
In seiner Sitzung am 17. April 2025 hat der Pappenheimer Stadtrat mit einem Grundsatzbeschluss die kommunalen Wärmeplanung in Pappenheim auf den Weg gebracht. Dabei geht es um eine Pflichtaufgabe, die seit Anfang dieses Jahres alle bayerischen Kommunen betrifft.
Seit dem 2. Januar 2025 gilt für alle Städte und Gemeinden in Bayern – unabhängig von ihrer Größe – das neue Landesrecht zur kommunalen Wärmeplanung. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern, wie Pappenheim, ist dabei ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Die Planungen sollen bis spätestens Juni 2028 abgeschlossen sein.
Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist die Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen im Rahmen sogenannter „Konvois“. Hierbei haben sich bereits erste Anknüpfungspunkte ergeben: Die Gemeinde Langenaltheim hat ihr Interesse an einer gemeinsamen Umsetzung signalisiert. Durch solche Zusammenschlüsse lassen sich Synergien nutzen und die Planung wirtschaftlicher gestalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen nicht nur inhaltlich mit einem Leitfaden und einem Muster-Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung, sondern auch finanziell. Für Pappenheim steht ein Konnexitätsausgleich (finanzieller Ausgleich für die übertragene Aufgabe) in Höhe von insgesamt 41.000 Euro bereit. Dieser Betrag setzt sich aus einer Verwaltungspauschale von 9.600 Euro und 31.400 Euro für Planungsleistungen zusammen. Ein besonderer Vorteilbesteht darin, dass die Gemeinde keine Einzelabrechnungen einreichen muss. Für den Fall, dass Geld übrigbleibt, kann es an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden.
Im nächsten Schritt wird die Stadtverwaltung Angebote auf Grundlage des bayerischen Muster-Leistungsverzeichnisses einholen.
Mit dem einstimmig gefassten Beschluss hat der Stadtrat nun den Grundstein gelegt. Die Vergabe der konkreten Planungsleistungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch ein separates Gremium.