SAB – Gesetzespflicht oder besiegbares Ungetüm

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Beim Informationsabend der Bürgerinitiative Sadtentwicklung Pappenheim (BISP) kam auch Jürgen Jordan zu Wort, der in einem halbstündigen Vortrag mehrere Gründe vortrug, weshalb die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) abgeschafft werden muss. „Ihr müsst Euch wehren – nicht auf den scheiß Gesetzen herumreiten“, rief er den anwesenden Stadträten zu.

Seit es die SAB gibt, sorgt sie für Unruhe und Verdruss bei der Bevölkerung. Das ist nicht nur in Pappenheim, sondern in der gesamten Republik so. Durch die Aktivitäten der BISP wurde nun erstmals ein Referent mit Kompetenz, Erfahrung und Verbindungen bis in das Bayerische Innenministerium nach Pappenheim geholt. Jürgen Jordan von den Vereinigten Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben im Freistaat (VerBiB) referierte mit deutlichen bis deftigen Worten über das ungerechte Ärgernis SAB.
Auch wenn auch die Ausführungen Jordans sicherlich nicht angenehm waren für die gewählten Volksvertreter unserer Stadt, so hätten sie beim Ratsgremium auf jeden Fall zu einer Erweiterung des Gedankenspektrums zur SAB geführt. Aber es waren eben von 16 Stadträten nur 6 da. Die Stadträte sind es, die über den Antrag der BISP zu entscheiden haben. Diese hatte Anfang August beantragt, die SAB in Pappenheim abzuschaffen.

[Unseren Artikel finden Sie hier … ]

Nach unseren Informationen ging in diesem Zusammenhang allen Ratsmitgliedern eine topaktuelle Abhandlung aus den Bayerischen Verwaltungsblättern (Ausgabe 8/2014 vom 15.04.2014) zu, die auch uns vorliegt. Dr. Simon Bulla, seines Zeichens Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht an der Universität Augsburg und der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Schwaben lässt in dieser Abhandlung nur einen minimalen Spielraum für eine Aussetzung der SAB in eng begrenzten Einzelfällen zu. Ob so ein Einzelfall bei einem qualifizierten Ausbau der Pappenheimer Innenstadt vorliegt wäre sicherlich eine intensive Prüfung wert. Nach der Abhandlung Dr. Bullas führt aber in Pappenheim offenbar kein Weg zu einer vollständigen Abschaffung der SAB. In der Abhandlung sind Fallkonstellationen und Praxisbeispiele ausführlich und verständlich ausgeführt, die davon sprechen, dass sich die Stadträte, sollten Sie eine Abschaffung der SAB beschließen, einer haftungsrechtlichen und sogar strafrechtlichen Verfolgung aussetzen.

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„Wir sind zwar Laien – aber wir sind nicht blöd“; Jürgen Jordan fesselte die Zuhörer mit seinen deutlichen Worten

Es lässt sich denken, dass Jürgen Jordan von VerBiB dies völlig anders bewertete. „Straße saniert –Bürger ruiniert“ war das Leitthema seines Vortrages in dem er ein Feuerwerk von Argumenten gegen die SAB abbrannte. Ausgehend von der Aussage, dass Straßen Allgemeingut seien, zog Jordan den in der SAB manifestierten Begriff des „besonderen Nutzens“ in Zweifel. Jordan erklärte, dass die Bürger denen durch den Straßenausbau ein besonderer Nutzen untergeschoben wird vorher einen besonderen Nachteil gehabt haben müssen, der nicht abgegolten wurde.
Rechtliche Grundlage der SAB ist Artikel 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in dem zu lesen steht, dass die Gemeinden von den Bürgern Beiträge erheben sollen „denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“.
deisinger-02-hDabei hat das Wort „sollen“ eine besondere Bedeutung. Verwaltungsgerichtlich ist entschieden, dass dieses Wort „sollen“ als „müssen“ zu werten ist. Und damit scheinen die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, die SAB anzuwenden. Aber „Es gibt Wege aus der SAB“ führte Jordan aus, der diese „Mussregelung“ als einen „Missbrauch der deutschen Sprache zu Lasten der Bürger“ bewertete.
„In Pappenheim wurde gut über die aktuelle Gesetzeslage informiert“ verteilte Jordan auch Lob. Allerdings sei es wichtig, politischen Druck auszuüben. VerBiB habe mittlerweile 5000 Unterstützer in dem Bemühen den Artikel 5 des KAG abzuschaffen.
Auch die Gesetzesstellen der Gemeindeordnung interpretierte Jordan anders als die Verwaltungsgerichte. Denn wenn, wie im Artikel 61/1 der Gemeindeordnung vorgeschrieben, die Stadt es nicht schafft ihre Finanzen zu konsolidieren, könne man die Verantwortung dafür nicht den Hausbesitzern aufbürden. Jordan berichtete von Beispielen wo Hauseigentümer in den Ruin getrieben wurden und forderte die anwesenden Stadträte auf, sich nicht von der Rechtsaufsichtsbehörde einschüchtern zu lassen. „Ihr müsst Euch wehren – nicht auf den scheiß Gesetzen herumreiten“, fordert Jordan die Stadträte auf. Der Ertrag aus der SAB stehe in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Verdruss. „Wir werden dieses Ungeheuer KAG und SAB kippen“, schloss Jordan.

Stadtrat und FW Fraktionsvorsitzender Walter Otters stellte bei seiner Wortmeldung heraus, dass ehrenamtliche Stadträte nicht die Politiker seien, die eine SAB kippen können. Es stelle sich auch die Frage, ob sich bei einer Abschaffung der SAB sich Nachteile für die Zuschussgewährung durch staatliche Stellen auswirke. Es sei wichtig bei den Entscheidungen über das SEK verschiedene Varianten, mit und ohne SAB gegenüberzustellen.
Auch Stadtrat Florian Gallus, Vorsitzender der CSU Fraktion meldete sich zu Wort und wies darauf hin, dass man von der Rechtsaufsicht die oben beschriebene Abhandlung bekommen habe. Aus dieser gehe hervor, dass man die SAB nicht so ohne Weiteres abschaffen kann.

„Es herrscht totaler Nebel“ beschrieb Graf von und zu Egloffstein die Situation. Informationen die man sich wünsche erfolgten nicht – auch nicht für die Stadträte. Bezüglich der Zuschussfrage im Zusammenhang mit der SAB vertrat Graf Egloffstein die Meinung, dass weniger Zuschüsse manchmal mehr sein könne. Abzuklären sei die Frage um welchen Betrag die erhöhten Zuschüsse den Eigenanteil der Stadt Pappenheim in die Höhe treiben.