Hoheitliche Aufgaben im Kehrbezirk Pappenheim ändern sich

Im Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 6, zu dem auch Pappenheim gehört, ändern sich die Zuständigkeiten. Das teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit.
Demnach hat der bisher von der Regierung von Mittelfranken bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Armin Fischer seine hoheitlichen Aufgaben im Kehrbezirk 6 abgegeben. Diese hoheitlichen Aufgaben übernimmt bis zu einer Neubesetzung vorübergehend der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Daniel Birk.

Armin Fischer teilt auf Anfrage mit, dass er in Kehrbezirk 6 weiterhin die bestehenden Feuerungs- und Heizungsanlagen überprüfen und auch wie bisher die Schornsteine kehren wird.

Die hoheitlichen Aufgaben, die nach dem 01. November 2022 vorübergehend von Bezirksschornsteinfeger Daniel Birk übernommen werden sind lediglich dringliche hoheitliche Tätigkeiten, wie z:B. Abnahmen von neuen Heizungen und Öfen.

Der Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 6 umfasst die Stadt Pappenheim mit allen Gemeindeteilen außer Übermatzhofen, die Gemeinde Solnhofen mit allen Gemeindeteilen sowie die Ortsteile Laubenthal, Rothenstein, Suffersheim, Hammermühle und Potschmühle der Stadt Weißenburg.

Der Bezirksschornsteinfeger Daniel Birk ist telefonisch unter 09142 2036251 oder per Mail an kaminkehrer-birk@t-online.de zu erreichen.

 

 

 




Im Traumland des Zirkusprojekts

Die Grundschule Pappenheim-Solnhofen hat jetzt mit einem Zirkusprojekt in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien ein Projekt umgesetzt, dass Kinder und Eltern gleichermaßen stolz und glücklich gemacht hat. Bei der Premiere im voll besetzten Zirkuszelt auf der Pappenheimer Pfarrwiese am Bahnweg boten 170 Grundschulkinder ein tolles Zirkusprogramm.

Für das Zirkusprojekt hatte sich die Grundschule Pappenheim-Solnhofen schon lange angemeldet. Noch der vormalige Schulleiter Jens Nienaber hatte dieses Schul-Event beantragt und für den Sommer 2020 die Zusage bekommen. Wie so vieles musste wegen Corona auch der Schulzirkus ausfallen.

Umso mehr waren Lehrer und Schulkinder gleichermaßen begeistert, dass es nach zwei Jahren endlich losgehen konnte.
In einem zweistündigen Feuerwerk der Zirkuskunst verwandelten sich die Grundschüler in Clowns, Fakire, Akrobaten, Zauberer, Tänzer, Trapezartisten und Jongleure.

Schon eine ganze Weile hat man sich an der Schule auf dieses Zirkusprojekt vorbereitet und in den letzten beiden Tagen vor der Premiere gab es mit der Unterstützung der professionellen Zirkusartisten das Finale Training.

Im voll besetzten Zirkuszeit war die Anspannung und Vorfreude deutlich zu spüren bevor die Reise ins Traumland der Zirkuswelt begann. Bei ihrem zweistündigen Programm konnten die kleinen Stars in der Mange das Publikum so richtig begeistern und auf ihre Reise ins Traumland mitnehmen.

So war es auch verständlich, dass Schulleiterin Eva Pohl bei ihren Dankesworten nach dem großen Finale sehr bewegt war. Sie dankte den kleinen und großen Artisten, den Eltern und der Stadt Pappenheim für das Entgegenkommen und die gute Zusammenarbeit. Sie bedankte sich auch beim Elternbeirat, der in der Pause und nach der Vorstellung kleine Speisen und Getränke vorbereitet hatte.  Auch Zirkusdirektor Helmut Roser lobte das gute Miteinander und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler, die im Zirkus-Traumland zu Stars geworden seien.

Finanziert wird das Zirkusprojekt neben den Eintrittsgeldern von einem Pauschalbetrag pro Schulkind. Wie berichtet ist aus dem Ertrag des Benefizlaufes der Schule im Mai dieses Jahres ein Teilbetrag für dieses Schulzirkus-Projekt hergenommen worden um den Teilnehmerbeitrag der Kinder auf einen verträglichen Betrag zu mindern.

 




Motorradunfall auf der Wolfstalstrecke

Zimmern – Ein 24-jähriger Oberpfälzer befuhr am Samstagnachmittag mit seinem Motorrad die Wolfstalstecke auf der Staatsstraße Zimmern – Bieswang. In einer der Kurven kam der Fahrer zu Sturz, bleib aber glücklicherweise unverletzt. Allerdings war sein Krad war nicht mehr fahrbereit, und musste abgeschleppt werden.




Sperrung der Bahnhofstraße West ab Mittwoch

Pappenheim – Die Kreisstraße WUG 9 wird im Bereich der Bahnhofstraße in Pappenheim von der Auffahrt zur Staatsstraße St 2230 bis zum Parkplatz am Bahnhof im Zuge von Deckenerneuerungsarbeiten voll gesperrt.
Die Vorbereitungsarbeiten beginnen bereits teilweise mit laufendem Verkehr ab Montag, den 11. Juli 2022, Eine Vollsperrung gibt es voraussichtlich ab Mittwoch, den 13. Juli 2022 für die Dauer von drei Tagen.
Die Sperrung erstreckt sich von der Bushaltestelle im Bereich des Park & Ride-Parkplatzes am Bahnhof Pappenheim bis zu den Ab- und Anfahrtsrampen der Staatsstraße St 2230 im Bereich der Brücke über der Bahnhofstraße.
Die Zufahrt nach Niederpappenheim sowie des Lachgartenweges sind über die Staatsstraße St
2230 ungehindert nutzbar.
Die Umleitung erfolgt örtlich über die Staatsstraße St 2230. Der Lachgartenweg ist in der Zeit der Sperrung ausschließlich als Sackgasse nutzbar. Die Zufahrt zur Pappenheimer Innenstadt von der
Staatsstraße St 2230 ist ausschließlich aus Richtung Zimmern möglich.
Die Anwohnenden und Gewerbeanlieger werden gebeten für die Dauer der Vollsperrung die Fahrzeuge außerhalb der Vollsperrung zu parken. Für die Dauer der Asphaltierungsarbeiten ist der Parkplatz am Bahnhof gesperrt.
Die Arbeiten erfolgen witterungsabhängig und sind nur bei trockenem Wetter möglich. Sollten Niederschläge eintreten, verschieben sich die Arbeiten um die Dauer der Regentage.

Die Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendige halbseitige Sperrung und die sich daraus ergebenden Behinderungen sowie die Berücksichtigung von längeren Fahrtzeiten.




Das Niederlandt kann ungehindert marschieren

Pünktlich zur Feier des 150-jährigen Bestehens des Niederlandts und pünktlich zur Maienfahrt 2022 „Bis gen Pappinhaimb“ ist auch in Pappenheims Innenstadt einiges geschehen. Die Vollsperrung der Bauhofstraße und der Graf-Carl-Straße ist seit Donnerstagabend, 19.Mai 2022 aufgehoben. Damit ist die Altstadt wieder ohne Einschränkungen befahrbar. Die Maßnahmen zur Innenstadtsanierung „laufen auf Hochtouren“, wie die Stadt Pappenheim mitteilt. Auf dem Lämmermannplatz und in der Bauhofstraße sind inzwischen Stadtbäume gepflanzt. Die Baumaßnahmen sollen noch im Sommer 2022 abgeschlossen werden. Weitere Verkehrseinschränkungen wegen dieser Maßnahme sind voraussichtlich nicht mehr nötig.




Kein Sirenenalarm im Landkreis

Landkreis – Am 12. Mai 2022 um 11.00 Uhr wird in weiten Teilen Bayerns das Sirenenwarnsystem getestet und ein Heulton von einer Minute Dauer ausgelöst. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es, so wie in anderen bayerischen Landkreisen, keine Sirenensignale mehr zur Warnung der Bevölkerung, weshalb auch kein Probealarm erfolgen wird.

 In Bayern gibt es in Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial die Möglichkeit, die Bevölkerung auch durch Sirenensignale zu warnen. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist dies nicht der Fall, weshalb auch kein Alarm am 12. Mai über Sirenen erfolgen wird.

Während des Probealarms werden auch andere Warnmittel, wie zum Beispiel Warn-Apps getestet. Wer also beispielsweise die NINA- oder KATWARN-App installiert hat, bekommt dann auch eine entsprechende Meldung auf das Smartphone.

Zur Warnung der Bevölkerung würden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bei einer konkreten Gefahrensituation Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren oder anderen Organisationen eingesetzt. Auch die Installation einer der oben genannten Warn-Apps ist eine Möglichkeit, vor Risiken, wie zum Beispiel die Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen, informiert zu werden.

 




Pappenheimer Freibadsaison startet am Samstag

Pappenheim – Das Pappenheimer Freibad startet am kommenden Samstag. 14.Mai 2022 um 11:00 Uhr in die Saison.

Die offizielle Eröffnung findet um 12:00 Uhr mit einer Ansprache von Bürgermeister Florian Gallus bei einem kleinen Festakt und dem anschließenden Hissen der Pappenheimer Stadtfahne und der Fahne der Wasserwacht statt. Wie immer ist am Eröffnungstag der Eintritt frei.

Das Chico-Kiosk-Team wird auch in der kommenden Saison für das leibliche Wohl der Gäste sorgen.

Das Pappenheimer Freibad ist mit 44.000 Quadratmeter Liegefläche eines der größten und schönsten Freibäder Bayerns und hat sich in den letzten Jahren einer ständigen Aufwertung erfreut.




Drive-in-Verkauf und Richtungswechsel

In einer Sondersitzung am gestrigen Donnerstag hat der Stadtrat die Änderung der Fahrtrichtung für den Einbahnverkehr auf dem Pappenheimer Altstadtring (Marktplatz, Deisingerstraße, Bauhofstraße, Graf-Carl-Straße) einstimmig beschlossen.

ACHTUNG! DIESER ARTIKEL IST DER APRILSCHERZ FÜR PAPPENHEIM 2022

Der Richtungswechsel ist die Genehmigungsvoraussetzung für ein Drive-in Angebot der Bäckerei Lehner in der Herrenschmiedgasse. Pläne und eine eindrucksvolle 3-D Realsimulation werden heute im Rathausfoyer vor dem Bürgerbüro präsentiert und fachkundig erklärt.

Für immer mehr Kunden die morgens ihre Brötchen holen ist es eine Last, ihr Fahrzeug zu verlassen. Schon einen Parkplatz zu finden ist in den Stoßzeiten ein Problem und oft hat man einen langen Weg bis zum Bäcker auf sich zu nehmen. Da hatte Pappenheims Bürgermeister Florian Gallus die visionäre Idee in der Herrenschmiedgasse ein Verkaufsangebot zu schaffen, bei dem die Kunden im Auto bedient werden. „Das tut unserer Stadt gut, wenn man vom Autositz aus Brötchen kaufen kann“, erklärte Gallus bei der gestrigen Dringlichkeitssitzung.

Dem Lehner-Bäck gefiel diese Idee von vornherein und er erklärte sich ohne zu zögern bereit zur Stadtvogteigasse hin ein Verkaufsfenster für den Fahrzeugverkauf einzurichten.

Alles schön und gut, aber natürlich müssen die Kunden von der Graf-Carl-Straße her zum Drive-In-Verkauf fahren. Und das ruft den Straßenbaulastträger des Pappenheimer Altstadtrings, nämlich den Landkreis auf den Plan. „Bei der jetzigen Fahrtrichtungsregelung müssten die Kundenfahrzeug linksabbiegen, wenn sie von der Graf-Carl-Straße kommen und nach dem Einkauf wieder einen gefahrenträchtigen Abbiegevorgang nach links in die Deisingerstraße hinter sich bringen“, heißt es in einer Verlautbarung des Landkreises.

„Das geht so nicht“ sagt die Straßenverkehrsbehörde und machte die Änderung der Fahrtrichtung im Pappenheimer Einbahnstraßen-Altstadtring zur Bedingung, wenn der Drive-in-Verkauf in der Herrenschmiedgasse genehmigt werden soll.

Auf diese Anforderung hat die Stadtverwaltung mit Bürgermeister Gallus an der Spitze schnell und nachhaltig reagiert.

Schon bei der öffentlichen Bauausschusssitzung am 10. Februar dieses Jahres war die Machbarkeitsstudie für die Einführung einer Einbahnregelung bzw. Ringstraße für die Stelzer- und Hutgasse in Bieswang Gegenstand der Beratungen. Schon damals klang zwischen den Zeilen an, dass wohl die Machbarkeitsstudie auf einen Richtungswechsel in der Pappenheimer Altstadt erweitert werde soll.

Während es für den Bieswanger Einbahnstraßen-Ring durchaus eine deutlich wahrnehmbare Gegenströmung gibt, ist für eine Änderung der Fahrtrichtung in der Pappenheimer Altstadt kein Widerstand zu erwarten.

Jetzt sind die Hintergründe für den Richtungswechsel in Pappenheim bekannt und seit Anfang der Woche liegt das Ergebnis der Studie im Rathaus vor.

In einer kurzfristig und mit dem ausdrücklichen Einverständnis aller Ratsmitglieder einberufenen Sondersitzung gab es einen einstimmigen Ratsbeschluss für einen Richtungswechsel auf dem Pappenheimer Altstadtring. Die Vorsitzenden aller Fraktionen zeigten sich in großer Einigkeit begeistert von der Idee des Bürgermeisters. „Hier sind wir in der Region einen Schritt voraus und stehen jetzt mit Weißenburg auf einer Stufe“, war der Tenor im Stadtrat und es gibt jetzt schon Überlegungen ob die Metzgerei Wörlein mit einem Drive-in-Verkauf nachzieht. „Die Chance ist da, wenn jetzt in Pappenheim die Richtung gewechselt wird,“ meinte Bürgermeister Gallus.

Vorgeführt wurde bei der gestrigen Sitzung im Stadtrat eine von Studenten der Technischen Universität als Pilotprojekt entwickelte, vollkommen neuartige sogenannte „3D-Realsimulation“ in der der Verkehrsabläufe und die neue Dienstleistung in Pappenheim ähnlich wie in einem Flugsimulator außerordentlich wirklichkeitsgetreu dargestellt werden.

Diese eindrucksvolle „3D-Realsimulation“ wird am heutigen Freitag im Rathausfoyer vor dem Bürgerbüro von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr erstmals in der Öffentlichkeit zu sehen sein. Erläutert werden auch die Pläne der zukünftigen Drive-in-Station von Experten, die Fragen beantworten und Anregungen gerne entgegennehmen.

 




Ein Storch auf dem PO-Kamin

Seit vergangener Woche schon stolziert in den Altmühlwiesen am Pappenheimer Bahnweg, ganz in der Nähe der Weidenkirche ein Storch einher. Auf dem „Alten Kamin“ der Firma Plastic-Omnium in der Langenaltheimer Straße möchte er vermutlich sein Storchennest bauen. jedenfalls hat er schon einige Äste für den Nestbau auf dem Kamin abgelegt.

So wie es scheint, wird der Nestbau auf dem aktiven Kamin wohl nicht gelingen. Denn immer wieder steigen dicke Rauschschaden in den Himmel, denen Meister Adebar jedoch bisher trotzt.




Stilles Gedenken 2020

Die Gedenkfeiern am Volkstrauertag für die Gefallenen der beiden Weltkriege sind in diesem Jahr für den Gemeindebereich Pappenheim Corona bedingt abgesagt worden. Dennoch haben Bürgermeister Florian Gallus sowie die Vertreter der Sudetendeutschen Landsmannschaft und der Buchauer Gemeinde, die mit der Stadt Pappenheim einen Patenschaft verbindet am Sonntagmorgen Kränze an den Gedenkstätten im Friedhof an der Galluskirche niedergelegt.

Bei dem Gespräch im Gedenken an die Gefallenen kam auch zu Sprache, dass die Entstehungsgeschichte des sogenannten Kriegerdenkmals im Pappenheimer Friedhof an der Galluskirche schon vor 100 Jahren begann.

Damals im März 1921 hat der Pappenheimer Stadtrat die Anschaffung eines „Denkmals für die im Krieg Gefallenen“ beschlossen und Professor Max Heilmaier aus Nürnberg mit der Fertigung erster Skizzen beauftragt. Später fertigte Professor Heilmaier auftragsgemäß noch Detailskizzen und ein Modell, das ab dem 11.10. 1921 im Schaufenster des Bekleidungsgeschäfts Emmert, (heute Deisingerstraße 18) zur Ansicht öffentlich ausgestellt wurde.

Schon wenige Tage später ruft ein Pappenheimer Geschäftsmann, der sich „der Einberufer“ nennt zu einer Protestversammlung in das Gasthaus Stern ein. Man hatte nichts gegen das Denkmal selbst, nur wollte man es nicht im Friedhof, sondern bei der „Friedenseiche“ aufgestellt wissen. (Grünanlage in der Schützenstraße gegenüber der vormaligen Grabstätte Linde).

In der Pappenheimer Zeitung äußert sich daraufhin der Stadtrat (Auszug) : „ … Aus der Bevölkerung unseres Städtchens heraus ist nun dem Stadtrat ganz unerwartet und im letzten Augenblick eine Vorstellung unterbreitet worden, die zwar an dem Entwurf des Denkmals nichts auszusetzen hat, wohl aber den Standort des zur Errichtung kommenden Kriegerdenkmals zum Gegenstand der Erörterung macht und insbesondere anregt, als Platz für die Aufstellung denjenigen bei der Friedenseiche vor dem Staatlichen Forstamt zu wählen.

Hierzu sei bemerkt, dass auch der Ausschuss den fraglichen Platz für die Aufstellung im Auge hatte. Nachdem aber vom künstlerischen Standpunkt aus Bedenken gemacht worden waren und nachdem nicht ein Kriegerdenkmal errichtet werden soll, sondern ein „Gedenkstein für die im Felde der Ehre Gefallenen“, so eignet sich kein Platz besser als der Friedhof. Abseits vom Gedränge des Alltags soll den Hinterbliebenen und den Gemeindeangehörigen Gelegenheit geboten sein, dem Andenken der draußen Gebliebenen nachzuhängen ohne durch äußre Einflüsse hierin gestört zu werden. An einem öffentlichen Platz ist dies nicht möglich. Zur Errichtung eines Kriegerdenkmals das geeignet ist, die glorreichen Taten und Siege des Herres zu verherrlichen oder die Nachwelt für neue Kriege anzufeuern und zu begeistern, besteht unseres Erachtens im gegenwärtigen Augenblick keine Veranlassung. ….“

Schon am 1.11.1920 erwidert die Gegenseite in einem Brief an den Stadtrat:

„… Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, dass das Denkmal nur an dem öffentlichen Platz, als welcher nur der an der Friedenseiche als geeignet in Betracht kommt, zur Aufstellung kommen kann. Wenn der Stadtrat in seiner Zuschrift behauptet, dass, der weitaus größte Teil des Einwohnerschaft mit der geplanten Aufstellung der Denkmals im Friedhof einverstanden sei, so gestatten wir uns auf die anliegende Einzeichnungsliste hinzuweisen, welche mit 217 Einzeichnern im Gegensatz zu der Behauptung des Stadtrates stehen. …“.

Weiter heißt es „…. Es soll nicht nur ein Gedenkstein für unsere lieben Gefallenen sein, sondern auch eine Zierde unsers Städtchens bilden. ….“.

Nach einer öffentlichen Versammlung im Kronensaal bei der die Meinungsmehrheit in der Bevölkerung festgestellt wurden, kam es wieder zum Streit, weil sowohl der Stadtrat als auch die sogenannte „Gegenströmung“ von sich behaupteten über die Meinungsmehrheit der Pappenheimer Bevölkerung zu verfügen.

Den Schlusspunkt in diesem Streit setzt der Stadtrat am 07.12.1921 mit der Entscheidung, das Denkmal im Friedhof an der Galluskirche aufzustellen. Dort fand es seinen Platz, ursprünglich neben der Eingangstüre zur Galluskirche und wurde fast ein Jahr später nach all den Streitigkeiten am 29.10.1922 eingeweiht. Bei Umbauarbeiten in den 1970er Jahren bekam das Denkmal seinen derzeitigen Standort.




Schwellenwert 50 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten

Weitere Maßnhmen und Einschränkungen. – Wegen des weiteren hohen Anstiegs von Covid-19-Infektionen im Landkreis wurde heute auch der zweite Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen.

Wie bereits mitgeteilt, sind teilweise Feiern im privaten Bereich Auslöser des Infektionsgeschehens. Diese fanden aber alle in einem legalen Rahmen statt. Zusätzlich handelt es sich um ein verteiltes Ausbruchsgeschehen mit unklaren Infektionsketten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nun bei 53,8 und die Zahl der bestätigten Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie erhöht sich auf 516 Fälle (Stand: 22.10.2020).

Aufgrund der ministeriellen Verordnung mit Stand 18. Oktober 2020 gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen. Zu den bisherigen Einschränkungen kommt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz in allen Schulen und Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule. Außerdem dürfen im öffentlichen und privaten Bereich nur noch fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 bis 06.00 Uhr ausgeweitet.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Sitzplatz in allen Schulen und aller Jahrgangsstufen sowie in Hochschulen;
  • Auch am Sitzplatz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 Uhr ausgeweitet.
  • Ab 22.00 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Gottesdienste

  • Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten im Familienkreis, die der Konfirmation in den Kirchen folgen, sind auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch im Bereich der Gastronomie.

Schulen und Kindertagesstätten

  • In Anpassung an das aktuell erhöhte Infektionsgeschehen im Landkreis gelten für Schulen und Kindertagesstätten bis auf weiteres jeweils die Stufe 2 der Drei-Stufen-Pläne. Die Stufe 3 tritt hier nicht automatisch mit Erreichen eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern in Kraft, die Entscheidung hierüber wird von den zuständigen Behörden unter Abwägung aller das Infektionsgeschehen beeinflussenden Faktoren getroffen.
  • Bei roter Corona-Ampel müssen allerdings alle Schüler im Unterricht Maske tragen, auch in den Grundschulen und Förderschulen. Diese Maßnahme ist in der bayernweit gültigen 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt. Durch diese Maßnahme soll der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben. Das Bayerische Gesundheitsministerium wurde von Landrat Manuel Westphal um eine rechtliche Klarstellung gebeten, unter welchen Voraussetzungen bei Überschreiten des Schwellenwerts von 50 pro 100.000 Einwohnern eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei Grund- und Förderschulen zugelassen werden kann.

Das Landratsamt behält sich weiterhin vor, stark frequentierte öffentliche Plätze festzulegen, wo Maskenpflicht gilt sowie ein Konsumverbot für Alkohol in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr erlassen werden kann.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen nach Maßgabe der aktuell noch gültigen 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch stattfinden können.

Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Sollte der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand kommen, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage www.landkreis-wug.de.

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht täglich auf seiner Homepage die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter www.stmgp.bayern.de. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint so lange auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner, bis die 7-Tage-Inzidenz sechs Tage am Stück unter den genannten Werten liegt.




Landkreis überschreitet den Schwellenwert von 35

Ab morgen gelten im   Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen strengere Maßnahmen und Einschränkungen, weil die Covid-19-Infektionszahlen in den vergangenen Tagen stark angestiegen sind  und den Schwellenwert von 35 deutlich überschritten haben. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis derzeit bei 48,56. Insgesamt sind 509 Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie zu verzeichnen. Ab morgen 22.10.2020 gelten im gesamten Landkries verstärkte Maßnahmen und Einschränkungen.

Aufruf des Landrats

verdeutlicht Landrat Manuel Westphal.

Der deutliche Anstieg der Infektionszahlen in den vergangenen Tagen betrifft den gesamten Landkreis. Einzelne Hotspots sind nicht auszumachen. Teilweise sind private Feiern Auslöser des Infektionsgeschehens.
Aufgrund der ministeriellen Verordnung vom 16. Oktober 2020 weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nun auf Maßnahmen und Einschränkungen hin, die ab morgen, 22.10.2020 gelten. Diese Maßnahmen gelten so lange, bis der Schwellenwert von 35 sechs Tage am Stück unterschritten wird.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht auf seiner Homepage tagesaktuell die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter

www.stmgp.bayern.de.

Auch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35.

Folgende Maßnahmen gelten ab morgen und sind zu beachten:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen;

auch am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie
maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):
maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt.

Das Landratsamt behält sich vor, konkrete öffentliche Plätze und Verkehrsflächen zu nennen, wo Maskenpflicht gilt und der Konsum von Alkohol von 23.00 bis 6.00 Uhr verboten ist.

Vereinssitzungen und Mitgliederversammlungen
Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen noch stattfinden können. Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Gottesdienste
Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen noch durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten, die der Konfirmation im Familienkreis folgen, sind auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch für Gaststätten.

Kindertagesstätten
Für die Kindertagesstätten im Landkreis tritt die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans in Kraft (z.B. feste Gruppen in Kitas).

Beim Überschreiten des Schwellenwertes von 50 ergeben sich weitere Einschränkungen. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage

www.landkreis-wug.de

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.