Das im Februar 2016 abgebrannte Wohngebäude am Niederländersteig soll jetzt wieder aufgebaut werden. Entstehen soll ein zweigeschossiges Gebäude mit Walmdach und integrierter Garage. An der Südseite in Richtung Bahnhofstraße ist eine aufgeständerte Terrasse geplant. Unterschiedliche Rechtsauffassungen zu der Frage, ob die Erschließung des Baugrundstücks gesichert ist, gab es offenbar zwischen Verwaltung und Bürgermeister Sinn. Dieser hat in einer ausführlichen Stellungnahme die Erschließung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen als gesichert erklärt eine Abstimmung im Stadtrat ist nicht erfolgt.
Die Erschließung eines Baugrundstücks ist von elementarer Bedeutung. Dabei geht es neben der eigenen Zufahrt insbesondere auch um die Zufahrt von Rettungsdienst und vor allem wie beim vorliegenden Baugrundstück von besonderer Relevanz, um die Zufahrt für die Feuerwehr. Nach der Bauordnung bedeutet eine gesicherte Erschließung, dass das zur Bebauung vorgesehene Grundstück unter anderem in angemessener Breite (3 m) an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt.
Bei der Prüfung des Bauvorhabens sah die Verwaltung der Stadt Pappenheim diese Erschließung unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte für nicht gegeben und hatte daher dem Stadtrat empfohlen das gemeindliche Einvernehmen für den Wiederaufbau des im Frühjahr 2016 abgebrannten Wohnhauses nicht zu erteilen.
Im Grunde könnte das Baugrundstück von zwei Seiten angefahren werden. Da ist zunächst der Niederländersteig, der aber auf eine Gewichtsbelastung von 2,8 Tonnen beschränkt ist, von bereits geschädigten Stützmauern gehalten wird und stellenweise nur 2 Meter statt die geforderten 3 m breit ist.
Eine zweite und zwar tragfähigere Zufahrt gäbe es über die Privatstraße vom Dr. Wilhelm-Kraft-Weg her über den Burgparkplatz. Diese Zufahrt ist aber mit Schranke gesperrt und fällt wohl als Alternative Erschließungsstraße aus.
Die Verwaltung weist auch auf das Problem hin, dass die Stadt bei Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in die Erschließungspflicht geraten könnte „und somit die Stadt Pappenheim verpflichtet wäre die ausreichende Erschließung herzustellen und zu sichern“, steht in der Beschlussvorlag zu lesen.
Bürgermeister Uwe Sinn sieht den Sachverhalt völlig anders und geht davon aus, dass die Erschließung des Grundstücks sehr wohl als gesichert anzusehen ist.
Zudem gebe es auf die Bauvoranfrage des Bauwerbers vom Frühjahr 2019 einen zustimmenden Vorbescheid des zuständigen Bauamtes beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen, der vom April 2019 datiert. Dieser Vorbescheid sei ein rechtsverbindlicher Verwaltungsakt, der dem Bauwerber Planungssicherheit zubillige und nicht einfach durch einen Stadtratsbeschluss aufgehoben werden kann, führt der Bürgermeister aus. Bereits im Vorbescheidsverfahren hätte nach der Rechtsauffassung des Bürgermeisters die Erschließungsfrage umfassend geprüft werden müssen.
Bei einem Lokaltermin mit den örtlichen und überörtlichen Führungskräften der Feuerwehr stellten alle Beteiligten fest, „dass der Zugang im Brandfalle und auch der Rettungsdienst gewährleistet sind. Damit wurde auch die Frage nach der Sicherung des Rettungswegs zweifelsfrei geklärt“, schreibt der Bürgermeister in seiner Stellungnahme. Auch von einer Baufirma sei festgestellt worden, dass die Baufahrzeuge über den Niederländersteig zum Baugrundstück vorfahren können.
Darüber hinaus kann der Bürgermeister anführen, dass bereits in der Stellungnahme der Stadt zum Bauvorhaben an gleicher Stelle im Jahr 1984 in der Frage nach der Zufahrt festgestellt, dass diese über den Niederländersteig gesichert ist.
Zu dem Thema gab es in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates keine Wortmeldungen und der Stadtrat hat dem dei Ausführungen des Bürgermeisters hingenommen und somit das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Hauses bestätigt.