Februar 2004 –
Die Straßenausbaubeitragssatzung – Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich die Tatsache, dass die Anwohner von Gemeindestraßen künftig die Sanierung und den Ausbau ihrer Straßen und Gehwege in der Höhe von 30 bis 70 % mitfinanzieren müssen.
Am Rande vermerkt |
Eigentlich wollten der Heinrich Herzner und ich unsere Dauerkarten für die Stadtratssitzung diesmal gar nicht ausnützen und der Sitzung am unsinnigen Donnerstag fern bleiben. Aber die Entscheidung zum Thema Straßenausbausatzung ist für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit solch gravierenden Auswirkungen verbunden, dass wir es schon miterleben wollten, wie diese Entscheidung zustande kommt. Die Diskussion selbst war geprägt von Sachlichkeit und augenscheinlichem Bemühen, der Stadt Bestes zu suchen. Ich habe auch keinerlei parteipolitische oder sonstige, sachfremden Anspielungen bemerken können. Selten hatte ich so sehr das Gefühl, dass die Stadträte, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, sich ernsthaft und ausschließlich mit den belangen der Stadt auseinandersetzen. Ich bin sicher, die Straßenausbausatzung wird erlassen und es wird viele Anlieger finanziell hart treffen. Aber ausgerechnet die Diskussion am unsinnigen Donnerstag hat mich von dem ernsthaften Bemühen des Stadtrates überzeugt Alternativen zu suchen. „Wir wollen heute keine Entscheindung unter der Narrenkappe treffen“ beschloss Stadtrat Kleber die Debatte. |
Satzung zur Anliegerfinanzierung von Straßenbaumaßnahmen könnte man dieses Werk deutlicher und zutreffender beschreiben.
Zur Vorgeschichte:
Eigentlich sollte die Grundsatzentscheidung, ob für Pappenheim eine solche „Bürger-Straßenbezahl-Satzung“ erlassen wird, bereits Ende November im Stadtrat beschlossen werden. Fast wäre es ja auch so gekommen und die zu erwartenden Wogen der Entrüstung hätten sich bis zu den Bürgerversammlungen wieder geglättet gehabt.
In der damaligen Sitzung (Der Skribent hat berichtet) war neben dem Bürgermeister ganz offenbar Stadtrat Rathsam der einzige, der die Tragweite und die Bedeutung der anstehenden Entscheidung für die Bürger unserer Stadt überblickt hat. Schon damals hatte er angeregt, nach Möglichkeit eine andere, gerechtere Art der Straßenfinanzierung anzustreben und beantragt, die Entscheidung zu vertagen. So wurde in der damaligen Sitzung beschlossen, man werde die Beratungen zu diesem Thema am unsinnigen Donnerstag fortsetzen.
Ziel der Beratungen:
In dieser Sitzung berieten die Stadträte nicht über den Inhalt der Straßenausbausatzung, sondern es ging, wie oben schon erwähnt um die Grundsatzfrage, ob diese Satzung überhaupt erlassen werden soll.
Der Bürgermeister
wies einleitend auf die Problematik und den Diskussions- und Klärungsbedarf hin. Er wünsche zu dieser für die Bevölkerung wichtigen und weitreichenden Entscheidung keine Kampfabstimmung sondern einen breiten Mehrheitsbeschluss. Es werde ganz sicher eine schwere Entscheidung werden, aber im Hinblick auf die Finanznot der Stadt sehe er keinen Weg, der an der unseligen Satzung vorbeiführt.
Zur Sache selbst führte er aus, das der Erlass einer Straßenausbausatzung schon seit über 20 Jahren in Pappenheim ein Thema ist und 1995 unter seinem Amtsvorgänger schon einmal ernsthaft im Gespräch war. Auch wies er unter anderem darauf hin, dass man nicht warten solle bis es „brennt“ und die Baumaßnahmen unmittelbar bevorstehen. Im übrigen gehe es nicht um den Inhalt der Satzung sondern nur darum, ob überhaupt eine derartige Satzung erlassen werden soll.
Der 2. Bürgermeister Obernöder
eröffnete die Diskussion mit der Anmerkung, dass er bei dieser Grundsatzentscheidung schon wissen möchte um was es genau geht und in welcher Höhe genau der einzelne Bürger belastet wird. Man solle für einen konkreten Fall beispielhaft berechnen, welchen Betrag ein Anlieger zu zahlen hat. (Berechnungsbeispiel weiter unten). Gleichzeitig machte er, wie einige Nachredner auch, seiner Verärgerung darüber Luft, dass Kfz- Mineralöl- und sonstige Steuern dem Bürger mit der Begründung abverlangt würden die Straßen zu finanzieren. Nun sei aber wieder kein Geld für die Gemeinden da. Der Bürger werde also für den Straßenbau mehrfach abkassiert.
Stadtrat Kleber
meinte, dass der Text der vorliegenden Mustersatzung sehr kompliziert abgefasst sei. In einer späteren Wortmeldung beklagte er, wie fast alle Redner, die große Ungerechtigkeit, die diese Satzung in sich birgt. Außerdem sei die Problematik wieder einmal so, dass der Stadtrat eine Entscheidung treffen soll die von der Regierung und dem Landkreis schon längst getroffen und diktiert ist.
Stadträtin Seuberth
äußerte die Befürchtung, dass es wegen dieser Satzung zu einer Flut von Einsprüchen und Rechtsstreitigkeiten auf die Stadt zukommen könne. Außerdem sprach sie die Problematik der Hausbesitzer an, die finanziell nicht in der Lage sind die Straßenbauumlage zu bezahlen.
Dazu meinte der Bürgermeister, dass Eigentum verpflichte und dass das Geld von der Stadt dann eben mit dem Gerichtsvollzieher oder durch eine Grundschuld (Hypothek) eingetrieben werden müsse. Es sei nicht möglich Sonderregelungen zu schaffen. Alle werden gleich behandelt.
schlug vor, man solle sich vonseiten der Stadt nicht alles gefallen lassen und einmal versuchen dagegen vorzugehen, dass von der Kommune bei ständiger Kürzung der finanziellen Zuwendungen immer mehr verlangt werde.
Stadtrat Lämmerer
meinte, dass man sich seitens der Stadt schon seit etwa 20 Jahren um eine solche Satzung gedrückt habe. Eine solche Satzung wäre in früheren Zeiten dem Bürger viel leichter vermittelbar gewesen. Bevor die Anordnung von „oben“ kommt, solle man aber den Erlass einer solchen Satzung beschließen und den geringfügigen Spielraum bei der Ausgestaltung des Satzungstextes nutzen.
Stadtrat Rathsam
sprach auch von einer eklatanten Ungerechtigkeit, die man den Bürgern zumute. Während sich die Anlieger von Kreis- und Staatsstraßen beim Ausbau nur am Gehwegausbau finanziell beteiligen müssen, werden die Anlieger von Gemeindestraßen mit 30 bis 70 % an den Gesamtbaukosten beteiligt.
Andererseits wusste er zu berichten, dass in Bayern schon fast 90 % aller Gemeinden eine solche Satzung haben.
Es bestehe auch die Gefahr, dass der Stadt enorme entwicklungspolitische und finanzielle Nachteile entstehen, wenn die Satzung nicht erlassen wird.
Die Wirksamkeit der Satzung solle man im Falle eines positiven Beschlusses aber auf alle Fälle auf einen Zeitpunkt legen, wenn alle laufenden Straßenbaumaßnahmen abgeschlossen sind.
Stadtrat und Straßenreferent Halbmeyer
stellte einen Katalog von ausbaubedürftigen Straßen vor. Auch er meinte, dass an der Ausbausatzung kein Weg vorbeiführen könne.
Stadtrat Kreißl
führte in seinen Ausführungen mit dem Ausschlussverfahren auf die Notwendigkeit der Satzung hin. Eine Finanzierung durch Erhöhung der Grundsteuer und Streichung von freiwilligen Leistungen der Stadt sei nicht mehr möglich. Die dritte Variante, die Straßen einfach verkommen zu lassen sei nicht seriös, also führt an der Satzung kein Weg vorbei.
Entscheidung vertagt:
Wegen der großen Tragweite für die Bevölkerung wollte man sich den Entscheidungsprozess bei den Stadträten noch bis zur übernächsten Sitzung, das ist am
Donnerstag, der 25. März 2004.
Gleicher Saal – gleiche Räte – gleiches Thema – gleiche Zuhörer – so würde man bei der Sitzung in Veitshöchheim gesagt haben.