Urlaub der in der Pappenheimer Arztpraxis Hamulka

Die allgemeinmedizinische Arztpraxis von Daniela Hamulka in Pappenheim, Bürgermeister-Rukwid-Straße 3, ist

in der Zeit von Montag, den 05.06. bis Freitag, den 09.06.2023 im Urlaub

Vertretung übernehmen die Arztpraxen
Dres. Filipski in Pappenheim und
Dr. Gedon/ Solnhofen

Ab Montag, den 12.06.2023 ist das Praxisteam wieder für die Patienten da.

 




Nächtliche Bauarbeiten an der Bahnstrecke um Pappenheim

Die Deutsche Bahn führt in der Zeit vom 22.05.2023 bis 30.05.2023 in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr unaufschiebbare Bauarbeiten an der Gleisanlage zwischen Solnhofen und Treuchtlingen durch. Die Bauarbeiten sind zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich.
Um tagsüber den weiteren Betrieb der Bahnstrecke zu gewährleisten, werden die Arbeiten nachts, einschließlich Sonn- und Feiertage, durchgeführt.
Aus Sicherheitsgründen wird bei den Bauarbeiten ein automatisches Warnsystem (ATWS) eingesetzt dessen Warnhörner in der Zeit der Bauarbeiten weithin zu hören sein werden.




E-Bike-Ladestation am Pappenheimer Freibad

Zusammen mit der Eröffnung der Pappenheimer Freibades wurde auch die nagelneue E-Bike Ladestation auf dem Fahrradparkplatz vor dem Eingang des Pappenheimer Freibades eingeweiht und vorgestellt. Diese hatte die Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen der Stadt Pappenheim gespendet. Pappenheims Bürgermeister Florian Gallus und einige Stadträtinnen und Stadträte begrüßten hierzu Stefan Rottler, den Leiter der Pappenheimer Raiffeisenbankfiliale. Den Ort vor dem Freibad hat man ausgewählt, weil hier der größte Bedarf für eine Ladestation gesehen wir. Bei der Ladestation können vier E-Bikes gleichzeitig aufgeladen. „Ich wünsche mir, dass die neue Einrichtung eifrig genutzt wird,“ sagte Bürgermeister Gallus und bedankte sich im Namen der Stadt Pappenheim für das Geschenk der Raiffeisenbank.




Großräumige Umleitung wegen Fahrbahnerneuerung auf der B 2 zwischen Dietfurt und Schambach

Das Staatliche Bauamt Ansbach wird ab 08.Mai 2023 die dringend erforderlichen Erneuerungsarbeiten auf der Bundesstraße 2 zwischen Dietfurt und Schambach durchführen. Wegen der starken Spurrinnen, Verdrückungen und weiteren Fahrbahnschäden ist eine Erneuerung notwendig, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.
Um die Zeit der Vollsperrung gering zu halten, werden die Vorarbeiten für zwei Wochen bei einer halbseitiger Sperrung durchgeführt.

Die Fahrtrichtung Nürnberg wird ab Dietfurt – Ampelkreuzung B2 / Staatsstraße 2230 – über Pappenheim, Rothenstein nach Weißenburg geführt. Die Fahrt in Richtung Süden wird bis zum 22.05.2023 möglich sein. Auch die Einmündung der WUG 11 (Richtung Osterdorf- Bergnershof) von Pappenheim ist in dieser Zeit nur in Richtung Süden befahrbar.
Das Abbiegen in Fahrtrichtung Nürnberg ist nicht möglich und der Verkehr wird zur B13 umgeleitet.

Anschließend wird die Bundesstraße 2 abhängig von der Witterung zwei Wochen lang bis zum 05.06.2023 für die Asphaltierungsarbeiten voll gesperrt.

Im Anschluss an die Vollsperre wird dann der westliche Anschluss an der Schambacher Kreuzung saniert.
Informationen hinsichtlich des ÖPNV entnehmen Sie bitte der VGN Fahrplanauskunft im Internet und den entsprechenden Aushängen.

Wer sich genauer über die Sperrungen und Umleitungen oder auch über andere laufende oder geplante Projekte des Staatlichen Bauamtes Ansbach informieren möchte, wird auf der Internetseite

https://www.stbaan.bayern.de/strassenbau/projekte/B51S.BBBC0147.00.html
fündig.

Das Staatliche Bauamt Ansbach bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.




Pappenheimer Maibaum umgesägt

Der schmucke Pappenheimer Maibaum, den der Verein Pappenheimer Maibaum e.V. im Rahmen eines weitgehend friedlichen Volksfestes aufgestellt hatte ist in der Walpurginacht 2023 um 05:45 Uhr von bislang unbekannten Tätern umgesägt worden. Mit einer Kettensäge haben die Frevler den über 17 m hohen Baum auf einer Höhe von etwa 2 Metern abgeschnitten. Dieser fiel in Richtung Touristinformation beschädigte dabei die Informationsstele und einen Stapel Bierzeltgarnituren. Der Maibaum selbst zerbrach in drei Stücke.

Entdeckt hat die Freveltat ein Pappenheimer bei einem morgendlichen Rundgang durch die Stadt. Dieser verständigte Simon Schleußinger, den 1. Vorsitzenden des Vereins der seinerseits sofort die Polizei verständigte.

Die Ermittlungen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sind jetzt in vollem Gang und es gibt auch schon Ermittlungsansätze, die aber aus ermittlungstaktischen Gründen noch nicht veröffentlich werden sollen.  Der entstandene Schaden wird mit rund 3.000 Euro beziffert. Wer weitere Hinweise zu der Tat geben kann wird gebeten sich bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen zu melden.

Telefonnummer 09142/96440




Neue Besucherparkplätze für Führerschein- und Zulassungsstelle

Für die  Besucherinnen und Besuchern des Landratsamtes in Weißenburg ist ein neues Parkkonzept für den Bereich an der Bahnhofstraße in Weißenburg entwickelt worden. Damit will das Landratsamt eine angenehmere Parksituation ermöglichen.
Ab Mai stehen am Gebäude B, also der Bereich hinter der Führerschein- und Zulassungsstelle sowie an der Schanzmauer neben dem Parkdeck des Landratsamtes ausschließlich Besucherparkplätze zur Verfügung.

Bisher standen Besucherparkplätze vor dem Gebäude E, dem ehemaligen Amtsgerichtsgebäude zur Verfügung. Die neuen Besucherparkplätze im Innenhof des Landratsamtes sind nun in unmittelbarer Nähe zur Zulassungs- und Führerscheinstelle sowie zum Eingang in das Hauptgebäude, so dass diese leicht gefunden werden können. Weitere Stellplätze stehen „An der Schanzmauer“ neben dem Parkdeck zur Verfügung.

Die Zufahrt zu den Besucherparkplätzen am Gebäude B erfolgt künftig nur noch über die Friedrich-Ebert-Straße. Alle Details können Sie dem beigefügten Lageplan entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass zum einstündigen Parken auf den Besucherparkplätzen eine Parkscheibe erforderlich ist.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bittet für diese Umstellung um Verständnis und um Beachtung der neuen Zufahrts- und Parkplatzsituation.

Titelbild : Bayerische Vermessungsverwaltung

Bilderklärung: Die grün markierten Flächen im Lageplan sind ab 1. Mai Parkplätze für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes.




Landesweit einheitlicher Probealarm

Am Donnerstag, 09. März 2023 werden bayernweit unterschiedliche Warnsysteme getestet, die die Bevölkerung über Gefahrensituationen informieren sollen. Um 11.00 Uhr werden die beteiligten Stellen unterschiedliche Warnmittel aktivieren, darunter Sirenenwarnsignale, Radio, Fernsehen, Warn-Apps oder Cell Broadcast.

Auch Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sollten an diesem Tag eine Warnmeldung zum Beispiel über das mobile Endgerät empfangen.
Auch wurden nun die ersten Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung auf dem Gemeindegebiet der Stadt Gunzenhausen fertiggestellt, welche dann einen etwa einminütigen Sirenenton erzeugen können. Die fünf akustischen Warnsysteme befinden sich in den Gunzenhäuser Ortsteilen Cronheim, Wald, Laubenzedel, Unterwurmbach und Frickenfelden und werden am 09. März zum ersten Mal im Zuge des Probealarms aktiviert.
Weitere Sirenenstandorte im Landkreis sollen sukzessive dazukommen. Während des Probealarms werden auch andere Warnmittel, wie zum Beispiel eine Warnung über Cell Broadcast getestet. Dabei bekommen Handynutzer eine Testwarnung auf ihr Endgerät, das in einer Mobilfunkzelle eingebucht ist.
Mobilfunknutzerinnen und –nutzer wurden darüber gesondert informiert. Auch die Warnung über Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, Radio und Fernsehen soll an diesem Tag getestet werden.
Zur Warnung der Bevölkerung würden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bei einer konkreten Gefahrensituation zudem auch Lautsprecherdurchsagen über die verschiedenen Hilfsorganisationen und der Polizei erfolgen.
Diese werden am Warntag allerdings nicht getestet.




Digitale Krankmeldung seit Jahresbeginn

Der „Gelbe Schein“ als Krankmeldung für gesetzlich Krankenversicherte hat ausgedient. Seit Januar ersetzt die elektronische Krankschreibung (eAU) vollständig das bisherig Krankmeldungs-Formular auf Papier. Damit entfällt auch die Zustellpflicht an den Arbeitgeber. Das teilt die AOK Mittelfranken mit.

(AOK-Mfr.) „Bislang bestand die Krankmeldung aus mehreren Durchschlägen – jeweils für den Arbeitgeber, den Versicherten und die Krankenkasse“, so Claus Eitel, Direktor in der AOK Mittelfranken.

Mit der eAU wird die Meldung direkt von der Arztpraxis verschlüsselt an die Krankenkasse gesendet. Dadurch entfällt für die Versicherten die Zustellpflicht an die Kasse und ebenso die Zustellpflicht an den Arbeitgeber.

Dieser ruft die AU-Daten dann direkt bei der Krankenkasse ab. „Die Übermittlung per Knopfdruck entlastet die Patienten, die sich so voll auf ihre Genesung konzentrieren können“, so Claus Eitel. Zudem vereinfacht und beschleunigt der digitale Weg die Verarbeitung bei der Krankenkasse, so dass beispielsweise das Krankengeld an die Versicherten schneller ausgezahlt werden kann.
Sollte die elektronische Übermittlung aus der ärztlichen Praxis an die Krankenkasse einmal aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann man dort auch eine Papierbescheinigung ausstellen. Diese reichen die Versicherten dann bei ihrer Krankenkasse ein. Auf Wunsch der Versicherten kann für die eigenen Unterlagen weiterhin ein Papierausdruck erstellt werden.

Trotz eAU weiterhin Mitteilungspflicht
Die Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gilt nach wie vor: Alle Arbeitnehmenden, die arbeitsunfähig sind, müssen dies ihrer Firma unverzüglich mitteilen und auch die voraussichtliche Krankheitsdauer angeben. „Am besten ist es, gleich nach dem Aufstehen und zusätzlich nach dem Arztbesuch in der Firma anzurufen und sich krank zu melden. Beschäftigte sind jedoch nicht verpflichtet, die Art der Erkrankung und die Krankheitssymptome anzugeben“, so Claus Eitel. Dauert die Arbeitsunfähigkeit (AU) länger als drei Kalendertage, sind die Erkrankten verpflichtet, die AU ärztlich feststellen zu lassen sofern es keine andere betriebliche Regelung gibt. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest allerdings auch schon früher verlangen. Dauert die Erkrankung länger an, als im Attest angegeben, muss dies erneut ein Arzt oder eine Ärztin bestätigen.

Erlaubt ist, was die Genesung fördert
Wer krankgeschrieben ist, muss nicht die ganze Zeit das Bett hüten – es sei denn auf ärztliche Anordnung. „Grundsätzlich ist während einer Arbeitsunfähigkeit alles erlaubt, was den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt, gefährdet oder verzögert“, so Claus Eitel.
Es ist zum Beispiel in Ordnung, Notwendiges einzukaufen oder spazieren zu gehen, wenn dies der Genesung förderlich ist. „Generell ist es sinnvoll, die behandelnde Ärztin oder den Arzt zu fragen, was empfehlenswert oder zulässig ist“, rät Claus Eitel. Bei starkem Fieber ist es beispielsweise nicht ratsam, sich hinters Steuer des Autos zu setzen oder Sport zu treiben. Bei manchen Erkrankungen kann maßvolle Bewegung dagegen sogar dazu beitragen, dass man schneller gesund wird. Allerdings sollte man sich dabei nicht überanstrengen.

Weitere Infos zur digitalen Krankschreibung gibt es im Internet unter www.aok.de/bayern/eau .

Titelfoto: © PantherMedia / Bernd Leitner

 




Der Bauantrag wird digital

Ab dem 01. Februar 2023 können Bauanträge beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen digital eingereicht werden. Dies ist ein weiterer großer Schritt hin zur Digitalisierung der Verwaltung.

(LRA) Die Vorbereitungen für den Stichtag 01. Februar 2023 im Landkreis laufen schon seit etlichen Monaten. Neben der Umstellung der Software wurden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt entsprechend geschult. Außerdem hat bereits eine Informationsveranstaltung für die Städte und Gemeinden im Landkreis stattgefunden.

Das Angebot des digitalen Bauantrages richtet sich grundsätzlich an alle Bauvorlageberechtigten, also Architekten, Bauingenieure und Handwerksmeister. Die Einreichung bzw. auch die Nachreichung von Unterlagen in digitaler Form erfolgt ausschließlich über den Online-Assistenten des Bauministeriums. Hierzu erfolgt die Authentifikation des jeweiligen Antragstellers durch die BayernID. Diese kann unter https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1 beantragt werden.

Weiterhin ist auch die Einreichung in Papierform wie gewohnt möglich.

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass die meisten Anträge, auch die in Papierform, zukünftig nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern direkt am Landratsamt eingereicht werden müssen. Ausnahmen bilden Genehmigungsfreistellungsverfahren und isolierte Befreiungen in Papier. Die Stadt Weißenburg ist als untere Bauaufsichtsbehörde hiervon zunächst nicht betroffen.

Sämtliche Verlinkungen und Informationen zum digitalen Bauantrag können auf der Homepage des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen (www.landkreis-wug.de/baugenehmigung/) unter „Digitaler Bauantrag“ aufgerufen werden. Dort sind auch häufig gestellte Fragen (FAQs) hinterlegt sowie eine Übersicht, wo zukünftig welche Anträge im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Abgrabungen einzureichen sind.

Für den 01. Februar 2023 ist zudem ein Bauforum für Entwurfsverfasser von Bauanträgen geplant, um über Details und Formalien der digitalen Antragstellung zu informieren. Wer sich als Entwurfsverfasser für diese Veranstaltung anmelden will, kann dies online erledigen unter www.landkreis-wug.de/anmeldung-4-bauforum/.

 




Gedanken des Landrats zum Jahreswechsel

Mit einem Blick auf das vergangene Jahr und einen Ausblick auf das kommende Jahr 2023 wünscht Landrat Manuel Westphal allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis einen Jahresstart, gesund und voller Tatendrang.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Jahr 2022 stand ganz im Zeichen des 50-jährigen Landkreisjubiläums. Viele tolle Aktionen haben uns durch das Jubiläumsjahr begleitet, die den Landkreis in seiner Vielfalt präsentieren und zum Entdecken unserer Heimat anregen sollten, wie zum Beispiel das Landkreismagazin oder die Landkreistouren. Auch im nächsten Jahr wollen wir so manche Aktion, wie den Altmühlfranken-Wandertag oder den Tag der regionalen Genüsse, fortführen und unsere Heimat für Sie erlebbar machen. Es war auf jeden Fall ein besonderes Jubiläumsjahr, das wir gemeinsam gebührend feiern konnten!

Wir sind alle froh, dass im Laufe des Jahres das Pandemiegeschehen abgeschwächt und eine Rückkehr zu unserem normalen Leben möglich wurde. Wir konnten wieder zusammenkommen und Veranstaltungen wie unser Hoffest gemeinsam erleben. Trotzdem gilt es weiterhin, Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen und diese besonders zu schützen.

Ein besonders bitterer Beigeschmack bleibt leider auch an diesem Jahresende: Der Ukraine-Krieg erschüttert uns alle zutiefst. Nicht nur die vielen geflüchteten Menschen, die auch in unserem Landkreis Zuflucht gefunden haben, auch die Folgen für unsere Energie- und Gasversorgung zeigen, wie katastrophal ein Krieg sein kann.

Als die ersten Menschen aus der Ukraine angekommen sind, rollte eine Welle der Hilfsbereitschaft durch den Landkreis. Allen, die sich bei der Aufnahme und Integration der Geflüchteten engagiert haben und es zum Teil bis heute tun, sage ich an dieser Stelle herzlichen Dank! Der Dank gilt auch meinen Mitarbeitenden im Landratsamt für den Einsatz während der Flüchtlingskrise, die uns parallel zum Katastrophenfall Corona-Pandemie gefordert hat.

Die Herausforderungen der vergangenen Jahre haben uns eins eindrücklich gezeigt: Nur, wenn wir Zusammenhalten und rücksichtsvoll miteinander umgehen, können wir etwas bewegen. Mit Blick auf das nächste Jahr wünsche ich mir, dass wir alle unseren Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weiter lebenswert gestalten und stolz sind auf unsere Heimat!

Genießen Sie nun die besinnliche Weihnachtszeit, so dass Sie gesund und voller Tatendrang ins Jahr 2023 starten können!

Ihr

Manuel Westphal
Landrat




Armin Fischer ist bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im neuen Jahr

Ab dem neuen Jahr ist der Kehrbezirk WUG 6, zu dem auch Pappenheim gehört wieder besetzt. Armin Fischer aus Ellingen wurde von der Regierung von Mittelfranken zum 01. Januar 2023 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt.

(LRA) Der Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 6 umfasst weiterhin die Stadt Pappenheim mit allen Gemeindeteilen außer Übermatzhofen, die Gemeinde Solnhofen mit allen Gemeindeteilen sowie die Ortsteile Laubenthal, Rothenstein, Suffersheim, Hammermühle und Potschmühle der Stadt Weißenburg.

Mit Ende des Jahres 2012 wurde das damalige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem Jahr 2013 können Eigentümer den Kaminkehrer für die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten frei wählen (freier Schornsteinfeger). Eigentümer müssen die vom freien Schornsteinfeger durchgeführten Arbeiten dann beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen.

Grundsätzlich werden die Schornsteine und Abgasanlagen in regelmäßigen Abständen vom Schornsteinfeger gereinigt. Für Ofenrohre und Verbindungsstücke, die nicht kehrpflichtig sind, ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Diese sollten zur eigenen Sicherheit regelmäßig gereinigt werden, denn starke Verunreinigungen können schnell zur Gefahr werden. Durch einen Abgasrückstau etwa kann es zu einer Kohlenmonoxidvergiftung oder durch zu viel Ruß im Schornstein zu einem Schornsteinbrand kommen.

Weitere Informationen zum sicheren Heizen gibt es auf der Homepage des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks unter www.schornsteinfeger.de.  Informationen zum Schornsteinfegerwesen im Landkreis und den 14 Kehrbezirken sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/umwelt/schornsteinfegerwesen zu finden.




Bundesweiter Warntag am 8. Dezember

Am 08. Dezember 2022 werden bundesweit unterschiedliche Warnsysteme getestet. Über diesen Alarm soll die Bevölkerung über Gefahrensituationen informieren werden.

(LRA) Um 11.00 Uhr werden die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte über Sirenenwarnsignale, Radio, Fernsehen, Warn-Apps oder Cell Broadcast einen Probealarm absetzen. Auch Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sollten an diesem Tag eine Warnmeldung zum Beispiel über das mobile Endgerät empfangen.

In den meisten bayerischen Landkreisen, so auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, gibt es nur noch vereinzelte Warnanlagen, die einen Sirenenton zur Warnung der Bevölkerung ausgeben können. Unter anderem wegen der Flutkatastrophe im Ahrtal, im Jahr 2021, hat sich der Bund dazu entschieden, das Sirenenwarnnetz wieder auszubauen. Auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden die Sirenen nun nach und nach durch die Städte und Gemeinden erneuert. Die ersten Anlagen werden derzeit in der Stadt Gunzenhausen fertiggestellt, welche dann einen etwa einminütigen Sirenenton erzeugen können. Die fünf akustischen Warnsysteme befinden sich in den Gunzenhäuser Ortsteilen Cronheim, Wald, Laubenzedel, Unterwurmbach und Frickenfelden. Da sich die Anlagen gerade in der Endeinrichtung befinden, wird allerdings am 08. Dezember noch keine dieser Sirenen ertönen. Weitere Standorte sollen sukzessive in den nächsten Jahren dazukommen.

Während des Probealarms werden auch andere Warnmittel, wie zum Beispiel eine Warnung über Cell Broadcast getestet. Dabei bekommen Handynutzer eine Testwarnung auf ihr Endgerät, das in einer Mobilfunkzelle eingebucht ist. Mobilfunknutzerinnen und –nutzer wurden darüber gesondert informiert. Auch die Warnung über Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, Radio und Fernsehen soll an diesem Tag getestet werden.

Zur Warnung der Bevölkerung würden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bei einer konkreten Gefahrensituation zudem auch Lautsprecherdurchsagen über die verschiedenen Hilfsorganisationen und der Polizei erfolgen. Diese werden am Warntag allerdings nicht getestet.