Die Stadt Pappenheim hat mit Notarvertrag vom 16.03.18 die Anwesen der Gaststätte zum Goldenen Löwen und das danebenliegende landwirtschaftliche Anwesen (vormals Lichtenwalder) erworben. Zusammen mit den Flächen, die hinter der nördlichen Friedhofsmauer liegen, ergibt sich dadurch eine Fläche, für die der Stadtrat jetzt einstimmig einen Flächennutzungsplan für die Wohnbebauung und als Mischfläche beschlossen hat.
Seit Monaten kreist in Pappenheim die Nachricht, dass das vormalige landwirtschaftliche Anwesen Lichtenwalder und die derzeitige Pizzeria zum Goldenen Löwen verkauft worden ist. Es gab die verschiedensten Gerüchte über eine beabsichtigte Nutzung und auch darüber, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht „versemmelt“ habe.
Nun wurde es in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 22.03.2018 bekanntgegeben, dass die beiden Anwesen im Zuge der Ausübung des Vorkaufsrechts von der Stadt erworben wurden.
Während der überwiegende Teil der neuen städtischen Fläche im Flächennutzungsplan bereits als „gemischte Baufläche“ dargestellt ist, gibt es ein Areal für mögliches Bauland von 2.500 m², das sich hinter der nördlichen Friedhofsmauer befindet. Dieses ist bisher als Grünland deklariert. Nun soll diese Fläche in einem Flächennutzungsplan als Mischgebiet deklariert werden.
Außerdem will man auch die bereits bebaute Außenbereichsfläche am Weinberghang in einen Flächennutzungsplan als Wohngebiet aufnehmen.
Der Stadtrat hat letztlich einstimmig beschlossen für die beiden Bereiche den Flächennutzungsplan zu ändern. Damit sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für den Erlass eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Letzterer ist Voraussetzung für die tatsächliche Bebauung der Fläche.
Angesicht des akuten Baulandmangels in der Kernstadt ist diese Entscheidung richtungsweisend für die Schaffung von Wohnraum in Pappenheim.