In Pappenheim nimmt die Thematik der Windenergie erneut Fahrt auf. Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken hat kürzlich in einem Entwurf für das Beteiligungsverfahren erste Details zur 31. Änderung des Regionalplans präsentiert, die eine Neugestaltung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen vorsieht. Bereits seit Februar dieses Jahres rückt das Thema, nach einer längeren Pause seit 2007, wieder in den kommunalen Fokus.
In vertraulichem Rahmen führte die Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten Informationsveranstaltungen durch, zu denen ausschließlich Grundstückseigentümer der potenziell betroffenen Gebiete in den Ortsteilen Bieswang, Geislohe, Göhren, Neudorf und Osterdorf geladen waren. Die genaue Lage der Windkraftflächen blieb zunächst für die Öffentlichkeit ein Rätsel.
Nun hat der Planungsverband in einem detaillierten Tekturplan die künftigen Windkraft-Vorranggebiete ausgewiesen, die eine klare Linie in die Landschaft der Region bringen sollen. Drei ausgewählte Gebiete stehen im Mittelpunkt der Neuplanung innerhalb der Gemeindegrenzen Pappenheims.
Östlich von Göhren (WK312)
Links und rechts der Staatsstraße 2724 Richtung Rothenstein zwischen der Einfahrt Göhren und der Einfahrt Neudorf ist ein Bereich von insgesamt 140 Hektar ausgewiesen.
Langer Berg Bieswang (WK 313)
Das zweite Gebiet befindet sich mit 60 Hektar im auf dem Gebiet Bieswangs und zwar auf der Flurbezeichnung „Langer Berg“. Das Vorranggebiet reicht bis 100 m an die Staatsstraßen St 2724 (Bieswang Rothenstein) und die Staatsstraße 2387 (Bieswang Zimmern) heran.
Nordöstlich von Ochsenhart (WK 314)
Das dritte Vorangebet für Windkraftanlagen misst 55 Hektar und befindet sich in dem Waldgebiet nordöstlich von Ochsenhart an der Regierungsbezirksgrenze zu Oberbayern. Dieses Gebiet wird im nördlichen Bereich von der Staatsstraße 2387 (Bieswang/Schönau) durchschnitten.
Zusätzlich ist die Windkonzentrationszone im Flächennutzungsplan der oberbayerischen Gemeinde Schernfeld, unweit von Bieswang, mit 145 Hektar vorgesehen. Der Pappenheimer Stadtrat hat bereits im September des Vorjahres positiv zu diesen Planungen Stellung bezogen und mit 10:4 Stimmen keine Einwände gegen die nahe der Bieswanger Grenze geplante Windkonzentrationszone erhoben.
Weitere Informationen zum Verfahren und eine detaillierte Tekturkarte sind auf der Webseite des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken unter dem Link zur 31. Änderung des Regionalplans zugänglich gemacht worden, um den Bürgern eine Möglichkeit zur Beteiligung und Einsichtnahme zu bieten.
Weitere Informationen und Tekturkarte zum Entwurf für das Beteiligungsverfahren zur 31. Änderung des Regionalplans finden Sie unter:
https://www.region-westmittelfranken.de/Regionalplan/Regionalplan-Aenderungen.html