Am Mittwoch, 04.04.2018, wurden bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen erneut zwei Betrugsfälle angezeigt, vor denen im Internet laufend gewarnt wird. In einem Fall handelt es sich um einen soggenannten Callcenter Betrug, im anderen Fall ging ein Schreiben mit einer unberechtigten Forderung von einer Rechtsanwaltskanzlei bei dem Geschädigten ein.
Im ersten Fall erhielt eine 23 Jahre alte Treuchtlingerin ein Schreiben einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag einer angeblichen Mandantin von der jungen Frau fast 300 EURO einforderten. In dem Brief wurde gleichzeitig für den Fall der Nichtbezahlung mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Auffällig war in dem Schreiben, dass sich sehr viel Rechtschreibfehler in dem Text befanden. Vor der Betrugsmasche dieser Kanzlei wird bereits im Internet gewarnt.
Im zweiten Fall rief eine angebliche Mitarbeiterin einer Sparkassenzentrale aus Frankfurt an, die einen 74-jährigen Rentner aufforderte, wegen eines angeblichen Gewinnes bei einem Gewinnspiel vor vielen Jahren einen fünfstelligen EURO Betrag an Steuern nachzuzahlen. Zudem setzte die Anruferin den Mann unter Druck, dass gegen ihn ein Strafverfahren laufen würde. Auch vor dieser Betrugsmasche wird bereits im Internet gewarnt.
Die Polizei rät:
Prüfen Sie Schreiben mit angeblichen Forderungen genau, recherchieren Sie im Internet, falls es sich um Forderungen handelt, die Sie nicht zuordnen können. Lassen Sie besondere Vorsicht bei Anrufen walten, wo Sie zur Zahlung von Geldbeträgen aufgefordert werden, die Ihnen nichts sagen oder Firmen gelten, die Sie nicht kennen, beziehungsweise mit denen Sie in keiner Geschäftsbeziehung stehen oder standen. Scheuen sie sich nicht bei der Polizei anzurufen, falls Sie einen Betrug vermuten.