Stadtrat inspiziert die Erbmasse

Die Stadt Pappenheim hat im Jahre 2008 das Vermögen der verstorbenen Maria Pfister geerbt. In dem Nachlass befanden sich landwirtschaftliche Nutzflächen, gut 600.000 Euro Bargeld und auch das landwirtschaftliche Anwesen Meiergasse 3 in Bieswang, das seit dem Tod der Erblasserin leer steht. Wegen fehlender Obdachlosenunterkünfte in Pappenheim hatte die Verwaltung im Dezember 2017 vorgeschlagen, das jetzt städtische Gebäude zu sanieren, um dort Wohnungen für sozial schwache Menschen einzurichten. Obwohl für derartige Baumaßnahmen die hinterlassene Barschaft Maria Pfisters und hohe Fördermittel in Aussicht stehen, regte sich bei der damaligen Stadtratssitzung massiver Widerstand die Vorplanungen für eine Wohnhausgestaltung durchführen zu lassen.

Da es bei der Geschichte auch ganz wesentlich um die Umsetzung des letzten Willens der Erblasserin geht, ist der Sachverhalt bayernweit auf ein großes Medieninteresse gestoßen. Im Rahmen der öffentlichen Aufarbeitung des Erbfalles kam es sogar soweit, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Anwälte im Rahmen der öffentlichen Berichterstattungen beschäftigt wurden.

Bei der Sitzung am 07.12.2017 hatte der Stadtrat nach einer kontrovers geführten Diskussion beschlossen, zu prüfen, ob das geerbte Anwesen im Rahmen eines Zuwendungsprogramms als Wohngebäude umgebaut werden kann.

Die erste Phase dieser Überprüfung fand am vergangenen Donnerstag, 14.06.2018 bei einem Ortstermin im Rahmen der öffentlichen Stadtratssitzung statt. Dabei hatten Stadträte und auch interessierte Bürger die Möglichkeit sich ein Bild vom baulichen Zustand des Anwesens zu machen. Zu besichtigen gab es das Wohnhaus, sowie die angebaute Scheune und den vormaligen Stall. Wie das fachliche Urteil des Stadtrats ausfallen wird, ob ein Bauexperte mit einer konkreten Untersuchung der Bausubstanz beauftragt wird, ist noch nicht bekannt. Jedenfalls konnte vom Ratsgremium festgestellt werden, dass das Haus im Wohnbereich trocken ist und dass die Raumhöhe in der Wohnung 2,40 m beträgt, was sie, wie sich einige Stadträte vernehmen ließen, so nicht zu erwarten hatten.

Wie mehrfach berichtet, ist der Erhalt des Hauses im Testament als Wunsch der Erblasserin Marie Pfister niedergeschrieben.

Der Text im Testament lautet:

“….. Mein Anwesen in Pappenheim-Bieswang, Meiergasse 3, samt den landwirtschaftlichen Grundstücken soll nicht veräußert werden. Nach Möglichkeit sollen Stall und Scheune, soweit die hinterlassenen Ersparnisse und die Erträge reichen für Wohnzwecke ausgebaut und vermietet werden. Von den Miet- und Pachterträgen ist das Anwesen zu erhalten. Ein Teil der Ersparnisse ist dazu zu verwenden, dass das Hausdach soweit erforderlich neu gedeckt werden kann.

Das Anwesen soll den Namen „Feierabendhaus“ erhalten. Ich will nicht, dass im Anwesen Groß- oder Kleinvieh, auch keine Hunde gehalten werden.

Das Anwesen ist ausreichend zu versichern (Brand, Haftpflicht, Glas, Hausrat, Unfall). …….“

 

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