Pappenheim fordert Anpassung der Windkraftplanung

In Bieswang sorgt die aktuelle Planung zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen durch den Regionalen Planungsverband Ingolstadt für Besorgnis und Diskussionen. Insbesondere die geplanten Flächen, die in einem Winkel von mehr als 180 Grad um den Ort angeordnet sind, erwecken bei den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck einer „Umzingelung“. Dies betrifft zum einen die Vorranggebiete am „Langen Berg“ und bei Göhren und insbesondere die Vorrangfläche in Oberbayern, direkt an der Grenze zu Bieswang mit über 1.000 ha.

Skizze des Städtischen Bauamts Pappenheim

Was bedeutet „Umzingelung“?
Der Begriff „Umzingelung“ beschreibt im planerischen Zusammenhang die Situation, in der eine Siedlung von mehreren Windkraftanlagen so umgeben ist, dass in einem bestimmten Betrachtungswinkel Anlagen sichtbar sind. Es gibt hierfür festgelegte Kriterien, die eine mögliche Beeinträchtigung messen sollen:
Winkel der Umfassung: Eine Umzingelung liegt vor, wenn ein Ort aus einem Winkel von mehr als 180 Grad von Vorrangflächen eingeschlossen wird.
Freiräume: Zwischen zwei benachbarten Flächen muss ein Mindestfreiraum von 90 Grad bestehen, um eine „umlaufende“ Wirkung zu verhindern.
Nach Ansicht der Pappenheimer Stadtverwaltung und des Stadtrats werden diese Vorgaben in Bieswang nicht eingehalten. Statt der geforderten Freiräume droht eine nahezu vollständige visuelle und räumliche Einfassung des Ortes.
Nachdem der Planungsverband Westmittelfranken das Vorranggebiet bei Ochsenhart aus der Planung genommen hat, beträgt der Betrachtungswinkel von der Ortsmitte Bieswangs aus gesehen nun 188 Grad – und liegt damit deutlich über dem Grenzwert.
Wäre die Vorrangfläche im Wald bei Ochsenhart geblieben, so hätte der Betrachtungswinkel sogar 208 Grad betragen.

Überdimensionierte Flächenplanung
Mit insgesamt 11.406 Hektar ausgewiesenen Vorrangflächen hat der Regionale Planungsverband Ingolstadt deutlich mehr Flächen vorgesehen, als die gesetzlichen Mindestziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes verlangen. Dieses schreibt bis Ende 2027 die Ausweisung von 1,1 Prozent der Landesfläche für Windenergie und bis 2032 einen Anstieg auf 1,8 Prozent vor. Der Planungsverband hat jedoch bereits 4 Prozent der Regionsfläche für Windkraftanlagen eingeplant – ein weit über die Zielvorgaben hinausgehendes Maß, das für Bieswang und andere betroffene Orte eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Bürgermeister Gallus wies bei der Sitzung darauf hin, dass die Herangehensweisen der Planungsverbände Westmittelfranken und Ingolstadt stark variieren. Während in Westmittelfranken vor der Ausweisung von Vorrangflächen eine gründliche Überprüfung möglicher Hinderungsgründe vorgenommen wurde, seien in Ingolstadt großzügig Flächen ausgewiesen worden, ohne Hinderungskriterien genau zu prüfen. Dies habe dazu geführt, dass der Planungsverband Ingolstadt die Flächenziele bei der Planung deutlich überschritten habe.

Landschaftsschutz und Lebensqualität im Fokus
Die beiden großen Vorrangflächen WK 20 und WK 21 im Bereich Oberbayern, die Bieswang unmittelbar betreffen, umfassen nicht nur große Waldgebiete, sondern überschneiden sich auch mit Landschaftsschutzgebieten. Neben der massiven Sichtbarkeit der Anlagen, die das Landschaftsbild prägen würden, warnen Kritiker auch vor den Auswirkungen auf die Lebensqualität der Anwohner. Der Stadtrat von Pappenheim betont, dass wirtschaftliche Vorteile durch Bürgerbeteiligungen oder regionale Wertschöpfung nicht über den Schutz von Mensch und Natur gestellt werden dürfen.

Pappenheim fordert Anpassungen
In seiner Stellungnahme fordert der Pappenheimer Stadtrat eine drastische Reduzierung der vorgesehenen Vorrangflächen der Grenze der Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberbayern, oder deren vollständige Herausnahme aus dem Planungsverfahren. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Kriterien zur Vermeidung von Umzingelungen konsequent eingehalten werden. Nach Ansicht des Stadtrats können die Ziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auch ohne die Flächen bei Bieswang erreicht werden, da benachbarte Regionen ebenfalls ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

Wie geht es weiter?
Bis Mitte Januar 2024 können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu den Plänen einreichen. Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen läuft noch bis Februar 2025. Für Bieswang steht viel auf dem Spiel: Die Entscheidungen des Regionalen Planungsverbands werden darüber bestimmen, ob der Ort künftig von Windkraftanlagen dominiert wird – oder ob ein Kompromiss gefunden werden kann, der sowohl den Ausbau der erneuerbaren Energien als auch den Schutz von Landschaft und Lebensqualität berücksichtigt.