Aktiven Feuerwehrleuten, die eine 40-jährige aktive Dienstzeit hinter sich haben, erhalten neben einer Urkunde des Innenministers auch einen vom Freistaat Bayern finanzierten Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim in Bayrisch Gmain. Da der Jubilar natürliche eine Begleitperson –sehr oft die Ehefrau – in diese wunderbar gelegene Einrichtung mitnimmt, stellt sich die Frage, ob auch für diese Begleitperson der Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim finanziert werden kann. Der bayerische Gemeindetag und auch der Landkreis empfehlen den Gemeinden, die Kosten für die Begleitperson zu übernehmen, zumal sich die Kosten für den 7-tägigen Aufenthalt mit Vollpension in einem überschaubaren finanziellen Rahmen bewegen.
Nachforschungen in den Gemeinden der Region haben ergeben, dass mit Ausnahme von Langenaltheim und Mörnsheim alle Gemeinden die Kostenübernahme für die Begleitperson bereits beschlossen haben. Während in Langenaltheim, soweit bekannt, noch keine Entscheidung getroffen wurde, hat man die Finanzierung der Begleitperson in Mörnsheim aus Gründen der Gleichbehandlung der Vereine abgelehnt.
Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hat die Kostenübernahme für eine Begleitperson einstimmig beschlossen. Wirksam wird diese Kostenübernahme rückwirkend zum 01. Januar 2017. Besonders freuen kann man sich über diese Regelung bei der Jubelwehr Geislohe, die ihm Rahmen ihres 120-jährigen Gründungsfestes im Juli 2017 fünf Kammeraden für eine 40-jährige aktive Dienstzeit geehrt hat.