BISP – nicht gegen einen Ausbau der Innenstadt

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In einem Schreiben an Bürgermeister Uwe Sinn und alle Stadträte hat die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) betont, nicht gegen den Ausbau der Innenstadt zu sein. Allerdings hält die BISP die Straßenausbaubeitragssatzung für nicht richtig. Das Schreiben der BISP ist nachfolgend abgedruckt.

BISP Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim

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Die Bürgerinitiative ist nicht gegen einen Ausbau der Innenstadt, wie teilweise immer wieder behauptet wird.

Wir sind für einen maßvollen Ausbau und verlangen Information über die anfallenden Kosten. Die Kosten für den Oberbau wurden mit 2,7 bis 3 Mio. € bekannt gegeben. Allerdings wurden noch keine Kosten genannt für die Veränderung des Unterbaus (und Kanalvergrößerung?), die ja auch in den städtischen Haushalt einfließen und somit auch von den Bürgern bezahlt werden müssen.

Straßenausbausatzung
Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Straßenausbausatzung zu erlassen. Pappenheim hat eine Satzung und die soll für den Ausbau der Innenstadt (und auch für die einzelnen Ortsteile) herangezogen werden. Von der Straßenausbausatzung kann abgesehen werden, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig ist. Was ist besonders günstig? Nach Genehmigung des Haushaltes ist der Schuldenstand am 01.01.2014 mit einer Pro-Kopf-Verschuldung i. H. v. 272,00 € angegeben. Ist dieser Schuldenstand im unteren Bereich? Unter Kommunalschulden Freistaat Bayern (31.12.2012)1 sind für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen beispielsweise folgende Schuldenstände ausgewiesen:

Treuchtlingen 2.385,00 €

Solnhofen 1.805,00 €

Weißenburg 1.285,00 €

Ob diese Zahlen für 2014 noch zutreffen, ist uns nicht bekannt. Im Verhältnis zu diesen Zahlen ist der Schuldenstand in Pappenheim relativ niedrig. Darum könnte unserer Meinung nach die Straßenausbausatzung ausgesetzt werden. Um die Schuldenstände der Gemeinden im Einzugsbereich der Sparkasse Mittelfranken Süd zu verringern, war am 31.12.2012 ein Betrag von ca. 20.000.000,00 € zur Ausschüttung verfügbar.2

Kommunalvertreter vertreten die Interessen der Gemeinden und nicht die der Sparkasse. Sie bilden auch in der Regel die Mehrheit im Verwaltungsrat (Hr. Bgm. Sinn sitzt, soweit uns bekannt ist, auch im Verwaltungsrat und könnte eine Ausschüttung beantragen) und der Verwaltungsrat hat demzufolge für eine Ausschüttung zu stimmen.

Die BISP hält die Finanzierung des Ausbaus der Innenstadt über die Straßenausbausatzung für nicht richtig:

Der Unterhalt und die Modernisierung / Verschönerung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Gemeindebürger.

Nur den jeweiligen Grundstück / Hausbesitzer für die Finanzierung heranzuziehen, die zufällig zu diesem

werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen. Es werden ja die belasteten Flächen nicht nur von den zahlenden Grundstücksbesitzern benützt, sondern von allen Bürgern (Einkaufende, Spaziergänger, Touristen usw.). Der Ersatz der Straßenausbausatzung durch ein

Zeitpunkt an dieser Straße Grundbesitz haben, ist nicht gerecht und auch unsozial. Wer Glück hat, lebt seit vielen Jahren an einer Straße und braucht niemals zahlen. Wer Pech hat, muss einige Monate nach dem Zuzug zahlen – und zwar nicht knapp. Z. B. betragen die voraussichtlichen Kosten 14,30 €/m² für die Deisingerstraße. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.

Über die unvermeidlichen Härten für die Anwohner hinaus ist die Straßenausbausatzung auch für die

Gemeindeverwaltung ein bürokratisches Monster. Die genaue Abrechnung der Baumaßnahmen sowie der korrekten Beträge wird Monate dauern und zusätzliche Kosten verursachen, die man sich sparen könnte. Wie kann der Zahlende seine Kosten prüfen? Zusätzlich ist ein Streit zwischen den betroffenen Anwohnern und der Gemeindeverwaltung vorprogrammiert. Die Straßenausbausatzung könnte durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden und durch eine eventuell höhere Grundsteuer ersetzt werden. Bei einer Erhebung über die Grundsteuer ist sicher dass alle Bürger gleichmäßig belastet werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen. Es werden ja die belasteten Flächen nicht nur von den zahlenden Grundstücksbesitzern benützt, sondern von allen Bürgern (Einkaufende, Spaziergänger, Touristen usw.). Der Ersatz der Straßenausbausatzung durch eine erhöhte Grundsteuer wäre auch deshalb naheliegend, da für die Beitragshöhe bzw. Steuer ähnliche Bemessungsgrundlagen gelten.

Quellenangaben:

1 Kommunalschulden Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

http://www.forum-landsberg.eu/index.php/kommunalschulden/gemeinden-nach-lk-undregbezirk/

regierungsbezirk-mittelfranken/weissenburg-gunzenhausen.html

2 Sparkassen in Mittelfranken: Möglicher Ausschüttungsbetrag an Gewährträger (Mio. Euro) 31.12.2012:

http://www.forum-landsberg.eu/index.php/sparkassen/71-sparkassen/mittelfranken.html

3 Bündnis für Karlsfeld

http://www.bündnis-für-karlsfeld.de/Meinung_20100325.htm

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Für die Bürgerinitiative Stadtentwicklung der Sprecherkreis

Walter Engeler, Dieter Felsner, Christel Müller, Christa Schmid, Philipp Schneider