiten des vom 01. – 04. September 2016 zu verlängern. Anstatt des regulären Beginnes des Badebetriebes im September um 13:00 Uhr, können die Badegäste schon ab 11:00 Uhr das Freibad besuchen.
Bei einer Verschlechterung der Wetterlage gibt es aktuelle Information zu den Öffnungszeiten auf der Homepage „Stadtwerke.Pappenheim.de – Freibad Pappenheim“.

Hier werden die derzeitigen Temperatur- und Windwerte sowie die Öffnungszeiten für den kommenden Tag veröffentlicht.
Die Stadtwerke wünschen den  Badegästen noch einen angenehmen Aufenthalt und sonnige Tage.
Bei eventuellen Nachfragen können Sie auch direkt im Freibad unter derTelefon-Nr. 09143 / 606-95 anrufen




Bio-Äpfel werden versteigert

In Osterdorf werden auch in diesem Jahr die Früchte der Städtischen Apfelbäume an der Straße Richtung Geislohe versteigert. Die Stadt Pappenheim weist besonders darauf hin, dass es sich um ungespritzte Früchte handelt.

 

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Zukunftsatlas 2016

(LRA WUG) Vertreter der Wirtschaft und der Landkreisverwaltung interpretieren die bislang vorliegenden Ergebnisse.

Wie gut ist der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen derzeit im deutschlandweiten Vergleich der Regionen aufgestellt? In welchen Bereichen liegen Chancen und Risiken? Wo besteht Handlungsbedarf?
Mit diesen zentralen Fragen beschäftigte sich auf Einladung von Landrat Gerhard Wägemann im Landratsamt in Weißenburg vor kurzem eine Expertenrunde mit Vertretern der IHK-Nürnberg für Mittelfranken, des regionalen IHK-Gremiums, Vertretern der Handwerkskammer bzw. des regionalen Handwerks sowie Mitarbeitern der Landkreisverwaltung. Im Rahmen einer gemeinsamen Diskussionsrunde wurde dabei das Abschneiden des hiesigen Landkreises in zwei deutschlandweiten Regionalrankings erörtert, die in diesem Jahr aktuell veröffentlicht wurden.

Beim Regionalranking des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln erreichte der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Vergleich der 402 kreisfreien Städte und Landkreise in Deutschland mit einem 135. Rang im Niveauranking und einem 113. Rang im Dynamikranking eine hervorragende Platzierung. Hingegen beim Zukunftsatlas 2016 der Prognos AG rutschte der hiesige Landkreis im Vergleich zur letzten Studie aus dem Jahr 2013 um 70 Plätze auf den Gesamtrang 299 ab, der sich aus Rang 303 beim Stärke- bzw. Niveauranking und aus Rang 227 beim Dynamikranking errechnete.

Die Analyse dieser unterschiedlichen Ergebnisse zwischen den beiden Rankings ergab zunächst, dass bei beiden Rankings zum Teil unterschiedliche Themenbereiche sowie unterschiedliche Einzelindikatoren analysiert wurden. Beim Regionalranking des Instituts der Deutschen Wirtschaft wurden insgesamt 14 Einzelindikatoren untersucht, die sich schwerpunktmäßig folgenden Themenbereichen zuordnen lassen: „Lebensqualität“, „Wirtschaftsstruktur“ und „Arbeitsmarkt“. Beim Zukunftsatlas 2016 der Prognos AG hingegen wurden 29 makro- und sozioökonomische Indikatoren aus den Bereichen „Demografie“, „Arbeitsmarkt“, „Wohlstand und Soziale Lage“ sowie „Wettbewerb und Innovation“ betrachtet.

altmuehlfr_lra-02Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse beider Studien wird nicht nur durch die Verwendung unterschiedlicher Indikatoren erschwert, sondern auch durch die Anwendung unterschiedlicher Untersuchungszeiträume. Beim Regionalranking des Instituts der Deutschen Wirtschaft wird ein Bewertungszeitraum von 2009 bis 2014 bzw. 2015 herangezogen, während der Zukunftsatlas 2016 der Prognos AG lediglich den relativ kurzen Entwicklungszeitraum von zwei Jahren in der Zeitspanne von 2012 bis 2014 oder von 2013 bis 2015 näher analysiert.
Da jedoch vor allem im Zeitraum von 2009 bis 2013, also in der Phase nach der globalen Finanzkrise, eine enorm positive wirtschaftliche Entwicklung in der Region Altmühlfranken zu verzeichnen war, die sich dann auf hohem Niveau im weiteren Zeitverlauf etwas abflachte, spielen diese früheren positiven Effekte im diesjährigen Zukunftsatlas 2016 keine Rolle mehr. Diese sehr positiven Entwicklungen wurden bereits im Zukunftsatlas 2013 berücksichtigt, als der Landkreis einen guten Platz im Mittelfeld erreichte.

Eine weitere Feststellung, die sich im Laufe der Gesprächsrunde herauskristallisierte, ist die Tatsache, dass man zwischen absoluten und relativen Werten unterscheiden muss. Die Bewertungen der Einzelindikatoren werden am Bundesdurchschnitt bemessen, sodass eigentlich positive Werte im Verhältnis schlechter ausfallen können. Als Paradebeispiel im Zukunftsatlas kann man den Dynamikindikator „Veränderung der Arbeitslosenquote“ heranziehen, wobei der Landkreis hier mit einer Platzierung von 325 sehr schlecht abschneidet. Betrachtet man jedoch den absoluten Wert, so konnte die Arbeitslosenquote laut Prognos AG im Betrachtungszeitraum von 2013-2015 um 3,0 Prozentpunkte auf 3,2 % im Dezember 2015 gesenkt werden, was durchaus ein beachtenswertes Ergebnis darstellt. Auch Werte wie „Veränderung Anteil hochqualifizierter Beschäftigter“, „Veränderung Gesamtbeschäftigung“ sowie „Veränderung Anteil der in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen“ fallen in dieses Schema und weisen im Landkreis eine positive Entwicklung auf. Da jedoch auch der Bundesdurchschnitt eine positive Entwicklung genommen hat und die Werte der Region unter diesem liegen, rutscht der Landkreis hier insbesondere beim Dynamikranking nach unten.

Ungeachtet dessen wurde von den Diskussionsteilnehmern jedoch auch anerkannt, dass sowohl aus dem Zukunftsatlas 2016 als auch aus dem aktuellen Regionalranking des Instituts der Deutschen Wirtschaft regionale Problemfelder zu identifizieren sind. Diese müssen im Detail noch einmal sorgfältig analysiert

werden, sobald im August 2016 die ausführlichen chartbasierten Auswertungen der Daten des Zukunftsatlas 2016 sowie konkrete Handlungsempfehlungen der Prognos AG für den hiesigen Landkreis vorliegen. So liegt laut der Prognosstudie z.B. der Anteil unbesetzter Lehrstellen weit über dem Bundesdurchschnitt, die Gründungsintensität ging aufgrund des sehr guten Arbeitsmarktes deutlich zurück und es war in der Region im Vergleichszeitraum ein Rückgang des Personals im Forschungs- und Entwicklungsbereich der Unternehmen zu verzeichnen. Diese Beispiele zeigen einen Handlungsbedarf auf, der im Landkreis jedoch in vielerlei Hinsicht bereits in Angriff genommen wurde. Die jährlich stattfindende Berufsausbildungsmesse soll Betriebe bei der Lehrstellenbesetzung unterstützen, der kunststoffcampus bayern schafft beste Bedingungen für angewandte Forschung sowie für die akademische Fort- und Weiterbildung und einschlägige Beratungstage helfen Existenzgründern in der Startphase. Abschließend sicherten die im Rahmen dieser gemeinsamen Diskussionsrunde anwesenden Wirtschafts- und Kammervertreter gegenüber Landrat Wägemann ihre Unterstützung bei der weiteren Bearbeitung dieser Themenfelder zu und wiesen auf ihr bisheriges Engagement in diesen Bereichen nochmals aus




Gute Werbung zieht an – nicht aus!

(LRA WUG-GUN) Werbung will verkaufen. „Gute“ Werbung sollte auf humorvolle und ironische Weise Interesse wecken oder auch provozieren. 160610_guete-werbung02Wenn allerdings mit (halb)nackten Frauen, ohne Bezug zum Produkt, geworben wird oder Frauen auf ihren Körper, auf Rollenklischees oder bestimmte stereotype Eigenschaften reduziert werden, meinen wir Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte Mittelfrankens: „Stopp – sexistische Werbung!“

Wir begrüßen daher den Vorstoß vom Bundesjustizminister Heiko Maas, der geschlechterdiskriminierende Werbung in Deutschland unterbinden und ein „moderneres Geschlechterbild“ im Land etablieren will. Mit unserer Plakataktion „Gute Werbung zieht an – nicht aus!“ bekräftigen wir unsere andauernde Kritik an der Alltäglichkeit sexistischer Werbung.

Das von der Werbeagentur petitio (Nürnberg) gestaltete Plakat zitiert einerseits die ästhetisierte Inszenierung eines nackten Frauenkörpers als Blickfang ohne Produktbezug und konterkariert zugleich mit den Ausrissen eine pornografische sexualisierte Darstellung von Frauenkörpern als Waren zu Werbezwecken. Zudem appellieren die grünen Aufkleber mit einem Augenzwinkern ironisch und kritisch an eine Werbung, die Frauen und Männer nicht als Objekte benutzt und keine Geschlechterklischees reproduziert.

Übrigens hat die vermeintlich profitable Erkenntnis „Sex sells“ laut aktuellen Forschungsergebnissen längstens  ihre Gültigkeit verloren.

Sexuelle Motive in der Werbung führen sogar dazu, dass bei den Konsumenten und Konsumentinnen das Ansehen für das beworbene Produkt und die Kaufabsicht deutlich abnehmen.

 




4-sprachiger Flyer zur Abfalltrennung

(LRA WUG-GUN) Das Sachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes hat einen Flyer zur Abfalltrennung herausgebracht.polizei_abfall Durch die 4-sprachige Ergänzung (englisch, russisch, serbisch und arabisch) wird der Flyer bereits auch in den Flüchtlingsunterkünften eingesetzt.

Abfall trennen – leicht gemacht
Mit wenigen Worten und selbsterklärenden Fotos hilft der Flyer dabei, wie welche Abfälle in unserem Landkreis für eine umweltgerechte Abfallentsorgung sortiert werden müssen. Abfalltrennung ist sicher nicht das vorrangige Thema für Menschen, die aus einem Krisengebiet zu uns geflüchtet sind. Dennoch müssen sie mit den Gegebenheiten in ihrer neuen Heimat zurechtkommen. Das anschauliche Faltblatt steht als praktische Trennhilfe für den Haushalt selbstverständlich allen Bürgern des Landkreises zur Verfügung.
Die Innenseite des Flyers kann man als übersichtliche Trennhilfe z. B in der Küche aufhängen.

Die Flyer werden im Landratsamt, in den Gemeinden und in den Wertstoffhöfen ausliegen.

Abfalltrennung ganz ohne Worte
Eine Broschüre „Abfalltrennung ganz ohne Worte“ steht ebenfalls zur Verfügung. Diese wurde in Zusammenarbeit mit der Grundschule Wendelsheim (Rottenburg) erstellt. Hier haben die Schülerinnen und Schüler Figuren gezeichnet und in einer Art Comic mit unserem Entsorgungssystem verbunden. Ursprünglich war diese Broschüre für Studentenwohnheime gedacht, wo viele Nationalitäten zusammenkommen und oft erstmals im Leben mit dem Abfalltrennen konfrontiert werden.
So können alle die, die es gerne etwas bunter haben oder vielleicht noch nicht gut lesen können – z. B.: Kindergärten und Schulen – diese fröhliche Broschüre zur Abfalltrennung einsetzen.

Plakate
Sowohl auf der Basis des 4-sprachigen Flyers „Abfalltrennen leicht gemacht“ als auch auf Basis der Broschüre „Abfalltrennung ganz ohne Worte“ stehen Plakate zu den Fraktionen „Altglas und Dosen“, „Gelber Sack“, „Papiertonne“, „Biotonne“ und „Restmülltonne“ als pdf zum Download bereit: www.landkreis-wug.de/abfallberatung/. Die Plakate werden allen Interessierten, ehrenamtlichen Helfern und Kümmerern gern zur Verfügung gestellt. Sie können auch in Deutsch- bzw. Integrationskursen eingesetzt werden.

Im Rahmen der Flüchtlingshilfe bietet die Abfallwirtschaft weitere Anregungen und Unterstützung an.
Tel.: 0 91 41 / 9 02-2 87 oder abfallwirtschaft.lra@landkreis-wug.de