Rasenschnitt nicht ordnungsgemäß entsorgt

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Wegen eines Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde ein 44-jähriger Pappenheimer kürzlich von der Polizei angezeigt. Er wurde dabei beobachtet, wie er seinen Rasenschnitt in dem an sein Grundstück angrenzenden Wald entsorgte.

Dies ist nicht zulässig. Rasenschnitt soll kompostiert, über die „braune Tonne“ bzw. bei Grüngutannahmestellen entsorgt werden.