Schwellenwert 50 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten

Weitere Maßnhmen und Einschränkungen. – Wegen des weiteren hohen Anstiegs von Covid-19-Infektionen im Landkreis wurde heute auch der zweite Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen.

Wie bereits mitgeteilt, sind teilweise Feiern im privaten Bereich Auslöser des Infektionsgeschehens. Diese fanden aber alle in einem legalen Rahmen statt. Zusätzlich handelt es sich um ein verteiltes Ausbruchsgeschehen mit unklaren Infektionsketten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nun bei 53,8 und die Zahl der bestätigten Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie erhöht sich auf 516 Fälle (Stand: 22.10.2020).

Aufgrund der ministeriellen Verordnung mit Stand 18. Oktober 2020 gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen. Zu den bisherigen Einschränkungen kommt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz in allen Schulen und Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule. Außerdem dürfen im öffentlichen und privaten Bereich nur noch fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 bis 06.00 Uhr ausgeweitet.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Sitzplatz in allen Schulen und aller Jahrgangsstufen sowie in Hochschulen;
  • Auch am Sitzplatz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 Uhr ausgeweitet.
  • Ab 22.00 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Gottesdienste

  • Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten im Familienkreis, die der Konfirmation in den Kirchen folgen, sind auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch im Bereich der Gastronomie.

Schulen und Kindertagesstätten

  • In Anpassung an das aktuell erhöhte Infektionsgeschehen im Landkreis gelten für Schulen und Kindertagesstätten bis auf weiteres jeweils die Stufe 2 der Drei-Stufen-Pläne. Die Stufe 3 tritt hier nicht automatisch mit Erreichen eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern in Kraft, die Entscheidung hierüber wird von den zuständigen Behörden unter Abwägung aller das Infektionsgeschehen beeinflussenden Faktoren getroffen.
  • Bei roter Corona-Ampel müssen allerdings alle Schüler im Unterricht Maske tragen, auch in den Grundschulen und Förderschulen. Diese Maßnahme ist in der bayernweit gültigen 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt. Durch diese Maßnahme soll der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben. Das Bayerische Gesundheitsministerium wurde von Landrat Manuel Westphal um eine rechtliche Klarstellung gebeten, unter welchen Voraussetzungen bei Überschreiten des Schwellenwerts von 50 pro 100.000 Einwohnern eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei Grund- und Förderschulen zugelassen werden kann.

Das Landratsamt behält sich weiterhin vor, stark frequentierte öffentliche Plätze festzulegen, wo Maskenpflicht gilt sowie ein Konsumverbot für Alkohol in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr erlassen werden kann.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen nach Maßgabe der aktuell noch gültigen 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch stattfinden können.

Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Sollte der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand kommen, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage www.landkreis-wug.de.

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht täglich auf seiner Homepage die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter www.stmgp.bayern.de. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint so lange auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner, bis die 7-Tage-Inzidenz sechs Tage am Stück unter den genannten Werten liegt.




Landkreis überschreitet den Schwellenwert von 35

Ab morgen gelten im   Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen strengere Maßnahmen und Einschränkungen, weil die Covid-19-Infektionszahlen in den vergangenen Tagen stark angestiegen sind  und den Schwellenwert von 35 deutlich überschritten haben. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis derzeit bei 48,56. Insgesamt sind 509 Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie zu verzeichnen. Ab morgen 22.10.2020 gelten im gesamten Landkries verstärkte Maßnahmen und Einschränkungen.

Aufruf des Landrats

verdeutlicht Landrat Manuel Westphal.

Der deutliche Anstieg der Infektionszahlen in den vergangenen Tagen betrifft den gesamten Landkreis. Einzelne Hotspots sind nicht auszumachen. Teilweise sind private Feiern Auslöser des Infektionsgeschehens.
Aufgrund der ministeriellen Verordnung vom 16. Oktober 2020 weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nun auf Maßnahmen und Einschränkungen hin, die ab morgen, 22.10.2020 gelten. Diese Maßnahmen gelten so lange, bis der Schwellenwert von 35 sechs Tage am Stück unterschritten wird.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht auf seiner Homepage tagesaktuell die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter

www.stmgp.bayern.de.

Auch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35.

Folgende Maßnahmen gelten ab morgen und sind zu beachten:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen;

auch am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie
maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):
maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt.

Das Landratsamt behält sich vor, konkrete öffentliche Plätze und Verkehrsflächen zu nennen, wo Maskenpflicht gilt und der Konsum von Alkohol von 23.00 bis 6.00 Uhr verboten ist.

Vereinssitzungen und Mitgliederversammlungen
Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen noch stattfinden können. Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Gottesdienste
Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen noch durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten, die der Konfirmation im Familienkreis folgen, sind auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch für Gaststätten.

Kindertagesstätten
Für die Kindertagesstätten im Landkreis tritt die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans in Kraft (z.B. feste Gruppen in Kitas).

Beim Überschreiten des Schwellenwertes von 50 ergeben sich weitere Einschränkungen. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage

www.landkreis-wug.de

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

 




Anstieg der Corona-Infektionsfälle im Landkreis

Innerhalb eines Tages wurden gestern, am Donnerstag, 15. Oktober 2020, drei positive Covid-19-Befunde von Schülern gemeldet. Dabei handelt es sich um Schüler einer 10. Klasse der Realschule Gunzenhausen, einer 11. Klasse des Beruflichen Schulzentrums Gunzenhausen und einer Meister-Klasse am kunststoffcampus in Weißenburg. Das Infektionsgeschehen steigt nun auch in Altmühlfranken deutlich erkennbar und möglicherweise werden auch die Schwellenwerte erreicht.

(LRA) Insgesamt müssen 68 Schüler und elf Lehrkräfte für vierzehn Tage nach letztem Kontakt in Quarantäne. Sie werden zu Beginn der nächsten Woche getestet.

 Es ist deutlich zu erkennen, dass das Infektionsgeschehen nun auch in Altmühlfranken, wo in den letzten Wochen vergleichsweise wenige Fälle zu beobachten gewesen waren, erheblich anzieht. Auch das Erreichen der Schwellenwerte 35 bzw. 50 / 100.000 Einwohner in 7 Tagen ist keineswegs ausgeschlossen.

 Umso wichtiger ist es – insbesondere um neue Beschränkungen zu vermeiden – an die Eigenverantwortung aller Bürgerinnen und Bürger zu appellieren: Familienfeiern, Partys junger Leute, Enge in der Firma und weitere Situationen, in denen selten oder nie Masken getragen werden, stellen derzeit die größte Gefahr dar.

Das Gesundheitsamt bittet alle dringend, wieder mehr Augenmerk auf Abstand, Hygiene und Masken zu legen, und das im schulischen, beruflichen und vor allem auch privaten Bereich.




Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Pappenheim und Göhren

Wegen Asphaltierungsarbeiten im Rahmen von Deckenerneuerungsmaßnahmen muss die Kreisstraße WUG 11 zwischen Pappenheim und Göhren für den Gesamtverkehr gesperrt werden. Die Sperrung beginnt am Donnerstag, 16.07.2020.

Die Sperrung erstreckt sich aus Richtung Pappenheim kommend von der Zufahrt „An der Stöß“ bis zum Ortseingang von Göhren. Die Sperrung beginnt am Donnerstag, 16.07.2020 und dauert voraussichtlich bis Freitag, 07.08.2020.

Der Verkehr wird über die WUG 11 in Richtung Bergnershof und die Gemeindeverbindungsstraßen nach Osterdorf und Geislohe nach Göhren umgeleitet. Der Verkehr aus Göhren folgt der Umleitungsbeschilderung in umgekehrter Richtung. Die Umleitungsstrecken sind entsprechend ausgeschildert, der Anliegerverkehr bis zur Baustelle ist zugelassen.

Die Voraussetzung für die Einhaltung der Termine ist trockenes Wetter, da die Asphaltierungsarbeiten bei Regen nicht durchgeführt werden können. Im Falle regnerischen Wetters verschiebt sich die Sperrung um die Dauer der Regentage.

Die Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendige Sperrung und die sich daraus ergebenden Behinderungen sowie die Berücksichtigung von längeren Fahrtzeiten.




Sparkassen spenden für die Ferienpass-Aktion

Seit Jahrzehnten unterstützen die Sparkassen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Ferienpassaktion der Kommunalen Jugendarbeit. Auch in diesem Jahr überreichten Ursula Wachkuhn-Hofmann von der Sparkasse Gunzenhausen und Frank Sarres von der Sparkasse Mittelfranken Süd an Landrat Manuel Westphal und Kreisjugendpfleger Dominik Haußner die Spendenschecks.

Trotz der aktuellen Corona Situation gibt es in den Sommerferien für Kinder und Jugendliche ein abwechslungsreiches Freizeitangebot in unserem Landkreis.

Dieses ist ab Mittwoch 15.07.2020 auf der Homepage des Landkreises unter

https://www.landkreis-wug.de/jugend-und-familie/kommunale-jugendarbeit/ferienprogramm-und-ferienpass/

zu finden. Die Kommunale Jugendarbeit freut sich mit dem Ferienpass und den verschiedenen Veranstaltungen den Kindern eine abwechslungsreiche Ferienzeit ermöglichen zu können.

Landrat Manuel Westphal sagt dazu: „Den Ferienpass gibt es in unserem Landkreis nun schon seit 40 Jahren. Ich erinnere mich selbst noch daran, wie ich als Kind den Ferienpass in der Sommerzeit genutzt habe. Mittlerweile hat sich der Ferienpass wirklich sehr etabliert und wird gut nachgefragt. Vielen Dank an die Sparkassen die unsere Aktion jedes Jahr wieder unterstützen“.

Titelfoto: Landratsamt




Polizeiausbildung im Pappenheimer Freibad

Die II. Abteilung der Bayerischen Bereitschaftspolizei aus Eichstätt hat kürzlich im Pappenheime Freibad mit 33 jungen Einsteigern in den Polizeiberuf die Leistungsabnahme für Rettungsschwimmabzeichen in Silber durchgeführt. Zustande gekommen war die Zusammenarbeit mit dem Pappenheimer Freibad durch die Verbindung der Eichstätter Bereitschaftspolizei zu Pappenheims Bürgermeister Florian Gallus, der dort vor seinem Amtsantritt als Polizeilehrer tätig war. Weitere Erleichterungen bei den Corona-Beschränkungen sind jetzt im Freibad wirksam.

Morgens um sieben waren Luft und Wasser noch recht frisch, als die jungen Frauen und Männer ihre Prüfungen im Schwimmbecken abzuleisten hatten.

In dem wettkampftauglichen 50-Meter-Becken mussten zunächst 400 m in verschiedenen Lagen zurückgelegt werden.  Kleiderschwimmen, Streckentauchen, Abschleppen und Befreiungsgriffe sowie einen kombinierte Rettungsübung waren weitere Prüfungselemente.

Geleitet und überwacht wurde das Ganze von Abteilungssportleiterin Yvonne Weigerstorfer und Tobias König, dem Sportleiter des Ausbildungsseminars.

Natürlich stattete Bürgermeister Florian Gallus den Kolleginnen und Kollegen seiner früheren Wirkungsstätte einen Besuch ab, um sie im Pappenheimer Freibad willkommen zu heißen. Als kleines Dankeschön für die Vermittlung der Möglichkeit das schöne Pappenheimer Freibad zu nutzen erhielt er aus der Hand der Abteilungssportleiterin ein kleines Präsent.

Die Verbindung der Eichstätter Bereitschaftspolizei mit dem Pappenheimer Freibad begann schon im vergangenen Jahr als hier vom Polizeisportverein (PSV) die die Bayrischen Schwimmmeisterschaften der Masters ausgetragen wurden. Ab dem kommenden  Mittwoch wird der PSV mit seinen Trainer Jörg Neumüller das wöchentliche Schwimmtraining für die Jugendgruppe im Pappenheimer Freibad abhalten.

Das Pappenheimer Freibad hat mit Corona-Einschränkungen am 8. Juni 2020 eröffnet. Schwimmmeister Uwe Lampmann und seine Kollege Thomas Henkel können sich über eine bemerkenswert gute Disziplin der Freibadbesucher freuen. Es sei beeindruckend, wie konsequent sich die  Badegäste an die einschränkenden Regeln halten, sagt Uwe Lampmann.

Erfreulich sei es auch, dass man ab dem 03.07.2020 weitere Erleichterungen im Pappenheimer Freibad einführen kann:

      • Die Altersgrenze für Kinder, die ohne Betreuung Erwachsener ins Freibad kommen können wurde von 14 auf 12 Jahre gesenkt.
      • Die Umkleiden im Innenbereich werden geöffnet. Es gilt im Innenbereich Maskenpflicht.
      • Die Anzahl der Personen die Kontakt haben können wurde von den allgemeinen Regeln übernommen. (Jetzt zusätzlich „in Gruppen von bis zu 10 Personen“)




Durchfahrt mit Ampelregelung wird angestrebt

Durch Risse im Beton im Wannenboden des Bauwerks der neuen Bahnunterführung in Niederpappenheim verzögert sich der Weiterbau. Trotzdem soll nach dem Verpressen der Risse, spätesten Ende August eine befahrbare Tragschicht in der neuen Unterführung eingebaut sein. Bürgermeister Florian Gallus und die Stadtverwaltung Pappenheim bemühen sich bis dahin weiter um eine einspurige Durchfahrt durch die alte Unterführung obwohl längst die normative Kraft des Faktischen Einzug gehalten hat.

Die direkte Verbindung zwischen Niederpappenheim und der Pappenheimer Bahnhofstraße ist nun schon seit mehr als einem Jahr gesperrt und erfordert einen 14 km langen Umweg über Langenaltheim und die Bundesstraße 2 oder mit der Übermatzhofen-Route eine etwas kürzere Umleitung. Letzterer besteht aber in Richtung Zimmern aus einer Schotterpiste, die nicht jeder seinem Fahrzeug zumuten will. Das ist für die Bewohner in Niederpappenheim und die Gewerbebetriebe eine enorme Belastung.

Deshalb hat Bürgermeister Florian Gallus beim Landkreis beantragt, die Durchfahrt des alten Tunnels mit einer Ampelregelung zumindest für Pkws und kleinere Lkws bis 7,5 Tonnen wieder zu öffnen. „Das ist nicht möglich“, lautete die telefonische Antwort aus der Tiefbauverwaltung des Landkreises, weil die Fahrbahn und der Gehweg zu schmal seien. Dies habe man bei einer Verkehrsschau von Polizei und Landkreis, zu der die Stadt Pappenheim nicht eigeladen war, festgestellt.

Trotzdem will Bürgermeister Florian Gallus nachhaken, um die Durchfahrt zumindest für kleinere Fahrzeuge doch noch, auch offiziell möglich zu machen. Bei einer eigenen Ortsbesichtigung habe er nämlich durchaus Möglichkeiten erkannt, mit etwas gutem Willen den Fahrbahnbereich ein wenig zu verbreitern. Der Gehweg sei ohnehin so breit wie er immer war, sagte Gallus im Anschluss an die jüngste öffentliche Stadtratssitzung.

In der täglichen Praxis hat jedoch längst die normative Kraft des Faktischen Wirkung entfaltet und es findet täglich ein offenbar tolerierter, reger Fahrzeugverkehr, teilweise im Minutentakt, durch die alte Unterführung auch ohne Ampelregelung statt. Aus Sicherheitsgründen wäre es natürlich optimaler diesen Durchfahrtsverkehr wenigstens mit einer Lichtzeichenanlage zu regeln.

Inzwischen wurde bekannt, dass voraussichtlich noch in dieser Woche die öffentliche Ausschreibung der Straßenbaumaßnahmen durch die neue Unterführung erfolgen wird. Beim Tiefbauamt des Landratsamtes rechnet man damit, dass die Fahrbahn durch die neue Unterführung spätestens Ende August mit einer befahrbaren asphaltierten Tragschicht versehen sein wird.

Zunächst sind aber die im Beton des Wannenbodens befindlichen Risse mit Epoxidharz zu verpressen. Erst dann kann das Bauwerk von der Deutschen Bahn an den für den Straßenbau zuständigen Landkreis übergeben werden.

Ob bis zur Durchfahrt der neuen Unterführung eine Öffnung der Straße durch der bisherige Bahntunnel im Einbahnverkehr mit Ampelregelung für Kfz unter 7,5t erfolgen kann, bleibt offen, wird aber von Bürgermeister Florian Gallus und der Stadtverwaltung weiterhin angestrebt.




Fotos von Oldtimern und Tankstellen gesucht

Der Oldtimerfreund Karl Satzinger aus Göhren sucht alte Fotos bis in die 80 er Jahre von Fahrzeugen Landmaschinen und insbesondere von Tankstellen im Stadtgebiet und auf den Ortsteilen von Pappenheim.

Nachricht bitte per Mail an info@kfz-wolfshoefer.de senden.

Wenn möglich mit Ortsangabe und Aufnahmedatum.

Karl Satzinger dankt sich schon jetzt für die Hilfe




Ab 4. Mai wöchentliche Leerung der Biotonnen

Ab 4. Mai bis Ende Oktober werden die Biotonnen wieder im wöchentlichen Rhythmus geleert. Kein Plastik in die Biotonne!

(LRA) In der warmen Jahreszeit beginnt der Verrottungsprozess vor allem bei feuchten Abfällen aus Küche und Garten sehr schnell. Ein schattiger Standort mindert die Zersetzungsgeschwindigkeit. Zusätzlich empfiehlt es sich, 1-2 Eierschachteln auf den Tonnenboden zu legen und vor allem feuchte Küchenabfälle in Zeitungspapier einzuwickeln. So werden Feuchtigkeit aufgesaugt, Geruchsbildung vermindert und Insekten am Ablegen ihrer Eier abgehalten.

Auch für Gartenbesitzer empfiehlt sich die Nutzung einer Biotonne zusätzlich zu ihrem Komposthaufen. Denn vor allem Unkräuter und befallene Pflanzenreste stellen die Gefahr dar, diese im nächsten Jahr durch den eigenen Kompost wieder in die Beete einzuschleppen. Der Inhalt der Biotonnen dagegen durchläuft in der Kompostierungsanlage eine vollständige Hygienisierung, wobei alle keimfähigen Samen, Schädlinge und Pflanzenkrankheiten restlos zerstört werden. Der entstehende Kompost kann anschließend als hochwertiger Dünger und Bodenverbesserer im Biolandbau, aber auch als Pflanzerde und Humus im Garten eingesetzt werden.

Ansonsten gelten für die Biotonne dieselben Regeln wie für den Komposthaufen im Garten: Schadstoffe wie Glas, Metall und vor allem Plastik aber auch Hundekot und Katzenstreu sind absolut tabu. Wie bereits berichtet, wird bei der Leerung verstärkt auf Fehlwürfe geachtet: Falsch befüllte Biotonnen werden stehen gelassen. Sie können nachsortiert werden und in der darauffolgenden Woche wieder bereitgestellt werden.

Die Abfallwirtschaft weist nochmals darauf hin, dass auch sogenannte Biobeutel auf der Kompostierungsanlage als Störstoffe eingestuft werden und teuer aussortiert werden müssen, da sie während dem 8-10-wöchigen Rotteprozess nicht verrotten. Besser ist es, die Küchenabfälle in Papiertüten oder am einfachsten in Zeitungspapier einzuwickeln.

Wem das Volumen der regulären Biotonne vor allem während der Sommermonate nicht ausreicht, bietet die Abfallwirtschaft die Möglichkeit einer zusätzlichen sogenannten „Saison-Biotonne“ an. Diese wird nur in den kommenden sechs Monaten, also von Mai bis Oktober, wöchentlich geleert.
Am Ende der Saison kann die Tonne auf dem Grundstück verbleiben, da an der speziellen Gebührenmarke zu erkennen ist, dass es sich um eine Saisontonne handelt. Sie muss also nicht zurückgebracht werden.
Die Kosten liegen bei 6 x 2,19 € für eine zusätzliche 80-Liter-Saison-Biotonne bzw. bei 6 x 6,57 € für eine zusätzliche 240-Liter-Saison-Biotonne.

Weitere Informationen zur Biotonne findet man auf den Internetseiten der Abfallwirtschaft unter www.landkreis-wug.de/biotonne




Bürgertelefon und weitere wichtige Telefonnummern

Für Fragen zum Coronavirus und den damit im Zusammenhang stehende Umständen hat das Landratsamt ein Bürgertelefon eingerichtet und gibt weitere wichtige Telefonnummern bekannt.

Unter der Telefonnummer 09141 902-500 hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen für verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Corona ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr besetzt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons geben vorrangig zu verwaltungsrechtlichen Fragen Auskunft. Darunter fallen unter anderem Betriebsuntersagungen, Veranstaltungsverbote oder wirtschaftliche Hilfen.

Wer eine medizinische Auskunft zum Coronavirus benötigt oder etwa ein begründeter Verdacht der Ansteckung besteht, kann sich an den Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116 117 wenden.

Eine weitere Hotline hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter der Telefonnummer 09131 6808-5101 eingerichtet.

 




Wünsche wie vor 120 Jahren

Der Pappenheimer Lehrer Georg Fleischmann hat für das 19. Jahrhundert die Chronik der Stadt Pappenheim geschrieben, die vom Heimat- und Geschichtsverein im Dezember 2011 neu aufgelegt worden ist.
Die Chronik endet mit dem Epilog des Verfassers, in dem er den Zeitgeist zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschreibt, der wenige Jahrzehnte später zu einer schlimmen Zeit auch in Pappenheim geführt hat. Zeitlos und auch heute noch gültig sind die abschließenden Sätze dieser beeindruckenden Chronik, die Georg Fleischmann vor 120 Jahren im Jahr 1899 für unsere Stadt niedergeschrieben hat.

Zitat aus der Fleischmannchronik:

 …… Neue Aufgaben werden an die Stadt herantreten, neue Bedürfnisse ihre Befriedigung fordern. Manche alte Einrichtung wird das neue Jahrhundert verschlingen und Neues an seine Stelle setzen. Möge die Stadt allzeit an seiner Spitze Männer sehen, fern von Eigennutz, ergeben dem Gemeinsinn, die klaren und weitausblickenden Geistes die Zeichen der Zeit richtig verstehen und ihres Amtes gewachsen sind, die stets nur das Beste der Stadt im Auge haben und mit den Tugenden der Alten weiter bauen den Nachkommen zu Nutzen und Frommen!

Möge ein freundlicher Stern leuchten allezeit über unserem lieben Pappenheim, Friede und Eintracht wohnen unter seinen Dächern, in seinen Mauern, die Zwietracht verbannt sein, die Wohlfahrt wachsen und gedeihen, Glück und Zufriedenheit eine sichere Stätte finden und Gottes Segen liegen auf seinem Tun!

 

 




Laienrichter für das Verwaltungsgericht gesucht

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sucht Personen, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit beim Verwaltungsgericht bewerben möchten. Die Bewerbungsfrist endet am 11. August 2019.

(LRA) Die Verwaltungsgerichte entscheiden in den klassischen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht und Streitigkeiten um kommunale Abgaben. Dies kann z.B. bei Bauanträgen der Fall sein, ebenso bei Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen oder bei Führerscheinangelegenheiten.

Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens entscheiden, wirken ehrenamtliche Richter, sogenannte Laienrichter, neben den Berufsrichtern an der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Sie haben dabei das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung.

Die Laienrichter werden Anfang 2020 von einem Wahlausschuss neu gewählt. Die Amtsperiode geht von 01. April 2020 bis 31. März 2025.

Ablauf der Wahl
Die Wahl läuft in einem zweistufigen Verfahren ab. Zunächst erstellt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste mit wählbaren Bürgerinnen und Bürgern. Der endgültige Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Kreistag in der Sitzung am 23. September gefasst. Aus der vom Kreistag beschlossenen Vorschlagsliste werden in einem zweiten Schritt insgesamt acht Personen vom Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Ansbach bestellt.

Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen sind:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Mindestalter 25 Jahre zu Beginn der Amtsperiode, d. h. vor dem 01.04.1995 geboren
  • Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Mittelfranken
  • Gesundheitliche Eignung
  • Kein Vermögensverfall, z. B. Privatinsolvenz
  • Keine Ausschlussgründe nach § 21 und 22 Verwaltungsgerichtsordnung

Nicht berufen werden können Personen, die nach §21 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ausgeschlossen sind. Dies trifft gleichermaßen auch auf Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, Richter, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Soldaten sowie Rechtsanwälte und Notare zu (§22 VwGO).

Juristische Kenntnisse sind für die Tätigkeit als Laienrichter nicht erforderlich, Ein gesunder Menschenverstand und Lebenserfahrung sind hingegen unerlässlich. Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie Zeit und Energie. Interessierte müssen damit rechnen, im Falle ihrer Wahl zu etwa zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen zu werden. Die Sitzungen finden im Verwaltungsgericht in Ansbach statt.

Für ihre Tätigkeit erhalten die Laienrichter eine Entschädigung von Nachteilen, die durch das Ehrenamt entstehen. So erhalten sie zum Beispiel eine Entschädigung für den Verdienstausfall, Zeitversäumnis oder die Fahrtkosten.

Interessierte Personen können sich bis 11. August 2019 beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bewerben. Der Bewerbungsbogen und weitere Informationen sind online unter www.landkreis-wug.de/ehrenamtliche-richter/ zu finden. Fragen zum Wahlverfahren beantwortet Elisabeth Margraf vom Büro des Landrats telefonisch unter 09141 902-201 oder per Mail an elisabeth.margraf@landkreis-wug.de.