Die Sitzung des Pappenheimer Stadtrates am Donnerstag, den 6. April ist wegen eines Formfehlers abgesagt. Die Themen aus der abgesagten Sitzung werden am Donnerstag, den 27.04.17 behandelt.
Weil ein Stadtrat der Bürgerliste nicht fristgerecht zur Sitzung am 6. April 2017 eingeladen wurde, musste die Sitzung abgesagt werden. Aus diesem Grund verschiebt sich die Ratsentscheidung über die Änderungsanträge für den Flächennutzungsplan und auch die Vergabeentscheidung für das Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf. Für dieses sollten die Zimmerei- und Spenglerarbeiten für einen Pavillon im Außenbereich und der Ankauf von Pflaster vom Stadtrat beschlossen werden.
Aus der Geschichte:
Bereits am 18. Juni 2009 hat die nicht fristgerechte Ladung eines Stadtrates zu Verstimmung und einer Amtsniederlegung geführt.
[unseren Artikel hierzu finden Sie hier …]
Damals hatte Harald Marowsky von den Freien Wählern moniert die Einladung zur Stadtratssitzung nicht fristgerecht erhalten zu haben. Allerdings war er damals trotzdem zur Sitzung erschienen, weshalb die Sitzung seinerzeit eigentlich unnötiger Weise abgebrochen wurde.
Diesmal liegt der Fall anders. Weil damit gerechnet werden kann, dass der nicht fristgerecht geladene Stadtrat auch nicht zur Sitzung kommen wird, wurde der Sitzungstermin bereits im Vorfeld abgesagt.
Zur Rechtslage:
Nach Artikel 47 Absatz 2 der Gemeindeordnung ist der Stadtrat nur dann beschlussfähig „wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist.“
Die ist in der neuesten Pappenheimer Stadtratsstory nicht der Fall, weil einem Stadtrat die Einladung unseren Informationen zufolge einen Tag zu spät erhalten hat.
Zu den Auswirkungen einer verspäteten Ladung auf die Beschlussfähigkeit des Stadtrates führt der Kommentar zu Artikel 47 der Gemeindeordnung aus: „ … Es tritt jedoch Heilung des Ladungsmangels ein, wenn das nicht ordnungsgemäß geladene Mitglied erscheint und an der Sitzung teilnimmt.“