Der Bayerische Städtetag tritt nach wie vor deutlich für Straßenausbaubeiträge ein. Das hat jetzt eine Anhörung im Bayerischen Landtag ergeben. Die Pressemitteilung des Bayerischen Städtetages ist nachfolgend ungekürzt abgedruckt.
„Die Straßenausbaubeiträge bleiben ein unverzichtbares Finanzierungsmittel – das hat die Anhörung am 15. Juli im Bayerischen Landtag gezeigt. Die Straßenausbau-beitragssatzung muss im Kommunalabgabengesetz als ,Soll-Bestimmung‘ aufrecht erhalten bleiben“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl: „Die Straßenausbaubeiträge sind für die Erhaltung und Entwicklung eines sicheren und intakten Straßennetzes von herausragender Bedeutung und sind alternativlos. Wir müssen die Verkehrssicherheit der Menschen gewährleisten – Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger brauchen sichere Wege, sie wünschen gute Straßenbeleuchtung für ihr Sicherheitsgefühl.“
Der Straßenunterhalt muss so finanziert werden, dass ein sicherer Verkehrsfluss gewährleistet ist. Ein beträchtlicher Teil des kommunalen Straßennetzes ist älter als dreißig Jahre und die angespannte Haushaltslage in vielen Städten und Gemeinden lassen keine Möglichkeit für eine kommunale Vollfinanzierung über die Steuereinkünfte.
Alternative nachhaltige Finanzierungsformen sind für Kommunen nicht in Sicht. Das Straßenausbaubeitragsrecht zieht bewusst diejenigen heran, die als Anlieger einer Straße einen Vorteil haben; nicht zuletzt die Güte der Verkehrsanschließung bestimmt den Wert des Eigentums und erlaubt dessen wirtschaftliche Nutzung etwa durch Vermietung.
Gribl: „Der Bayerische Städtetag ist für die Beibehaltung der Soll-Bestimmung für Straßenausbaubeiträge im Kommunalabgabengesetz und für einen gleichmäßigen Vollzug.
Die Option wiederkehrender Beitragserhebung ist kritisch zu sehen, so haben sich durchaus administrative Schwierigkeiten in Rheinland-Pfalz gezeigt. Der Städtetag ist offen für Änderungen, die dazu beitragen, die Akzeptanz zu steigern und die Rechtssicherheit zu stärken – es darf aber keinen erhöhten Verwaltungsaufwand geben.“