Sportförderung 2016 rechtzeitig beantragen!
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass die Frist für die Vereine zur Beantragung der Vereinspauschale 2016 am 01.03.2016 abläuft.
Der Antrag muss hierzu vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März bei der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein. Fehlende Unterlagen können nach Ende der Frist nicht mehr nachgereicht werden, da es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt, die nicht verlängert werden kann (vgl. Abschnitt B Ziff. 5.1 der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern).
Dabei sind die Daten des Mitgliederbestandes zum 1. Januar sowie alle weiteren nach den Sportförderrichtlinien erforderlichen Angaben zusammen mit den für die Abrechnung zur Verfügung gestellten gültigen Übungsleiterlizenzen im Original vorzulegen.