Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung am 07. Mai 2015 mehrere Beschlüsse zur Konkretisierung der Forderungen des Ratsbegehrens gefasst. Ungeklärt bleibt aber zunächst die Frage, ob der Planungsauftrag, der nun auf alle Straßen des Innenstadtrings ausgeweitet werden soll erneut und europaweit ausgeschrieben werden muss.
Anforderungen konkretisieren
Wie mehrfach berichtet hatten die Bürger Pappenheims am 26. April in zwei Bürgerentscheiden über das Bürgerbegehren und das Ratsbegehren zu entscheiden. Dabei hat sich die Bürgerschaft mit einer großen Mehrheit für das Ratsbegehren entschieden. Zwar sehen die Forderungen des Ratsbegehrens auch die Vorplanungen des Pappenheimer Architekturbüros Frosch als Grundlage für eine umgehend umzusetzende Sanierung der Pappenheimer Innenstadt. Aber es wurden eben in dem Ratsbegehren auch acht Veränderungen gefordert.
Es ist üblich, so weiß man bei der Stadtverwaltung in Pappenheim, dass Bürgerentscheide meist weitgehend abstrakt formuliert sind. Deshalb galt es in der jüngsten Stadtratssitzung zu jeder einzelnen Forderung des Ratsbegehrens einen Beschluss zur Konkretisierung dieser Forderungen zu fassen. „Die Verwaltung und ich wollen das Ratsbegehren so schnell wie möglich umsetzen“ versicherte Bürgermeister Uwe Sinn zu Beginn der öffentlichen Stadtratssitzung. „Eigentlich wäre nach der Entscheidung für das Ratsbegehren kein Ratsbeschluss mehr nötig“, so erläuterte Geschäftsleiter Eberle dem Stadtrat die Situation. Allerdings halte er es für sinnvoll, dass die acht zum Teil interpretierbaren Anforderungen des Ratsbegehrens durch Beschlüsse konkretisiert werden.
Planungen fortsetzen oder Neubeginn?
Der dickste Brocken in diesem Beschlussreigen ist wohl die Frage, ob aufgrund der neuen Vorgaben durch das Ratsbegehren der gesamte Prozess der Stadtentwicklung bei null beginnen und neu aufgesetzt werden muss. Grund für diesbezügliche Überprüfungen sind die Vorschriften der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB). Dort nämlich ist festgelegt, dass Baumaßnahmen, deren Planungskosten (Leistungsphasen 1-9) 207.000 Euro übersteigen, europaweit ausgeschrieben werden müssen. Im bisherigen Planungsverfahren waren diese Kosten für alle 9 Planungsphasen mit 198.000 Euro angegeben worden. Davon waren die Leistungsphase 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) per Ratsbeschluss am 29.03.2012 bereits an das Architekturbüro Frosch vergeben. Erreicht wurde bei den bisherigen Planungen die Vorplanung, also die Leistungsphase 2. Die Leistungsphasen 4 bis 9 hatte der Stadtrat hatte im Zusammenhang mit den bisherigen SEK-Planungen beschlossen, wobei aber noch keine Vergabe erfolgt ist.
Derzeit tut sich das Problem auf, dass niemand zuverlässig sagen kann, wie es mit den Planungen weitergehen soll, die nun auch die Bauhofstraße, die Graf-Carl-Straße, einen Teil der Deisingerstraße und die Herrenschmied- und Stadtvogteigasse in die Planungen einbeziehen sollen. Bei der VOB-Stelle der Regierung von Mittelfranken neigt man zwar zu der Auffassung, dass aufgrund der Verdoppelung der Flächenausdehnung des Ausbaugebietes ein Neubeginn des Verfahrens mit einer europaweiten Ausschreibung nötig ist, hat aber bisher noch keine konkrete Aussage getroffen.
Maßgeblich wird die Aussage der Abteilung Städtebau bei der Regierung von Mittelfranken sein, wo die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse fällt. Dort konnte der zuständige Sachbearbeiter bisher nicht erreicht werden.
Sollte eine europaweite Ausschreibung erforderlich werden so stellt sich die Frage, ob diese Ausschreibung von der Stadtverwaltung aufgestellt werden kann. Geschäftsleiter Eberle vertat aufgrund seiner Recherchen die Auffassung, dass für eine derart umfang- und facettenreiche Ausschreibung ein Fachunternehmen beauftragt werden müsste.
In einem Beschluss beauftragte der Stadtrat die Verwaltung durch Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken abzuklären, ob die Ausbaumaßnahmen in der Pappenheimer Innenstadt im Sinne des Ratsbegehrens fortgesetzt oder neu begonnen werden müssen.
Gesamte Fahrbahn der WUG 9 in Asphalt
Es stellte sich bei den Beratungen auch die Frage, ob das Architekturbüro Frosch bereit ist unter den Bedingungen des Ratsbegehrens seine Planungstätigkeit fortzusetzen. Hierzu erklärte Clemens Frosch in der Sitzung, dass er sich mit als Architekt mit einer asphaltierten der Fahrbahn auf dem Marktplatz schwer tue. „Das bringt keine Verbesserung der Aufenthaltsqualität“, erklärte er dem Stadtrat.
CSU Fraktionschef Florian Gallus sieht hier allerding keinen Verhandlungsspielraum. Der Bürgerauftrag sei klar. Der wolle, wie im Ratsbegehren gefordert einen Straßenbelag der Kreisstraße in Asphalt. Dabei gehe es um die gesamte Länge der WUG 9 im Sanierungsgebiet. „Ich will die Asphaltierung der WUG 9 und ich will die Entscheidung vom Herrn Frosch, ob er mit der Entscheidung leben kann oder nicht“, stellt Gallus nachdrücklich seinen Standpunkt klar. Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der FW forderte eine förmliche Anfrage an das Architekturbüro Frosch, ob dieses mit den Anforderungen des Ratsbegehrens weiterplanen wird.
Einen Beschluss in der Asphaltierungsfrage hielt Gerhard Gronauer, Fraktionsvorsitzender der SPD für entbehrlich, weil es ja bereits beschlossen sei, dass die Fahrbahnen von Marktplatz und Deisingerstraße asphaltiert werden.
Schließlich erging ein einstimmiger Beschluss des Stadtrates, dass bei einer Sanierung die Fahrbahnen des Marktplatzes und der Deisingerstraße asphaltiert werden.
Zebrastreifen gegen rechtliche Vorgaben planen
Eine der acht Vorgaben des Ratsbegehrens sieht auch die Beibehaltung der Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in der Graf-Carl-Straße und in der Deisingerstraße vor. Dies ist, wie Clemens Frosch zum wiederholten Male vortrug, bei einem ebenen gleichen Ausbau von Fahrbahn und Gehwegen rechtlich nicht zulässig. Nun stellte sich die Frage, ob trotz der rechtlichen Unmöglichkeit Zebrastreifen wie gehabt auch in den Sanierungsplanungen eingearbeitet werden sollen. „Die Zebrastreifen sind Bürgerauftrag, deshalb sind sie auch mit zu planen“, trug 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL)vor. Und CSU Fraktionschef Florian Gallus wusste aus einer Stadt zu berichten, wo es Zebrastreifen trotz ebenen gleichen Ausbaus der Verkehrsflächen gebe.
Letztlich wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen, dass die Zebrastreifen in die Planungen mit aufzunehmen sind.
Pflaster in den Gassen
Für die Pflasterung der Herrenschmied- und Stadtvogteigasse wurde ebenfalls ein gesonderter Beschluss gefasst. Wie FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters ausführte, war es der Wille des Ratsbegehrens die Oberfläche der Gassen zu pflastern, damit sie mit den Gehwegen der Deisingerstraße und der Graf-Carl-Straße eine Einheit bilden. Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig.
Umlaufende Treppe statt teurem Podest
Wie bekannt, soll mit Umsetzung des Ratsbegehrens das bisher geplante Podest vor dem Hirschen durch eine umlaufende Treppe ersetzt werden. Eine entsprechende Planskizze für die Sitzungsunterlagen hatte CSU Fraktionsvorsitzender Gallus bereits eingereicht. Diese Planskizze sei Grundlage für die Detailabstimmungen mit dem Planer. Da stellte Gerhard Gronauer, Führer der SPD Fraktion, die Frage, inwieweit denn diese bauliche Lösung kostengünstiger sei als das immer beklagte teure Podest. Es gehe nicht um Kosten, stellte Walter Otters fest. Es gehe darum ob dieser Entwurf dem Planer gegeben wird. Das wiederum brachte Stadtrat Manfred Kreißl (SPD) auf die Palme. „Jetzt spielt der Preis keine Rolle mehr“ beklagte er sich bei der Stadtratsmehrheit, die im Ratsbegehren anstatt „einem teueren Podest“ Treppenstufen in Verlängerung der Fuchsbergtreppe und vor den Hirschen gefordert hatte. Mit der Gegenstimme von Anette Pappler (SPD) wurde letztlich vom Stadtrat beschlossen, dass die vorgeschlagenen Treppenstufen das vormals geplante Podest ersetzen sollen.
Wasserdruck und Wassermenge
Das in den Vorplanungen enthaltene Wasserspiel auf dem Marktplatz soll nach den Forderungen des Ratsbegehrens nur dann realisiert werden, wenn der Wasserdruck vom Brunnmühlbrach her für den Betrieb ausreichend ist. Hierfür – so die Ansicht der Verwaltung – müsste zuerst eine Planung vorliegen, aus der ersichtlich ist, welcher Wasserdruck und welche Wassermenge für das Wasserspiel von Nöten ist. „Was geht auf dem Marktplatz mit dem natürlichen Wasserdruck?“ Das sei zunächst festzustellen, „dann können wir planen oder nicht“, meinte Gallus zu diesem Thema. „Der Wasserdruck kann mit dem Höhenunterschied ganz einfach errechnet werden“ meinte Stadtrat Otters. „Dazu brauchen wir keinen europäischen Planer“.
Beschlossen hierzu wurde, dass in Ingolstadt nachgefragt werden soll, welcher Druck für das dortige Wasserspiel benötigt wird. Zusätzlich soll der in Pappenheim erreichbare Wasserdruck anhand des Höhenunterschieds von Brunnmühlbach und Marktplatz errechnet werden.
Wir brauchen sowieso ein Verkehrskonzept
Das Ratsbegehren enthält die Forderung durch ein schlüssiges Park- und Haltekonzept einen grundsätzlich autofreien Marktplatz zu schaffen. Jedoch soll weiterhin „ein kurzzeitiges Halten am Marktplatz möglich sein“. Nach Auffassung der Verwaltung gibt es für diese Forderung keine rechtlich umsetzbare Lösung. Grundlage der Betrachtung ist die Tatsache, dass wohl gewollt ist, dass die Fahrzeugführer für kurze Erledigungen in der Sparkasse, dem Rathaus der Tourist-Information oder der Apotheke ihr Fahrzeug verlassen können. Dann allerdings liegt nicht ein Halten sondern ein Parken vor, denn es parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten stehen bleibt. Und hier scheint sich die Katze in den Schwanz zu beißen. Denn wenn der Marktplatz zum Parken freigegeben wird kann er nicht autofrei sein. Wenn er aber autofrei sein soll, darf dort nicht geparkt – sprich das Fahrzeug vom Fahrer verlassen werden. Sichtlich genervt von den umfassenden und klaren Ausführungen der Verwaltung zeigte sich 3. Bürgermeister Holger Wenzel, indem er der Verwaltung vorhielt, die Thematik zu verkomplizieren. „Um einen Verkehrsplaner werden wir sowieso nicht herumkommen“, stellte Wenzel fest. Stadträtin Anette Pappler (SPD) mahnte man solle jetzt noch keine Vorbedingungen schaffen die „uns dann im Weg stehen, wenn wir europaweit ausschreiben müssen“. „Wir werden um einen Verkehrsplaner nicht herumkommen“ meinte auch CSU Fraktionschef Gallus. Letztlich ging man bei dem Beschluss auf den Vorschlag von Walter Otters ein. Nur bei Bedarf soll ein Verkehrsplaner der ca. 12.000 Euro kosten wird beauftragt werden, wenn die Gespräche bei der Regierung eine Verkehrsplanung als geboten erscheinen lassen.
Finanzierbare Bauabschnitte
Schwierig gestalteten sich die Beratungen zu der im Ratsbegehren geforderten „umgehenden Umsetzung in finanzierbaren Bauabschnitten“. Die Verwaltung wünschte sich hier eine Konkretisierung, wie denn die Finanzierbarkeit definiert und an welchen messbaren Kriterien die Finanzierbarkeit und die Bauabschnitte festgemacht werden sollen.
Walter Otters erklärte, es sei vorgesehen, jeweils ganze Straßenzüge als einzelne Bauabschnitte zu planen. Die Entscheidung über die Finanzierbarkeit wolle man an der Höhe der Zuschüsse und der mittelfristigen Finanzplanung festmachen. „Ohne Kostenschätzung kann ich nichts beantragen; förderfähige Kosten können erst ermittelt werden, wenn ein konkreter Plan vorliegt“, erklärte Stadtkämmerer Valentin Mindrean dem Stadtrat. Auch Geschäftsleiter Eberle erklärte dem Stadtrat, dass ein Bewilligungsantrag erst eingereicht werden kann, wenn die Planung vom Stadtrat beschlossen ist. Erst dann könne ermittelt werden, welche Kosten den städtischen Haushalt belasten.